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    Leinenpflicht Unterägeri: Alle wichtigen Infos für Hundebesitzer

    KI-generiert
    30.08.2026 114 mal gelesen 4 Kommentare
    • In Unterägeri gilt im Kanton Zug eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern vom 1. April bis zum 31. Juli zum Schutz wildlebender Tiere.
    • Zusätzliche Leinenpflichten können lokal beispielsweise auf Spielplätzen, Sportanlagen, Friedhöfen, in Naturschutzgebieten sowie bei Veranstaltungen oder signalisierten Bereichen gelten.
    • Hundebesitzer müssen die kantonalen und kommunalen Vorgaben beachten, den Hund jederzeit unter Kontrolle halten und den Kot auf öffentlichen sowie privaten Flächen beseitigen.

    Neue Hundeverordnung in Unterägeri seit 1. Februar 2024

    Seit dem 1. Februar 2024 gilt in Unterägeri eine neue Verordnung über das Halten von Hunden. Sie ordnet das Gemeindegebiet in verschiedene Bereiche ein und legt fest, ob Hunde dort verboten sind oder an der Leine geführt werden müssen.

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    Für Hundebesitzer ist vor allem die praktische Folge wichtig: Unterägeri weist keine offiziellen Freilaufzonen aus. Vor jedem Spaziergang sollte deshalb geprüft werden, welche Regel am jeweiligen Ort gilt.

    Die Verordnung wurde eingeführt, nachdem die Nutzung Unterägeris als Auslaufgebiet für Hunde aus umliegenden Gemeinden zu Konflikten geführt hatte. An ihrer Entstehung waren unter anderem die Korporation und mehrere Landwirte beteiligt. Als kommunales Vorbild diente die seit 2016 geltende Regelung in Oberägeri.

    Die konkreten Verbots- und Leinenpflichtbereiche sind in der kommunalen Regelung festgelegt. Bei Unsicherheit ist die aktuelle Fassung der Gemeinde Unterägeri massgebend. Ein Medienbericht von zentralplus vom 9. Februar 2024 fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

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    Hundeverbotszonen: Spielplätze, Sportanlagen und Strandbad

    Auf Spielplätzen, Sportanlagen und im Strandbad gilt in Unterägeri ein vollständiges Hundeverbot. Hunde dürfen diese Bereiche weder angeleint noch für kurze Zeit betreten.

    • Spielplätze: Der Zutritt ist untersagt, damit Kinder die Anlagen sicher nutzen können.
    • Sportanlagen: Das Verbot gilt unabhängig davon, ob gerade ein Training, ein Wettkampf oder keine Veranstaltung stattfindet.
    • Strandbad: Hunde dürfen das Strandbad auch zu ruhigen Zeiten und an der Leine nicht betreten.

    Wer mit Hund unterwegs ist, sollte diese Flächen vollständig umgehen und den Vierbeiner nicht am Eingang, Zaun oder Randbereich warten lassen.

    Ob ein angrenzender Weg ebenfalls gesperrt ist oder einer anderen Regel unterliegt, hängt von der örtlichen Kennzeichnung und der Zoneneinteilung ab. Im Zweifel zählt die Beschilderung vor Ort.

    Übersicht der Leinenpflichten und Hundeverbotszonen in Unterägeri

    Bereich oder Zeitraum Regel Wichtige Hinweise
    Spielplätze Vollständiges Hundeverbot Hunde dürfen den Bereich auch angeleint nicht betreten.
    Sportanlagen Vollständiges Hundeverbot Das Verbot gilt unabhängig von Training, Wettkampf oder Veranstaltungsbetrieb.
    Strandbad Vollständiges Hundeverbot Hunde dürfen das Strandbad auch zu ruhigen Zeiten und an der Leine nicht betreten.
    Öffentliche Areale und Gebäude Leinenpflicht Der Hund muss bereits beim Betreten des Bereichs angeleint sein.
    Seepromenade Leinenpflicht Wegen schmaler Wege, Radverkehr, Spaziergängern und der Nähe zum Wasser ist kontrollierte Führung erforderlich.
    Natur- und Landwirtschaftsflächen Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen Beschilderung und Zonengrenzen beachten; Abstand zu Weidetieren und Kulturen halten.
    Landwirtschaftliche Flächen vom 16. März bis 31. Oktober Kein freier Auslauf Betroffen sind unter anderem Wiesen, Heuflächen, Äcker und Kulturen. Dienst- und Jagdhunde im Einsatz sind ausgenommen.
    Wald und Waldrand vom 1. April bis 31. Juli Kantonale Leinenpflicht Die Regel gilt auch auf Waldwegen und schützt Wildtiere während der Brut- und Setzzeit.
    Offizielle Freilaufzonen Keine ausgewiesenen Freilaufzonen Eine ruhige Wiese oder ein wenig besuchter Weg ist nicht automatisch freigegeben.

