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Gesetzliche Grundlage der Leinenpflicht in Ulm
Gesetzliche Grundlage der Leinenpflicht in Ulm
Die Leinenpflicht für Hunde in Ulm basiert auf einer Kombination aus landesrechtlichen Vorgaben und spezifischen kommunalen Regelungen. Zunächst bildet das Landesrecht von Baden-Württemberg, insbesondere das Polizeigesetz sowie das Landeswaldgesetz (§ 83 Abs. 2 LWaldG), den rechtlichen Rahmen. Allerdings ist die Stadt Ulm befugt, per örtlicher Polizeiverordnung eigene, teils strengere Bestimmungen zu erlassen, die exakt auf das Stadtgebiet zugeschnitten sind.
Im Detail bedeutet das: Die Stadt Ulm hat eine eigene Polizeiverordnung erlassen, die die Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet und auf öffentlichen Flächen regelt. Diese Verordnung legt fest, wo Hunde zwingend an der Leine zu führen sind und in welchen Bereichen Ausnahmen gelten. Dabei orientiert sich Ulm an den Vorgaben des Landes, nutzt aber die kommunale Gestaltungsfreiheit, um besonders sensible Bereiche – etwa Spielplätze, Liegewiesen oder Naturschutzgebiete – mit klaren Vorschriften zu versehen.
Ein wichtiger Punkt: Die Ulmer Regelungen sind verbindlich und können von anderen Städten im Bundesland abweichen. Wer sich also in Ulm mit seinem Hund bewegt, muss sich an die spezifischen Vorschriften der Stadt halten, unabhängig davon, was in Nachbargemeinden gilt. Die Kontrolle und Durchsetzung der Leinenpflicht obliegt dem städtischen Ordnungsdienst, der bei Verstößen Bußgelder verhängen kann.
Aktuelle Fassungen der Ulmer Polizeiverordnung sind auf der Website der Stadt Ulm einsehbar. Für besonders geschützte Flächen, wie Naturschutzgebiete, greifen zusätzlich bundes- und landesrechtliche Vorgaben, die teils noch strengere Anforderungen an das Führen von Hunden stellen.
Wo in Ulm Leinenpflicht für Hunde gilt
Wo in Ulm Leinenpflicht für Hunde gilt
Die Stadt Ulm unterscheidet bei der Leinenpflicht sehr genau zwischen verschiedenen Bereichen. Damit du als Hundebesitzer nicht ins Grübeln kommst, hier die wichtigsten Orte, an denen du deinen Vierbeiner unbedingt anleinen musst:
- Innerstädtische Bereiche: In Fußgängerzonen, auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen im gesamten Stadtgebiet herrscht Leinenpflicht. Das gilt übrigens auch für Parkanlagen, sofern sie nicht ausdrücklich als Hundeauslaufzone ausgewiesen sind.
- Kinderspielplätze und Schulhöfe: Auf und im direkten Umfeld von Spielplätzen sowie auf Schulhöfen ist das Anleinen deines Hundes zwingend vorgeschrieben. Schon ein kurzer Aufenthalt ohne Leine kann hier zu Ärger führen.
- Liegewiesen und Grillplätze: In Bereichen, die der Erholung und Freizeitgestaltung dienen – etwa Liegewiesen an der Donau oder öffentliche Grillstellen – gilt ebenfalls Leinenpflicht. Die Stadt will damit Konflikte und Verunreinigungen vermeiden.
- Wassertretanlagen und öffentliche Badestellen: An diesen Orten ist das Anleinen verpflichtend, unabhängig davon, ob sich gerade viele Menschen dort aufhalten oder nicht.
- Naturschutzgebiete: Hier besteht eine strikte Leinenpflicht, meist sogar ein Wegegebot. Die genauen Grenzen sind durch Schilder gekennzeichnet, also Augen auf beim Spaziergang!
Übrigens: Die Leinenpflicht gilt in Ulm nicht nur für große Hunde, sondern für alle Rassen und Größen. Auch sogenannte „Listenhunde“ unterliegen keinen gesonderten Regeln, sondern denselben Vorgaben wie alle anderen Fellnasen.
