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    Leinenpflicht Passau: Das gilt für Hundebesitzer in der Stadt

    KI-generiert
    06.08.2026 112 mal gelesen 5 Kommentare
    • In Passau besteht grundsätzlich keine stadtweit einheitliche Leinenpflicht, jedoch können örtliche Verordnungen, Naturschutzgebiete, öffentliche Anlagen und bestimmte Veranstaltungen das Anleinen vorschreiben.
    • In Bereichen mit angeordneter Leinenpflicht müssen Hundehalter ihren Hund an einer geeigneten, sicheren Leine führen und die jeweiligen Hinweisschilder beachten.
    • Unabhängig von einer ausdrücklichen Pflicht müssen Hunde jederzeit zuverlässig kontrollierbar sein, wobei Verstöße je nach Regelung ein Bußgeld nach sich ziehen können.

    Rechtslage: Warum eine Leinenpflicht derzeit als rechtswidrig gilt

    Eine pauschale Leinenpflicht in Passau gilt nach den derzeit bekannten Angaben als rechtswidrig. Der Grund: Eine Gemeinde darf die Bewegungsfreiheit von Hunden nicht ohne klare gesetzliche Grundlage und nachvollziehbare Begründung überall beschränken.

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    Eine wirksame Regelung muss genau festlegen, wo und wann sie gilt und für welche Hunde sie gilt. Außerdem muss die Gemeinde den Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit verhältnismäßig gestalten. Nötig sind daher ein sachlicher Grund, ein klar begrenztes Gebiet und eine passende Dauer.

    Für Passau ist zwischen einer allgemeinen Anleinpflicht und einzelnen Schutzbereichen zu unterscheiden. Eine räumlich begrenzte Zone kann eher zulässig sein, wenn dort etwa viele Menschen unterwegs sind oder besondere Schutzinteressen bestehen. Dafür braucht es jedoch eine ordnungsgemäße kommunale Regelung. Eine politische Forderung oder ein Hinweis in sozialen Medien ersetzt keine wirksame Vorschrift.

    Bis eine gültige Regelung mit festgelegtem Geltungsbereich veröffentlicht wird, sollten Halter besonders belebte Orte meiden oder ihren Hund freiwillig anleinen. Das ist umsichtig, aber nicht mit einer bereits geltenden stadtweiten Pflicht gleichzusetzen.

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    Was für Hundehalter in Passau aktuell gilt

    Für Hundehalter in Passau besteht nach dem derzeit bekannten Stand keine pauschale stadtweite Anleinpflicht. Eine allgemeine Empfehlung, den Hund freiwillig an der Leine zu führen, ist daher von einer verbindlichen Vorschrift zu unterscheiden.

    Unabhängig davon muss der Halter seinen Hund so führen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet oder belästigt werden. In engen Wegen, bei starkem Publikumsverkehr oder in unübersichtlichen Situationen ist eine kurze Leine deshalb oft die sicherste Lösung. Das gilt besonders dann, wenn der Hund nicht zuverlässig abrufbar ist.

    • Rücksicht auf Passanten, Radfahrer und andere Hunde nehmen
    • Den Hund nur dort frei laufen lassen, wo dies sicher möglich ist
    • Auf lokale Hinweisschilder und besondere Schutzvorgaben achten
    • Den Hund bei Konflikten sofort anleinen und Abstand schaffen

    Für bestimmte Orte, Veranstaltungen, Anlagen oder öffentliche Einrichtungen können eigene Regeln gelten. Wer mit seinem Hund unterwegs ist, sollte die Hinweise vor Ort beachten und im Zweifel bei der zuständigen Passauer Behörde nachfragen.

