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Rechtslage zur Leinenpflicht in Solingen: Was gilt wo?
Rechtslage zur Leinenpflicht in Solingen: Was gilt wo?
Wer mit seinem Hund in Solingen unterwegs ist, steht oft vor der Frage: Wo muss die Leine dranbleiben, wo darf sie ab? Die Antwort ist tatsächlich ziemlich kleinteilig geregelt. Die Stadt Solingen setzt dabei auf eine Mischung aus städtischer Straßenverkehrsordnung, Landesrecht und speziellen Schutzgebietsverordnungen. Das klingt erst mal nach Paragrafendschungel, ist aber – wenn man es einmal verstanden hat – gar nicht so wild.
- Parks, Fußgängerzonen und bebaute Wohngebiete: Hier herrscht grundsätzlich Leinenpflicht. Die Regelung gilt unabhängig von der Größe oder Rasse des Hundes. Die Stadt verweist dabei auf die Straßenverkehrsordnung und eigene Satzungen. Wer sich unsicher ist, sollte lieber auf Nummer sicher gehen – denn die Kontrolleure schauen gerade in diesen Bereichen gern mal genauer hin.
- Naturschutzgebiete: In Gebieten wie der Ohligser Heide ist die Leine Pflicht – und zwar immer. Hier reicht ein kurzer Abstecher ins Unterholz, und schon kann es teuer werden. Die Wege sind klar gekennzeichnet, das Verlassen der Wege mit Hund ist tabu.
- Landschaftsschutzgebiete und Wald: Während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juni) gilt auch hier Leinenpflicht. Außerhalb dieser Zeit dürfen Hunde auf ausgewiesenen Wegen im Wald frei laufen, abseits der Wege jedoch nie.
- Stadtrand und offene Flächen: In Randlagen ohne Bebauung und außerhalb der Brut- und Setzzeit ist die Leinenpflicht meist aufgehoben. Dennoch empfiehlt die Stadt, Rücksicht auf Spaziergänger, Radfahrer und Wildtiere zu nehmen.
Ein kleiner, aber wichtiger Zusatz: Für sogenannte „gefährliche Hunde“ nach Landeshundegesetz NRW gilt in der gesamten Stadt Leinenpflicht, unabhängig vom Gebiet. Eine Ausnahme gibt es nur nach bestandener Wesensprüfung und entsprechender Genehmigung.
Die Stadt Solingen veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Merkblätter und Karten, auf denen die jeweiligen Regelungen klar verzeichnet sind. Wer sich daran hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite und erspart sich unnötigen Ärger – und seinem Hund übrigens auch.
Leinenpflicht in Parks, Wohngebieten und Fußgängerzonen in Solingen
Leinenpflicht in Parks, Wohngebieten und Fußgängerzonen in Solingen
In Solingen gibt es keine Ausnahmen: Sobald du mit deinem Hund einen Park, ein Wohngebiet oder eine Fußgängerzone betrittst, muss die Leine dranbleiben. Die Stadtverwaltung betont, dass diese Regel auch für kleine Hunde und sogenannte „Schoßhunde“ gilt. Besonders in belebten Parks wie dem Botanischen Garten oder dem Südpark wird regelmäßig kontrolliert – und zwar nicht nur tagsüber, sondern auch am frühen Morgen und abends.
- Leinenlänge: Die maximale erlaubte Leinenlänge beträgt zwei Meter. Flexileinen, die sich auf mehrere Meter ausziehen lassen, sind in diesen Bereichen nicht zulässig. Das sorgt dafür, dass dein Hund nicht plötzlich auf den Weg eines Radfahrers oder Joggers gerät.
- Veranstaltungen und Märkte: Während städtischer Veranstaltungen, Wochenmärkte oder Feste wird die Leinenpflicht verschärft kontrolliert. Hier sind Hunde an besonders kurzer Leine zu führen, um das Gedränge sicher zu überstehen.
