Aktuelle Angebote für Ihr Haustier!
Starke Preise und aktuelle Sales und Angebote. Tiernahrung, Spielzeug und Zubehör - finden Sie, was Ihren tierischen Begleiter glücklich macht.
Jetzt Angebote entdecken
Anzeige

    Leinenpflicht Mülheim an der Ruhr: Das gilt für Hundehalter

    Symbolbild – ganz oder teilweise KI-generiert
    25.07.2026 107 mal gelesen 5 Kommentare
    • In Mülheim an der Ruhr müssen Hundehalter ihre Tiere in öffentlichen Bereichen grundsätzlich so führen, dass keine Gefahr oder Belästigung entsteht, während in ausgewiesenen Bereichen zusätzliche Leinenregeln gelten können.
    • In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzbereichen und während der Brut- und Setzzeit ist die Leine besonders wichtig, wobei lokale Beschilderungen und die jeweils aktuelle kommunale Regelung maßgeblich sind.
    • Für gefährliche Hunde und bestimmte große Hunde gelten unabhängig vom Ort zusätzliche Vorgaben wie Leinen- oder Maulkorbpflicht, die Hundehalter beachten und deren Einhaltung sie kontrollieren müssen.

    Leinenpflicht in Mülheim: Wo Hunde angeleint werden müssen

    In Mülheim an der Ruhr müssen Hunde in vielen öffentlichen Bereichen an der Leine bleiben. Das gilt unabhängig von Größe, Alter oder Rasse. Entscheidend ist der Ort, an dem Sie unterwegs sind.

    Werbung
    • Fußgängerzonen und Einkaufsbereiche
    • stark frequentierte oder eng bebaute Straßen
    • öffentlich zugängliche Parks, Gärten und Grünanlagen
    • städtische Grün- und Waldparkanlagen
    • öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten
    • Volksfeste, Versammlungen und andere öffentliche Veranstaltungen
    • Naturschutzgebiete
    • Wälder abseits der ausgewiesenen Wege

    Auch auf kurzen Wegen muss die Leine sicher befestigt sein und der Hund jederzeit kontrollierbar bleiben. Eine Schleppleine ersetzt die Leinenpflicht nicht automatisch. Achten Sie auf Schilder vor Ort, denn einzelne Flächen können zusätzliche Vorgaben haben.

    Im Wald ist die Lage differenzierter: Auf einem ausgewiesenen Waldweg kann ein gut kontrollierbarer Hund grundsätzlich ohne Leine laufen. Verlässt er den Weg, läuft Wild hinterher oder reagiert nicht zuverlässig auf den Rückruf, muss er sofort angeleint werden. Für Schutzgebiete gelten meist strengere Anforderungen; dort bleiben Hund und Halter auf den markierten Wegen.

    Die einzige offiziell ausgewiesene Hundeauslauffläche der Stadt liegt im Auberg. Eine Freilauffläche hebt Sonderregeln für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nicht auf.

    Aktuelle Angebote für Ihr Haustier!
    Starke Preise und aktuelle Sales und Angebote. Tiernahrung, Spielzeug und Zubehör - finden Sie, was Ihren tierischen Begleiter glücklich macht.
    Jetzt Angebote entdecken
    Anzeige

    Rechtlich maßgeblich sind vor allem das Landeshundegesetz NRW und die Vorschriften des Landesforstgesetzes. Bei Unsicherheit ist eine kurze Leine die sicherste Lösung.

    Freilauf im Auberg und auf erlaubten Flächen

    Die Stadt Mülheim an der Ruhr weist nur eine offizielle Hundeauslauffläche aus: den Auberg. Dort können geeignete Hunde ohne Leine laufen. Die Freigabe gilt jedoch nicht automatisch für angrenzende Wege, Waldstücke oder andere Grünflächen.

    Außerhalb dieser Fläche entscheidet der konkrete Ort. Auf erlaubten Waldwegen darf ein Hund frei laufen, wenn er auf dem Weg bleibt und jederzeit sicher kontrolliert werden kann. Ein zuverlässiger Rückruf ist dafür praktisch unverzichtbar. Reagiert der Hund nicht sofort, jagt er Wild oder entfernt er sich vom Weg, muss die Leine wieder dran.

    In Landschafts- und Naturschutzgebieten ist besondere Aufmerksamkeit nötig. Der Hund darf dort nur auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und muss eng bei der führenden Person gehen. Wildtiere dürfen weder beunruhigt noch verfolgt werden. Schon ein kurzer Sprint hinter einem Reh kann daher einen Verstoß auslösen.

    • Prüfen Sie vor dem Ableinen die Beschilderung am Zugang.
    • Wählen Sie nur Flächen, die ausdrücklich oder rechtlich für Freilauf geeignet sind.
    • Rufen Sie den Hund bei Begegnungen, schlechter Sicht und Wildkontakt sofort zurück.
    • Halten Sie eine Leine griffbereit, am besten nicht erst im Rucksack.
    • Leinen Sie den Hund an, sobald die Kontrolle unsicher wird.

    Eine große Wiese ist nicht automatisch eine erlaubte Freilauffläche. Maßgeblich bleiben die örtliche Kennzeichnung, die Gebietsart und die tatsächliche Kontrolle über das Tier. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten zusätzliche Vorgaben; die Freilaufregel im Auberg erweitert diese nicht.

    Stand der städtischen Information: 30. Juli 2025. Vor dem Besuch sollten Hundehalter die aktuelle Beschilderung prüfen, weil sich Zugänge, Flächengrenzen oder örtliche Anordnungen ändern können.