    Leinenpflicht auf öffentlichen Arealen und an der Seepromenade

    Auf öffentlichen Arealen, bei öffentlichen Gebäuden und an der Seepromenade müssen Hunde in Unterägeri an der Leine bleiben. Die Vorgabe betrifft damit typische Bereiche, in denen viele Menschen zu Fuss unterwegs sind oder sich länger aufhalten.

    • Leine auf öffentlichen Arealen verwenden
    • Hund bei öffentlichen Gebäuden angeleint führen
    • Auch an der Seepromenade nicht frei laufen lassen
    • Auf örtliche Schilder und Markierungen achten

    Die Leine muss bereits beim Betreten des betroffenen Bereichs angelegt sein. Besonders an der Seepromenade erfordern schmale Wege, Radverkehr, Spaziergänger und die Nähe zum Wasser eine kontrollierte Führung. Eine Schleppleine ist dort nur dann sinnvoll, wenn die örtliche Regelung sie zulässt; sie ersetzt keine vorgeschriebene kurze Leine.

    Die Pflicht endet nicht automatisch an einer Wegkreuzung oder am Rand eines stark besuchten Abschnitts. Entscheidend ist, ob der jeweilige Bereich als öffentliches Areal oder als Teil der Seepromenade gilt.

    Leinenpflicht nahe Natur- und Landwirtschaftsflächen

    In Bereichen nahe Natur- und Landwirtschaftsflächen müssen Hunde an der Leine geführt werden, sofern der betreffende Bereich als Leinenpflichtzone ausgewiesen ist. Das betrifft vor allem Wege und Randbereiche an Wiesen, Äckern oder anderen bewirtschafteten Flächen.

    Die Regel schützt Nutzflächen, Weidetiere und Wild. Ein Hund kann Tiere aufscheuchen, Wild verfolgen oder frisch bewirtschaftete Böden beschädigen. Deshalb sollte die Leine bereits vor dem Übergang auf einen Feld- oder Naturweg angelegt werden.

    • Am Rand landwirtschaftlicher Flächen: Hund kurz und kontrolliert führen.
    • Bei Weidevieh: Abstand halten und den Hund nicht an Zäune oder Tiere heranlassen.
    • Auf Naturwegen: Beschilderung und Zonengrenzen beachten.
    • Bei unklarer Abgrenzung: vorsichtshalber angeleint bleiben.

    Eine lange Schleppleine ist in solchen Bereichen nicht automatisch erlaubt. Entscheidend sind die örtliche Zone und die Frage, ob der Hund tatsächlich frei laufen kann. Wer mehr Bewegungsfreiheit braucht, kann ausserhalb sensibler Flächen Richtungswechsel oder kontrolliertes Schnüffeln an kurzer Leine einbauen.

    Die kommunale Verordnung und die Kennzeichnung vor Ort bestimmen die konkrete Einordnung. Die Landwirtschaftsflächen selbst dürfen während der festgelegten Schutzperiode nicht frei betreten oder durchquert werden.

    Landwirtschaftliche Flächen vom 16. März bis 31. Oktober

    Vom 16. März bis 31. Oktober dürfen Hunde in Unterägeri nicht frei auf landwirtschaftlich genutzten Flächen laufen. Betroffen sind insbesondere Wiesen, Heuflächen, Äcker und andere Kulturen.

    Die Regel gilt unabhängig davon, ob eine Fläche gerade bewirtschaftet wird. Auch ein scheinbar ungenutztes Feld fällt in diesen Zeitraum. Ausgenommen sind Dienst- und Jagdhunde im Einsatz.