    Aktuelle Regeln und mögliche Änderungen für Hundehalter in Passau

    Aspekt Aktueller Stand Bedeutung für Hundebesitzer
    Stadtweite Leinenpflicht Nach dem derzeit bekannten Stand nicht beschlossen Eine allgemeine Pflicht für das gesamte Stadtgebiet gilt derzeit nicht.
    Politische Forderungen Das Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis Passau hat eine stärkere Leinenführung angestoßen. Politische Vorschläge ändern die geltenden Pflichten noch nicht.
    Mögliche Leinenzonen Konkrete Gebiete, Grenzen und Starttermine sind noch nicht verbindlich festgelegt. Ortsangaben aus sozialen Netzwerken sollten nicht als verbindlich betrachtet werden.
    Besonders belebte Orte Eine freiwillige kurze Leine ist bei engem Raum und starkem Publikumsverkehr sinnvoll. Halter sollten Rücksicht auf Passanten, Kinder, Radfahrer und andere Hunde nehmen.
    Verhalten des Hundes Der Hund muss so geführt werden, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet oder belästigt werden. Bei mangelnder Abrufbarkeit oder Konflikten sollte der Hund sofort angeleint werden.
    Örtliche Sonderregeln Für bestimmte Anlagen, Veranstaltungen oder öffentliche Einrichtungen können eigene Vorgaben gelten. Hinweisschilder und lokale Regelungen vor Ort sind zu beachten.
    Amtliche Bekanntmachung Eine neue Pflicht wäre erst durch ein zuständiges kommunales Verfahren und eine offizielle Veröffentlichung verbindlich. Entscheidend sind Wortlaut, Inkrafttreten sowie genaue Karte oder Grenzbeschreibung.

    Geplante Bereiche für mögliche Anleinpflicht-Zonen

    Konkrete Orte für mögliche Anleinpflicht-Zonen in Passau stehen derzeit nicht fest. Es gibt bislang weder eine veröffentlichte Karte noch eine verbindliche Liste mit Straßen, Parks, Wegen oder Uferabschnitten. Deshalb lässt sich aktuell nicht seriös sagen, ob ein bestimmtes Gebiet später erfasst wird.

    Bei der Beratung könnten vor allem Bereiche mit vielen Fußgängern, engem Raum oder häufigen Begegnungen zwischen Hunden eine Rolle spielen. Das sind jedoch nur denkbare Kriterien und keine bestätigten Standorte. Eine endgültige Auswahl müsste die Gemeinde nachvollziehbar begründen und räumlich eindeutig beschreiben.

    Eine spätere Regelung sollte erkennen lassen, an welchem Punkt die Pflicht beginnt, ob sie für den gesamten Tag gilt und ob Ausnahmen vorgesehen sind. Erst mit einer offiziellen Bekanntmachung erhalten Halter eine verlässliche Grundlage für ihre Planung.

    Die Forderung nach Anleinzonen stammt aus dem politischen Umfeld von Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis Passau; daraus folgt noch keine festgelegte Gebietsabgrenzung.

    Warum konkrete Zonen und Grenzen noch offen sind

    Die geplanten Bereiche sind noch offen, weil zunächst mehrere Fragen geklärt werden müssen. Eine Gemeinde muss abwägen, wo Konflikte tatsächlich auftreten und ob eine Leine dort ein passendes Mittel ist. Ohne genaue Prüfung wären pauschale Grenzen schnell zu weit gefasst oder praktisch kaum kontrollierbar.

    Eine Zone muss für Spaziergänger klar erkennbar sein. Dafür braucht es verständliche Übergänge, gut sichtbare Hinweise und eine Regel, die sich im Alltag eindeutig anwenden lässt. Natürliche Grenzen wie Wege oder Gewässer können dabei hilfreicher sein als unscheinbare Grundstücksgrenzen.

    Hinzu kommen mögliche Interessen anderer Nutzer. Fußgänger, Kinder, Radfahrer, Jogger und freilaufende Hunde begegnen sich auf engem Raum. Die Gemeinde muss diese Nutzungskonflikte erfassen und mit dem Schutz von Tieren und Natur abgleichen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Leinenzone erforderlich, geeignet und angemessen wäre.

    • Prüfung konkreter Konfliktstellen
    • Abstimmung mit Eigentümern und betroffenen Nutzern
    • Festlegung verständlicher Grenzpunkte
    • Planung von Beschilderung und Kontrollen
    • Rechtliche Prüfung des späteren Regelungstextes

    Aussagen über einzelne Passauer Parks, Wege oder Uferbereiche wären daher Spekulation. Verlässlich ist erst eine offiziell veröffentlichte Regelung mit genauer Beschreibung und nachvollziehbarer Begründung.