    Die wichtigsten Leinen- und Freilaufregeln in Mülheim an der Ruhr

    Ort oder Situation Regel für Hundehalter Wichtige Hinweise
    Fußgängerzonen und Einkaufsbereiche Hunde müssen angeleint bleiben. In engen, stark frequentierten Bereichen empfiehlt sich eine kurze Führleine.
    Dicht bebaute oder stark genutzte Straßen Leinenpflicht unabhängig von Größe, Alter oder Rasse. Auf ausreichend Abstand zu Passanten, Radfahrern und Hauseingängen achten.
    Öffentliche Parks und Grünanlagen Hunde müssen grundsätzlich angeleint werden. Zusätzliche örtliche Vorgaben und Beschilderungen beachten.
    Auberg-Hundeauslauffläche Geeignete Hunde dürfen dort grundsätzlich frei laufen. Die Freigabe gilt nicht automatisch für angrenzende Wege oder Waldflächen.
    Ausgewiesene Waldwege Freilauf ist möglich, wenn der Hund auf dem Weg bleibt und sicher kontrollierbar ist. Bei Wildkontakt, fehlendem Rückruf oder Verlassen des Weges sofort anleinen.
    Wald abseits ausgewiesener Wege Hunde müssen angeleint bleiben. Wildtiere dürfen nicht aufgescheucht oder verfolgt werden.
    Landschafts- und Naturschutzgebiete Hunde müssen auf markierten Wegen bleiben und eng geführt werden. Schutzgebietsverordnungen können strengere Regeln vorsehen.
    Spielplätze, Liegeflächen und Friedhöfe Hunde dürfen diese Bereiche grundsätzlich nicht betreten. Eine kurze Leine hebt das Mitnahmeverbot nicht auf; Ausnahme für Blindenhunde.
    Eingezäuntes Zentralgelände der MüGa Hunde sind verboten. Hinweise an den Zugängen und Abgrenzungen beachten.
    Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen Es gelten zusätzliche Pflichten zu Leine, Maulkorb und Haltung. Die Freilauffläche im Auberg hebt Sonderregelungen nicht auf.
    Große Hunde Ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Körpergewicht ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt erforderlich. Die Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgt zusätzlich zur Hundesteuer-Anmeldung.
    Hundekot im öffentlichen Raum Halter müssen die Hinterlassenschaften entfernen. Beutel mitführen und geeignete Abfallbehälter nutzen.

    Regeln für Waldwege sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete

    Auf Waldwegen ist Freilauf nur möglich, wenn der Hund sicher auf dem Weg bleibt und unmittelbar reagiert. Abseits des Weges kann der Schutz des Waldes greifen. Eine bloß starke Bindung reicht nicht aus, wenn der Hund Wild aufstöbert oder sich nicht zurückrufen lässt.

    In Landschaftsschutzgebieten müssen Hunde auf den ausgewiesenen Flächen bleiben. Beachten Sie Markierungen, Wegweiser und Absperrungen; Querfeldein-Abkürzungen sind besonders in empfindlichen Lebensräumen keine harmlose Kleinigkeit.

    In Naturschutzgebieten gelten besonders strenge Anforderungen. Der Hund soll eng bei der führenden Person bleiben und darf wildlebende Tiere weder beunruhigen noch verfolgen. Das betrifft nicht nur sichtbare Rehe oder Hasen, sondern auch bodenbrütende Vögel, Jungtiere und kleine Säugetiere.

    • Bleiben Sie auf markierten Wegen und beachten Sie Sperrschilder.
    • Verzichten Sie auf Freilauf bei schlechter Sicht, starkem Wildgeruch oder dichtem Unterholz.
    • Rufen Sie den Hund frühzeitig zurück, bevor Radfahrer, Spaziergänger oder Tiere nahe kommen.
    • Leinen Sie ihn bei Wildkontakt sofort an und entfernen Sie sich ruhig vom Geschehen.
    • Nutzen Sie keine verlängerte Leine so, dass der Hund Wege, Böschungen oder Schutzflächen erreicht.

    Für die Beurteilung zählt nicht allein die Absicht des Halters. Entscheidend ist, ob der Hund tatsächlich unter Kontrolle steht und die Schutzvorgaben einhält. Auf sensiblen Strecken ist deshalb eine kurze Leine die verlässlichste Wahl.

    Rechtsgrundlagen bilden unter anderem § 2 Abs. 3 Landesforstgesetz NRW sowie die Vorgaben des Landeshundegesetzes NRW. Zusätzlich können Schutzgebietsverordnungen eigene Regeln festlegen. Lesen Sie daher die Hinweise am jeweiligen Zugang und beachten Sie örtliche Anordnungen.

    Wo Hunde verboten sind: Spielplätze, Liegeflächen, Friedhöfe und MüGa

    Spielplätze, Liegeflächen und Friedhöfe sind für Hunde tabu. Das gilt auch dann, wenn der Hund ruhig ist oder an einer kurzen Leine geführt wird. Für Blindenhunde besteht eine Ausnahme.

    • Auf Spielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
    • Liegeflächen dürfen Hunde grundsätzlich nicht betreten.
    • Auf Friedhöfen gilt ebenfalls ein grundsätzliches Mitnahmeverbot.
    • Für Blindenhunde besteht eine Ausnahme.
    • Im eingezäunten Zentralgelände der MüGa sind Hunde verboten.

    Ein Hund darf nicht einfach am Rand eines Spielplatzes, einer Liegewiese oder eines Friedhofs warten, wenn er sich dabei noch auf der verbotenen Fläche befindet. Suchen Sie stattdessen einen geeigneten Standort außerhalb des gekennzeichneten Bereichs. Schilder, Zäune und markierte Eingänge helfen bei der Orientierung.

    Das Mitnahmeverbot in der MüGa betrifft besonders das eingezäunte Zentralgelände. Prüfen Sie vor dem Betreten die örtlichen Hinweise. Ein angrenzender Weg ist nicht automatisch Teil der verbotenen Fläche, aber ebenso wenig automatisch freigegeben.