    • Hund vor dem Betreten einer Landwirtschaftsfläche anleinen
    • Wiesen und Heuflächen nicht als Spiel- oder Trainingsfläche nutzen
    • Äcker und Kulturen nicht durchqueren
    • Abstand zu Weidetieren und landwirtschaftlichen Arbeiten halten

    Vom 1. November bis 15. März greift diese saisonale Einschränkung nicht. Andere örtliche Leinenpflichten oder Verbote können jedoch weiterhin gelten. Für Spaziergänge eignen sich daher befestigte Wege. Die Ausnahme für Einsatzhunde gilt nicht für einen gewöhnlichen Spaziergang mit einem Jagdhund.

    Kantonale Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

    Zusätzlich zu den kommunalen Vorgaben gilt im Kanton Zug vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Dieser Zeitraum schützt Wildtiere während der Brut- und Setzzeit. Die Regel gilt auch auf Waldwegen und bei kurzen Abstechern in den Randbereich.

    Die kantonale Pflicht beginnt später als die landwirtschaftliche Schutzperiode und endet früher. Wer im April, Mai, Juni oder Juli unterwegs ist, sollte den Hund in Waldnähe deshalb durchgehend angeleint führen.

    • Wald: Leine vom 1. April bis 31. Juli verwenden.
    • Waldrand: Die Pflicht gilt auch in der Übergangszone zwischen Wald und offenem Gelände.
    • Waldwege: Der Weg bleibt Teil des geschützten Bereichs.
    • Wildbegegnung: Hund sofort sichern und nicht hinter Wild herlaufen lassen.

    Die kantonale Regel ergänzt die Unterägerer Vorschriften. Für eine Route am Waldrand sind daher sowohl die kommunale Zonierung als auch das Datum entscheidend. Nach dem 31. Juli entfällt diese saisonale kantonale Vorgabe; andere Verbote oder Leinenpflichten in Unterägeri können weiter gelten. Die aktuellen kantonalen Informationen bietet der Kanton Zug.

    Keine ausgewiesenen Freilaufzonen in Unterägeri

    In Unterägeri gibt es keine offiziell bezeichnete Fläche, auf der Hunde grundsätzlich frei laufen dürfen. Eine nicht eingezäunte Wiese, ein ruhiger Weg oder ein wenig besuchter Abschnitt ist daher nicht automatisch als Freilaufbereich freigegeben.

    Für die tägliche Planung bietet sich folgender Ablauf an:

    • Route anhand der örtlichen Beschilderung auswählen
    • Übergänge zwischen verschiedenen Zonen beachten
    • Leine und passende Sicherung immer mitführen
    • Bei fehlender Kennzeichnung die vorsichtige Variante wählen

    Ein sicherer Auslauf lässt sich etwa durch Spaziergänge mit wechselndem Tempo, Suchspiele an kurzer Leine oder kontrollierte Übungen organisieren. Wer regelmässig eine private, rechtlich zulässige Fläche nutzt, sollte vorher klären, ob Eigentümer und geltende Vorschriften dies erlauben.

    Für verbindliche Auskünfte zu einzelnen Grundstücken oder Wegen ist die Gemeinde Unterägeri zuständig. Die kommunale Verordnung und die aktuelle Beschilderung gehen einer persönlichen Einschätzung vor.

    Beispiel: So planen Hundebesitzer einen sicheren Spaziergang

    Ein sicherer Spaziergang beginnt mit der Auswahl einer Route nach Datum, Gelände und erwarteter Auslastung. So lassen sich enge Passagen, Weidebereiche und stark besuchte Abschnitte frühzeitig vermeiden.

    • Vor dem Start: aktuelle Beschilderung und mögliche Zonenwechsel prüfen.
    • Für den Hund: passende Leine, gut sitzendes Geschirr und eine sichere Befestigung verwenden.
    • Bei Begegnungen: frühzeitig zur Seite gehen, Abstand schaffen und den Hund ruhig bei sich halten.
    • Bei Weidetieren oder Wild: Route ändern und nicht näher herangehen.
    • Bei grossem Andrang: einen weniger frequentierten Weg wählen.

    Wer im Mai mit dem Hund unterwegs ist, sollte eine Route ohne Waldnähe, landwirtschaftliche Flächen und stark besuchte öffentliche Bereiche auswählen. Vor dem Losgehen lohnt sich ein kurzer Blick auf die Karte. Während des Spaziergangs bleibt der Hund dort angeleint, wo die örtliche Regel es verlangt. Eine Reserveleine und einige kleine Belohnungen können bei unerwarteten Situationen helfen.

