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    Leinenpflicht Viernheim: Was gilt für Spaziergänge mit Hund?

    26.07.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare
    • In Viernheim gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde im öffentlichen Raum.
    • Hunde müssen besonders in Parks, Grünanlagen und auf öffentlichen Wegen an der Leine geführt werden.
    • Bei Missachtung der Leinenpflicht drohen Bußgelder durch das Ordnungsamt.

    Aktuelle Leinenpflicht in Viernheim: Wann und wo gilt sie?

    Aktuelle Leinenpflicht in Viernheim: Wann und wo gilt sie?

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    In Viernheim ist die Leinenpflicht für Hunde aktuell nicht nur eine Formsache, sondern ein klar geregeltes Muss – und zwar mit mehreren konkreten Anlässen. Besonders hervorzuheben ist die akute Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest: In diesem Zusammenhang müssen Hunde im gesamten Stadtgebiet und in den angrenzenden Feld- und Waldflächen zwingend an der Leine geführt werden. Die Stadtverwaltung hat das sogenannte Wege-Gebot ausgesprochen. Das bedeutet, dass Hundebesitzer und ihre Vierbeiner ausschließlich auf den ausgewiesenen Wegen unterwegs sein dürfen; Abkürzungen querfeldein oder das Betreten von Wiesen und Feldern sind strikt untersagt.

    Doch damit nicht genug: Auch während der Brut- und Setzzeit – in Viernheim in der Regel von Anfang März bis Ende Juni – besteht eine verbindliche Leinenpflicht in allen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, auf Feldern sowie im Wald. Die Regelung greift unabhängig von der Größe oder dem Gehorsam des Hundes. Besonders im Bereich des Lampertheimer Waldes und rund um die Viernheimer Heide wird die Einhaltung regelmäßig kontrolliert.

    Wichtig zu wissen: Die Stadt Viernheim aktualisiert die Geltungsbereiche und Zeiträume der Leinenpflicht je nach aktueller Gefährdungslage. Wer sich unsicher ist, sollte unbedingt einen Blick auf die offiziellen Bekanntmachungen auf www.viernheim.de werfen oder direkt beim Ordnungsamt nachfragen. Die Kontrolleure sind im Stadtgebiet unterwegs und ahnden Verstöße konsequent – nicht selten mit empfindlichen Bußgeldern.

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    Spezielle Regelungen zur Afrikanischen Schweinepest: Was ist für Hundehalter zu beachten?

    Spezielle Regelungen zur Afrikanischen Schweinepest: Was ist für Hundehalter zu beachten?

    Die Stadt Viernheim hat wegen der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ganz eigene Maßnahmen erlassen, die über die übliche Leinenpflicht hinausgehen. Hier ist nicht nur das Anleinen Pflicht, sondern auch das strikte Einhalten der vorgegebenen Wege. Wer denkt, sein Hund könne mal eben im Unterholz schnüffeln, liegt leider daneben – das Risiko, dass Hunde den Erreger unbemerkt verschleppen, ist zu hoch.

    • Keine Ausnahmen für Freilaufzonen: Selbst in Bereichen, die sonst als Hundewiesen oder Freilaufflächen genutzt werden, gilt das Leinengebot uneingeschränkt, solange die ASP-Maßnahmen aktiv sind.
    • Kontakt zu Wildschweinen und Kadavern vermeiden: Hunde dürfen auf keinen Fall an tote Tiere oder Wildschweinspuren gelassen werden. Die Stadt empfiehlt, Hunde bei Verdacht auf Wildschweinkontakt sofort gründlich zu reinigen.
    • Zusätzliche Meldepflicht: Wer einen toten Wildschweinkadaver entdeckt, muss diesen Fund umgehend beim Ordnungsamt oder der Polizei melden. Das dient der schnellen Eindämmung der Seuche.
    • Verstärkte Kontrollen: Ordnungskräfte führen gezielte Überprüfungen durch. Bei Verstößen gegen die ASP-Regeln drohen nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch weitergehende Maßnahmen wie ein temporäres Hundeverbot in bestimmten Gebieten.