    Wer die Grenze trotz Hinweis überschreitet, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Kontrolle kann durch den Kommunalen Ordnungsdienst beziehungsweise die Grünstreife erfolgen.

    Leinenpflicht in Einkaufsbereichen und dicht bebauten Wohngebieten

    In Einkaufsstraßen und dicht bebauten Wohnbereichen muss der Hund an der Leine bleiben. Besonders wichtig ist das in engen, stark genutzten Straßen mit vielen Passanten, Radfahrern, Kinderwagen und Hauseingängen. Die Regel gilt auch dann, wenn gerade wenig los ist.

    • Leine vor dem Betreten der Einkaufsstraße anlegen.
    • Auf ausreichend Abstand zu Passanten und Hauseingängen achten.
    • In engen Bereichen keine lange Schleppleine auslegen.
    • Bei dichtem Verkehr den Hund auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite führen.
    • Vor Geschäften nur dort warten, wo niemand behindert wird.

    Die Leine muss zur Situation passen. Eine flexible Leine kann im Gedränge schnell mehrere Meter freigeben und dadurch andere Menschen behindern. Praktischer ist meist eine kurze, gut greifbare Führleine.

    Auch vor Cafés, Haltestellen oder Hauseingängen sollte der Hund nicht quer über den Gehweg stehen. Rücksicht erleichtert das Passieren für Personen mit Rollstuhl oder Gehhilfe und reduziert Stolperstellen.

    Wer die örtliche Einordnung einer Straße nicht sicher kennt, sollte auf die Beschilderung achten oder beim Ordnungsamt nachfragen. Für Beschwerden und Hinweise nennt die Stadt Mülheim an der Ruhr Sven Sieling unter 0208 / 455-3178.

    Rücksicht, Hundekot und Schutz vor Wildtieren

    Führen Sie den Hund so, dass Passanten, Radfahrer, Kinder und andere Tiere nicht bedrängt werden. Ein kurzer Abstand, ein frühzeitiger Rückruf und ein ruhiger Seitenwechsel lösen viele Begegnungen ohne großes Aufheben.

    Hundekot müssen Halterinnen und Halter entfernen. Nehmen Sie ausreichend Beutel mit und entsorgen Sie sie in einem geeigneten Abfallbehälter. Liegen gelassener Kot verschmutzt Wege und Wiesen, kann Krankheitserreger verbreiten und führt schnell zu Beschwerden. Auch am Wegesrand gehört er nicht einfach ins Gebüsch.

    Besondere Vorsicht gilt während der Brut- und Setzzeit sowie in Bereichen mit dichtem Unterholz. Wildtiere reagieren auf freilaufende Hunde oft lange, bevor Menschen sie bemerken. Lassen Sie den Hund nicht stöbern und verhindern Sie jedes Nachsetzen. Bei einer Begegnung gilt: stehen bleiben, ruhig zurückrufen, Abstand schaffen.

    • Wildtiere niemals anfassen oder füttern.
    • Jungtiere nicht aufnehmen, auch wenn sie allein wirken.
    • Den Hund bei sichtbarem Wild sofort sichern.
    • Ungewöhnliche Funde nicht mit bloßen Händen berühren.
    • Einen möglichen Giftköder direkt der Polizei melden.

    Wer einen verdächtigen Köder entdeckt, sollte andere Spaziergänger zusätzlich in sozialen Netzwerken warnen. Starten Sie keine riskante Suche nach weiteren Stücken: Fundort merken, Abstand halten und die Polizei informieren. Bei einem möglichen Kontakt des Hundes wenden Sie sich umgehend an eine Tierarztpraxis.

    Auch Lärm gehört zur Rücksichtnahme. Dauerndes Bellen oder andere vermeidbare Geräusche können Nachbarn belasten und sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ein ruhiger Umgang, passende Beschäftigung und das Vermeiden unnötiger Reize helfen meist mehr als spätere Beschwerden.

    Sonderregeln für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen

    Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Pflichten. Die Regeln richten sich nicht nur nach dem Verhalten des einzelnen Tieres; auch seine rechtliche Einstufung kann entscheidend sein.

    Für diese Hunde reicht eine allgemein geeignete Freilauffläche nicht aus. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Freilaufregelungen für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nicht gelten. Eine Befreiung von der Leine ist nur zulässig, wenn die zuständige Behörde dies erlaubt und alle weiteren Vorgaben erfüllt sind.

    Je nach Kategorie können unter anderem eine Erlaubnis zur Haltung, ein Sachkundenachweis, eine Haftpflichtversicherung und die Kennzeichnung mit einem Mikrochip verlangt werden. Für gefährliche Hunde kommen häufig erhöhte Anforderungen an die sichere Haltung hinzu, etwa ausbruchsichere Grundstücke und besondere Sicherungsmaßnahmen.

    Bei bestimmten Hunden kann außerdem ein Wesenstest eine Rolle spielen. Er ersetzt nicht automatisch jede andere Pflicht. Auch eine behördliche Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nur im Umfang des jeweiligen Bescheids.

    • Vor dem Ableinen die Einstufung des Hundes und den Bescheid der Behörde prüfen.
    • Auflagen zu Leine, Maulkorb und Begleitperson genau einhalten.
    • Den Hund nur von Personen führen lassen, die dafür rechtlich und praktisch geeignet sind.
    • Änderungen bei Halter, Wohnort oder Haltungsbedingungen dem Ordnungsamt melden, wenn dies verlangt wird.
    • Bei Unsicherheit eine schriftliche Auskunft der zuständigen Stelle einholen.