- Kinderspielplätze und Schulhöfe: Diese Bereiche sind für Hunde grundsätzlich tabu – auch angeleint. Die Stadt weist darauf hin, dass selbst das kurzfristige Betreten mit Hund als Ordnungswidrigkeit gilt.
- Besondere Hinweisschilder: In manchen Parks und Fußgängerzonen findest du spezielle Schilder, die auf die Leinenpflicht hinweisen. Diese sind bindend, auch wenn andere Hundebesitzer es anders handhaben.
Ein wichtiger Tipp aus der Praxis: In dicht besiedelten Wohngebieten ist Rücksichtnahme das A und O. Viele Anwohner reagieren empfindlich, wenn Hunde frei laufen – selbst wenn sie gut erzogen sind. Wer Konflikte vermeiden will, hält sich an die Regeln und zeigt Verständnis für andere.
Argumente für und gegen die Leinenpflicht in Solingen
Pro Leinenpflicht | Contra Leinenpflicht |
---|---|
Erhöhte Sicherheit für andere Spaziergänger, Radfahrer und Kinder | Bewegungsfreiheit der Hunde wird eingeschränkt |
Besserer Schutz von Wild- und Weidetieren (besonders in Schutzgebieten) | Nicht jeder Hund benötigt eine Leine, wenn er gut erzogen ist |
Schutz vor Bußgeldern und Anzeigen für Hundebesitzer | Flexileinen und kurze Leinen bieten weniger Spielraum zum Austoben |
Klare Regeln beugen Streit mit anderen Bürgern und Behörden vor | Kontrollen werden von Haltern teilweise als ungerecht empfunden |
Naturschutz: Störungen und Schäden an Flora und Fauna werden minimiert | Manche Beschilderung ist unübersichtlich oder fehlt ganz |
Besonders gefährliche Hunde werden besser kontrolliert | Einige Halter fühlen sich durch die generellen Regeln stigmatisiert |
Förderung rücksichtsvollen Miteinanders im öffentlichen Raum | Wenig soziale Kontakte für Hunde bei strikter Leinenpflicht |
Regelungen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten: Übersicht und Beispiele für Solingen
Regelungen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten: Übersicht und Beispiele für Solingen
Wer mit seinem Hund in Solinger Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten unterwegs ist, sollte ganz genau hinschauen: Hier gelten oft strengere Vorschriften als im Stadtgebiet. Schon ein kleiner Ausflug abseits der Wege kann nicht nur teuer werden, sondern auch Ärger mit Naturschützern und anderen Spaziergängern nach sich ziehen.
- Naturschutzgebiete: In Solingen sind besonders die Ohligser Heide und das Ittertal als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier besteht ganzjährig Leinenpflicht, und zwar ohne Ausnahme. Hunde dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Wegen geführt werden. Ein Abweichen – auch nur wenige Meter – kann als Störung der Tier- und Pflanzenwelt gewertet werden.
- Landschaftsschutzgebiete: In diesen Gebieten, wie etwa dem Bereich rund um den Wupperberg, ist die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juni) zwingend vorgeschrieben. Außerhalb dieser Zeit dürfen Hunde auf den Wegen ohne Leine laufen, sofern sie zuverlässig abrufbar sind. Im Zweifel empfiehlt sich aber immer die Leine, da Wildtiere und Weidetiere in diesen Arealen besonders geschützt werden.
- Beschilderung und Kontrollen: Die Stadt Solingen hat an den Eingängen zu Schutzgebieten spezielle Hinweisschilder angebracht. Diese sind nicht zu übersehen und geben Auskunft über die geltenden Regeln. Kontrollen durch das Ordnungsamt finden unregelmäßig, aber durchaus überraschend statt.
- Beispiele aus der Praxis: Im Naturschutzgebiet Ohligser Heide gab es in den letzten Jahren wiederholt Vorfälle mit freilaufenden Hunden, die Wild aufgescheucht oder Weidetiere attackiert haben. Solche Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet und führen nicht selten zu Anzeigen.
