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Leinenpflicht im bebauten Innenbereich und in Reutlinger Grünanlagen
Im bebauten Innenbereich von Reutlingen müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Das betrifft die Innenstadt ebenso wie öffentliche Straßen, Gehwege und weitere Wege innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile. Für den täglichen Spaziergang heißt das: Sobald Sie innerorts unterwegs sind, bleibt die Leine dran.
Die Pflicht gilt außerdem in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, darunter der Sportpark Markwasen, der Volkspark, die Pomologie, der Stadtgarten und der Grünzug Planie. Auch kleinere Anlagen wie der Listplatz, die Grünanlage am Tübinger Tor sowie Verkehrsgrünflächen fallen darunter. Ob gerade viele Menschen unterwegs sind, spielt keine Rolle: Auch ein leerer Park bleibt eine geschützte Grünanlage.
Außerhalb dieser Bereiche ist Freilauf nur vertretbar, wenn die begleitende Person den Hund sicher kontrollieren kann. Ein bloßer Zuruf auf große Entfernung reicht nicht aus, wenn das Tier nicht zuverlässig reagiert. Wer die Leine abnimmt, muss den Hund jederzeit unmittelbar zurückrufen und mögliche Konflikte vermeiden können.
Als Faustregel gilt: Innerorts und in gekennzeichneten Grünanlagen Leine verwenden; außerhalb davon nur bei sicherer Kontrolle ableinen. Wechseln Sie etwa vom Feldweg in eine städtische Parkanlage, muss der Hund spätestens am Zugang wieder angeleint werden. Ein kleiner Karabiner am Gürtel oder eine kurze Führleine erleichtert den Wechsel.
Maßgeblich ist die Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen. Sie regelt die Anleinpflicht in § 12; ergänzend gelten Bestimmungen zum Schutz bestimmter Anlagen und zur Tierhaltung. Da örtliche Vorgaben geändert werden können, sollten Hundehalter die aktuelle Fassung auf reutlingen.de prüfen.
Diese Reutlinger Parks und Grünflächen sind betroffen
Die örtliche Regelung nennt mehrere Reutlinger Grün- und Erholungsanlagen ausdrücklich. Dazu gehören große Parkflächen ebenso wie kleinere Grünzüge und Verkehrsflächen. Nicht nur der klassische Stadtpark kann betroffen sein:
- Sportpark Markwasen
- Volkspark
- Pomologie
- Stadtgarten
- Grünanlage am Tübinger Tor
- Grünzug Hohbuch-Schafstall
- Grünanlage auf dem Tunnel Rommelsbacher Straße
- Grünzug Planie
- Listplatz
- Parkanlage Voller Brunnen
- Grünanlage Kelternplatz
- Grünanlage Wöhrwold
- Verkehrsgrünflächen und Verkehrsanlagen
Auch Anlagen an Straßen, Plätzen oder Übergängen können darunterfallen. Wer etwa vom Gehweg in eine kleine bepflanzte Verkehrsfläche wechselt, sollte den Hund nicht frei laufen lassen. Für die Beurteilung ist der gesamte Anlagenbereich entscheidend: Er kann Wege, Rasenflächen, Beete und Zugänge umfassen und endet nicht automatisch am beliebtesten Treffpunkt oder an einer Sitzbank.
Bei unklaren Grenzen hilft die aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen weiter. Auch in den Stadtteilen ist Aufmerksamkeit nötig. Gönningen gehört zum Stadtgebiet; dort weisen örtliche Informationen ebenfalls auf die innerörtliche Leinenpflicht hin. Kleine Wege und Grünflächen wirken manchmal ländlich, rechtlich kann jedoch weiterhin die städtische Vorgabe gelten.
