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    Leinenpflicht Rödermark: Was gilt für Hundebesitzer?

    16.07.2025 7 mal gelesen 0 Kommentare
    • In Rödermark gilt im gesamten Stadtgebiet Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
    • In ausgewiesenen Grünanlagen und Wäldern müssen Hunde ebenfalls angeleint werden, es sei denn, Schilder erlauben das Ableinen ausdrücklich.
    • Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht können Bußgelder verhängt werden.

    Geltungszeitraum der Leinenpflicht in Rödermark: Wann gilt sie für Hundebesitzer?

    Geltungszeitraum der Leinenpflicht in Rödermark: Wann gilt sie für Hundebesitzer?

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    In Rödermark ist die Leinenpflicht für Hunde nicht das ganze Jahr über aktiv, sondern beschränkt sich auf einen ganz bestimmten Zeitraum. Hundebesitzer müssen ihre Vierbeiner jährlich vom 1. März bis zum 15. Juni anleinen. Dieser Zeitraum fällt exakt mit der sogenannten Brut- und Setzzeit zusammen – einer Phase, in der viele wildlebende Tiere ihren Nachwuchs aufziehen und besonders störanfällig sind.

    Bemerkenswert ist, dass die Stadt Rödermark diesen Zeitraum bewusst gewählt hat, um einen Ausgleich zwischen Tierschutz und den Interessen der Hundebesitzer zu schaffen. Außerhalb dieser gut dreieinhalb Monate gibt es in Rödermark keine generelle Anleinpflicht in der Flur, es sei denn, andere lokale Vorschriften oder temporäre Anordnungen greifen. Für Hundebesitzer bedeutet das: Wer außerhalb der Brut- und Setzzeit mit seinem Hund unterwegs ist, kann auf den meisten Wegen und Flächen auf die Leine verzichten – sofern keine anderen Regeln bestehen.

    Eine Besonderheit: Die Stadt informiert jährlich rechtzeitig vor Beginn der Leinenpflicht über den genauen Start und das Ende des Zeitraums, zum Beispiel über die städtische Homepage oder lokale Pressemitteilungen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte diese Informationsquellen im Auge behalten, denn Änderungen am Zeitraum sind – wenn auch selten – nicht völlig ausgeschlossen.

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    An welchen Orten gilt in Rödermark die Leinenpflicht für Hunde?

    An welchen Orten gilt in Rödermark die Leinenpflicht für Hunde?

    Die Leinenpflicht in Rödermark ist nicht flächendeckend, sondern bezieht sich gezielt auf bestimmte Gebiete, die von der Stadt klar definiert und ausgeschildert wurden. Betroffen sind vor allem die offenen Flächen außerhalb der geschlossenen Ortschaften – also die sogenannte Flur. Hierzu zählen insbesondere Wiesen, Felder und Waldränder, die während der Brut- und Setzzeit besonders schützenswert sind.

    • Die Anleinpflicht erstreckt sich auf alle nicht befestigten Wege sowie auf Flächen, die nicht ausdrücklich als freigegeben markiert sind.
    • Innerhalb der Stadtteile – also im reinen Siedlungsbereich – gelten in der Regel die allgemeinen Vorschriften, die unabhängig von der Brut- und Setzzeit greifen.
    • Einige Gebiete sind durch Schilder oder Markierungen besonders kenntlich gemacht, um Hundebesitzern die Orientierung zu erleichtern.
    • Private Grundstücke, wie landwirtschaftlich genutzte Felder oder Wiesen, dürfen grundsätzlich nicht betreten werden – unabhängig von der Leinenpflicht.

    Wer unsicher ist, ob für einen bestimmten Bereich die Leinenpflicht gilt, sollte auf die Beschilderung achten oder die von der Stadt veröffentlichte Karte und Flurliste zu Rate ziehen. Die Abgrenzung zwischen erlaubten und nicht erlaubten Flächen ist oft kleinteilig, weshalb ein genauer Blick auf die offiziellen Informationen ratsam ist.

