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Leinenpflicht Travemünde: In diesen Bereichen ist Anleinen Pflicht
Leinenpflicht Travemünde: In diesen Bereichen ist Anleinen Pflicht
Wer mit Hund in Travemünde unterwegs ist, muss sich auf eine Vielzahl klar definierter Leinenzonen einstellen. Die Hansestadt Lübeck hat die Anleinpflicht für Hunde in Travemünde ziemlich detailliert geregelt – und das betrifft nicht nur die touristischen Hotspots. Tatsächlich reicht die Leinenpflicht von der beliebten Strandpromenade bis hin zu versteckten Grünanlagen, und manchmal überrascht sie sogar erfahrene Hundebesitzer.
- Strandpromenade und Vorderreihe: Entlang der gesamten Promenade, also auch auf der belebten Vorderreihe, gilt ausnahmslos Leinenpflicht. Hier ist die Kontrolle besonders streng, vor allem in der Hauptsaison und an Wochenenden.
- Grünanlagen und Parks: Auch in den kleineren, scheinbar ruhigen Parks oder auf öffentlichen Grünflächen – selbst wenn kaum jemand unterwegs ist – müssen Hunde angeleint bleiben. Das gilt übrigens auch für Flächen, die nicht explizit als Hundeauslauf gekennzeichnet sind.
- Wälder und Naturschutzgebiete: In sämtlichen Waldstücken rund um Travemünde, besonders am Brodtener Steilufer und in den angrenzenden Schutzgebieten, ist die Leine Pflicht. Die Kontrolle ist hier nicht nur Formsache: Wer seinen Hund laufen lässt, riskiert Bußgelder, da der Schutz von Wildtieren und Pflanzen im Vordergrund steht.
- Öffentliche Plätze und Märkte: Ob Wochenmarkt, Volksfest oder Weihnachtsmarkt – sobald viele Menschen zusammenkommen, müssen Hunde an die Leine. Das gilt auch für die belebten Plätze im Ortskern.
- Sport- und Spielplätze: Auf und rund um Sportanlagen, Sportplätze und natürlich auf Kinderspielplätzen ist Anleinen zwingend vorgeschrieben. In der Nähe von Liegewiesen oder Bolzplätzen wird das oft kontrolliert.
- Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel: Wer mit seinem Hund in Bus, Bahn oder ein öffentliches Gebäude möchte, kommt um die Leine nicht herum. Das betrifft auch Wartebereiche und Eingänge.
- Mehrfamilienhäuser und deren Grundstücke: In gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Treppenhäusern, Fluren oder Innenhöfen ist die Leine ebenfalls Pflicht – private Gärten sind ausgenommen.
Eine Besonderheit: Die Leinenpflicht gilt unabhängig von Größe oder Rasse des Hundes. Auch kleine, vermeintlich harmlose Vierbeiner müssen angeleint werden, sobald sie sich in den genannten Bereichen aufhalten. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Ärger mit den Ordnungsbehörden, sondern auch mit anderen Passanten – die Toleranz gegenüber freilaufenden Hunden ist in Travemünde deutlich geringer als oft angenommen.
Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wo Hunde frei laufen dürfen
Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wo Hunde frei laufen dürfen
Es gibt tatsächlich einige Orte in Travemünde, an denen Hunde ganz offiziell ohne Leine herumtollen dürfen – und das ist für viele Halter ein echter Lichtblick. Wer gezielt nach diesen Freilaufzonen sucht, spart sich Diskussionen und kann seinem Vierbeiner ein bisschen Freiheit gönnen.
- Hundestrände: An den ausgewiesenen Hundestränden, zum Beispiel am Brodtener Steilufer und auf dem Priwall, ist Freilauf ausdrücklich erlaubt. Wichtig: Nur die klar markierten Strandabschnitte sind dafür vorgesehen. Im angrenzenden Naturschutzgebiet bleibt die Leine Pflicht.
- Hundefreilaufstrecke Rugwisch: Neben dem Rugwisch-Sportplatz (zwischen Ivendorfer Landstraße und Rönnauer Mühle) gibt es eine großzügige Freilaufstrecke. Hier dürfen Hunde ohne Leine laufen, spielen und Kontakte knüpfen – allerdings ist der Bereich nicht umzäunt.
- Weitere Freilaufflächen in Lübeck: Wer bereit ist, ein Stück zu fahren, findet in Lübeck selbst noch mehr ausgewiesene Hundefreilaufplätze, etwa im Israelsdorfer oder Dänischburger Forst. Diese Flächen sind in der Regel durch Schilder gekennzeichnet und bieten Abwechslung für Hund und Halter.