Pro- und Contra-Tabelle zur Leinenpflicht für Hunde in Ulm
Pro Leinenpflicht | Contra Leinenpflicht |
---|---|
Schützt Fußgänger, Kinder und andere Hunde vor unerwarteten Begegnungen und Übergriffen. | Einschränkung des natürlichen Bewegungsdrangs und des Sozialverhaltens des Hundes. |
Reduziert Störungen und Gefahren für Wild- und Nutztiere, insbesondere in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit. | Für gut erzogene und kontrollierbare Hunde wirkt die Pflicht oft unnötig und wenig individuell. |
Verhindert Verunreinigungen und Konflikte an öffentlichen Plätzen, Spiel- und Liegewiesen. | Kann das Vertrauensverhältnis zwischen Hund und Halter beeinträchtigen, wenn zu streng umgesetzt. |
Klar ausgeschilderte Regelungen fördern die Akzeptanz und machen Verantwortlichkeiten eindeutig. | Missverständnisse bei wechselnden oder temporären Leinenpflichtzonen können zu Unsicherheiten führen. |
Schutz seltener Tierarten und Förderung der Artenvielfalt in speziellen Ulmer Zonen. | Weniger Möglichkeiten für spontanen Freilauf außerhalb der ausgewiesenen Auslaufflächen. |
Bußgelder und Kontrollen sorgen für gerechte Umsetzung und erhöhen die gegenseitige Rücksichtnahme. | Finanzielle Belastung bei unbeabsichtigten Verstößen, obwohl ein Hund nicht auffällig war. |
Ausnahmen und ausgewiesene Hundeauslaufflächen in Ulm
Ausnahmen und ausgewiesene Hundeauslaufflächen in Ulm
Ulm bietet Hundebesitzern gezielt Bereiche, in denen die Leinenpflicht aufgehoben ist. Diese sogenannten Hundeauslaufflächen sind nicht nur ein Segen für bewegungsfreudige Vierbeiner, sondern auch ein Ort, an dem Sozialkontakte zwischen Hunden gefördert werden können. Hier darf dein Hund frei laufen, toben und – ja, auch mal ein bisschen Unsinn machen, solange du ihn im Blick behältst.
- Offizielle Hundeauslaufflächen: Die Stadt Ulm hat mehrere Flächen als Hundewiesen ausgewiesen. Sie sind durch entsprechende Schilder markiert und meist eingezäunt, damit kein Ausreißer plötzlich auf der Straße landet.
- Regeln auf den Auslaufflächen: Auch wenn keine Leinenpflicht besteht, bleibt die Aufsichtspflicht. Aggressive Hunde oder läufige Hündinnen solltest du besser nicht auf die Auslauffläche lassen – das sorgt nur für Stress bei allen Beteiligten.
- Sauberkeit: Die Stadt erwartet, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auch auf diesen Flächen entfernen. Kotbeutelspender sind oft vorhanden, aber sicherheitshalber lieber selbst einen mitnehmen.
- Öffnungszeiten und Zugang: Manche Flächen sind nur zu bestimmten Zeiten zugänglich oder werden im Winter nicht gepflegt. Die aktuellen Infos findest du auf der Website der Stadt Ulm oder an den Infotafeln vor Ort.
Wichtig: Die Nutzung der Auslaufflächen ist ein Privileg, kein Freifahrtschein. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert, dass solche Angebote eingeschränkt werden. Rücksichtnahme ist also angesagt – für ein entspanntes Miteinander von Mensch und Hund.
Leinenpflicht im Ulmer Stadtwald und in Naturschutzgebieten
Leinenpflicht im Ulmer Stadtwald und in Naturschutzgebieten
Im Ulmer Stadtwald gelten für Hundebesitzer spezielle Regeln, die sich deutlich von denen in der Innenstadt unterscheiden. Hier ist die Leine nicht grundsätzlich Pflicht, allerdings gibt es klare Einschränkungen: Sobald du dich in der Nähe von besonders geschützten Bereichen wie Wildruhezonen, Biotopen oder während der Brut- und Setzzeit bewegst, kann eine temporäre Leinenpflicht angeordnet werden. Die Jagdbehörde entscheidet dabei je nach Situation, meist zum Schutz von Wildtieren und deren Nachwuchs.
- Stadtwald: Dein Hund darf im Stadtwald ohne Leine laufen, sofern er zuverlässig auf Zuruf hört und sich stets in deiner Sichtweite aufhält. Taucht Wild auf oder nähert ihr euch sensiblen Bereichen, ist Rücksicht gefragt – notfalls heißt es: Leine dran!
- Naturschutzgebiete: In Ulmer Naturschutzgebieten ist die Leinenpflicht streng. Hier darfst du die markierten Wege nicht verlassen, und der Hund muss immer angeleint bleiben. Das dient dem Schutz seltener Pflanzen und Tiere, die schon durch kleine Störungen gefährdet werden können.