    Auch die Tageszeit spielt eine Rolle. Früh am Morgen oder später am Abend sind Wege oft ruhiger. Das ändert keine Vorschrift, macht die Führung aber entspannter. Für ältere Hunde oder Tiere mit wenig Leinenroutine sind kurze Runden mit mehreren Schnüffelpausen meist besser als ein langer Marsch unter ständigem Druck.

    Wer regelmässig dieselbe Strecke nutzt, kann sich eine persönliche Checkliste erstellen: Datum geprüft, Route geprüft, Leine eingepackt, Begegnungen eingeplant.

    Gründe für die verschärften Regeln in Unterägeri

    Die verschärften Regeln entstanden vor allem aus zunehmenden Nutzungskonflikten. Viele Hundehalter aus umliegenden Gemeinden nutzten das Gebiet als Auslaufstrecke. Dadurch trafen die Interessen von Spaziergängern, Korporation, Landwirtschaft, Naturschutz und öffentlicher Sicherheit aufeinander.

    Ein zentraler Auslöser war der Schutz landwirtschaftlicher Kulturen. Freilaufende Hunde können Weidetiere beunruhigen, Pflanzen beschädigen oder bewirtschaftete Flächen verunreinigen. Gerade während Aussaat, Wachstum und Heuern können solche Störungen konkrete Folgen für Arbeit und Ertrag haben.

    Auch der Naturschutz spielte eine Rolle. Hunde bewegen sich oft schneller und weiter, als ihre Halter vermuten. Ein kurzer Sichtkontakt mit Wild kann bereits genügen, um Tiere aufzuscheuchen. Klare Vorgaben schaffen hier eine Grenze, die unabhängig davon gilt, wie gut ein einzelner Hund normalerweise gehorcht.

    Die Gemeinde orientierte sich bei der Ausgestaltung an Oberägeri, wo seit 2016 eine vergleichbare Verordnung besteht. Unterägeri reagierte damit nicht auf einen einzelnen Vorfall, sondern auf eine länger andauernde Entwicklung und die Erfahrungen der Nachbargemeinde.

    Die Zonierung erleichtert zudem Information und Vollzug. Statt nur auf Appelle zu setzen, können sensible Bereiche eindeutig geregelt werden. Das lässt weniger Spielraum für spontanen Freilauf, macht die Erwartungen an Hundebesitzer aber klarer.

    Die Vorgaben gelten unabhängig davon, ob ein Hund freundlich, klein oder gut trainiert ist.

    Fazit: Hund in Unterägeri meist an der Leine führen

    Für Hundebesitzer in Unterägeri ist eine einfache Grundregel am sichersten: Leine mitnehmen und bei Unsicherheit angelegt lassen. Die örtlichen Vorgaben lassen wenig Raum für spontanen Freilauf. Bei der Routenplanung sollten daher Länge und erlaubte Nutzung der Wege gleichermassen berücksichtigt werden.

    Ein fester Ablauf vor jeder Runde hilft:

    • Geltende Gemeinderegeln und aktuelle Hinweise prüfen
    • Route auf sensible Bereiche und saisonale Einschränkungen abstimmen
    • Leine, Geschirr oder Halsband auf sicheren Sitz kontrollieren
    • Bei unklarer Situation Abstand halten und den Hund angeleint lassen

    Besondere Aufmerksamkeit ist an Übergängen nötig, an denen ein öffentlich genutzter Weg in eine landwirtschaftlich oder ökologisch sensible Zone führt. Wer den Hund frühzeitig sichert, handelt vorausschauend und vermeidet unnötige Konflikte.

    Für die verbindliche Beurteilung einzelner Wege und Flächen bleibt die aktuelle kommunale Verordnung massgebend. Bei Fragen zu einer konkreten Route sollten Hundebesitzer direkt bei der Gemeinde Unterägeri nachfragen.

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    Hunde unterwegs in Unterägeri: Die wichtigsten Regeln im Überblick

    Wo gilt in Unterägeri ein vollständiges Hundeverbot?

    Ein vollständiges Hundeverbot gilt auf Spielplätzen, Sportanlagen und im Strandbad. Hunde dürfen diese Bereiche auch angeleint nicht betreten.