    Beteiligung der Gemeinde und des Bündnisses 90/Die Grünen

    Das Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis Passau hat die Diskussion über mehr Leinenführung angestoßen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Begegnungen zwischen Hunden, Spaziergängern und anderen Nutzern öffentlicher Wege besser geregelt werden können.

    Die Gemeinde prüft den Vorschlag noch. Dabei geht es nicht nur um die politische Zustimmung, sondern auch um die praktische Ausgestaltung: Zuständigkeiten, mögliche Kontrollen und die Information der betroffenen Hundehalter müssen geklärt werden. Eine politische Initiative allein verändert die geltenden Pflichten noch nicht.

    Die Berichterstattung von Niederbayern TV Passau bestätigt die laufende Beratung, nennt aber keine beschlossene Satzung und keinen verbindlichen Starttermin. Auch der genaue Inhalt eines möglichen Gemeindebeschlusses ist noch nicht dokumentiert. Verbindlich würde eine neue Vorgabe erst durch das zuständige kommunale Verfahren und ihre offizielle Veröffentlichung.

    Quelle und bisher bekannte Informationen von Niederbayern TV Passau

    Die bisherige Berichterstattung von Niederbayern TV Passau bildet den Ausgangspunkt für die bekannte Sachlage. Im Beitrag wird die Forderung aufgegriffen, Hunde in bestimmten Bereichen an die Leine zu nehmen. Eine abschließende kommunale Regelung wird dort jedoch nicht dokumentiert.

    Der Bericht beschreibt damit eine laufende politische und kommunale Debatte, aber keine vollständig veröffentlichte Rechtsgrundlage. Angaben zu einer beschlossenen Satzung, zu einer amtlichen Karte oder zu konkreten Vollzugsregeln lassen sich daraus nicht ableiten.

    Wer die Entwicklung verfolgen möchte, sollte ergänzend die amtlichen Veröffentlichungen der Stadt Passau prüfen. Erst dort wären ein verbindlicher Regelungstext, ein Inkrafttreten und mögliche Ausnahmen zuverlässig nachzulesen. Der Bericht ist ein Hinweis auf politischen Handlungsbedarf, aber kein Ersatz für eine amtliche Bekanntmachung.

    Fazit: Aktuelle Lage prüfen und neue Regeln abwarten

    Für Hundehalter in Passau gilt derzeit: Eine neue Anleinregel sollte nicht als beschlossen gelten, solange keine amtliche Bekanntmachung vorliegt. Politische Vorschläge und laufende Beratungen haben noch keine unmittelbare Wirkung für den Alltag.

    Wer die Entwicklung sicher verfolgen will, sollte auf drei Angaben achten: den genauen Wortlaut, das Datum des Inkrafttretens und die veröffentlichte Gebietskarte oder Grenzbeschreibung. Erst diese Informationen zeigen, ob eine Regel tatsächlich gilt und welche Wege oder Flächen betroffen sind.

    • Amtliche Mitteilungen der Stadt Passau regelmäßig prüfen
    • Bei neuen Schildern den angegebenen Geltungsbereich lesen
    • Bei Unklarheiten die zuständige kommunale Stelle kontaktieren
    • Keine unbestätigten Ortsangaben aus sozialen Netzwerken übernehmen

    Bis zu einer verbindlichen Entscheidung bleibt die Lage vorläufig. Die Debatte zeigt zwar, dass sich Regeln für einzelne Bereiche ändern könnten. Einen festen Einführungstermin oder eine rechtswirksame Gebietsfestlegung gibt es nach dem derzeit dokumentierten Stand jedoch nicht.

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    FAQ zur Leinenführung für Hunde in Passau

    Gilt in Passau derzeit eine allgemeine stadtweite Leinenpflicht?

    Nach dem derzeit bekannten Stand gilt in Passau keine pauschale stadtweite Leinenpflicht. Politische Forderungen und laufende Beratungen sind noch keine verbindliche Vorschrift.

    Was müssen Hundehalter in Passau trotzdem beachten?