    Pro- und Contra-Argumente zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit in Rödermark

    Pro Leinenpflicht Contra Leinenpflicht
    Schutz wildlebender Tiere und Förderung des Naturschutzes während der Brut- und Setzzeit Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Hunde und ihre Besitzer
    Verringerung von Störungen und Stress für brütende Vögel sowie andere tierische Nachwuchs Fehlen offiziell ausgewiesener, großer Hundefreilaufflächen während der Leinenpflicht
    Klar definierte Zeiträume und Gebiete sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit Unübersichtliche Karten und mangelnde Beschilderung erschweren die Orientierung
    Bußgelder und Kontrolle fördern verantwortungsbewusstes Verhalten der Halter Bußgelder können als unverhältnismäßig hoch empfunden werden
    Individualauflagen schränken auffällige Hunde zusätzlich ein und erhöhen die Sicherheit Hundebesitzer fühlen sich häufig nicht ausreichend in Entscheidungsprozesse eingebunden
    Städtischer Service, wie kostenlose Kotbeutel und Beratungsangebote, unterstützt Halter Kritik an mangelnder Benutzerfreundlichkeit der städtischen Informationsangebote

    Auf welchen Wegen dürfen Hunde in Rödermark ohne Leine geführt werden?

    Auf welchen Wegen dürfen Hunde in Rödermark ohne Leine geführt werden?

    In Rödermark gibt es während der Brut- und Setzzeit eine Besonderheit: Hunde dürfen ausschließlich auf bestimmten befestigten Wegen frei laufen. Gemeint sind damit konkret asphaltierte oder geschotterte Wege, die von der Stadt offiziell freigegeben wurden. Die Auswahl dieser Wege ist nicht willkürlich, sondern in einer amtlichen Karte und einer ergänzenden Flurliste exakt festgelegt.

    • Nur die in der Karte und Flurliste genannten Wege sind für das leinenlose Führen zugelassen.
    • Wege, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, unterliegen weiterhin der Leinenpflicht – auch wenn sie befestigt erscheinen.
    • Angrenzende Flächen wie Wiesen, Felder oder Waldränder dürfen keinesfalls betreten werden, selbst wenn der Hund dort angeleint wäre.
    • Die Verantwortung liegt beim Hundehalter, sich vorab über die erlaubten Wege zu informieren. Die Stadt stellt dazu das Kartenmaterial online bereit.

    Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Spaziergang einen Blick auf die aktuelle Karte werfen. So lassen sich unnötige Missverständnisse und mögliche Bußgelder vermeiden. Die Wege sind nicht immer vor Ort eindeutig gekennzeichnet, daher ist die Orientierung mit der offiziellen Übersicht praktisch unerlässlich.

    Wie erkenne ich die erlaubten Freilaufflächen und Wege?

    Wie erkenne ich die erlaubten Freilaufflächen und Wege?

    Die Stadt Rödermark stellt zur Orientierung ein digitales Kartenmaterial bereit, das alle freigegebenen Wege und Bereiche exakt ausweist. Zusätzlich gibt es eine Flurliste, in der die jeweiligen Wegabschnitte mit offiziellen Bezeichnungen aufgeführt sind. Diese Dokumente sind auf der städtischen Homepage abrufbar und werden regelmäßig aktualisiert.

    • Die freigegebenen Wege sind in der Karte farblich hervorgehoben und nummeriert, was die Zuordnung erleichtert.
    • Eine Broschüre mit den aktuellen Flurbezeichnungen kann im Rathaus abgeholt werden – sie ist besonders hilfreich, wenn man unterwegs keinen Internetzugang hat.
    • Vor Ort sind die erlaubten Wege bislang nur vereinzelt durch Schilder markiert; eine flächendeckende Beschilderung fehlt noch.
    • Für mehr Sicherheit empfiehlt es sich, die digitale Karte vor dem Spaziergang auf dem Smartphone zu speichern oder auszudrucken.

    Wer ganz sicher gehen will, sollte sich nicht allein auf die Beschilderung verlassen, sondern immer einen Blick in die offizielle Karte und Flurliste werfen. So lassen sich Missverständnisse und Ärger vermeiden.