Wichtig zu wissen: Die Freilaufzonen sind klar begrenzt – außerhalb dieser Bereiche gilt wieder Leinenpflicht. Wer also auf Nummer sicher gehen will, achtet auf die Beschilderung und bleibt mit seinem Hund nur dort, wo Freilauf ausdrücklich gestattet ist. Eine komplett eingezäunte Freilauffläche gibt es in Travemünde bislang nicht.
Vor- und Nachteile der Leinenpflicht in Travemünde für Hundehalter
Pro Leinenpflicht | Contra Leinenpflicht |
---|---|
Schutz von Wildtieren und Pflanzen, besonders in Naturschutzgebieten und Wäldern | Weniger Bewegungsfreiheit und Auslaufmöglichkeiten für Hunde |
Reduziertes Risiko für Zwischenfälle mit Passanten, Kindern und anderen Hunden | Weniger Sozialkontakte zwischen Hunden möglich |
Erhöhte Sicherheit auf vielbesuchten Plätzen, Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln | Oft auch Leinenpflicht auf scheinbar ruhigen Flächen, was für Verwirrung sorgen kann |
Klare Regeln helfen Konflikte zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern zu vermeiden | Kostenrisiko durch Bußgelder bei Missachtung oder Missverständnissen |
Möglichkeit, Konflikte mit Ordnungsamt und Behörden zu vermeiden | Wenig Rückzugsmöglichkeiten für Hunde, die sich mit Leine unwohl fühlen |
Freilaufzonen und Hundestrände bieten Ausgleich und gezielte Auslaufmöglichkeiten | Freilaufzonen in Travemünde teilweise nicht eingezäunt und begrenzt |
Regelungen gelten einheitlich unabhängig von Größe oder Rasse – klare Orientierung | Auch kleine und gut erzogene Hunde müssen angeleint werden |
Hundestrände in Travemünde: Freilauf und Saisonalitäten im Überblick
Hundestrände in Travemünde: Freilauf und Saisonalitäten im Überblick
Die Hundestrände in Travemünde sind ein echtes Highlight für alle, die ihrem Vierbeiner Meer und Sand gönnen wollen. Allerdings ist der Zugang nicht das ganze Jahr über gleich geregelt. Die Stadt unterscheidet hier sehr genau zwischen Haupt- und Nebensaison – und das sorgt manchmal für Verwirrung.
- Hauptsaison (April bis September): In diesen Monaten dürfen Hunde ausschließlich an die speziell ausgewiesenen Hundestrände. Die beliebtesten Abschnitte liegen am Brodtener Steilufer und auf dem Priwall. Dort herrscht kein Leinenzwang, solange sich Halter an die Grenzen der markierten Bereiche halten. Wer mit seinem Hund an den normalen Badestrand möchte, muss draußen bleiben – das wird tatsächlich kontrolliert.
- Nebensaison (Oktober bis März): Sobald die Badesaison vorbei ist, lockert Travemünde die Regeln: Hunde dürfen dann an allen Stränden frei laufen, auch außerhalb der Hundestrände. Das ist besonders praktisch für ausgedehnte Spaziergänge, wenn es am Wasser ruhiger wird und kaum noch Badegäste unterwegs sind.
- Besondere Hinweise: Die Hundestrände sind nicht umzäunt. Es gibt keine festen Öffnungszeiten, aber Rücksichtnahme auf andere Strandbesucher wird erwartet. Müllbeutelspender sind meist vorhanden, doch nicht immer gefüllt – also lieber selbst vorsorgen. Ein kleiner Tipp: Frühmorgens oder abends ist es oft besonders entspannt.
Ein Blick auf die aktuellen Beschilderungen vor Ort lohnt sich immer, denn gelegentlich ändern sich die exakten Grenzen der Hundestrände oder es kommen neue Hinweise hinzu.
Mitnahmeverbote: Wo Hunde in Travemünde nicht erlaubt sind
Mitnahmeverbote: Wo Hunde in Travemünde nicht erlaubt sind
In Travemünde gibt es Bereiche, in denen Hunde – selbst angeleint – komplett tabu sind. Das ist manchmal überraschend streng geregelt und wird auch durch Hinweisschilder deutlich gemacht. Wer diese Verbote ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sorgt oft auch für Ärger mit anderen Besuchern oder Einheimischen.
- Kindergärten und Schulen: Das Mitführen von Hunden ist auf dem gesamten Gelände untersagt, auch auf den Außenflächen und Zuwegen.
- Kirchen und religiöse Einrichtungen: Innerhalb von Kirchengebäuden und auf dazugehörigen Grundstücken dürfen Hunde grundsätzlich nicht mitgenommen werden.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Hier gilt ein generelles Mitnahmeverbot, das auch für Besucher gilt, die „nur mal kurz“ vorbei möchten.
- Theater, Kinos, Konzertsäle: In sämtlichen Veranstaltungsräumen mit Publikumsverkehr sind Hunde nicht gestattet – Ausnahmen gibt es nur für Assistenzhunde.