    Hundehalter sollten sich regelmäßig über aktuelle Änderungen informieren, da die Stadt Viernheim kurzfristig neue Maßnahmen anordnen kann, falls sich die Seuchenlage verschärft.

    Vorteile und Nachteile der Leinenpflicht für Hundespaziergänge in Viernheim

    Pro Leinenpflicht Contra Leinenpflicht
    Schutz von Wildtieren, insbesondere während der Brut- und Setzzeit Eingeschränkte Bewegungsfreiheit für Hunde
    Verringerung der Ausbreitungsgefahr von Seuchen wie der Afrikanischen Schweinepest Weniger Möglichkeiten für sozialen Freilauf und Spiel mit anderen Hunden
    Reduzierte Gefahr von Konflikten mit anderen Spaziergängern, Joggern und Radfahrern Mehr Aufwand für den Hundehalter durch permanente Kontrolle und Leinenführung
    Klare Regelungen und Hinweisschilder bieten Orientierung und Rechtssicherheit Bußgelder und Strafen bei geringfügigen Verstößen möglich
    Mehr Rücksichtnahme bei Begegnungen auf engen Wegen oder an unübersichtlichen Stellen Kein Zugang zu sonst üblichen Freilaufflächen während ASP-Maßnahmen

    Brut- und Setzzeit in Viernheim: Leinengebot zum Schutz von Wildtieren

    Brut- und Setzzeit in Viernheim: Leinengebot zum Schutz von Wildtieren

    In Viernheim beginnt die kritische Phase für Wildtiere meist schon im März und zieht sich bis Ende Juni. Während dieser Monate ist die Natur rund um die Stadt besonders empfindlich – und das merkt man auch an den Vorschriften. Das Leinengebot gilt hier nicht nur als reine Formalität, sondern ist ein echtes Schutzinstrument für die heimische Tierwelt.

    • Empfindliche Lebensräume: Gerade auf den offenen Feldern, in Waldrandbereichen und in den geschützten Zonen der Viernheimer Heide ist der Nachwuchs von Rehen, Hasen und bodenbrütenden Vögeln unterwegs. Ein freilaufender Hund kann da schon mal ungewollt zur Gefahr werden, selbst wenn er nur neugierig schnuppert.
    • Strikte Wegbindung: In dieser Zeit ist es nicht nur untersagt, die Wege zu verlassen – auch das kurze Abweichen in angrenzende Wiesenstreifen wird in Viernheim geahndet. Die Stadt setzt dabei auf Kontrollen, aber auch auf die Eigenverantwortung der Halter.
    • Unterschiedliche Zonen: Besonders in ausgewiesenen Naturschutzgebieten gelten verschärfte Regeln. Wer hier mit seinem Hund unterwegs ist, sollte sich vorher informieren, welche Bereiche aktuell besonders sensibel sind. Die Stadt veröffentlicht dazu regelmäßig Karten und Hinweise.
    • Rücksichtnahme als Schlüssel: Es wird erwartet, dass Hundehalter nicht nur Vorschriften befolgen, sondern auch Rücksicht auf andere Spaziergänger und die Natur nehmen. Ein angeleinter Hund signalisiert Respekt gegenüber Wildtieren und anderen Menschen – und macht den Spaziergang für alle entspannter.

    Für aktuelle Details zu betroffenen Gebieten und Zeiträumen lohnt sich ein Blick auf die Veröffentlichungen der Stadt Viernheim oder ein kurzer Anruf beim Umweltamt. So bleibt man auf der sicheren Seite und schützt gleichzeitig die Vielfalt vor der eigenen Haustür.

