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    Leinenpflicht Rostock: Die wichtigsten Regeln für Hundehalter

    18.06.2025 5 mal gelesen 0 Kommentare
    • In Rostock gilt ganzjährig Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen, Parks und auf Spielplätzen.
    • In Naturschutzgebieten und an Stränden müssen Hunde ebenfalls immer an der Leine geführt werden.
    • Bei Missachtung der Leinenpflicht drohen Bußgelder und weitere Ordnungsmaßnahmen.

    Wann gilt die Leinenpflicht in Rostock?

    Wann gilt die Leinenpflicht in Rostock?

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    In Rostock gibt es keine pauschale Leinenpflicht für alle öffentlichen Flächen, aber es existieren ganz bestimmte Situationen und Orte, an denen Sie Ihren Hund zwingend anleinen müssen. Die Stadt unterscheidet dabei sehr genau, wann und wo die Leine Pflicht ist. Folgende Fälle sind besonders relevant:

    • Öffentliche Veranstaltungen: Bei Festen, Märkten, Demonstrationen oder anderen größeren Menschenansammlungen müssen Hunde immer an die Leine. Das gilt unabhängig von Größe oder Rasse des Tieres.
    • Verkaufsstätten und Einrichtungen: In Supermärkten, Läden, Zoos und ähnlichen Einrichtungen ist die Leine vorgeschrieben. Das betrifft auch überdachte Einkaufszentren oder Wochenmärkte.
    • Beengte öffentliche Bereiche: Sobald Sie sich mit Ihrem Hund in engen Straßen, auf Gehwegen mit viel Fußgängerverkehr oder an Haltestellen aufhalten, ist die Leine Pflicht. Die Regel soll verhindern, dass Ihr Hund andere Menschen gefährdet oder behindert.
    • Gefährliche Hunde: Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt in Rostock eine ständige Leinenpflicht – und zwar überall, auch außerhalb der oben genannten Orte.

    Wichtig: In Grünanlagen, Parks oder auf Spazierwegen kann die Leinenpflicht je nach Beschilderung oder Sonderregelung variieren. Es lohnt sich, vor Ort genau hinzuschauen. Die Stadtverwaltung veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Übersichten, in welchen Bereichen die Leinenpflicht konkret gilt. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und Bußgelder.

    Besondere Orte und Situationen mit Leinenzwang

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    Rostock ist bekannt für seine lebendigen Plätze, die Ostsee-Nähe und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten – doch genau hier gelten oft besondere Regeln für Hundehalter. Es gibt einige Orte und Situationen, in denen Sie ohne Leine wirklich aufgeschmissen wären. Was viele nicht wissen: Auch an Stränden, die nicht explizit als Hundestrand ausgewiesen sind, herrscht Leinenzwang. Das gilt vor allem während der Badesaison, wenn sich viele Menschen am Wasser aufhalten.

    • Öffentliche Verkehrsmittel: In Straßenbahnen, Bussen und auf Bahnhöfen ist die Leine Pflicht. Häufig wird zusätzlich ein Maulkorb verlangt, besonders bei größeren Hunden.
    • Schulgelände und Spielplätze: Hier dürfen Hunde grundsätzlich nicht frei laufen. Selbst angeleint ist der Zutritt oft untersagt – achten Sie auf die Beschilderung!
    • Friedhöfe und Naturschutzgebiete: Diese Orte sind besonders sensibel. In Naturschutzgebieten drohen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht sogar empfindliche Strafen. Die Natur und andere Tiere sollen so geschützt werden.
    • Innenstadtbereiche mit hohem Publikumsverkehr: In der Altstadt, rund um den Neuen Markt oder auf der Kröpeliner Straße gilt häufig ein verschärfter Leinenzwang, der auch von Ordnungskräften kontrolliert wird.

    Übrigens: In einigen Parkanlagen gibt es ausgewiesene Freilaufflächen, auf denen Hunde ohne Leine toben dürfen. Diese sind aber klar markiert – überall sonst gilt: Leine dran!

    Überblick: Wo und wann gilt die Leinenpflicht für Hunde in Rostock?