- Badeanstalten und öffentliche Badestellen: Während der offiziellen Badesaison sind Hunde an bewachten Badestellen und in Badeanstalten grundsätzlich ausgeschlossen.
- Städtische Friedhöfe: Die Friedhofsordnung verbietet das Mitführen von Hunden auf dem gesamten Gelände, unabhängig von Größe oder Verhalten.
- Versammlungsräume und Veranstaltungsorte: Bei öffentlichen Versammlungen, Tagungen oder ähnlichen Events sind Hunde nicht zugelassen.
Wer unsicher ist, sollte immer auf die Beschilderung achten oder im Zweifel nachfragen – denn gerade bei Veranstaltungen oder auf privaten Flächen können zusätzliche Regeln gelten.
Häufige Missverständnisse zur Leinenpflicht in Travemünde
Häufige Missverständnisse zur Leinenpflicht in Travemünde
Immer wieder sorgen bestimmte Annahmen rund um die Leinenpflicht in Travemünde für Verwirrung – nicht nur bei Touristen, sondern auch bei Einheimischen. Viele Regeln wirken auf den ersten Blick eindeutig, entpuppen sich aber bei genauerem Hinsehen als komplexer, als man denkt.
- Freilauf auf leeren Flächen? Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Hunde auf scheinbar ungenutzten oder menschenleeren Flächen – etwa abseits gelegenen Wiesen oder Wegen – grundsätzlich frei laufen dürfen. Das stimmt nicht: Die Anleinpflicht richtet sich nach der Flächennutzung und nicht nach der Tageszeit oder Besucherzahl.
- Unterschiede zwischen Lübeck und Travemünde? Manche gehen davon aus, dass in Travemünde andere Regeln gelten als im übrigen Lübecker Stadtgebiet. Tatsächlich gelten die städtischen Vorgaben überall gleich, auch wenn die Beschilderung vor Ort manchmal unterschiedlich ausfällt.
- „Hundefreundliche Stadt“ bedeutet Freilauf? Der Begriff wird häufig missverstanden: Hundefreundlich heißt nicht automatisch, dass Hunde überall ohne Leine laufen dürfen. Vielmehr bezieht sich das auf die Anzahl der erlaubten Auslaufmöglichkeiten und die Akzeptanz von Hunden im Stadtbild.
- Leinenpflicht entfällt bei guter Erziehung? Manche Halter meinen, gut erzogene Hunde dürften in bestimmten Bereichen ohne Leine laufen. Das ist ein Trugschluss – die Vorschriften gelten unabhängig vom Gehorsam des Hundes.
- Ausnahmen für kleine Hunderassen? Auch kleine oder vermeintlich ungefährliche Hunde sind nicht von der Leinenpflicht ausgenommen. Die Regelungen gelten für alle Rassen und Größen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich immer auf die offiziellen Regelungen verlassen und nicht auf Hörensagen oder eigene Einschätzungen.
Praktische Tipps für Hundehalter zur Anleinpflicht und Freilauf
Praktische Tipps für Hundehalter zur Anleinpflicht und Freilauf
- Beschilderung ernst nehmen: Gerade an den Übergängen zwischen Leinenpflicht- und Freilaufzonen lohnt sich ein genauer Blick auf die Schilder. Die Markierungen können sich je nach Saison oder Bauarbeiten ändern – ein kurzer Kontrollblick erspart Diskussionen und mögliche Bußgelder.
- Leine griffbereit halten: Auch in erlaubten Freilaufbereichen empfiehlt es sich, die Leine stets mitzuführen. Unerwartete Begegnungen mit Wild, Joggern oder anderen Hunden lassen sich so schnell und stressfrei entschärfen.
- Hundepfoten im Blick behalten: Besonders an den Stränden und auf Naturwegen können Glasscherben, Muscheln oder spitze Steine lauern. Ein kurzer Pfotencheck nach dem Spaziergang beugt Verletzungen vor.
- Rücksicht auf andere nehmen: Nicht jeder ist ein Hundefan. Rücksichtsvolles Verhalten – zum Beispiel Abstand zu Picknickdecken, spielenden Kindern oder Radfahrern – sorgt für entspannte Stimmung und vermeidet Beschwerden.
- Wasser und Kotbeutel dabeihaben: An heißen Tagen und auf längeren Runden sollte immer ausreichend Wasser für den Hund mitgeführt werden. Kotbeutel gehören sowieso in jede Tasche, denn nicht überall sind Spender zuverlässig gefüllt.
- Ortskundige Hundebesitzer fragen: Wer unsicher ist, kann oft von Einheimischen profitieren. Viele geben gerne Tipps zu den besten Freilaufzeiten oder weniger bekannten Wegen abseits der Touristenströme.