    Sanktionen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in Rödermark

    Sanktionen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in Rödermark

    Wer die Leinenpflicht in Rödermark missachtet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die Stadtverwaltung setzt auf konsequente Kontrollen und ahndet Verstöße nach einem gestaffelten Bußgeldsystem. Besonders bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann es richtig teuer werden: Die Höchststrafe liegt bei bis zu 50.000 Euro1.

    • Bereits bei erstmaligen Verstößen drohen spürbare Bußgelder, deren Höhe sich nach Schwere und Umständen des Einzelfalls richtet.
    • Im Fokus stehen dabei nicht nur freilaufende Hunde, sondern auch das Betreten nicht erlaubter Flächen oder das Ignorieren von Schildern.
    • Die Ordnungsbehörde dokumentiert Verstöße mithilfe von Kartenmaterial und Flurlisten, sodass Ausreden wie „Unwissenheit“ kaum durchgehen.
    • Wird ein Hund auffällig, etwa durch das Stören von Wildtieren oder gar einen Angriff, können zusätzliche Auflagen wie Maulkorbzwang oder Leinenzwang außerhalb der Brut- und Setzzeit verhängt werden.

    Im Ernstfall kann die Stadt auch Halterdaten an übergeordnete Behörden weiterleiten. Wer sich also nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen. Es lohnt sich also, lieber einmal mehr auf die Karte zu schauen, als später tief in die Tasche greifen zu müssen.

    Welche Ausnahmen und Besonderheiten gibt es für Hundebesitzer?

    Welche Ausnahmen und Besonderheiten gibt es für Hundebesitzer?

    In Rödermark existieren einige Besonderheiten, die Hundebesitzer unbedingt kennen sollten. Es gibt keine offiziellen, städtischen Hundefreilaufflächen, die während der Brut- und Setzzeit von der Leinenpflicht ausgenommen wären. Das bedeutet: Auch große Wiesen oder scheinbar geeignete Flächen sind nicht automatisch für den Freilauf zugelassen.

    • Hunde dürfen auf den ausdrücklich freigegebenen Wegen nur dann ohne Leine laufen, wenn sie sich jederzeit im Einwirkungsbereich des Halters befinden. Der Hund muss also zuverlässig abrufbar und kontrollierbar sein.
    • Privatgrundstücke, wie etwa landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind grundsätzlich tabu – selbst dann, wenn dort keine Schilder stehen.
    • Temporäre Ausnahmen, etwa für Jagdhunde im Einsatz oder Hunde mit behördlicher Sondergenehmigung, sind nur in seltenen Fällen möglich und müssen explizit beantragt werden.
    • Für Hunde mit auffälligem Verhalten (z.B. Aggressivität oder wiederholtem Entlaufen) kann die Stadt individuelle Auflagen verhängen, die über die allgemeine Leinenpflicht hinausgehen.

    Ein kleiner, aber wichtiger Hinweis: Auch während der Leinenpflicht dürfen Hunde auf den zugelassenen Wegen nur dann frei laufen, wenn sie keine Gefahr für Wildtiere, andere Hunde oder Menschen darstellen. Die Verantwortung liegt immer beim Halter – und zwar ohne Wenn und Aber.

    Kritikpunkte und aktuelle Entwicklungen zur Leinenpflicht in Rödermark

    Kritikpunkte und aktuelle Entwicklungen zur Leinenpflicht in Rödermark

    Die Leinenpflicht in Rödermark bleibt ein viel diskutiertes Thema. Hundebesitzer bemängeln vor allem die fehlenden, offiziell ausgewiesenen Freilaufflächen. Viele fühlen sich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da es bislang keine größeren, eingezäunten Areale gibt, auf denen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit unangeleint toben dürfen.

    • Ein weiterer Kritikpunkt ist die Orientierung: Das städtische Kartenmaterial wird als unübersichtlich und wenig benutzerfreundlich beschrieben. Besonders für Ortsfremde oder neue Hundebesitzer ist es schwierig, die erlaubten Wege schnell zu erkennen.
    • Auch die Beschilderung vor Ort wird häufig als lückenhaft empfunden. Viele Wege sind nicht oder nur unzureichend markiert, was zu Unsicherheiten und unbeabsichtigten Verstößen führen kann.
    • Einige Interessengruppen fordern mehr Transparenz bei der Festlegung der Wege und wünschen sich eine stärkere Einbindung der Hundebesitzer in Entscheidungsprozesse.