Die wichtigsten Regeln zur Leinenpflicht in Reutlingen im Überblick
| Ort oder Situation | Regel | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Bebauter Innenbereich | Hunde müssen grundsätzlich angeleint geführt werden. | Das gilt unter anderem auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Wegen innerhalb geschlossener Ortsteile. |
| Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen | Leinenpflicht | Betroffen sind beispielsweise Pomologie, Volkspark, Stadtgarten, Sportpark Markwasen und Grünzug Planie. |
| Außerhalb des bebauten Innenbereichs | Freilauf kann möglich sein. | Der Hund muss jederzeit zuverlässig auf Zuruf reagieren und sicher kontrolliert werden können. |
| Spielplätze | Hunde dürfen die Anlage grundsätzlich nicht betreten. | Das gilt auch, wenn gerade kein Spielbetrieb stattfindet. Eine Ausnahme kann für Blindenhunde gelten. |
| Liegewiesen | Hunde sind fernzuhalten. | Auch nicht eindeutig abgegrenzte, erkennbar als Liegewiese genutzte Flächen sollten gemieden werden. |
| Sportplätze und sonstige Sportanlagen | Hunde dürfen die Anlagen grundsätzlich nicht betreten. | Das betrifft auch Trainingsflächen, Laufbahnen und angrenzende Nutzbereiche. |
| Landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit | Nur vorgesehene Wege benutzen | Hunde dürfen nicht in Äcker, Wiesen oder Weiden laufen. |
| Hundekot und Hundekotbeutel | Unverzüglich entfernen und ordnungsgemäß entsorgen | Beutel gehören in den Restmüll. Fehlt ein Abfalleimer, müssen sie mit nach Hause genommen werden. |
| Zurückgelassener Hundekot oder Hundekotbeutel | Kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. | Nach dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog kann ein Verwarnungsgeld von 125 Euro drohen. |
| Rechtsgrundlagen | Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen | Besonders relevant sind die §§ 12, 13 und 15. Die aktuelle Fassung für 2026 sollte auf reutlingen.de geprüft werden. |
Wann Hunde in Reutlingen ohne Leine laufen dürfen
Außerhalb des bebauten Innenbereichs und der genannten Grünanlagen ist Freilauf möglich, wenn die begleitende Person den Hund sicher unter Kontrolle hat. Entscheidend ist die unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit durch Zuruf. Der Hund muss zuverlässig reagieren und sich auch bei Ablenkung zurückrufen lassen.
Das kann etwa auf einem geeigneten Weg außerhalb geschlossener Ortschaften der Fall sein. Ein Freilaufrecht für jede freie Fläche folgt daraus jedoch nicht. Naturschutzrechtliche Vorgaben, landwirtschaftliche Nutzzeiten oder örtliche Verbote können den Aufenthalt zusätzlich begrenzen.
Ob der Hund tatsächlich ohne Leine laufen kann, lässt sich mit drei Fragen prüfen:
- Liegt der Weg außerhalb des bebauten Innenbereichs?
- Befindet sich die Fläche außerhalb einer ausgewiesenen Grün- oder Erholungsanlage?
- Reagiert der Hund auch aus einiger Entfernung zuverlässig auf den Rückruf?
Nur wenn diese Punkte passen, kommt Freilauf infrage. Bei starkem Verkehr, vielen Spaziergängern oder unübersichtlichem Gelände ist die Leine dennoch die vernünftigere Lösung, besonders bei Hunden, die auf Wild, Radfahrer oder Artgenossen plötzlich losstürmen.
Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen darf der Hund nicht frei zwischen den Kulturen laufen. Während der Nutzzeit sind solche Flächen nur auf den vorgesehenen Wegen zu betreten. Der Freilauf bleibt damit auf geeignete, zulässige Bereiche beschränkt.
Verbotene Bereiche: Spielplätze, Liegewiesen und Sportanlagen
Kinderspielplätze, Liegewiesen, Sportplätze und sonstige Sportanlagen sind für Hunde grundsätzlich tabu. Das gilt auch dann, wenn gerade kein Spiel- oder Sportbetrieb stattfindet. Eine Ausnahme nennt das Reutlinger Merkblatt für Blindenhunde.