Wer sich an die Vorgaben hält, schützt nicht nur die Natur, sondern bewahrt sich auch selbst vor unangenehmen Konsequenzen. Im Zweifel lieber einmal mehr anleinen – die Regeln sind klar, und die Natur dankt es doppelt.
Sonderfälle in Solingen: Gefährliche Hunde und Ausnahmeregelungen
Sonderfälle in Solingen: Gefährliche Hunde und Ausnahmeregelungen
Für Halter sogenannter gefährlicher Hunde gelten in Solingen noch einmal verschärfte Vorschriften, die über die allgemeinen Regelungen hinausgehen. Das Landeshundegesetz NRW listet bestimmte Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen als besonders gefährlich ein. Doch es gibt auch Hunde, die durch individuelles Verhalten auffällig wurden und deshalb als gefährlich eingestuft werden – unabhängig von ihrer Rasse.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Diese Hunde müssen im gesamten öffentlichen Raum – also auch auf Freilaufflächen – angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein. Ausnahmen sind nicht vorgesehen, solange keine behördliche Genehmigung vorliegt.
- Wesensprüfung als Chance: Eine Erleichterung kann durch eine bestandene Wesensprüfung beim Veterinäramt erreicht werden. Nach erfolgreichem Test kann die Maulkorbpflicht entfallen oder die Leinenpflicht gelockert werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Behörde ausdrücklich zustimmt. Ohne diese schriftliche Ausnahmegenehmigung bleibt alles beim Alten.
- Auflagen für Halter: Neben der reinen Anleinpflicht gibt es zusätzliche Anforderungen: Halter müssen volljährig sein, ihre Zuverlässigkeit nachweisen und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem ist der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde Pflicht.
- Anzeige- und Nachweispflicht: Jeder gefährliche Hund muss bei der Stadt Solingen gemeldet werden. Änderungen, etwa ein Halterwechsel oder ein Umzug, sind unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise (Wesensprüfung, Versicherung, Sachkundenachweis) müssen jederzeit vorgelegt werden können.
Die Stadt Solingen kontrolliert diese Sonderfälle besonders streng. Wer die Auflagen ignoriert, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch die sofortige Sicherstellung des Hundes. Im Zweifel lohnt sich immer der direkte Kontakt zum Ordnungsamt, um Unsicherheiten auszuräumen.
Freilaufflächen für Hunde in Solingen: Hier dürfen Hunde ohne Leine laufen
Freilaufflächen für Hunde in Solingen: Hier dürfen Hunde ohne Leine laufen
In Solingen gibt es spezielle Freilaufflächen, auf denen Hunde nach Herzenslust toben dürfen – ganz ohne Leine. Diese Areale sind eingezäunt und bieten Hund und Halter die Möglichkeit, entspannt und ohne ständige Sorge vor Kontrollen unterwegs zu sein. Besonders praktisch: Die Flächen sind so gestaltet, dass auch größere Hunde genug Platz zum Rennen und Spielen finden.
- Grünanlage Bärenloch: Die bekannteste Freilauffläche liegt an der Grünanlage Bärenloch. Hier treffen sich regelmäßig Hundebesitzer aus ganz Solingen. Sitzbänke, Mülleimer und ausreichend Platz sorgen für eine angenehme Atmosphäre. Die Fläche ist komplett umzäunt, sodass auch temperamentvolle Hunde sicher laufen können.
- Weitere Standorte: Kleinere Freilaufflächen gibt es in den Stadtteilen Ohligs und Wald. Diese werden von der Stadt gepflegt und sind auf den offiziellen Karten als Hundewiesen ausgewiesen. Es lohnt sich, die aktuelle Übersicht der Stadt zu prüfen, da gelegentlich neue Flächen hinzukommen oder bestehende modernisiert werden.