- Wegegebot: In vielen Naturschutzgebieten gilt zusätzlich ein Wegegebot. Das bedeutet: Weder du noch dein Hund dürfen querfeldein laufen – auch nicht mit Leine. Schilder weisen auf diese Regel hin, also besser aufmerksam bleiben.
Mein Tipp: Informiere dich vor jedem Spaziergang über aktuelle Einschränkungen, zum Beispiel saisonale Leinenpflichten oder neue Schutzgebiete. Die Stadt Ulm veröffentlicht solche Hinweise regelmäßig online und an den Eingängen zu den betroffenen Arealen.
Leinenpflicht auf Feldern und in der Ulmer Landschaft
Leinenpflicht auf Feldern und in der Ulmer Landschaft
Abseits von Stadtwald und Naturschutzgebieten, also auf Feldern, Wiesen und offenen Flächen rund um Ulm, sieht die Sache mit der Leinenpflicht etwas entspannter aus. Es gibt hier keine pauschale Anleinpflicht – allerdings sind Hundebesitzer nicht völlig aus dem Schneider. Die Stadt Ulm setzt in diesen Bereichen auf Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme.
- Felder und offene Flächen: Hunde dürfen grundsätzlich frei laufen, solange sie unter Kontrolle sind und keine Gefahr für Wildtiere, Nutztiere oder andere Menschen darstellen. Wer einen passionierten Jäger an der Leine hat, sollte sich aber nicht täuschen lassen: Kommt Wild in Sicht, ist sofortiges Anleinen angesagt.
- Beschilderte Sonderflächen: Es gibt bestimmte Areale, etwa in der Nähe von Kinderspielplätzen, Sportanlagen oder öffentlichen Liegewiesen, wo die Stadt Ulm explizit eine Leinenpflicht per Schild vorschreibt. Diese Hinweise sind bindend – und werden tatsächlich kontrolliert.
- Landwirtschaftliche Nutzung: Während der Aussaat und Erntezeiten kann es vorkommen, dass Landwirte auf ihre Felder besonders achten. Ein freilaufender Hund, der über frisch bestellte Äcker rennt, sorgt nicht nur für Ärger, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Brut- und Setzzeit: In der sensiblen Zeit von Frühjahr bis Frühsommer ist erhöhte Vorsicht geboten. Die Stadt Ulm empfiehlt, Hunde in dieser Phase freiwillig anzuleinen, um bodenbrütende Vögel und Jungtiere zu schützen. In Einzelfällen kann auch eine temporäre Leinenpflicht angeordnet werden.
Praktisch: Wer sich unsicher ist, ob auf einer bestimmten Fläche Leinenpflicht herrscht, sollte auf Schilder achten oder im Zweifel lieber zur Leine greifen. Ein kurzer Griff zur Leine kann viel Ärger und Diskussionen ersparen – und schont obendrein die Nerven aller Beteiligten.
Temporäre Leinenpflicht: Saisonale Besonderheiten in Ulm
Temporäre Leinenpflicht: Saisonale Besonderheiten in Ulm
In Ulm gibt es Zeiträume, in denen die Leinenpflicht für Hunde zeitlich begrenzt und zusätzlich zu den üblichen Regeln angeordnet wird. Solche saisonalen Besonderheiten sind vor allem mit dem Schutz von Wildtieren und deren Nachwuchs verbunden, aber auch mit besonderen Veranstaltungen oder temporären Gefahrenlagen.
- Brut- und Setzzeit: Jedes Jahr im Frühjahr – meist von März bis Juli – ordnet die zuständige Jagdbehörde für bestimmte Flächen eine Leinenpflicht an. Ziel ist es, bodenbrütende Vögel und junge Wildtiere vor Störungen und Gefahren durch freilaufende Hunde zu schützen.
- Veranstaltungen und Feste: Bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet, wie etwa dem Schwörmontag oder großen Märkten, kann die Stadtverwaltung kurzfristig eine Leinenpflicht für bestimmte Areale verhängen. Diese Regelungen werden öffentlich bekannt gemacht und gelten oft nur für wenige Tage.
- Hochwasser oder Unwetter: Nach extremen Wetterereignissen, wenn Wege beschädigt oder unübersichtlich sind, kann aus Sicherheitsgründen vorübergehend eine Leinenpflicht eingeführt werden. Dies dient sowohl dem Schutz der Hunde als auch der Allgemeinheit.