Auf einem Spielplatz genügt es daher nicht, den Hund am Rand an kurzer Leine zu führen. Das Tier darf die Anlage nicht betreten. Bleiben Sie außerhalb des abgegrenzten Bereichs und halten Sie auf dem Weg ausreichend Abstand zum Eingang.
Bei Liegewiesen ist die Abgrenzung manchmal weniger deutlich. Entscheidend ist nicht nur ein Zaun. Auch eine erkennbar als Liegefläche genutzte Rasenfläche sollte gemieden werden, besonders bei warmem Wetter, wenn Menschen dort barfuß liegen oder Kinder spielen.
Sportanlagen umfassen mehr als das eigentliche Spielfeld. Dazu können Laufbahnen, Trainingsflächen, Vereinsbereiche und angrenzende Nutzflächen gehören. Auch ein kurzer Abstecher über den Rasen ist keine gute Idee, selbst wenn kein Training läuft.
- Vor dem Spaziergang den Zugang zu Spiel- und Sportflächen prüfen.
- Bei unklarer Begrenzung außen herumgehen.
- Hinweisschilder und Absperrungen beachten.
- Den Hund nicht an Eingängen, Tribünen oder Sitzbereichen warten lassen, wenn dadurch Wege blockiert werden.
Die Regelung schützt Kinder, Sporttreibende und Erholungssuchende und verhindert Schäden oder Verunreinigungen sensibler Flächen. Die rechtliche Grundlage für das Fernhalten von Hunden von bestimmten Anlagen findet sich in § 15 der Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen.
Hundekot in Reutlingen richtig beseitigen und entsorgen
Hundekot muss in Reutlingen unverzüglich entfernt werden – unabhängig davon, ob die Hinterlassenschaft auf einem Gehweg, in einer Grünanlage oder an einem anderen öffentlich zugänglichen Ort liegt. Beutel erst später einzusammeln, ist daher keine sichere Lösung.
Nach dem Aufnehmen wird der Beutel fest verschlossen und in einem vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt. Gibt es keinen Mülleimer in der Nähe, muss er mit nach Hause genommen werden. Auf Wiesen, Wegen oder an Zäunen darf ein gefüllter Beutel nicht zurückbleiben.
Die richtige Entsorgung erfolgt über den Restmüll. Hundekotbeutel gehören nicht in die Biotonne, auch dann nicht, wenn sie als kompostierbar beworben werden. In der freien Landschaft kann die Entsorgung am eigenen Wohnort die praktikabelste Lösung sein: Beutel verschließen, sicher transportieren und anschließend in die Restmülltonne geben.
- Beutel vor dem Spaziergang einstecken.
- Hinterlassenschaft vollständig aufnehmen.
- Beutel sorgfältig verschließen.
- Öffentlichen Abfallbehälter nutzen oder den Beutel mitnehmen.
- Zu Hause über die Restmülltonne entsorgen.
Hunde dürfen ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf Streuobstwiesen, landwirtschaftlichen Flächen oder in fremden Vorgärten verrichten. Lässt sich ein bestimmter Bereich beim Spaziergang nicht vermeiden, sollte der Hund an eine geeignete Stelle außerhalb dieser Flächen geführt werden.
Wer einen Hundekotbeutel auf dem Weg liegen lässt, riskiert in Reutlingen ein Verwarnungsgeld von 125 Euro. Grundlage ist der örtliche Verwarnungs- und Bußgeldkatalog; die Pflicht zur Beseitigung ergibt sich aus § 13 der Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen. Die aktuelle Fassung finden Hundehalter auf reutlingen.de.
Regeln für Wege, Wiesen und landwirtschaftliche Flächen
Außerhalb geschlossener Ortsteile gelten für die freie Landschaft zusätzliche Regeln. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf den dafür vorgesehenen Wegen betreten werden. Das betrifft zum Beispiel Äcker, Wiesen und Weiden. Der Hund bleibt dabei auf dem Weg und läuft nicht in die angrenzende Fläche.