- Regeln auf den Freilaufflächen: Auch ohne Leinenpflicht gilt: Hundekot muss entfernt werden, und Rücksicht auf andere Nutzer ist selbstverständlich. Aggressive Hunde oder läufige Hündinnen sollten nicht auf die Fläche gelassen werden, um Konflikte zu vermeiden.
Ein echter Tipp: Die Freilaufflächen sind nicht nur für die Vierbeiner ein Highlight, sondern auch für Halter eine gute Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Wer neue Routen sucht, kann sich auf der Website der Stadt Solingen oder bei lokalen Hundevereinen über aktuelle Angebote informieren.
Typische Konflikte und Probleme bei der Leinenpflicht in Solingen mit Beispielen
Typische Konflikte und Probleme bei der Leinenpflicht in Solingen mit Beispielen
Die Umsetzung der Leinenpflicht sorgt in Solingen immer wieder für Zündstoff – und das nicht nur zwischen Hundebesitzern und Ordnungsamt. Häufig geraten Spaziergänger, Radfahrer und Hundehalter aneinander, weil die Erwartungen an das Verhalten mit Hund unterschiedlich sind. Besonders in beliebten Naherholungsgebieten, an Spielplätzen oder auf engen Wegen eskalieren Situationen schnell.
- Unübersichtliche Beschilderung: An manchen Stellen fehlt eine klare Kennzeichnung der Leinenpflicht. So kommt es vor, dass Hundebesitzer versehentlich gegen die Regeln verstoßen, weil Hinweisschilder zugewachsen oder schlicht nicht vorhanden sind. Das sorgt für Frust – und manchmal für Diskussionen mit anderen Parkbesuchern.
- Unterschiedliche Auslegung der Regeln: Es gibt immer wieder Streit, wenn Halter meinen, ihr Hund sei „eh harmlos“ und deshalb die Leine nicht nötig. Das führt zu Unsicherheit bei anderen, vor allem bei Familien mit kleinen Kindern oder Menschen mit Angst vor Hunden. Ein Beispiel: Auf der Korkenziehertrasse beschweren sich regelmäßig Jogger, weil freilaufende Hunde den Weg kreuzen und sie ausweichen müssen.
- Gefährdung von Weidetieren: In Randlagen von Solingen, etwa am Borkhauser Feld, kam es mehrfach vor, dass freilaufende Hunde Schafe oder Ziegen gejagt haben. Die Halter waren sich der Gefahr oft nicht bewusst – die Folgen für die Tiere und die Landwirte sind jedoch gravierend. Es gab bereits Anzeigen und Schadensersatzforderungen.
- Vergiftungsgefahr durch ausgelegte Köder: In einigen Stadtteilen tauchten in letzter Zeit Berichte über Gift- oder Nagelköder auf. Besonders in Bereichen, in denen die Leinenpflicht nicht konsequent umgesetzt wird, nehmen Hunde schneller etwas vom Boden auf. Das hat schon zu mehreren Tierarztbesuchen geführt und sorgt für Unsicherheit in der Hundeszene.
- Unmut über Kontrollen: Nicht selten fühlen sich Hundebesitzer vom Ordnungsamt „herausgepickt“, wenn gezielt nach Leinenpflicht-Verstößen gesucht wird. Gerade in Stoßzeiten, wenn viele Menschen unterwegs sind, entstehen so hitzige Debatten – und das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Behörden leidet.
Diese Beispiele zeigen: Die Leinenpflicht ist in Solingen mehr als eine Formalie. Sie betrifft das tägliche Miteinander – und verlangt von allen Beteiligten ein gewisses Maß an Rücksicht und Flexibilität.
Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in Solingen
Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in Solingen
Wer in Solingen gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Die Stadt verfolgt eine klare Linie: Schon ein einmaliger Verstoß kann teuer werden, besonders wenn andere Menschen, Tiere oder das Stadtbild beeinträchtigt werden. Die Bußgelder sind dabei nicht pauschal, sondern richten sich nach Schwere und Umständen des Einzelfalls.