    Verhaltensregeln für Hundespaziergänge: So vermeiden Sie Bußgelder

    Verhaltensregeln für Hundespaziergänge: So vermeiden Sie Bußgelder

    • Leinenlänge beachten: In Viernheim wird eine maximale Leinenlänge von zwei Metern empfohlen, um jederzeit die Kontrolle über den Hund zu gewährleisten. Flexileinen, die sich deutlich verlängern lassen, sind in sensiblen Bereichen oft nicht zulässig.
    • Hundemarke und Nachweis: Führen Sie stets die Hundemarke und einen Nachweis über die Anmeldung des Hundes bei sich. Ordnungskräfte fragen bei Kontrollen gezielt danach.
    • Hundekot entsorgen: Die Stadt Viernheim stellt Hundekotbeutelspender an vielen Wegen bereit. Wer Hundekot nicht beseitigt, riskiert ein Bußgeld – selbst wenn der Hund angeleint ist.
    • Auf andere Rücksicht nehmen: Halten Sie Abstand zu Joggern, Radfahrern und spielenden Kindern. Ein kurzer Stopp oder ein Ausweichen auf dem Weg kann Konflikte vermeiden und zeigt Verantwortungsbewusstsein.
    • Verhalten bei Wildsichtung: Wenn Wildtiere auftauchen, Hund sofort an kurzer Leine führen und zügig weitergehen. Auf keinen Fall den Hund auf eigene Faust reagieren lassen.
    • Unübersichtliche Stellen: In Kurven, an Weggabelungen oder bei dichter Vegetation den Hund besonders nah bei sich halten. Plötzliche Begegnungen mit anderen Hunden oder Menschen lassen sich so besser steuern.

    Wer diese einfachen, aber wirkungsvollen Regeln beherzigt, kann entspannt mit seinem Hund unterwegs sein – und das Portemonnaie bleibt auch verschont.

    Praktische Beispiele: So sieht ein Spaziergang mit Leinenpflicht in Viernheim aus

    Praktische Beispiele: So sieht ein Spaziergang mit Leinenpflicht in Viernheim aus

    Ein typischer Hundespaziergang in Viernheim mit Leinenpflicht läuft heute anders ab als noch vor ein paar Jahren. Stellen wir uns vor, Sie starten am frühen Morgen am Waldrand Richtung Viernheimer Heide. Ihr Hund bleibt an der Leine, während Sie gemeinsam auf dem befestigten Hauptweg unterwegs sind. Abzweigungen in kleine Trampelpfade lassen Sie links liegen – die Regeln sind eindeutig.

    • Sie begegnen einer Familie mit Kindern: Ihr Hund bleibt ruhig an Ihrer Seite, Sie wechseln notfalls auf die andere Wegseite, um genug Abstand zu halten.
    • Ein Reh huscht in der Ferne durchs Unterholz: Sie verkürzen die Leine, sprechen Ihren Hund ruhig an und gehen zügig weiter, ohne stehenzubleiben.
    • Sie erreichen eine Wegkreuzung mit Hinweisschildern: Sie prüfen, ob es aktuelle Hinweise zu Sperrungen oder besonderen Schutzbereichen gibt, und passen Ihre Route gegebenenfalls an.
    • Am Feldrand entdecken Sie einen Hundekotbeutelspender: Sie nehmen einen Beutel mit, falls Ihr Hund sich löst, und entsorgen alles ordnungsgemäß im nächsten Mülleimer.
    • Ein anderer Hundebesitzer kommt Ihnen entgegen: Sie halten Ihren Hund eng bei sich, ein kurzer Gruß – beide Hunde bleiben angeleint, ein kurzes Schnuppern ist okay, aber mehr auch nicht.

    Solche Alltagssituationen zeigen: Mit etwas Umsicht und klaren Routinen wird der Spaziergang für alle Beteiligten entspannter – und Sie bleiben garantiert auf der sicheren Seite.

    Rechtliche Vorgaben und Kontrollen: Das sollten Hundehalter wissen

    Rechtliche Vorgaben und Kontrollen: Das sollten Hundehalter wissen

    Die Stadt Viernheim regelt die Leinenpflicht durch lokale Satzungen, die regelmäßig angepasst werden. Besonders relevant: Die jeweiligen Verordnungen sind rechtlich bindend und können sich kurzfristig ändern. Es genügt also nicht, sich einmalig zu informieren – Aktualität ist Pflicht.