    Hunde müssen so geführt werden, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet oder belästigt werden. In belebten, engen oder unübersichtlichen Bereichen ist eine kurze Leine besonders sinnvoll.

    Sind in Passau bestimmte Leinenpflicht-Zonen geplant?

    Die Gemeinde berät noch darüber, ob einzelne Bereiche als Leinenpflicht-Zonen ausgewiesen werden. Konkrete Orte, Grenzen und ein Einführungstermin sind bislang nicht verbindlich festgelegt.

    Warum wäre eine pauschale Leinenpflicht in Passau rechtlich problematisch?

    Eine pauschale Leinenpflicht braucht eine klare gesetzliche Grundlage, eine nachvollziehbare Begründung und eine verhältnismäßige Regelung. Außerdem müssen Geltungsbereich, Dauer und betroffene Hunde eindeutig festgelegt sein.

    Wann wäre eine neue Leinenpflicht für Hundehalter verbindlich?

    Verbindlich wäre eine neue Regelung erst nach dem zuständigen kommunalen Verfahren und einer offiziellen Veröffentlichung. Hundehalter sollten deshalb auf den genauen Wortlaut, das Inkrafttreten sowie eine Karte oder Grenzbeschreibung achten.

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Also ich find gut das erstmal keine pauschale Leinenpflicht kommt, weil manche Hunde brauchen halt auch bewegung und nicht jeder rennt gleich leute um. Trotzdem bei engen Wegen würd ich meinen Hund auch anleinen, ist einfach entspannter für alle, und auf Facebook stand schon wieder was von festen Parks obwohl das scheinbar garnicht beschlossen is.
    Ich finde den Hinweis wichtig, dass Beiträge auf Facebook oder politische Forderungen eben noch keine gültige Regel sind. Gerade bei möglichen Parks und Uferwegen sollte man nicht spekulieren, sondern auf eine offizielle Karte und klare Schilder warten. Bis dahin ist freiwilliges Anleinen an engen Stellen für mich einfach normale Rücksichtnahme.
    Ich finde, der wichtigste Punkt ist hier wirklich die Trennung zwischen politischer Forderung und geltendem Recht. Genau da entstehen online ja oft die größten Missverständnisse: Einer schreibt, in Park X gelte ab sofort Leinenpflicht, der nächste übernimmt es, und plötzlich klingt es wie eine beschlossene Verordnung. Dabei ist laut Artikel weder eine Karte veröffentlicht noch ein Starttermin festgelegt.

    Trotzdem sollte man die Diskussion nicht einfach abtun. Ich habe selbst schon erlebt, wie schnell es auf schmalen Wegen unangenehm wird, wenn ein Hund frei herumläuft und sein Halter zehn Meter dahinter noch telefoniert. Für gut erzogene und abrufbare Hunde ist Freilauf natürlich wichtig, aber „meiner tut nichts“ hilft halt wenig, wenn sich jemand vor Hunden fürchtet oder ein anderer Hund gerade krank, alt oder ängstlich ist.

    Was mir bei möglichen Zonen wichtig wäre: Sie müssten wirklich verständlich ausgeschildert sein. Nicht irgendwo ein kleines Schild am Anfang eines Weges und dann weiß keiner mehr, wie weit der Bereich reicht. Außerdem sollten nicht einfach pauschal möglichst viele Flächen einbezogen werden, sondern nur Stellen, an denen es tatsächlich regelmäßig Probleme gibt. Sonst wird aus einer sinnvollen Regel am Ende nur eine zusätzliche Einschränkung für alle.