    Als gefährlich kann ein Hund nicht nur aufgrund seiner Rasse gelten. Auch auffälliges oder aggressives Verhalten, etwa ein Biss oder ein unkontrollierter Angriff, kann eine behördliche Einstufung auslösen. Die Bewertung erfolgt im Einzelfall. Vorfälle sollten daher fachlich und rechtlich geklärt werden.

    Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in §§ 3 und 10 LHundG NRW. Maßgeblich sind der aktuelle Bescheid und die Auskunft des Mülheimer Ordnungsamtes, nicht bloß Aussagen anderer Hundehalter.

    Anmeldung großer Hunde beim Ordnungsamt

    Als großer Hund gilt in Mülheim an der Ruhr ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe erreicht und/oder mindestens 20 Kilogramm wiegt. Schon eines der beiden Merkmale genügt. Die Einstufung hängt nicht davon ab, ob der Hund kräftig, schwer oder einer bestimmten Rasse zugeordnet ist.

    Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt und ist zusätzlich zur Hundesteuer-Anmeldung nötig. Wer den Hund bereits bei der Stadt zur Steuer gemeldet hat, hat diese Pflicht damit nicht automatisch erfüllt.

    Für die Anmeldung sollten Halter die Daten des Hundes und ihre eigenen Kontaktdaten bereithalten. Dazu zählen typischerweise:

    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Geburtsdatum, Geschlecht und Rasse oder Kreuzung des Hundes
    • Datum der Aufnahme oder des Zuzugs nach Mülheim
    • Angaben zu Größe und Gewicht, sofern diese bereits feststehen
    • Nachweis der Kennzeichnung, falls die Behörde ihn verlangt

    Bei einem jungen Hund kann sich die Einstufung erst später zeigen. Sobald absehbar ist, dass er ausgewachsen eine der genannten Grenzen erreicht, sollten Halter die Anmeldung zeitnah mit dem Ordnungsamt klären. Eine verlässliche Auskunft zur Frist und zum aktuellen Verfahren erhalten Sie direkt bei der Stadt.

    Die Meldung ersetzt keine weiteren Pflichten. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten zusätzliche Vorschriften nach dem Landeshundegesetz NRW. Auch Änderungen, etwa ein Halterwechsel oder ein Umzug, können eine Mitteilung an die Behörde erforderlich machen.

    Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein ordnungsrechtliches Verfahren. Praktisch ist daher folgende Checkliste: Größe oder Gewicht prüfen, Hundesteuer und Ordnungsamt getrennt erledigen, Unterlagen aufbewahren und Änderungen melden.

    Kontrollen, Bußgelder und Ansprechpartner

    Die Grünstreife des Ordnungsamtes überprüft vor Ort, ob Hundehalter die geltenden Vorgaben einhalten. Eine Kontrolle kann auch erfolgen, wenn kein Schaden entstanden ist. Entscheidend ist der konkrete Verstoß, etwa das unerlaubte Freilaufen oder das Betreten einer gesperrten Fläche.

    Je nach Fall kann die Stadt eine Verwarnung aussprechen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Art und Schwere des Verstoßes. Bei einer Gefährdung von Menschen, Tieren oder Natur kann die Bewertung strenger ausfallen. Ein einheitlicher Pauschalbetrag lässt sich deshalb nicht seriös nennen.

    • Personalien und Halterdaten können bei einer Kontrolle aufgenommen werden.
    • Die Behörde kann Angaben zum Hund und zur Situation verlangen.
    • Bei einem Bußgeldverfahren erhalten Betroffene normalerweise Gelegenheit zur Stellungnahme.
    • Ein Bescheid enthält die konkrete Begründung, die Zahlungsfrist und Hinweise zu möglichen Rechtsmitteln.

    Bleiben Sie bei einer Kontrolle ruhig und sachlich. Führen Sie den Hund sofort regelkonform und notieren Sie sich bei Bedarf Ort, Zeit und den Anlass der Maßnahme. Wer einen Bescheid erhält, sollte die Fristen genau beachten; eine mündliche Diskussion vor Ort ersetzt keine formelle Prüfung des Schreibens.

    Für Beschwerden und Hinweise nennt die Stadt den Ansprechpartner Sven Sieling im Ordnungsamt. Erreichbar ist er unter 0208 / 455-3178. Bei akuter Gefahr, einem möglichen Giftköder oder einem laufenden Angriff ist dagegen die Polizei der richtige erste Kontakt.

    Die örtlichen Vorgaben können sich ändern. Prüfen Sie vor einer Beschwerde oder einer rechtlichen Auseinandersetzung die aktuelle Beschilderung und den neuesten Stand der Stadt. Als Rechtsgrundlagen dienen insbesondere das Landeshundegesetz NRW und das Landesforstgesetz NRW. Dieser Text ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

    Fazit: Hund sicher führen und örtliche Regeln prüfen

    Wer mit Hund in Mülheim unterwegs ist, sollte vor jedem neuen Abschnitt kurz auf Schilder, Wegführung und Flächengrenzen achten. Regeln können sich an Übergängen ändern. Bei unklarer Lage bleibt der Hund zunächst angeleint.

    Praktisch ist eine kleine Spaziergangs-Checkliste:

    • Leine und Ersatzbeutel einpacken.
    • Vor dem Start prüfen, ob der Hund fit und sicher führbar ist.
    • Bei unklarer Beschilderung zunächst angeleint bleiben.
    • Aktuelle Hinweise der Stadt vor dem Ausflug kontrollieren.
    • Bei besonderen Auflagen den eigenen Bescheid mitführen und beachten.

    Stand der örtlichen Angaben: 30. Juli 2025. Rechtsverbindlich sind die aktuellen Vorschriften, Schutzgebietsverordnungen, Beschilderungen und behördlichen Bescheide vor Ort.