- Bußgeldhöhe: Die Beträge beginnen bei 25 Euro für einen einfachen Verstoß, können aber – etwa bei wiederholtem Fehlverhalten oder Gefährdung Dritter – auf bis zu 100 Euro steigen. Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, sind zusätzliche Forderungen durch Geschädigte möglich.
- Erhöhte Strafen bei Schutzgebietsverstößen: In Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten werden Verstöße besonders streng geahndet. Hier drohen schnell Bußgelder im oberen Bereich des Rahmens, da der Schutz von Flora und Fauna als besonders wichtig gilt.
- Folgen bei mehrfachen Verstößen: Wer wiederholt auffällig wird, riskiert nicht nur höhere Bußgelder, sondern auch weitergehende Maßnahmen. Das Ordnungsamt kann zum Beispiel Auflagen erteilen oder im Extremfall ein Hundehaltungsverbot aussprechen.
- Dokumentationspflicht: Die Stadt legt Wert auf eine sorgfältige Dokumentation. Bei Kontrollen werden Verstöße direkt protokolliert und die Halter schriftlich informiert. Einsprüche sind möglich, aber meist nur bei nachweislichen Fehlern der Behörde erfolgreich.
- Präventive Maßnahmen: Neben Sanktionen setzt Solingen auf Aufklärung. Regelmäßige Informationskampagnen und Merkblätter sollen verhindern, dass es überhaupt zu Verstößen kommt. Wer sich informiert, kann Sanktionen meist leicht vermeiden.
Unterm Strich gilt: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen – und das ist in Solingen kein leeres Gerede, sondern gelebte Praxis.
Praxistipps: So bewegen sich Hundebesitzer sicher durch Solingen
Praxistipps: So bewegen sich Hundebesitzer sicher durch Solingen
- Vor jedem Spaziergang lohnt sich ein kurzer Blick auf die interaktive Karte der Stadt Solingen1. Hier sind aktuelle Freilaufflächen, Schutzgebiete und temporäre Sperrungen übersichtlich markiert. So gibt’s keine bösen Überraschungen unterwegs.
- Wer neue Routen ausprobieren möchte, sollte gezielt weniger frequentierte Wege wählen – zum Beispiel in den frühen Morgenstunden oder abends. Das entspannt nicht nur Hund und Halter, sondern minimiert auch Konflikte mit anderen Spaziergängern.
- Im Zweifel hilft ein Gespräch mit lokalen Hundetrainern oder erfahrenen Gassigängern. Viele kennen „Geheimtipps“ für entspannte Strecken und wissen, wo aktuell verstärkt kontrolliert wird.
- Bei Verdacht auf Giftköder oder andere Gefahren: Sofort die Stadt oder das Veterinäramt informieren und andere Hundebesitzer warnen. In einschlägigen Social-Media-Gruppen werden solche Hinweise oft schneller geteilt als über offizielle Kanäle.
- Für Halter mehrerer Hunde empfiehlt sich das Mitführen von Ersatzleinen und Maulkörben. Gerade bei spontanen Kontrollen oder plötzlichen Begegnungen mit Wildtieren ist man so auf der sicheren Seite.
- Wer sich unsicher ist, ob der eigene Hund in bestimmten Situationen zuverlässig hört, sollte Trainingsstunden auf neutralem Gelände einplanen. In Solingen gibt es mehrere Hundeschulen, die gezielt auf Alltagssituationen im Stadtgebiet vorbereiten.
Mit ein bisschen Vorbereitung und Aufmerksamkeit lässt sich der Alltag mit Hund in Solingen nicht nur stressfrei, sondern auch abwechslungsreich gestalten.