    • Bußgeldrahmen: Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht oder das Wegegebot drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Vergehens bis zu mehreren hundert Euro betragen können. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall und wird im Bußgeldkatalog der Stadt ausgewiesen.
    • Mitführungspflicht von Dokumenten: Hundehalter müssen während des Spaziergangs einen Nachweis über die Anmeldung des Hundes sowie einen gültigen Impfausweis mitführen. Fehlen diese Dokumente, kann das ebenfalls geahndet werden.
    • Erweiterte Kontrollbefugnisse: Die Ordnungsbehörden sind berechtigt, Hundehalter anzuhalten, Personalien aufzunehmen und gegebenenfalls Platzverweise auszusprechen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar ein temporäres Hundeverbot für bestimmte Gebiete ausgesprochen werden.
    • Informationspflicht: Wer sich nicht sicher ist, ob eine Sonderregelung besteht, ist verpflichtet, sich aktiv zu informieren – etwa über die Website der Stadt oder durch Nachfrage beim Ordnungsamt. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur eine Frage der Rücksichtnahme, sondern auch ein rechtliches Muss. Wer sich informiert und vorbereitet zeigt, spart Nerven und Geld.

    Nützliche Informationsquellen und Ansprechpartner in Viernheim

    Nützliche Informationsquellen und Ansprechpartner in Viernheim

    • Städtische Website: Die offizielle Internetseite der Stadt Viernheim (www.viernheim.de) bietet aktuelle Bekanntmachungen, digitale Karten zu Schutzgebieten und die jeweils gültigen Verordnungen zur Leinenpflicht. Hier finden Sie auch Formulare für Anfragen oder Meldungen.
    • Ordnungsamt Viernheim: Für individuelle Rückfragen, Meldungen von Verstößen oder Unsicherheiten zu Sonderregelungen empfiehlt sich der direkte Kontakt zum Ordnungsamt. Die Kontaktdaten sind auf der städtischen Website unter dem Bereich „Bürgerservice“ abrufbar.
    • Umweltamt Viernheim: Das Umweltamt gibt gezielte Auskünfte zu sensiblen Naturbereichen, temporären Schutzmaßnahmen und aktuellen Sperrzonen. Auch Hinweise zu Wildtierbeobachtungen oder besonderen Schutzzeiten werden hier veröffentlicht.
    • Lokale Tierarztpraxen: Viele Tierärzte in Viernheim sind über die aktuellen Vorgaben informiert und können Hundebesitzern praxisnahe Tipps zu Hygiene, Seuchenschutz und Verhaltensregeln geben.
    • Regionale Hundevereine: Vereine und Hundeschulen vor Ort bieten Informationsabende, Newsletter und persönliche Beratung zu rechtlichen Fragen und sicherem Verhalten beim Spaziergang.

    Ein regelmäßiger Blick auf diese Quellen sorgt dafür, dass Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben und keine kurzfristigen Änderungen verpassen.

    Fazit: Sicher und rücksichtsvoll unterwegs mit Hund in Viernheim

    Fazit: Sicher und rücksichtsvoll unterwegs mit Hund in Viernheim

    Wer in Viernheim mit Hund unterwegs ist, profitiert von einer guten Infrastruktur: Zahlreiche Abfallbehälter, klare Beschilderungen und regelmäßig gepflegte Wege erleichtern das Einhalten der Regeln im Alltag. Gerade in den Randbereichen der Stadt gibt es spezielle Hinweistafeln, die auf aktuelle Besonderheiten aufmerksam machen – ein kurzer Blick darauf lohnt sich vor jedem Spaziergang.

    • Bei Unsicherheiten zu temporären Sperrungen oder neuen Schutzmaßnahmen empfiehlt sich ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt – die Mitarbeitenden geben oft direkt Auskunft, auch zu Tageszeiten außerhalb der klassischen Bürozeiten.
    • Für Hundebesitzer, die Wert auf Austausch legen, gibt es in Viernheim kleine, aber engagierte Netzwerke in den sozialen Medien. Dort werden kurzfristige Hinweise zu Fundtieren, Wildsichtungen oder neuen Regelungen geteilt.
    • Einige lokale Hundeschulen bieten spezielle Kurse zur Leinenführigkeit an, die gezielt auf die Gegebenheiten in Viernheim zugeschnitten sind – ideal für alle, die ihren Hund noch besser auf den Alltag vorbereiten möchten.