    Die Stadt hat auf die Kritik reagiert und im Dezember 2023 die Satzung überarbeitet. Ziel war es, die Erkennbarkeit der leinenfreien Wege zu verbessern und die Informationsangebote auszubauen. Ob diese Maßnahmen ausreichen, bleibt abzuwarten – die Diskussion um eine bessere Balance zwischen Naturschutz und den Bedürfnissen von Hundebesitzern ist längst nicht abgeschlossen.

    Service und Unterstützung durch die Stadt Rödermark für Hundebesitzer

    Service und Unterstützung durch die Stadt Rödermark für Hundebesitzer

    Die Stadt Rödermark bietet Hundebesitzern gezielte Unterstützung, um die Einhaltung der Leinenpflicht so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Ein besonderer Service ist die kostenlose Ausgabe von Hundekotbeuteln in den Rathäusern von Urberach und Ober-Roden. Damit soll nicht nur die Sauberkeit in öffentlichen Bereichen gefördert, sondern auch das rücksichtsvolle Miteinander gestärkt werden.

    • Für eine bessere Orientierung gibt es eine kompakte Broschüre mit aktuellen Flurbezeichnungen, die direkt im Rathaus erhältlich ist.
    • Die Stadtverwaltung steht bei Fragen zur Leinenpflicht telefonisch und per E-Mail beratend zur Seite und hilft bei Unsicherheiten bezüglich der erlaubten Wege weiter.
    • Regelmäßige Hinweise und Updates zu aktuellen Regelungen werden über die städtische Homepage und lokale Medien veröffentlicht, sodass Hundebesitzer immer auf dem neuesten Stand bleiben können.
    • Wer Anregungen oder Verbesserungsvorschläge hat, kann diese unkompliziert an das Ordnungsamt richten – die Stadt zeigt sich offen für konstruktives Feedback aus der Bürgerschaft.

    Mit diesen Angeboten möchte Rödermark nicht nur Regeln durchsetzen, sondern Hundebesitzern aktiv das Leben erleichtern und einen Beitrag zu einem harmonischen Zusammenleben leisten.

    Praxisbeispiel: Ein Spaziergang mit Hund während der Brut- und Setzzeit

    Praxisbeispiel: Ein Spaziergang mit Hund während der Brut- und Setzzeit

    Es ist ein frischer Morgen im April. Anna möchte mit ihrem Hund Max eine Runde durch die Rödermärker Flur drehen. Sie hat sich vorab die digitale Karte der Stadt auf ihr Handy geladen und prüft vor dem Losgehen, welche Wege für den Freilauf zugelassen sind. Die Route plant sie so, dass sie ausschließlich auf den in der Flurliste genannten, geschotterten Wegen bleibt.

    Schon nach wenigen Minuten begegnet Anna einer anderen Hundebesitzerin. Beide halten ihre Hunde zunächst an der Leine, bis sie sicher sind, dass sie sich auf einem freigegebenen Abschnitt befinden. Max darf dann ohne Leine laufen, bleibt aber stets in Annas Nähe und reagiert sofort auf ihre Kommandos. Einmal lockt ein Kaninchen am Wegesrand – Anna ruft Max zurück, bevor er losrennen kann. Sie weiß, dass sie jederzeit die Kontrolle behalten muss.

    Beim Überqueren einer Wegkreuzung achtet Anna darauf, keine angrenzenden Wiesen oder Felder zu betreten. Sie nutzt die Orientierungspunkte aus der Broschüre, um sicherzugehen, dass sie nicht versehentlich in einen Bereich mit Leinenpflicht gerät. Unterwegs begegnet sie einem städtischen Mitarbeiter, der freundlich nachfragt, ob sie die aktuelle Wegeliste kennt. Anna zeigt ihm die gespeicherte Karte auf ihrem Handy – alles in Ordnung.