Besonders wichtig ist der Schutz von Futtergras. Hundekot kann in Heu oder Silage gelangen und dadurch Nutztiere gefährden. Deshalb sind Hunde von landwirtschaftlichen Flächen fernzuhalten. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Hund sonst zuverlässig hört oder gerade frei laufen dürfte.
Auch Streuobstwiesen sind keine beliebige Auslaufzone. Dort soll der Hund auf dem zulässigen Weg bleiben. Fremde Vorgärten, bewirtschaftete Flächen und bepflanzte Randbereiche gehören ebenfalls nicht zum Spazierweg. Ein kurzer Abstecher kann Schäden verursachen und Ärger mit Eigentümern oder Bewirtschaftern auslösen.
- Auf ausgewiesenen Wegen bleiben.
- Feldränder, Wiesen und Weiden nicht als Auslauf nutzen.
- Absperrungen, Tore und Hinweisschilder respektieren.
- Bei landwirtschaftlicher Nutzung besonders aufmerksam sein.
- Den Hund frühzeitig vom Flächenrand zurückholen.
Für die Einordnung ist nicht allein entscheidend, ob ein Weg öffentlich zugänglich aussieht. Maßgeblich sind auch die tatsächliche Nutzung der Fläche und die örtlichen Vorgaben. Im Zweifel führt der sichere Weg über den ausgewiesenen Pfad. Die rechtlichen Bezüge finden sich unter anderem in den städtischen Informationen der Stadt Reutlingen, in § 51 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg und in § 28 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz.
Beispiel Gönningen: Leinenpflicht und 125 Euro Verwarnungsgeld
Gönningen zeigt, wie konkret die Regeln im Alltag werden. Nach den örtlichen Hinweisen gilt innerorts eine Leinenpflicht. Wer durch den Ort, am Schulweg oder an öffentlichen Einrichtungen entlanggeht, sollte den Hund deshalb von Beginn an angeleint führen.
Besonders sensibel sind Schulgelände, Spielplätze und Sportanlagen. Hunde sind dort nicht zugelassen, auch wenn die Fläche leer wirkt oder kein Training stattfindet. Für den Spaziergang sollten Halter daher einen Weg außerhalb des jeweiligen Geländes wählen.
In und um Gönningen stehen mehrere Abfallbehälter in der freien Landschaft. Sie erleichtern die Entsorgung, ändern aber nichts an der Pflicht, den Beutel bis zum Mülleimer sicher mitzunehmen. Ein gefüllter Beutel am Wegesrand bleibt eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn er später abgeholt werden sollte.
Für das Liegenlassen von Hundehaufen oder Hundekotbeuteln kann nach dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog der Stadt Reutlingen ein Verwarnungsgeld von 125 Euro erhoben werden. Ob ein Verfahren eingeleitet wird, hängt vom konkreten Verstoß und den Umständen vor Ort ab. Der Betrag ist daher kein pauschaler „Tarif“ für jede mögliche Übertretung.
- Innerhalb Gönningens die Leine verwenden.
- Schulhöfe, Spielplätze und Sportanlagen nicht betreten.
- Den gefüllten Beutel bis zum nächsten geeigneten Behälter tragen.
- Fehlen Abfalleimer, den Beutel mit nach Hause nehmen.
Die Hinweise wurden am 15. November 2023 auf goenningen.info veröffentlicht. Für eine rechtssichere Einschätzung sollten Hundehalter zusätzlich die aktuelle Polizeiverordnung und den geltenden Verwarnungs- und Bußgeldkatalog der Stadt Reutlingen prüfen.
Mögliche Bußgelder bei Verstößen in Reutlingen
In Reutlingen können Verstöße gegen die örtliche Polizeiverordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Das betrifft unter anderem das Nichtbeachten der Anleinpflicht, das Betreten gesperrter Anlagen und die fehlende Beseitigung von Hundekot. Die konkrete Höhe hängt vom Verstoß und den Umständen des Einzelfalls ab.