    Mit etwas Umsicht, einem offenen Ohr für neue Hinweise und dem Willen, sich regelmäßig zu informieren, bleibt das Gassigehen in Viernheim nicht nur sicher, sondern auch entspannt und harmonisch für alle Beteiligten.

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    FAQ zur aktuellen Leinenpflicht für Hunde in Viernheim

    Wann und wo gilt in Viernheim die Leinenpflicht für Hunde?

    Die Leinenpflicht gilt in Viernheim sowohl aufgrund der Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest als auch während der Brut- und Setzzeit (meist März bis Juni). Hunde müssen dabei zwingend an der Leine geführt werden, insbesondere im Stadtgebiet, auf Feldern, im Wald und in ausgewiesenen Schutzgebieten. Das Wege-Gebot schreibt außerdem vor, die markierten Wege nicht zu verlassen.

    Warum wurde die Leinenpflicht in Viernheim eingeführt?

    Die Leinenpflicht schützt Wildtiere während der Brut- und Setzzeit, verhindert die Verbreitung von Krankheiten wie der Afrikanischen Schweinepest und trägt so zum Natur- und Seuchenschutz sowie zum friedlichen Miteinander bei.

    Welche Regeln müssen Hundehalter beim Spaziergang beachten?

    Hunde müssen stets an der Leine bleiben. Die Wege dürfen nicht verlassen werden, und Abkürzungen über Wiesen und Felder sind untersagt. Hundekot muss beseitigt werden. Bei Wildsichtungen ist der Hund eng an der Leine zu führen. Empfohlen wird außerdem, jederzeit Hundemarke und Nachweise mitzuführen.

    Was passiert bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?

    Ordnungswidrigkeiten werden in Viernheim streng geahndet. Wer gegen die Leinenpflicht oder das Wege-Gebot verstößt, muss mit Bußgeldern oder weiteren Maßnahmen rechnen. Kontrollen finden regelmäßig statt.

    Wo können sich Hundehalter über aktuelle Vorschriften informieren?

    Die jeweils aktuellen Regelungen, Schutzgebiete und Zeiträume sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Viernheim oder direkt beim Ordnungsamt und Umweltamt abrufbar. Änderungen werden dort regelmäßig bekanntgegeben.

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    Zusammenfassung des Artikels

    In Viernheim gilt wegen der Afrikanischen Schweinepest und während der Brut- und Setzzeit eine strikte Leinenpflicht für Hunde auf allen Wegen, mit regelmäßigen Kontrollen.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Bleiben Sie auf den Wegen: In Viernheim gilt ein Wege-Gebot – führen Sie Ihren Hund ausschließlich auf den ausgewiesenen Wegen und betreten Sie keine Wiesen, Felder oder Waldstücke abseits der markierten Pfade, um Bußgelder und das Risiko der Seuchenverschleppung zu vermeiden.
    2. Leinenpflicht konsequent einhalten: Während der Brut- und Setzzeit (März bis Juni) sowie bei Maßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest müssen Hunde in sämtlichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Feldern und Wäldern ausnahmslos an der Leine geführt werden – unabhängig von Größe oder Gehorsam des Hundes.
    3. Auf die richtige Leinenlänge achten: Nutzen Sie eine Leine mit maximal zwei Metern Länge, um jederzeit die Kontrolle zu behalten. Flexileinen sind in sensiblen Bereichen meist nicht erlaubt.
    4. Regelmäßig über aktuelle Vorschriften informieren: Die Leinenpflicht und ihre Geltungsbereiche können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor jedem Spaziergang die aktuellen Bekanntmachungen auf der Website der Stadt Viernheim oder erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt.
    5. Rücksicht und Hygiene zeigen: Halten Sie Abstand zu anderen Spaziergängern, entsorgen Sie Hundekot immer ordnungsgemäß und führen Sie Nachweise wie Hundemarke und Impfausweis mit sich. So vermeiden Sie Konflikte und mögliche Bußgelder.

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