Aktuelle Informationen zu saisonalen Leinenpflichten veröffentlicht die Stadt Ulm regelmäßig auf ihrer Website und in lokalen Medien. Wer auf Nummer sicher gehen will, schaut dort vor dem Spaziergang kurz rein.
Typische Beschilderung und Hinweise im Ulmer Stadtgebiet
Typische Beschilderung und Hinweise im Ulmer Stadtgebiet
Im Ulmer Stadtgebiet sind die Regelungen zur Leinenpflicht meist klar und unmissverständlich ausgeschildert. Die Schilder unterscheiden sich optisch je nach Bereich, damit du sofort erkennst, was Sache ist. Besonders auffällig: Die Piktogramme zeigen meist einen Hund an der Leine, oft ergänzt durch einen kurzen, prägnanten Text wie „Hunde sind an der Leine zu führen“ oder „Leinenpflicht“. In sensiblen Zonen findest du gelegentlich Zusatzhinweise, etwa zu Uhrzeiten oder besonderen Anlässen.
- Farbliche Markierungen: Viele Schilder sind mit auffälligen Farben gestaltet – zum Beispiel rot-weiß für besonders schützenswerte Bereiche oder grün für Auslaufflächen. Das hilft dir, dich auch aus der Entfernung schnell zu orientieren.
- Kombinierte Hinweise: Häufig sind auf einem Schild mehrere Regeln zusammengefasst, etwa Leinenpflicht, Wegegebot und das Verbot, Hundekot liegen zu lassen. So hast du alle wichtigen Infos auf einen Blick.
- Temporäre Zusatzschilder: Bei Veranstaltungen oder während saisonaler Einschränkungen werden mobile Hinweisschilder aufgestellt. Diese sind meist gelb oder orange und stehen gut sichtbar am Rand der betroffenen Bereiche.
- QR-Codes und digitale Hinweise: Neuere Schilder enthalten manchmal QR-Codes, die dich direkt zu weiterführenden Informationen oder aktuellen Regelungen auf der Website der Stadt Ulm führen. Praktisch, wenn du unterwegs bist und spontan nachschauen willst.
Mein Eindruck: Die Beschilderung in Ulm ist insgesamt vorbildlich und wird regelmäßig kontrolliert sowie bei Bedarf erneuert. Wer aufmerksam ist, kann eigentlich kaum versehentlich gegen die Leinenpflicht verstoßen.
Konkrete Beispiele aus Ulm: So sieht die Praxis aus
Konkrete Beispiele aus Ulm: So sieht die Praxis aus
Wie läuft das mit der Leinenpflicht in Ulm im Alltag tatsächlich ab? Hier ein paar echte Situationen, die zeigen, wie unterschiedlich die Regelungen greifen und wie Hundebesitzer damit umgehen:
- Im Friedrichsau-Park treffen sich regelmäßig Hundebesitzer am frühen Morgen. Während auf den Hauptwegen die Leine Pflicht ist, nutzen viele die kleine, ausgeschilderte Auslauffläche, um ihren Hunden für eine halbe Stunde Freilauf zu gönnen. Die meisten achten darauf, ihre Tiere auf den Wegen sofort wieder anzuleinen – ein kurzer Pfiff, und die Leine klickt.
- In der Nähe der Donauwiesen gibt es im Sommer oft temporäre Schilder wegen Brutzeiten. Wer hier mit dem Hund unterwegs ist, sieht, dass viele Halter die Leine freiwillig anlegen, auch wenn sie sich nicht sicher sind, ob gerade eine Sonderregel gilt. Ein Gespräch mit anderen Spaziergängern oder ein Blick aufs Handy hilft oft weiter.
- Auf dem Eselsberg begegnen sich regelmäßig Jogger, Radfahrer und Hundebesitzer. Hier achten viele Hundebesitzer darauf, ihre Tiere bei Annäherung anderer Menschen sofort anzuleinen, auch wenn es keine ausdrückliche Pflicht gibt. Rücksichtnahme steht im Vordergrund, und das Miteinander klappt meistens erstaunlich reibungslos.
- Im Naturschutzgebiet Blautal kontrolliert der Ordnungsdienst gelegentlich stichprobenartig. Wer seinen Hund nicht angeleint hat, wird freundlich, aber bestimmt darauf hingewiesen – Bußgelder sind selten, weil die meisten Halter die Regeln kennen und respektieren.