Für zurückgelassene Hundehaufen oder Hundekotbeutel kann nach dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog der Stadt Reutlingen ein Verwarnungsgeld von 125 Euro anfallen. Ein Verwarnungsgeld ist meist der einfachere Abschluss eines geringfügigen Verstoßes. Wird es nicht akzeptiert oder nicht fristgerecht bezahlt, kann daraus ein förmliches Bußgeldverfahren entstehen.
Deutlich höhere Beträge sind möglich, wenn weitere Rechtsbereiche betroffen sind:
- Bis zu 15.000 Euro können bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg vorgesehen sein.
- Bis zu 5.000 Euro können Verstöße gegen das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz erreichen.
Diese Höchstgrenzen sind keine festen Regelsätze. Behörden berücksichtigen unter anderem die Schwere des Verstoßes, mögliche Schäden, eine Wiederholung und das Verhalten der verantwortlichen Person. Ein einmaliger Verstoß ohne Folgen wird daher nicht automatisch mit dem Höchstbetrag geahndet.
Wer einen Bescheid erhält, sollte die Rechtsbehelfsbelehrung genau lesen. Dort steht, welche Frist gilt und an welche Stelle ein Einspruch zu richten ist. Fotos, Ortsangaben und Zeugennamen können helfen, den Ablauf später nachvollziehbar darzustellen. Wichtig: Eine Zahlung sollte nicht erfolgen, bevor klar ist, ob es sich um eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid handelt.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere §§ 12, 13 und 15 der Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen sowie die genannten landesrechtlichen Vorschriften. Da Verwarnungs- und Bußgeldsätze geändert werden können, zählt für einen konkreten Fall immer der aktuelle Stand im Jahr 2026.
Rechtsgrundlagen und zuständige Anlaufstellen
Für die genaue Prüfung ist zwischen städtischem Ortsrecht und Landesrecht zu unterscheiden. Die zentrale Grundlage bildet die Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen. Besonders relevant sind § 12 zur Tierhaltung und Anleinpflicht, § 13 zu Verunreinigungen durch Hunde sowie § 15 zum Fernhalten von Hunden aus bestimmten Anlagen.
Ergänzend gelten landesrechtliche Vorgaben. Für das Betreten der freien Landschaft und den Schutz landwirtschaftlicher Flächen ist insbesondere § 51 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg wichtig. Fragen zur Aufsicht und Sicherung von Tieren können außerdem unter § 28 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz fallen. Welche Vorschrift im Einzelfall greift, hängt von Ort, Verhalten und möglichen Folgen des Verstoßes ab.
Erste Anlaufstelle für die aktuelle Polizeiverordnung, örtliche Hinweise und den geltenden Verwarnungs- und Bußgeldkatalog ist die Stadtverwaltung Reutlingen, vor allem das Amt für öffentliche Ordnung. Informationen und Kontaktdaten finden sich auf www.reutlingen.de. Für Anliegen in einem Stadtteil kann auch das zuständige Bezirksamt weiterhelfen.
- Allgemeine Regelung: aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen prüfen.
- Konkreter Vorfall: Schreiben der zuständigen Ordnungsbehörde beachten.
- Frage zu einer Fläche: Stadtverwaltung oder zuständiges Bezirksamt kontaktieren.
- Naturschutz- oder Landwirtschaftsbezug: zusätzlich die zuständige Landes- oder Kreisbehörde einbeziehen.
Das Reutlinger Merkblatt für Hundehalter trägt den Stand November 2013. Es bleibt als Orientierung nützlich, ersetzt aber nicht die aktuelle Fassung der Vorschriften im Jahr 2026. Vor einem Spaziergang in einem unbekannten Gebiet lohnt sich deshalb ein Blick in die städtischen Veröffentlichungen, um veraltete Angaben, neue Beschilderungen oder besondere örtliche Regelungen zu berücksichtigen.