- Online-Updates nutzen: Die Stadt Lübeck aktualisiert regelmäßig ihre Hinweise zu Auslaufgebieten und Regeländerungen. Ein kurzer Blick auf die offiziellen Seiten vor dem Ausflug kann Überraschungen verhindern.
Mit etwas Vorbereitung und Flexibilität wird der Spaziergang in Travemünde für Zwei- und Vierbeiner zum entspannten Erlebnis – ganz ohne Stress mit Ordnungsamt oder Mitmenschen.
Offizielle Informationsquellen und aktuelle Regelungen
Offizielle Informationsquellen und aktuelle Regelungen
Für Hundebesitzer, die sich nicht auf Gerüchte oder Halbwissen verlassen möchten, sind die offiziellen Informationsquellen der Stadt Lübeck und des Landes Schleswig-Holstein unerlässlich. Sie bieten tagesaktuelle Hinweise, rechtlich verbindliche Vorgaben und Antworten auf Spezialfragen, die im Alltag schnell aufkommen können.
- Städtische Merkblätter: Die Hansestadt Lübeck stellt ein umfassendes Merkblatt zum Hundegesetz Schleswig-Holstein bereit. Hier werden aktuelle Regelungen, Bußgeldhöhen und Besonderheiten für Travemünde detailliert erläutert. Änderungen werden regelmäßig eingepflegt.
- Digitale Auslaufgebietskarten: Interaktive Karten auf der offiziellen Lübecker Website zeigen, wo Freilaufzonen beginnen und enden. Wer plant, neue Wege zu erkunden, kann sich dort tagesaktuell informieren.
- Veranstaltungs- und Saisonhinweise: Gerade bei Events oder temporären Baustellen können sich Regelungen ändern. Die Stadt veröffentlicht solche Anpassungen zeitnah online, oft mit genauen Datumsangaben und Alternativvorschlägen.
- Rechtsgrundlagen und Satzungen: Wer es ganz genau wissen will, findet im Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG SH) und in den Satzungen der Stadt Lübeck alle Details zu Leinenpflicht, Mitnahmeverboten und Sanktionen.
- Direkter Kontakt: Für individuelle Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt Lübeck. Die Behörde beantwortet auch Sonderfälle, zum Beispiel bei Therapiehunden oder Veranstaltungen.
Alle genannten Quellen sind öffentlich zugänglich und werden regelmäßig aktualisiert. Ein Blick auf die offiziellen Seiten vor dem Ausflug nach Travemünde lohnt sich immer, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Nützliche Links zum Thema
- Wo muss der Hund an die Leine? - Travemünde Aktuell
- Mit dem Hund in Stadt und Natur - Hansestadt Lübeck
- Erholsame Auszeit an einem Hundestrand in Travemünde
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FAQ zur Leinenpflicht und Freilauf für Hunde in Travemünde
Wo gilt in Travemünde generell Leinenpflicht für Hunde?
Leinenpflicht herrscht in Travemünde auf der gesamten Strandpromenade, in Grünanlagen und Parks, Wäldern sowie Naturschutzgebieten, auf vielbesuchten Plätzen, öffentlichen Anlagen und in Mehrfamilienhäusern außerhalb privater Flächen. Die Vorschriften gelten unabhängig von Hundegröße oder -rasse.
Wo dürfen Hunde in Travemünde frei laufen?
Hunde dürfen an den ausgewiesenen Hundestränden (z.B. Brodtener Steilufer, Priwall) und auf der Hundefreilaufstrecke neben dem Rugwisch-Sportplatz ohne Leine laufen. In Lübeck gibt es weitere markierte Freilaufflächen. In der Nebensaison (Oktober bis März) ist der freie Auslauf an allen Stränden erlaubt.
Gelten Ausnahmen bei der Leinenpflicht für kleine oder gut erzogene Hunde?
Nein, die Leinenpflicht in Travemünde gilt ausnahmslos für alle Hunde – unabhängig von Größe, Alter oder Trainingsstand. Nur in gekennzeichneten Freilaufzonen ist das Ableinen gestattet.
Gibt es Bereiche in Travemünde, in denen Hunde komplett verboten sind?
Ja, Hunde dürfen unter anderem nicht mitgenommen werden in Kindergärten, Schulen, Kirchen, Krankenhäuser, Theater, Veranstaltungsräume, Freibäder bzw. öffentliche Badestellen und auf städtische Friedhöfe. Dies gilt auch für angeleinte Hunde.
Wo finde ich aktuelle und offizielle Informationen zu den Hunderegeln in Travemünde?
Aktuelle Regelungen sind im Merkblatt der Hansestadt Lübeck sowie auf der städtischen Webseite abrufbar. Dort gibt es auch Karten zu Freilaufgebieten und Hinweise auf saisonale Veränderungen oder Veranstaltungen.