- Bei Stadtfesten oder großen Märkten im Zentrum sieht man fast ausschließlich angeleinte Hunde. Viele Besitzer nehmen ihre Tiere gar nicht erst mit in den Trubel, um Stress und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Fazit: In Ulm zeigt sich, dass viele Hundebesitzer die Regelungen nicht nur kennen, sondern auch im Alltag mit gesundem Menschenverstand und Rücksicht auf andere umsetzen. Die Mischung aus klaren Vorgaben, Beschilderung und sozialer Kontrolle sorgt für ein insgesamt entspanntes Miteinander.
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Wer die Leinenpflicht in Ulm missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Stadtverwaltung ahndet Verstöße konsequent, um die Sicherheit von Menschen, Tieren und die Integrität sensibler Flächen zu gewährleisten. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß und dessen Schwere.
- Erstverstoß: Bereits beim ersten Mal kann ein Bußgeld von 35 bis 100 Euro fällig werden. Besonders in Naturschutzgebieten oder auf Spielplätzen ist die Toleranz gering.
- Wiederholte Verstöße: Wer mehrfach auffällt, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Hier sind Beträge bis zu 500 Euro möglich, in besonders schweren Fällen sogar noch mehr.
- Gefährdung Dritter: Kommt es durch einen freilaufenden Hund zu einer Gefährdung oder gar zu einem Schaden, kann neben dem Bußgeld auch eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit oder Körperverletzung folgen. Die Stadt prüft dann im Einzelfall weitere Maßnahmen wie Maulkorb- oder Leinenzwang für den Hund.
- Zusätzliche Auflagen: Bei gravierenden Vorfällen kann die Stadt Ulm dem Halter Auflagen erteilen, etwa den Besuch einer Hundeschule oder das Führen des Hundes ausschließlich an der kurzen Leine.
Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig durch den Ordnungsdienst. Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten – Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe.
Empfehlungen für Hundebesitzer in Ulm
Empfehlungen für Hundebesitzer in Ulm
- Informiere dich regelmäßig über aktuelle Änderungen bei der Leinenpflicht – zum Beispiel durch städtische Newsletter oder Aushänge an beliebten Spazierwegen. Die Regelungen können sich kurzfristig ändern, etwa bei Bauarbeiten oder Naturschutzmaßnahmen.
- Nutze die Möglichkeit, dich mit anderen Hundebesitzern in Ulm zu vernetzen. In lokalen Gruppen oder bei Hundetreffen werden oft wertvolle Tipps zu wenig bekannten Auslaufflächen oder neuen Regelungen ausgetauscht.
- Führe immer einen Ersatz-Karabiner oder eine zusätzliche Leine mit. Gerade bei längeren Ausflügen in die Umgebung von Ulm kann das praktisch sein, falls mal etwas kaputtgeht oder du spontan eine Leinenpflichtzone betrittst.
- Respektiere landwirtschaftliche Flächen und halte Abstand zu Herden oder frisch bestellten Feldern. Viele Landwirte in Ulm sind aufgeschlossen, wenn Hundebesitzer Rücksicht zeigen – das beugt Konflikten vor.
- Halte die Augen offen für neue digitale Angebote der Stadt Ulm, wie etwa Apps mit interaktiven Karten zu Leinenpflichtzonen oder aktuellen Hinweisen. Diese Tools werden laufend weiterentwickelt und können deinen Alltag mit Hund deutlich erleichtern.
- Falls du unsicher bist, wie du dich in einer bestimmten Situation verhalten sollst, frage direkt beim Ordnungsamt oder bei lokalen Hundetrainern nach. Viele bieten sogar kurze Info-Sessions speziell für Ulmer Hundebesitzer an.
Anlaufstellen und aktuelle Informationen zur Leinenpflicht in Ulm
Anlaufstellen und aktuelle Informationen zur Leinenpflicht in Ulm
Wer sich in Ulm tagesaktuell über die Leinenpflicht informieren möchte, hat mehrere verlässliche Anlaufstellen. Die Stadtverwaltung aktualisiert ihre Vorgaben regelmäßig und stellt sie digital wie analog zur Verfügung. Besonders hilfreich sind die folgenden Kontaktmöglichkeiten und Informationsquellen:
- Ordnungsamt Ulm: Für individuelle Fragen oder konkrete Auskünfte zu Sonderregelungen ist das Ordnungsamt die erste Adresse. Telefonische Beratung ist ebenso möglich wie eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung.