Wer bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte nicht nur allgemeine Internetbeiträge vergleichen. Entscheidend sind der genaue Vorwurf, der Tatort, die Frist und die im Schreiben genannte Behörde. Bei schwierigen Fällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Fazit: Leine mitführen, Hundekot entfernen und Verbotsflächen meiden
Für den nächsten Spaziergang in Reutlingen genügt eine kurze Vorbereitung. Prüfen Sie vor dem Start das Ziel, nehmen Sie eine passende Leine und genügend Kotbeutel mit. So vermeiden Sie hektische Entscheidungen an Parkeingängen, auf schmalen Wegen oder im Stadtverkehr.
Hilfreich ist ein fester Ablauf: zuerst den zulässigen Weg wählen, den Hund an Übergängen frühzeitig sichern und unterwegs auf neue Schilder achten. Eine kleine Notiz im Handy mit der aktuellen Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen kann ebenfalls nützlich sein. Bei Abweichungen zählt die geltende Fassung im Jahr 2026.
- Spaziergang und erlaubte Strecke vorab einschätzen.
- Leine und Ersatzbeutel einpacken.
- Bei unklarer Beschilderung vorsichtig handeln.
- Änderungen örtlicher Regeln vor dem Besuch prüfen.
- Bei einem behördlichen Schreiben die Frist sofort notieren.
Wer die örtlichen Vorgaben kennt und den Spaziergang passend plant, schützt andere Menschen, Tiere und Flächen – und kommt meist entspannter durch den Tag.
Nützliche Links zum Thema
- [PDF] Stadtrecht der Stadt Reutlingen Az.: 120-11 Polizeiverordnung SR ...
- [DOC] Merkblatt für Hundehalter und -führer
- Hundekot und Leinenpflicht - goenningen.info
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FAQ zur Leinenpflicht in Reutlingen
Wo gilt in Reutlingen eine Leinenpflicht für Hunde?
Im bebauten Innenbereich von Reutlingen müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Das gilt unter anderem auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Wegen innerhalb geschlossener Ortsteile. Eine Leinenpflicht besteht außerdem in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wie der Pomologie, dem Volkspark, dem Stadtgarten, dem Sportpark Markwasen und dem Grünzug Planie.
Darf mein Hund außerhalb Reutlingens ohne Leine laufen?
Außerhalb des bebauten Innenbereichs und der genannten Grünanlagen kann Freilauf möglich sein, wenn der Hund zuverlässig auf Zuruf reagiert und jederzeit sicher kontrolliert werden kann. Zusätzlich müssen Vorgaben für Naturschutzgebiete, Wälder und landwirtschaftliche Flächen beachtet werden. Während der Nutzzeit dürfen landwirtschaftliche Flächen nur auf den vorgesehenen Wegen betreten werden.
Dürfen Hunde in Reutlingen Spielplätze und Sportanlagen betreten?
Nein. Hunde sind grundsätzlich von Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Sportplätzen und sonstigen Sportanlagen fernzuhalten. Das gilt auch dann, wenn gerade kein Spiel- oder Sportbetrieb stattfindet. Eine Ausnahme kann für Blindenhunde gelten.
Wie muss Hundekot in Reutlingen entsorgt werden?
Hundekot muss unverzüglich aufgenommen werden. Der fest verschlossene Hundekotbeutel gehört in einen dafür vorgesehenen Abfallbehälter oder zu Hause in den Restmüll. Gibt es keinen Mülleimer in der Nähe, muss der Beutel mitgenommen werden. Auf Wiesen, Wegen oder an Zäunen darf er nicht liegen bleiben.
Welche Strafe droht für liegen gelassenen Hundekot oder Hundekotbeutel?
Für das Liegenlassen von Hundehaufen oder Hundekotbeuteln kann nach dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog der Stadt Reutlingen ein Verwarnungsgeld von 125 Euro erhoben werden. Je nach Verstoß und Umständen können weitere Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren folgen. Die jeweils aktuelle Regelung für 2026 sollte bei der Stadt Reutlingen geprüft werden.