    Produkte zum Artikel

    ruffwear-front-range-halsband-seegruen-s

    22.90 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    hunter-halsband-tara-dunkelbraun-75-cm

    119.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    ruffwear-top-rope-halsband-blau-l

    49.90 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    william-walker-city-hundeleine-twisted-sky-xxs-xs

    99.90 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    ruffwear-front-range-halsband-rubin-l

    22.90 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.


    Hunde in Mülheim sicher und regelkonform führen: Die wichtigsten Fragen

    Wo gilt in Mülheim an der Ruhr Leinenpflicht für Hunde?

    Hunde müssen unter anderem in Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, stark frequentierten oder eng bebauten Straßen, öffentlichen Parks und Grünanlagen, städtischen Grün- und Waldparkanlagen, öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, bei Volksfesten und Versammlungen sowie in Wäldern abseits ausgewiesener Wege angeleint bleiben. Auch in Naturschutzgebieten gelten besondere Vorgaben.

    Dürfen Hunde in Mülheim im Wald ohne Leine laufen?

    Auf ausgewiesenen Waldwegen kann ein Hund grundsätzlich ohne Leine geführt werden, wenn er auf dem Weg bleibt und jederzeit zuverlässig kontrolliert werden kann. Verlässt der Hund den Weg, reagiert nicht sicher auf den Rückruf oder verfolgt Wild, muss er sofort angeleint werden.

    Wo gibt es in Mülheim eine offizielle Hundeauslauffläche?

    Die einzige offiziell ausgewiesene Hundeauslauffläche der Stadt Mülheim an der Ruhr befindet sich im Auberg. Die Freigabe gilt nur für die ausgewiesene Fläche und nicht automatisch für angrenzende Wege, Waldstücke oder andere Grünflächen.

    Wo dürfen Hunde in Mülheim nicht mitgeführt werden?

    Hunde dürfen grundsätzlich nicht auf Spielplätze, Liegeflächen und Friedhöfe mitgenommen werden. Eine Ausnahme besteht für Blindenhunde. Im eingezäunten Zentralgelände der MüGa sind Hunde ebenfalls verboten. Die örtliche Beschilderung und die Abgrenzungen vor Ort sind zu beachten.

    Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die Leinenpflicht haben?

    Verstöße können durch die Grünstreife des Ordnungsamtes kontrolliert werden und ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Das gilt beispielsweise, wenn ein Hund in einem Bereich mit Leinenpflicht frei läuft, ausgewiesene Wege verlässt oder wildlebende Tiere beunruhigt oder verfolgt. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten zusätzliche Regelungen.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Ich finde es gut, dass hier endlich mal klar zwischen offizieller Auslauffläche, Waldweg und irgendeiner beliebigen Wiese unterschieden wird. Viele denken ja leider noch: große Wiese gleich Freilauf, und genau da gibt es dann Ärger mit anderen Spaziergängern oder dem Ordnungsamt. Mit meinem Hund bin ich inzwischen lieber einmal zu vorsichtig als hinterher am diskutieren, ob das Schild nun für diesen Weg oder den nächsten gilt.

    Gerade die Sache mit dem Auberg ist wichtig. Dass dort Freilauf möglich ist, bedeutet eben nicht, dass man automatisch überall drumherum ableinen darf. Auch bei Waldwegen klingt „kontrollierbar“ erstmal einfach, ist es aber in der Praxis nicht immer. Wenn ein Reh auftaucht und der Hund plötzlich seine ganz eigene Meinung hat, war der Rückruf vorher vielleicht doch nicht so zuverlässig wie gedacht.

    Gut finde ich auch den Hinweis auf Spielplätze, Liegeflächen und Friedhöfe. „Er ist doch ganz lieb“ ist dort nunmal kein Argument, weil es nicht nur um aggressives Verhalten geht, sondern auch um Hygiene und darum, dass sich andere Menschen dort ungestört aufhalten können. Gleiches gilt für enge Einkaufsstraßen: Eine lange Schleppleine quer über den Gehweg ist für alle Beteiligten eher ein Hindernisparcours.

    Was mir im Alltag manchmal fehlt, sind besser erkennbare Schilder an den Übergängen. Gerade in Grünanlagen ist nicht immer sofort klar, wo eine Fläche endet oder welche Regel für den angrenzenden Weg gilt. Da wäre eine eindeutige Kennzeichnung wirklich hilfreich, statt dass Halter und Spaziergänger jedesmal rätseln müssen.

    Die Hinweise zum Hundekot und zu Wildtieren sollte man eigentlich nicht extra erwähnen müssen, aber offenbar ist das nötig. Beutel gehören für mich genauso zur Grundausstattung wie Wasser und Leine. Und wer seinen Hund im Wald nicht zurückrufen kann, sollte ihn dort meiner Meinung nach grundsätzlich angeleint lassen. Das ist keine Strafe für den Hund, sondern einfach Rücksicht auf Wildtiere und andere Leute.

    Auch der Abschnitt zu großen Hunden und zur zusätzlichen Anmeldung ist sinnvoll, weil Hundesteuer und Ordnungsamt offenbar tatsächlich zwei verschiedene Dinge sind. Das war mir ehrlich gesagt vorher nicht bewusst. Insgesamt also ein hilfreicher Überblick, wobei ich vor dem Spaziergang trotzdem nochmal die aktuellen Schilder vor Ort prüfen würde. Regeln und Flächengrenzen ändern sich schneller, als man denkt.
    Was ich beim Lesen noch wichtig fand: Die Regeln sind nicht nur für die klassischen „Tut-nix“-Situationen relevant, sondern auch für ganz alltägliche Kleinigkeiten, die man als Halter schnell unterschätzt. Zum Beispiel das Warten vor einem Geschäft. Da steht der Hund dann vielleicht angeleint, aber die Leine liegt quer über dem Gehweg und schon müssen ältere Menschen, Kinder oder Rollstuhlfahrer drum herum. Das ist zwar kein großes Drama, aber genau solche Sachen sorgen im Alltag für schlechte Stimmung.