    Wo müssen Hunde in Unterägeri an der Leine geführt werden?

    Hunde müssen unter anderem auf öffentlichen Arealen, bei öffentlichen Gebäuden, an der Seepromenade sowie in ausgewiesenen Bereichen nahe Natur- und Landwirtschaftsflächen an der Leine geführt werden. Die örtliche Beschilderung und Zoneneinteilung sind massgebend.

    Dürfen Hunde in Unterägeri auf Landwirtschaftsflächen frei laufen?

    Vom 16. März bis 31. Oktober dürfen Hunde auf Wiesen, Heuflächen, Äckern und sonstigen landwirtschaftlichen Kulturen nicht frei laufen. Ausgenommen sind Dienst- und Jagdhunde im Einsatz. Andere örtliche Leinenpflichten oder Verbote können zusätzlich gelten.

    Welche Leinenpflicht gilt im Wald und am Waldrand im Kanton Zug?

    Im Kanton Zug müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Die Regel gilt auch auf Waldwegen und ergänzt die kommunalen Vorschriften von Unterägeri.

    Gibt es in Unterägeri offizielle Freilaufzonen für Hunde?

    Nein, in Unterägeri gibt es keine ausgewiesenen offiziellen Freilaufzonen. Eine ruhige Wiese oder ein wenig frequentierter Weg ist daher nicht automatisch für freien Auslauf freigegeben. Bei Unsicherheit sollten Hundebesitzer die Beschilderung beachten und den Hund angeleint führen.

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Ich finde die neuen Regeln grundsätzlich nachvollziehbar, auch wenn sie für Hundebesitzer natürlich erstmal ziemlich streng wirken. Gerade rund um die Seepromenade, Spielplätze und Sportanlagen kann ich ein vollständiges Verbot gut verstehen. Mit Kindern, Velos, Joggern und vielen Spaziergängern ist es einfach entspannter, wenn man nicht ständig überlegen muss, ob der nächste Hund freundlich ist oder plötzlich losrennt.

    Was mir etwas Mühe macht, ist das Fehlen offizieller Freilaufzonen. Nicht jeder Hund braucht stundenlang freien Auslauf, aber Bewegung und entspanntes Schnüffeln gehören halt trotzdem zum Hundeleben. Suchspiele und Übungen an der kurzen Leine sind sicher eine gute Ergänzung, ersetzen aber nicht bei jedem Hund den freien Lauf. Besonders schade finde ich, dass dadurch auch verantwortungsvolle Halter mitbestraft werden, deren Hunde zuverlässig hören.

    Andererseits erlebt man leider immer wieder Leute, die ihren Hund mitten durch Wiesen oder am Waldrand frei laufen lassen und dann sagen, „der macht schon nichts“. Genau diese Einstellung sorgt vermutlich für viele Konflikte. Ein Hund muss nicht aggressiv sein, um Wildtiere zu hetzen, Weidetiere zu stressen oder eine frisch gemähte Wiese zu beschädigen. Da hilft auch der beste Rückruf nicht immer, wenn plötzlich ein Reh auftaucht.

    Die unterschiedlichen Zeiträume sind allerdings nicht ganz ohne. Landwirtschaftliche Flächen vom 16. März bis 31. Oktober, Wald und Waldrand vom 1. April bis 31. Juli und dazu noch die lokalen Zonen – da muss man als Hundehalter wirklich aufmerksam bleiben. Ein kleines Übersichtsblatt oder eine gut lesbare Karte der Gemeinde wäre deshalb sehr hilfreich. Vor Ort nur auf teilweise unklare Schilder angewiesen zu sein, kann schnell zu Missverständnissen führen.

    Ich wohne nicht direkt in Unterägeri, bin aber gelegentlich mit dem Hund dort unterwegs. Wir bleiben inzwischen lieber auf bekannten, befestigten Wegen und nehmen eine normale kurze Leine statt einer langen Schleppleine, wenn wir in unklaren Bereichen sind. Das ist vielleicht nicht die spannendste Lösung, aber deutlich stressfreier als später eine Diskussion mit Anwohnern oder Kontrolleuren zu haben.