    Ort/Situation Leinenpflicht? Besonderheiten/Hinweise
    Öffentliche Veranstaltungen (Feste, Märkte, Demonstrationen) Ja Gilt für alle Hunde unabhängig von Größe oder Rasse
    Verkaufsstätten, Läden, Einkaufszentren, Wochenmärkte, Zoos Ja Überdachte Bereiche eingeschlossen
    Beengte öffentliche Bereiche (volle Gehwege, Haltestellen) Ja Soll Behinderung oder Gefahr für Passanten verhindern
    Gefährliche Hunde (behördlich eingestuft) Immer Ständige Leinenpflicht, ggf. zusätzlicher Maulkorbzwang
    Öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Bahnhof) Ja Oft zusätzlich Maulkorbpflicht, besonders für größere Hunde
    Strände (kein ausgewiesener Hundestrand, Badesaison) Ja Besonders während der Badesaison
    Schulgelände und Spielplätze Ja/Meist Betreten verboten Zutritt oft auch angeleint verboten – auf Beschilderung achten!
    Friedhöfe Ja Sensible Bereiche, strenge Kontrollen möglich
    Naturschutzgebiete Ja Leinenpflicht, bei Verstößen drohen Bußgelder
    Innenstadtbereiche (z. B. Kröpeliner Straße, Neuer Markt) Ja Häufig verstärkte Kontrollen durch Ordnungskräfte
    Grünanlagen/Parks ohne spezielle Beschilderung Abhängig von Beschilderung Freilaufflächen sind gesondert ausgewiesen
    Assistenz-/Behindertenbegleithunde im Dienst Nein Ausnahme nur während des offiziellen Einsatzes
    Polizei-, Zoll-, Rettungs- & Katastrophenschutzhunde im Einsatz Nein Nur während der dienstlichen Tätigkeit
    Jagd- und Herdengebrauchshunde während Arbeit Nein Gilt nur während der tatsächlichen Aufgabe

    Ausnahmen von der Leinenpflicht für Hunde in Rostock

    Ausnahmen von der Leinenpflicht für Hunde in Rostock

    Auch wenn die Leinenpflicht in vielen Bereichen gilt, gibt es in Rostock einige ganz konkrete Ausnahmen, die Hundebesitzer kennen sollten. Nicht jeder Hund muss immer und überall an die Leine – das Gesetz macht hier tatsächlich Unterschiede.

    • Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde: Während ihres offiziellen Einsatzes sind diese Hunde von der Leinenpflicht befreit. Das bedeutet, sie dürfen ihre Halter auch ohne Leine begleiten, sofern sie klar als Assistenzhund erkennbar sind.
    • Hunde im Dienst: Polizeihunde, Zollhunde sowie Rettungs- und Katastrophenschutzhunde sind während ihres Einsatzes nicht an die Leine gebunden. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen ihrer Aufgaben unterwegs sind.
    • Jagd- und Herdengebrauchshunde: Während der Jagd oder beim Hüten von Tieren gilt die Leinenpflicht nicht. Diese Ausnahmen betreffen allerdings nur den Zeitraum der tatsächlichen Tätigkeit.

    Wichtig: Die Ausnahmen greifen ausschließlich, wenn der Hund seine spezielle Aufgabe tatsächlich ausführt. Außerhalb dieser Situationen gelten die üblichen Regeln wieder ganz normal.

    Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht: So funktioniert es

    Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht: So funktioniert es

    Wer in Rostock eine Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht für seinen Hund anstrebt, muss einen formellen Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde stellen. Das klingt erstmal bürokratisch, ist aber durchaus machbar, wenn Sie ein paar Dinge beachten.

    • Antragsstellung: Der Antrag muss schriftlich erfolgen und sollte die Gründe für die gewünschte Befreiung nachvollziehbar darlegen. Typische Nachweise sind etwa ein Wesenstest, eine Bescheinigung über die Ausbildung des Hundes oder andere fachliche Gutachten.
    • Prüfung durch die Behörde: Nach Eingang des Antrags prüft die Ordnungsbehörde individuell, ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Manchmal werden zusätzliche Unterlagen oder ein persönliches Gespräch verlangt.
    • Entscheidung und Auflagen: Wird die Befreiung genehmigt, kann sie mit bestimmten Auflagen verbunden sein – zum Beispiel, dass der Hund nur in bestimmten Bereichen ohne Leine laufen darf oder der Halter stets eine Kopie der Genehmigung mitführen muss.
    • Gültigkeit und Widerruf: Die Befreiung gilt in der Regel nur für den beantragten Zeitraum und kann bei Verstößen oder geänderten Umständen widerrufen werden.

    Ein kleiner Tipp: Je besser Sie die Zuverlässigkeit Ihres Hundes belegen können, desto größer sind die Chancen auf eine Befreiung. Ein persönliches Gespräch mit der Behörde kann oft Missverständnisse ausräumen und den Prozess beschleunigen.

    Rechtsgrundlagen der Leinenpflicht in Rostock

    Rechtsgrundlagen der Leinenpflicht in Rostock

    Die Leinenpflicht in Rostock fußt auf mehreren rechtlichen Säulen, die sich aus Bundes- und Landesrecht zusammensetzen. Besonders relevant sind dabei das Tierschutzgesetz (§ 2a Abs. 1 TierSchG), das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§§ 4, 17 SOG M-V) sowie die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (§§ 2, 4 Abs. 3, 8 Abs. 1–3 HundehVO M-V).