    Auch die Unterscheidung zwischen Hundesteuer und Anmeldung beim Ordnungsamt dürfte viele überraschen. Ich hätte ehrlich gesagt auch gedacht, dass eine Meldung bei der Stadt automatisch alles abdeckt. Gerade bei großen Hunden sollte deshalb viel deutlicher erklärt werden, wann und wo die zusätzliche Anmeldung nötig ist. Bei einem ausgewachsenen Hund ist die Sache klar, aber bei einem jungen Hund fragt man sich schon, ab welchem Zeitpunkt man handeln muss. Da wäre ein konkreter Hinweis auf Fristen und das aktuelle Verfahren wirklich hilfreich.

    Was mir außerdem auffällt: Bei den Regelungen für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen sollte man sich nicht auf Aussagen aus der Nachbarschaft oder aus irgendwelchen Hundegruppen verlassen. Jeder kennt jemanden, der angeblich „genau weiß“, dass im Auberg alles erlaubt sei. Am Ende zählt aber der Bescheid und nicht das, was beim Gassigehen weitererzählt wird. Gerade bei Leine und Maulkorb kann ein gut gemeinter, aber falscher Tipp ziemlich teuer werden.

    Die Hinweise zur MüGa finde ich ebenfalls wichtig, weil eingezäunte Anlagen und angrenzende Wege für Ortsfremde nicht immer eindeutig auseinanderzuhalten sind. Ein Zaun endet, ein Weg geht weiter und plötzlich ist man unsicher, ob man gerade schon auf dem verbotenen Gelände ist oder noch außerhalb. Wenn dort regelmäßig kontrolliert wird, wären große, gut sichtbare Hinweise an sämtlichen Zugängen sinnvoller als kleine Schilder, die man erst suchen muss.

    Beim Thema Kontrollen würde ich mir wünschen, dass nicht nur auf mögliche Bußgelder hingewiesen wird, sondern auch darauf, wie man sich in so einer Situation verhalten sollte. Ruhig bleiben, Hund sichern und sich den Vorwurf genau erklären lassen klingt selbstverständlich, ist es aber vermutlich nicht, wenn man gerade überrascht wird. Viele Diskussionen eskalieren wahrscheinlich schon deshalb, weil beide Seiten genervt sind und keiner genau weiß, welche Regel an dieser Stelle gilt.

    Sehr sinnvoll finde ich auch den Abschnitt zu Giftködern. In lokalen Gruppen werden solche Meldungen ja gerne sofort geteilt, manchmal ohne genaue Ortsangabe oder ohne zu wissen, ob es überhaupt ein Giftköder war. Das kann unnötig Panik auslösen. Besser ist es, den Fundort zu sichern beziehungsweise Abstand zu halten, die Polizei zu informieren und den Hund nicht selbst weiter suchen zu lassen. Bei einem möglichen Kontakt würde ich auch wirklich nicht erst abwarten, ob Symptome kommen, sondern direkt beim Tierarzt anrufen.

    Ein Punkt, der im Alltag oft vergessen wird, ist die Rücksicht auf Radfahrer. Gerade auf beliebten Wegen läuft der Hund schnell mal ein Stück voraus oder wechselt die Seite, während von hinten jemand klingelt. Eine kurze Ansage und den Hund kurz zu sich nehmen kostet kaum Zeit, verhindert aber gefährliche Ausweichmanöver. Gleiches gilt für Kinder, die Angst vor Hunden haben. Auch ein freundlicher Hund kann für ein Kind beängstigend wirken, wenn er plötzlich auf den Weg zuläuft.

    Und bei Jungtieren im Wald sollten wirklich alle etwas mehr Abstand halten. Viele nehmen ein allein liegendes Rehkitz sofort als hilflos wahr, obwohl die Mutter oft nur außer Sichtweite wartet. Wenn dann noch der Hund daran schnuppert oder die Menschen das Tier anfassen, wird aus vermeintlicher Hilfe schnell ein echtes Problem. Nicht anfassen, Hund kurz halten und weitergehen ist meistens das Beste.

    Insgesamt zeigt der Artikel gut, dass es nicht die eine allgemeine Leinenregel gibt, sondern dass Gebiet, Beschilderung und Verhalten des Hundes zusammen betrachtet werden müssen. Ich werde mir jedenfalls die Nummer des Ordnungsamts nicht extra abspeichern, aber bei unklaren Fragen lieber einmal dort nachfragen, statt mich auf Halbwissen zu verlassen. Gerade in Mülheim scheint es an manchen Stellen auf wenige Meter anzukommen.
    Was mir noch aufgefallen ist, is diese Sache mit den 40 cm oder 20 kilo. Ich dachte immer grosse Hunde sind einfach nur nach der höhe eingeteilt, aber das entweder oder is schon wichtig, weil ein eher kleiner aber schwerer Hund dann wohl auch drunter fällt. Und Hundesteuer und Ordnungsamt getrennt zu melden klingt nach genau so einem Behörden ding das man leicht übersieht, bis plötzlich ein Brief kommt

    Auch die MüGa hab ich bisher immer irgendwie als grosses Gelände gesehen und nicht gewusst das nur dieses eingezäunte Zentralgelände gemeint ist. Da kann man sich bestimmt schnell vertun, wenn man nur denkt naja da vorne ist doch auch noch MüGa. Ein Zaun is da natürlich hilfreich, aber an Übergängen wäre ein grosses Schild mit Hunde verboten oder hier erlaubt schon besser, damit man nicht erst alles erraten muss