    Wichtig wäre aus meiner Sicht auch, dass die Gemeinde nicht nur kontrolliert und büsst, sondern die Leute gut informiert. Viele wissen wahrscheinlich gar nicht, dass ein angrenzender Feldweg oder Waldrand ebenfalls unter die Regel fallen kann. Ein bisschen mehr Beschilderung an den Übergängen und eine verständliche Karte online würden schon viel bringen.

    Unterm Strich finde ich die Regeln sinnvoll, solange sie fair umgesetzt werden und es irgendwann vielleicht doch eine offiziell erlaubte Fläche für Hunde gibt. Leinenpflicht ist nicht automatisch hundefeindlich, aber ohne irgendeine Möglichkeit für freien Auslauf wird es für viele Halter unnötig kompliziert. Vernünftige Rücksichtnahme sollte eigentlich von beiden Seiten gelten.
    Was mir noch fehlt, ist ein wirklich einfacher Online-Kartenplan mit den verschiedenen Zonen und den saisonalen Änderungen. Gerade wer nur gelegentlich in Unterägeri unterwegs ist, verliert sonst schnell den Überblick. Die Verordnung kann noch so klar sein – wenn man erst lange suchen muss, wo welche Regel gilt, ist Ärger fast vorprogrammiert.
    Gut finde ich vor allem den Hinweis auf die saisonalen Regeln, weil man sonst schnell denkt ein Waldweg sei automatisch frei und merkt den Unterschied erst wenns Ärger gibt grüsse an alle Gassi-Leute.
    Hoffentlich stellt die Gemeinde bald ne klare Karte online, weil man bei den ganzen Zonen und Datumsregeln sonst schnell mal am falschen Weg landet.

    Zusammenfassung des Artikels

    Seit dem 1. Februar 2024 gelten in Unterägeri neue Hunderegeln mit Verbotszonen und Leinenpflichten; offizielle Freilaufzonen gibt es nicht. Landwirtschaftsflächen dürfen vom 16. März bis 31. Oktober nicht frei betreten werden, im Wald und am Waldrand gilt kantonal vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfen Sie vor jedem Spaziergang die aktuelle Beschilderung und die Zoneneinteilung der Gemeinde Unterägeri, da es keine offiziellen Freilaufzonen gibt.
    2. Meiden Sie Spielplätze, Sportanlagen und das Strandbad vollständig – dort gilt ein Hundeverbot, auch für angeleinte Hunde.
    3. Führen Sie Ihren Hund auf öffentlichen Arealen, an öffentlichen Gebäuden und an der Seepromenade stets an der Leine.
    4. Beachten Sie die saisonalen Regeln: Vom 16. März bis 31. Oktober ist freier Auslauf auf Landwirtschaftsflächen untersagt; vom 1. April bis 31. Juli gilt zusätzlich die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.
    5. Nehmen Sie eine passende Leine und ein gut sitzendes Geschirr mit und wählen Sie bei unklaren Zonengrenzen vorsichtshalber eine angeleinte Route abseits von Weidetieren, Kulturen und Wildlebensräumen.

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    Material Nylon
    Länge 30m
    Verstellbarkeit wenig Möglichkeiten
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    Material Paracord
    Länge 2m oder 3m verfügbar
    Verstellbarkeit Verstellbar durch Ringe
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    Sicherheitsmerkmale Wetterfest und Reflektierend
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    Leinentyp Bindeleine
    Material Edelstahl mit PVC
    Länge 3m bis 15m verfügbar
    Verstellbarkeit Eingeschränkt
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    Sicherheitsmerkmale Hohe Zugfestigkeit
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    Leinentyp Freihandleine
    Material Nylon, Edelstahl
    Länge 3m
    Verstellbarkeit 5 einstellbare Möglichkeiten
    Karabiner-Typ Klick Karabiner
    Sicherheitsmerkmale stark, reißfest, wasserdicht
    Preis 15,99 €
    Leinentyp Führleine
    Material Nylon
    Länge 3m
    Verstellbarkeit 3 einstellbare Möglichkeiten
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    Preis 10,99 €
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    Leinentyp Schleppleine Führleine Bindeleine Freihandleine Führleine
    Material Nylon Paracord Edelstahl mit PVC Nylon, Edelstahl Nylon
    Länge 30m 2m oder 3m verfügbar 3m bis 15m verfügbar 3m 3m
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