    • Tierschutzgesetz: Dieses Bundesgesetz regelt unter anderem, dass Tiere so gehalten werden müssen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entsteht. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, Hunde in bestimmten Situationen zu sichern.
    • Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Hier werden die Befugnisse der Ordnungsbehörden festgelegt, die im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Leinenpflichten anordnen können.
    • Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern: Sie konkretisiert, wann und wo Hunde an der Leine zu führen sind und welche Ausnahmen möglich sind. Die Verordnung ist für alle Hundehalter in Rostock verbindlich.

    Hinweis: Die genannten Vorschriften werden regelmäßig angepasst. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich über aktuelle Änderungen direkt bei der Stadt oder im Amtsblatt informieren.

    Konkrete Beispiele aus dem Rostocker Alltag

    Konkrete Beispiele aus dem Rostocker Alltag

    Im Stadtbild Rostocks begegnen Hundehalter immer wieder Situationen, in denen die Regeln zur Leinenpflicht praktisch spürbar werden. Einige Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Anforderungen im Alltag ausfallen können:

    • Beim morgendlichen Spaziergang durch den Barnstorfer Wald treffen sich viele Hundebesitzer. Auf den Hauptwegen achten Ordnungskräfte besonders darauf, dass Hunde angeleint sind, sobald Jogger oder Radfahrer in Sichtweite kommen. Abseits der Wege gibt es aber Bereiche, in denen Freilauf – je nach Beschilderung – geduldet wird.
    • In der S-Bahn Richtung Warnemünde kontrolliert das Zugpersonal regelmäßig, ob Hunde angeleint sind. Wer den Maulkorb für größere Tiere vergessen hat, wird freundlich, aber bestimmt an die Regeln erinnert – oder muss beim nächsten Halt aussteigen.
    • Im IGA Park, besonders bei Veranstaltungen wie dem Hanse Sail, werden mobile Hinweisschilder aufgestellt, die auf die verschärfte Leinenpflicht aufmerksam machen. Wer hier seinen Hund frei laufen lässt, riskiert ein Bußgeld – das ist tatsächlich schon vorgekommen.
    • Auf dem Wochenmarkt am Doberaner Platz gibt es immer wieder Diskussionen, wenn Hunde zu dicht an den Ständen schnüffeln. Die Marktleitung weist dann auf die Pflicht hin, Hunde kurz zu halten und nicht unbeaufsichtigt an die Leine zu binden.
    • Einige Rostocker Hundeschulen bieten spezielle Trainings an, damit Hundehalter und Vierbeiner sich sicher im städtischen Raum bewegen können. Dabei wird zum Beispiel geübt, wie der Hund in engen Gassen oder bei Menschenansammlungen ruhig an der Leine bleibt.

    Solche Alltagssituationen machen deutlich: Wer die lokalen Besonderheiten kennt und sich anpasst, erlebt mit seinem Hund in Rostock deutlich weniger Stress und Ärger.

    Rechtsschutz: Was tun bei Anordnungen der Ordnungsbehörde?

    Rechtsschutz: Was tun bei Anordnungen der Ordnungsbehörde?

    Erhalten Sie von der Rostocker Ordnungsbehörde eine Anordnung zur Leinen- oder Maulkorbpflicht, müssen Sie diese nicht einfach hinnehmen. Es gibt klare rechtliche Wege, um sich zu wehren, falls Sie die Entscheidung für unbegründet oder fehlerhaft halten.

    • Widerspruch einlegen: Nach Zustellung der Anordnung bleibt Ihnen in der Regel ein Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Frist und die genaue Adresse stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Im Widerspruch sollten Sie nachvollziehbar begründen, warum die Maßnahme aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist. Fügen Sie am besten Belege oder Gutachten bei, die Ihre Argumentation stützen.
    • Entscheidung der Behörde abwarten: Die Behörde prüft Ihren Widerspruch und entscheidet erneut. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Anordnung in der Regel wirksam, es sei denn, die Behörde setzt sie aus.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht: Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Auch hier ist eine schriftliche Begründung notwendig. Häufig empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
    • Vorläufiger Rechtsschutz: Falls die Anordnung sofort vollziehbar ist und Sie unzumutbar belastet, können Sie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Gericht stellen. Das Gericht prüft dann, ob die Maßnahme bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt wird.

    Praktischer Tipp: Sichern Sie sich frühzeitig alle relevanten Unterlagen und notieren Sie Fristen. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann helfen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und unnötige Kosten zu vermeiden.