    Bei den Sonderregeln für bestimmte Hunde finde ich gut, dass nicht einfach alle Hunde über einen Kamm geschoren werden. Gleichzeitig ist das Thema ziemlich verwirrend mit gefährlich, bestimmte Rasse, Wesenstest, Maulkorb und Bescheid. Da würde ich mich wirklich nicht auf aussagen von anderen Hundehaltern verlassen, weil jeder irgendwas anderes erzählt und am ende gilt dann doch das schreiben vom Amt. Besonders blöd wäre es, wenn man eine Befreiung hat und denkt die gilt für alles, obwohl sie nur für eine bestimmte Situation gilt

    Die Hinweise zu Giftködern fand ich auch nützlich, wobei ich bei sozialen Netzwerken etwas vorsichtig wäre. Da werden aus einem verdächtigen Stück Wurst schnell zehn bestätigte Giftköder und plötzlich ist der ganze Park angeblich verseucht. Besser erst Polizei oder zuständige Stelle informieren und den Fundort genau merken, statt selber mit blossen Händen dran rumzufummeln. Das klingt eigentlich logisch, machen aber bestimmt trotzdem viele aus panik

    Und das mit dem Bellen wird auch oft vergessen. Rücksicht ist ja nicht nur Leine und Häufchen, sondern wenn ein Hund dauernd am Zaun kläfft oder bei jedem Fahrrad komplett ausrastet, nervt das die Leute genauso. Manchmal sieht man auch Leute mit Flexileine, die behaupten der Hund sei unter kontrolle, während die Schnur schon quer über den ganzen Weg geht. Rechtlich und praktisch sind das wohl zwei verschiedene dinge

    Was ich mir noch wünschen würde, wäre eine einfache Karte von der Stadt, wo die erlaubten Waldwege, das Auberg Gelände und die verbotenen Bereiche klar eingezeichnet sind. Diese ganzen Begriffe wie Landschaftsschutzgebiet und Waldpark klingen für normale Spaziergänger erstmal ziemlich ähnlich. Eine Karte im Handy wäre jedenfalls hilfreicher als irgendwo ein kleines Schild hinter einem Busch zu suchen

    Unterm strich merkt man, dass man in Mülheim nicht einfach nach Gefühl ableinen sollte. Lieber einmal zu lange anleinen als hinterher sagen müssen, das hab ich nicht gewusst. Gerade wenn man neu in der Stadt ist oder einen jungen Hund hat, wäre eine übersichtliche Checkliste am Anfang echt Gold wert. Irgendwie ist Hund halten manchmal halb Gassi gehen und halb Verwaltungslehre, aber naja so ist es halt PfotenPause
    Was mich noch beschäftigt ist der ganze Papierkram bei großen Hunden, davon hört man im Park irgendwie fast nie was. Viele wissen bestimmt garnicht das Steuer anmelden und Ordnungsamt zwei paar Schuhe sind, ich jedenfalls hätte das auch leicht verwechselt. Und diese 40 cm oder 20 kilo, zählt da echt eins von beiden schon? Klingt irgendwie nach messen und wiegen beim Amt, hoffentlich nimmt man da keiner den Hund auf eine Personenwaage lol

    Auch der Hinweis mit der MüGa ist wichtig, da denkt man bei eingezäunt ja eher automatisch, Hunde dürfen da rein weil es sonst ja keinen Sinn macht. Aber offenbar ist eingezäunt nicht gleich Hunde erlaubt, schon ziemlich verwirrend wenn man nur mal spontan spazieren will. Ein Schild am Eingang sollte da wirklich riesengroß sein und nicht irgendwo seitlich hinter einem Busch hängen.

    Bei den verbotenen Flächen finde ich das mit „nur kurz am Rand warten“ gut erklärt. Manche stellen den Hund dann trotzdem halb auf die Liegewiese und sagen er steht ja nur da. Das ist dann wohl so ähnlich wie nur ein bischen falsch parken, falsch bleibt falsch. Besonders für Leute mit Angst oder Allergie ist es sicher nicht toll wenn der Hund direkt neben dem Spielplatz wartet, auch wenn er angeblich nix macht.

    Die Sache mit Giftködern und Jungtieren fand ich auch nützlich, obwohl man bei jedem Stöckchen mittlerweile gleich misstrauisch wird. In sozialen Netzwerken warnen kann aber auch schnell Panik machen, wenn am Ende nur ein altes Brötchen rumliegt. Lieber erst Polizei oder zuständige Stelle informieren und nicht selber Detektiv spielen, sonst fasst noch jemand das Zeug an oder schleppt es woanders hin.

    Was ich außerdem garnicht wusste: Auch dauerndes Bellen kann als vermeidbares Geräusch problematisch sein. Das klingt erstmal logisch, aber in der Praxis ist „dauernd“ bestimmt schwer zu beurteilen, weil jeder Nachbar da eine andere Toleranz hat. Der eine hört zehn Minuten gar nix, der nächste schreibt nach drei Bellern schon eine Beschwerde. Da hilft wahrscheinlich nur Training und nicht den Hund einfach den ganzen Tag auf den Balkon stellen, was leider manche machen.

    Und bei Kontrollen würde ich vermutlich selber total nervös werden, obwohl ich meistens alles dabei hätte. Gut dass erwähnt wird, ruhig zu bleiben und sich Ort und Zeit zu merken. Vor Ort rumdiskutieren bringt ja meistens nichts, und ein offizieller Bescheid ist nochmal was anderes als eine mündliche Ansage. Die Telefonnummer im Artikel ist deshalb praktisch, aber bei akuter Gefahr natürlich nicht erst lange beim Amt anrufen, sondern Polizei, das sollte man sich merken.