    Auch die Frage der Kontrollen gehört dazu. Eine neue Vorschrift bringt wenig, wenn niemand erklären kann, wer sie überwacht und welche Ausnahmen gelten. Gerade deshalb ist es besser, auf die offizielle Bekanntmachung der Stadt zu warten und nicht auf irgendwelche Beiträge in sozialen Medien. Bis dahin kann jeder Halter an engen oder stark besuchten Stellen freiwillig Rücksicht nehmen. Das ist meiner Meinung nach der vernünftigste Mittelweg, auch wenn eine klare Regelung später sicher für mehr Orientierung sorgen würde.
    Sehe ich ähnlich wie Anonymous, pauschal alles anleinen klingt erstmal simpel ist aber in der Praxis wohl eher unsinnig. Trotzdem sollte man nicht vergessen das „keine allgemeine Pflicht“ nicht automatisch heißt das jeder Hund überall frei rumlaufen darf wie er will. Gerade auf schmalen Wegen mit Radfahrern, Kindern oder älteren Leuten kann das schnell stressig werden, auch wenn der eigene Hund angeblich ganz lieb ist. Dieses „der tut nix“ kennt man ja leider zur genüge.

    Wichtig finde ich vor allem das endlich klar gesagt wird was überhaupt beschlossen ist und was nur irgendwo auf Facebook oder in irgendwelchen Gruppen behauptet wird. Wenn noch keine Karte, kein genauer Zeitraum und keine amtliche Bekanntmachung existiert, kann man schlecht von festen Leinenzonen sprechen. Andererseits wäre es natürlich auch hilfreich wenn die Stadt mögliche Bereiche frühzeitig und verständlich erklären würde, sonst entstehen erst recht Gerüchte und jeder erzählt was anderes.

    Ich finde freiwillig anleinen an belebten Stellen eigentlich eine faire Lösung, besonders wenn der Hund nicht zuverlässig zurückkommt. Freilauf sollte meiner Meinung nach nur da passieren wo genug Platz ist und niemand dadurch bedrängt wird. Das gilt übrigens auch für Leute die ihre Hunde unbedingt zu jedem anderen Hund hinrennen lassen wollen, obwohl der andere vielleicht gerade keine Lust auf Kontakt hat. Ein bisschen Abstand und Rücksicht würde viele Diskussionen vermutlich schon erledigen.

    Was ich mich noch frage ist, wie solche möglichen Zonen später überhaupt kontrolliert werden sollen. Schilder irgendwo am Anfang eines Weges bringen ja wenig wenn die Grenze danach nicht mehr erkennbar ist. Und wenn es Ausnahmen geben soll, etwa für bestimmte Flächen oder Zeiten, muss das wirklich eindeutig draufstehen. Sonst stehen am Ende die Hundehalter da und wissen trotz neuer Regel immer noch nicht was gilt. Bis dahin bleibt wohl nur die amtlichen Infos der Stadt zu prüfen und nicht jede weitergeleitete Nachricht für ein Gesetz zu halten.
    Genau das ist der wichtige Unterschied: Freiwillig Rücksicht nehmen ja, aber Gerüchte aus Facebook sind noch lange keine Vorschrift. Ich finde es sinnvoller, erstmal problematische und stark besuchte Bereiche konkret zu prüfen, statt gleich die ganze Stadt über einen Kamm zu scheren.

    Zusammenfassung des Artikels

    In Passau gilt derzeit keine pauschale stadtweite Leinenpflicht; verbindlich wären erst eine amtliche Regelung, klare Gebiete und ein Inkrafttreten.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfen Sie vor dem Spaziergang die amtlichen Veröffentlichungen der Stadt Passau, da eine stadtweite Leinenpflicht nach dem derzeit bekannten Stand nicht beschlossen ist.
    2. Leinen Sie Ihren Hund an belebten, engen oder unübersichtlichen Orten freiwillig an, besonders wenn er nicht zuverlässig abrufbar ist.
    3. Verlassen Sie sich nicht auf politische Forderungen oder Angaben in sozialen Netzwerken: Verbindlich sind erst eine offizielle Bekanntmachung, ein festgelegtes Inkrafttreten und eine genaue Gebietsbeschreibung.
    4. Achten Sie unterwegs auf Hinweisschilder und mögliche Sonderregeln für Parks, Veranstaltungen, öffentliche Einrichtungen oder andere Schutzbereiche.
    5. Bei Begegnungen mit Passanten, Radfahrern oder anderen Hunden sollten Sie sofort Abstand schaffen und Ihren Hund anleinen, damit niemand gefährdet oder belästigt wird.

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    Material Nylon Paracord Edelstahl mit PVC Nylon, Edelstahl Nylon
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