- Städtische Website: Unter ulm.de finden Hundebesitzer aktuelle Übersichten zu Leinenpflichtzonen, temporären Änderungen und interaktive Karten. Hier werden auch kurzfristige Maßnahmen, etwa bei Veranstaltungen oder Naturereignissen, veröffentlicht.
- Umweltamt Ulm: Bei speziellen Anliegen zu Naturschutzgebieten oder Wildruhezeiten gibt das Umweltamt Auskunft. Dort erhält man auch Broschüren zu den Schutzgebieten und saisonalen Besonderheiten.
- Mobile Apps: Die Stadt Ulm bietet eine eigene App mit Push-Benachrichtigungen zu neuen Regelungen und Kartenmaterial für unterwegs. So bleibst du auch spontan auf dem Laufenden.
- Lokale Hundevereine: Vereine und Hundeschulen sind oft bestens vernetzt und geben praktische Tipps zu aktuellen Regelungen oder geplanten Änderungen. Sie organisieren zudem Infoabende und Sprechstunden.
Mein Tipp: Für besonders aktuelle Hinweise lohnt sich ein Blick in die lokalen Tageszeitungen oder Social-Media-Kanäle der Stadt Ulm. Dort werden kurzfristige Änderungen meist zuerst kommuniziert.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten zur Leinenpflicht in Ulm
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten zur Leinenpflicht in Ulm
- Die Stadt Ulm setzt zunehmend auf digitale Informationsangebote, etwa Apps mit Push-Nachrichten, um Hundebesitzer tagesaktuell über neue Leinenpflichtzonen oder temporäre Änderungen zu informieren.
- In Ulm werden regelmäßig neue Auslaufflächen geprüft und gegebenenfalls ausgewiesen, wobei die Stadt auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingeht. Bürgerbeteiligung spielt bei der Weiterentwicklung der Regelungen eine wachsende Rolle.
- Besondere Aufmerksamkeit gilt aktuell dem Schutz seltener Tierarten in bestimmten Ulmer Gebieten. Hier werden innovative Maßnahmen wie temporäre Schutzzonen oder flexible Leinenpflichten getestet, die sich an den Wanderbewegungen der Tiere orientieren.
- Die Stadt arbeitet eng mit lokalen Hundevereinen und Naturschutzinitiativen zusammen, um Regelungen praxisnah zu gestalten und Akzeptanz bei Hundebesitzern zu fördern.
- Für Touristen und Neu-Ulmer gibt es spezielle Informationsflyer und mehrsprachige Hinweise, damit auch Besucher die Leinenpflicht problemlos verstehen und einhalten können.
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FAQ zur Leinenpflicht für Hunde in Ulm
Wo gilt in Ulm überall Leinenpflicht für Hunde?
In Ulm besteht Leinenpflicht in innerstädtischen Bereichen wie Fußgängerzonen, öffentlichen Straßen, Plätzen, auf Spielplätzen, Schulhöfen, Liegewiesen, Grillplätzen sowie in Naturschutzgebieten. In ausgewiesenen Hundeauslaufflächen darf der Hund ohne Leine laufen.
Gibt es in Ulm Strafen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?
Ja, wer die Leinenpflicht missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen. Bereits beim Erstverstoß können 35 bis 100 Euro fällig werden. Bei wiederholten oder schweren Fällen kann die Strafe bis zu 500 Euro betragen.
Dürfen Hunde im Ulmer Stadtwald frei laufen?
Im Ulmer Stadtwald darf der Hund ohne Leine laufen, sofern er zuverlässig abrufbar ist und sich in Sichtweite des Halters befindet. In der Nähe von Wildruhezonen oder während besonderer Zeiten wie der Brut- und Setzzeit kann jedoch eine Leinenpflicht angeordnet werden.
Wie erkenne ich ausgewiesene Hundeauslaufflächen in Ulm?
Offizielle Hundeauslaufflächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet und meist eingezäunt. Vor Ort informieren Infotafeln über die Regeln, und aktuelle Informationen bietet die Website der Stadt Ulm.
Gibt es saisonale oder temporäre Leinenpflichten in Ulm?
Ja, während der Brut- und Setzzeit (meist von März bis Juli) sowie bei besonderen Veranstaltungen oder Gefahrensituationen kann die Stadt Ulm kurzfristig eine zusätzliche Leinenpflicht für bestimmte Bereiche anordnen. Achte auf entsprechende Schilder und Hinweise.