Fazit: Konflikte vermeiden und die Leinenpflicht in Solingen richtig umsetzen
Fazit: Konflikte vermeiden und die Leinenpflicht in Solingen richtig umsetzen
Wer die Leinenpflicht in Solingen nicht nur als lästige Vorschrift, sondern als Chance für ein entspanntes Miteinander begreift, profitiert doppelt: Die Atmosphäre auf Spazierwegen bleibt freundlich und Missverständnisse lassen sich meist im Keim ersticken. Besonders hilfreich ist es, sich mit anderen Hundebesitzern zu vernetzen – zum Beispiel in lokalen Gruppen oder bei gemeinsamen Gassirunden. So lassen sich aktuelle Hinweise, Erfahrungen und Tipps schnell austauschen.
- Eine offene Kommunikation mit Nachbarn und anderen Parkbesuchern beugt Missstimmungen vor. Wer freundlich auf Fragen oder Bedenken reagiert, baut Vertrauen auf und signalisiert Verantwortungsbewusstsein.
- Regelmäßige Weiterbildung, etwa durch Workshops zu Hundeverhalten oder städtische Infoveranstaltungen, kann helfen, Unsicherheiten zu beseitigen und neue Regelungen frühzeitig zu kennen.
- Wer sich aktiv an städtischen Projekten zur Verbesserung der Hundehaltung beteiligt, trägt dazu bei, dass die Bedürfnisse von Hund und Mensch gleichermaßen berücksichtigt werden. So entstehen Lösungen, die langfristig allen zugutekommen.
Die Leinenpflicht in Solingen ist mehr als ein Regelwerk – sie bietet die Grundlage für ein respektvolles und sicheres Zusammenleben. Wer informiert bleibt, Rücksicht nimmt und offen kommuniziert, sorgt für ein entspanntes Stadtbild, in dem Hunde und Menschen gerne unterwegs sind.
Nützliche Links zum Thema
- Freilaufende Hunde sorgen immer wieder für Ärger
- Solingen Merkblatt zur Anleinpflicht - Radio RSG
- Anleinpflicht während der Brut-und Setzzeit - BUND Solingen
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FAQ zur Leinenpflicht für Hunde in Solingen
Wo gilt die Leinenpflicht in Solingen für Hunde?
Eine Leinenpflicht besteht in Solingen insbesondere in Parks, Fußgängerzonen, Wohngebieten sowie in allen Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juni) auch in Landschaftsschutzgebieten und im Wald. Am Stadtrand oder auf Freiflächen ohne Bebauung ist die Leinenpflicht meist aufgehoben, sofern keine anderslautenden Hinweise vorliegen.
Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht für bestimmte Hunderassen?
Für als gefährlich eingestufte Hunde (z. B. Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) gilt die Leinenpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW grundsätzlich überall. Eine Ausnahme ist nur nach einer positiv bestandenen Wesensprüfung und behördlicher Genehmigung möglich. Für alle anderen Hunde gelten die Regelungen der einzelnen Bereiche.
Was droht bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht in Solingen?
Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 25 und 100 Euro rechnen. In Naturschutzgebieten kann es besonders teuer werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen drohen zusätzliche Auflagen oder sogar ein Hundehaltungsverbot.
Wo dürfen Hunde in Solingen ohne Leine laufen?
Komplett leinenfrei laufen dürfen Hunde auf den ausgewiesenen Freilaufflächen, z. B. an der Grünanlage Bärenloch oder auf Hundewiesen, die von der Stadt als solche ausgewiesen sind. In Randlagen ohne Bebauung ist das Ableinen außerhalb der Brut- und Setzzeit meist ebenfalls erlaubt, sofern keine Schilder anderes vorschreiben.
Welche praktischen Tipps sollten Hundebesitzer in Solingen beachten?
Vor jedem Spaziergang sollte man sich über die aktuellen Regelungen in den einzelnen Stadtteilen und Gebieten informieren. Während der Brut- und Setzzeit sowie in Naturschutzgebieten ist grundsätzlich die Leine zu benutzen. Hundebesitzer sollten außerdem das städtische Merkblatt zur Anleinpflicht beachten und ihre Tiere insbesondere wegen gelegentlicher Giftköderwarnungen stets im Blick behalten.