    Insgesamt finde ich den Artikel weniger wegen der Leine wichtig, sondern weil er zeigt wieviele einzelne Regeln zusammen kommen. Hund halten ist halt nicht nur Leckerli und Gassi, sondern anscheinend auch Gebietskunde, Anmeldung und Schilder lesen. Ich werd jedenfalls bei neuen Strecken erstmal angeleint loslaufen, auch wenn mein Hund dann guckt als hätte ich ihm den Urlaub gestrichen.
    Was ich noch ergänzen würde: Gerade bei jungen Hunden wird der Rückruf oft überschätzt, weil es in ruhiger Umgebung klappt und beim ersten Hasen dann plötzlich ganz anders aussieht. Eine Schleppleine als Traininghilfe kann da sinnvoll sein, aber eben nur dort, wo sie niemanden behindert und die Fläche das überhaupt erlaubt.

    Zusammenfassung des Artikels

    In Mülheim müssen Hunde in vielen öffentlichen Bereichen angeleint bleiben; Freilauf ist nur auf geeigneten, ausgeschilderten Flächen wie dem Auberg oder kontrolliert auf Waldwegen erlaubt. Spielplätze, Liegeflächen, Friedhöfe und das MüGa-Zentralgelände sind grundsätzlich verboten.

    Aktuelle Angebote für Ihr Haustier!
    Starke Preise und aktuelle Sales und Angebote. Tiernahrung, Spielzeug und Zubehör - finden Sie, was Ihren tierischen Begleiter glücklich macht.
    Jetzt Angebote entdecken
    Anzeige

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfen Sie vor jedem Spaziergang die Beschilderung: In Parks, Grünanlagen, Einkaufsbereichen, Naturschutzgebieten und abseits ausgewiesener Waldwege gilt grundsätzlich Leinenpflicht.
    2. Nutzen Sie für den Freilauf ausschließlich die offiziell ausgewiesene Hundeauslauffläche im Auberg. Angrenzende Wege und Waldstücke sind dadurch nicht automatisch freigegeben.
    3. Auf erlaubten Waldwegen darf Ihr Hund nur ohne Leine laufen, wenn er zuverlässig zurückgerufen werden kann, auf dem Weg bleibt und weder Wild noch andere Personen gefährdet.
    4. Meiden Sie mit Ihrem Hund Spielplätze, Liegeflächen, Friedhöfe und das eingezäunte Zentralgelände der MüGa. Eine Leine erlaubt dort nicht automatisch den Zutritt; für Blindenhunde gelten Ausnahmen.
    5. Führen Sie stets eine passende, griffbereite Leine und Hundekotbeutel mit. Bei unklaren Regeln, Wildkontakt oder nachlassender Kontrolle ist das sofortige Anleinen die sicherste Lösung.

    Produkte zum Artikel

    ruffwear-front-range-halsband-seegruen-s

    22.90 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    hunter-halsband-tara-dunkelbraun-75-cm

    119.99 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    ruffwear-top-rope-halsband-blau-l

    49.90 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    william-walker-city-hundeleine-twisted-sky-xxs-xs

    99.90 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    ruffwear-front-range-halsband-rubin-l

    22.90 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

    Leinentyp Schleppleine
    Material Nylon
    Länge 30m
    Verstellbarkeit wenig Möglichkeiten
    Karabiner-Typ Klick Karabiner
    Sicherheitsmerkmale Hohe Zugfestigkeit, Reflektierend
    Preis 37,99 €
    Leinentyp Führleine
    Material Paracord
    Länge 2m oder 3m verfügbar
    Verstellbarkeit Verstellbar durch Ringe
    Karabiner-Typ Klick Karabiner
    Sicherheitsmerkmale Wetterfest und Reflektierend
    Preis 19,99 €
    Leinentyp Bindeleine
    Material Edelstahl mit PVC
    Länge 3m bis 15m verfügbar
    Verstellbarkeit Eingeschränkt
    Karabiner-Typ Schraubkarabiner
    Sicherheitsmerkmale Hohe Zugfestigkeit
    Preis 13,59 €
    Leinentyp Freihandleine
    Material Nylon, Edelstahl
    Länge 3m
    Verstellbarkeit 5 einstellbare Möglichkeiten
    Karabiner-Typ Klick Karabiner
    Sicherheitsmerkmale stark, reißfest, wasserdicht
    Preis 15,99 €
    Leinentyp Führleine
    Material Nylon
    Länge 3m
    Verstellbarkeit 3 einstellbare Möglichkeiten
    Karabiner-Typ Klick Karabiner
    Sicherheitsmerkmale Anschlusskappe Leder, Wetterfest
    Preis 10,99 €
      Snocyo Schleppleine Golden Pets Hundeleine OH-JEWPHX Hundeleine Oneisall Hundeleine PETCOOZ Hundeleine
      Snocyo Schleppleine Golden Pets Hundeleine OH-JEWPHX Hundeleine Oneisall Hundeleine PETCOOZ Hundeleine
    Leinentyp Schleppleine Führleine Bindeleine Freihandleine Führleine
    Material Nylon Paracord Edelstahl mit PVC Nylon, Edelstahl Nylon
    Länge 30m 2m oder 3m verfügbar 3m bis 15m verfügbar 3m 3m
    Verstellbarkeit wenig Möglichkeiten Verstellbar durch Ringe Eingeschränkt 5 einstellbare Möglichkeiten 3 einstellbare Möglichkeiten
    Karabiner-Typ Klick Karabiner Klick Karabiner Schraubkarabiner Klick Karabiner Klick Karabiner
    Sicherheitsmerkmale Hohe Zugfestigkeit, Reflektierend Wetterfest und Reflektierend Hohe Zugfestigkeit stark, reißfest, wasserdicht Anschlusskappe Leder, Wetterfest
    Preis 37,99 € 19,99 € 13,59 € 15,99 € 10,99 €
      » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
    Tabelle horizontal scrollen für mehr Anbieter
    Counter