    Praktische Tipps für Hundehalter in Rostock

    Praktische Tipps für Hundehalter in Rostock

    • Tragen Sie immer eine Kopie des Impfausweises und – falls vorhanden – der Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht bei sich. Ordnungskräfte fragen danach tatsächlich häufiger, als man denkt.
    • Nutzen Sie digitale Karten oder Apps, um aktuelle Hundewiesen und Freilaufflächen in Rostock zu finden. Viele werden regelmäßig aktualisiert und zeigen auch, wo gerade Veranstaltungen stattfinden, die temporäre Leinenpflicht auslösen.
    • Beobachten Sie Ihr Umfeld: In Rostock gibt es saisonale Besonderheiten, etwa während der Hanse Sail oder an den ersten warmen Frühlingstagen, wenn Parks und Strände voller werden. Planen Sie Ihre Spaziergänge zu ruhigeren Zeiten, um Stress zu vermeiden.
    • Vernetzen Sie sich mit anderen Hundehaltern in lokalen Gruppen oder Online-Foren. Dort werden oft kurzfristige Änderungen bei Leinenzonen oder neue Regelungen geteilt, bevor sie offiziell veröffentlicht werden.
    • Halten Sie immer ein Ersatzhalsband und eine Notfallleine im Rucksack bereit. Es kommt öfter vor, dass Leinen reißen oder verloren gehen – und Ersatz spart Nerven, falls Sie spontan kontrolliert werden.
    • Erkundigen Sie sich regelmäßig bei der Stadtverwaltung nach neuen Verordnungen. Manchmal ändern sich Regeln kurzfristig, etwa wegen Bauarbeiten, Umzügen oder Veranstaltungen, die sonst nicht im Kalender stehen.

    Mit diesen kleinen Kniffen bleibt der Alltag mit Hund in Rostock entspannt – und böse Überraschungen bleiben aus.

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    FAQ zur Leinenpflicht und Hundehaltung in Rostock

    Wo in Rostock muss ich meinen Hund grundsätzlich anleinen?

    In Rostock besteht Leinenpflicht insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten, Zoos, auf beengten öffentlichen Flächen sowie für als gefährlich eingestufte Hunde – für diese gilt die Pflicht überall und unabhängig von Ort und Zeit.

    Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht für bestimmte Hunde oder Situationen?

    Ja, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Diensthunde (z. B. Polizei- oder Rettungshunde) sowie Jagd- und Herdengebrauchshunde sind während ihrer offiziellen Tätigkeit von der Leinenpflicht befreit.

    Kann ich eine individuelle Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht beantragen?

    Ja, eine Befreiung kann bei der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich beantragt werden. Voraussetzung sind meist spezielle Nachweise, zum Beispiel ein Wesenstest oder Sachkundenachweis.

    Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Leinenpflicht in Rostock?

    Die Leinenpflicht wird durch das Tierschutzgesetz (§ 2a TierSchG), das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Diese Regeln werden regelmäßig aktualisiert.

    Wie kann ich mich gegen eine behördliche Anordnung zur Leinen- oder Maulkorbpflicht wehren?

    Gegen behördliche Anordnungen können Sie innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen oder einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen.

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    Zusammenfassung des Artikels

    In Rostock gilt die Leinenpflicht für Hunde in bestimmten Bereichen wie Veranstaltungen, Verkehrsmitteln und Naturschutzgebieten; Ausnahmen bestehen etwa für Assistenzhunde.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informieren Sie sich vor jedem Spaziergang über die aktuelle Beschilderung und lokale Regelungen: In Rostock kann die Leinenpflicht je nach Ort und Veranstaltung variieren. Achten Sie besonders in Parks, an Stränden und in der Innenstadt auf entsprechende Hinweisschilder, um Bußgelder zu vermeiden.
    2. Beachten Sie besondere Situationen und Orte mit Leinenzwang: Halten Sie Ihren Hund immer an der Leine bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in beengten Bereichen mit viel Fußgängerverkehr sowie in Naturschutzgebieten und auf Friedhöfen. Auch an nicht als Hundestrand ausgewiesenen Stränden besteht Leinenpflicht – vor allem während der Badesaison.
    3. Kennen Sie die Ausnahmen von der Leinenpflicht: Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Polizeihunde und Hunde im jagdlichen oder hütehundlichen Einsatz sind während ihrer Tätigkeit von der Leinenpflicht ausgenommen. Außerhalb des offiziellen Einsatzes gelten jedoch die allgemeinen Regeln.
    4. Nutzen Sie ausgewiesene Freilaufflächen und informieren Sie sich über Hundewiesen: In Rostock gibt es spezielle Freilaufflächen für Hunde, die klar gekennzeichnet sind. Nutzen Sie diese Flächen für das unangeleinte Toben Ihres Hundes und meiden Sie nicht gekennzeichnete Bereiche, um Ärger zu vermeiden.
    5. Bereiten Sie sich auf Kontrollen vor und führen Sie die notwendigen Dokumente mit: Tragen Sie stets den Impfausweis Ihres Hundes und – falls vorhanden – die Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht bei sich. Ordnungskräfte führen in Rostock regelmäßig Kontrollen durch, besonders in sensiblen oder stark frequentierten Bereichen.

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