    Nach dem Spaziergang nutzt Anna die Hundekotbeutel aus dem Rathaus, um die Hinterlassenschaften von Max zu entsorgen. Sie fühlt sich gut informiert und sicher, weil sie die Regeln kennt und sich an die Vorgaben hält. So gelingt ein entspannter Spaziergang, ohne Stress – für Mensch, Hund und Natur.

    Rechtsgrundlage und wichtige Dokumente zur Anleinpflicht

    Rechtsgrundlage und wichtige Dokumente zur Anleinpflicht

    Die rechtliche Basis für die Anleinpflicht in Rödermark bildet die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung, die zuletzt am 5. Dezember 2023 aktualisiert wurde. Diese Satzung ist verbindlich und legt exakt fest, in welchen Bereichen und zu welchen Zeiten Hunde angeleint werden müssen. Sie ist öffentlich einsehbar und enthält sämtliche Details zu Geltungsbereich, Ausnahmen und Sanktionen.

    • Verbindliche Satzung: Das zentrale Dokument ist die Satzung über die Anleinpflicht für Hunde in Rödermark. Sie regelt alle Rechte und Pflichten und ist auf der offiziellen Webseite der Stadt abrufbar.
    • Offizieller Wegeplan: Nur der von der Stadt veröffentlichte Plan und die zugehörige Wegeliste gelten als maßgeblich für die erlaubten Freilaufwege. Andere Karten oder private Übersichten haben keine rechtliche Bindung.
    • Flurliste: Die Flurliste enthält die genauen Bezeichnungen und Nummerierungen der freigegebenen Wegeabschnitte und dient als ergänzende Orientierungshilfe.
    • Informationspflicht: Änderungen oder Ergänzungen der Satzung werden offiziell bekanntgegeben, sodass Hundebesitzer stets auf dem aktuellen Stand bleiben können.

    Wer sichergehen will, sollte ausschließlich auf die aktuellen, von der Stadt Rödermark veröffentlichten Dokumente zurückgreifen. Nur diese bieten rechtliche Sicherheit und schützen vor Missverständnissen oder unbeabsichtigten Verstößen.

    Zusammenfassung: Die wichtigsten Regeln zur Leinenpflicht in Rödermark für Hundebesitzer

    Zusammenfassung: Die wichtigsten Regeln zur Leinenpflicht in Rödermark für Hundebesitzer

    • Nur die offiziell von der Stadt veröffentlichten Karten und Flurlisten sind maßgeblich für die Erlaubnis, Hunde ohne Leine zu führen – informelle Hinweise oder Nachbarschaftstipps haben keine rechtliche Bedeutung.
    • Die Stadt kann bei Bedarf kurzfristig Anpassungen an der Wegeliste oder den erlaubten Freilaufflächen vornehmen; aktuelle Änderungen werden stets auf der städtischen Homepage bekanntgegeben.
    • Die maximale Leinenlänge beträgt 5 Meter, sofern die Leinenpflicht gilt – längere Schleppleinen sind in den betroffenen Bereichen nicht zulässig.
    • Wer seinen Hund auf den freigegebenen Wegen ohne Leine laufen lässt, muss jederzeit gewährleisten, dass das Tier nicht auf angrenzende Flächen oder in den Wald ausweicht.
    • Bei Unsicherheiten über den Verlauf der erlaubten Wege empfiehlt sich der direkte Kontakt mit dem Ordnungsamt, um Missverständnisse und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

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    FAQ zur Leinenpflicht für Hundebesitzer in Rödermark

    Wann und wo gilt die Leinenpflicht für Hunde in Rödermark?

    Die Leinenpflicht gilt jährlich vom 1. März bis 15. Juni in der sogenannten Brut- und Setzzeit. Betroffen sind offene Flächen außerhalb der geschlossenen Ortschaften, konkret Feld, Wiesen und Wald. In der Stadt sind die betroffenen Gebiete meist durch Schilder gekennzeichnet, zudem gibt es eine offizielle Karte und Flurliste der Stadt Rödermark.

    Auf welchen Wegen dürfen Hunde während der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen?

    Hunde dürfen während der Leinenpflicht ausschließlich auf bestimmten, von der Stadt festgelegten und in der offiziellen Karte/Flurliste bezeichneten asphaltierten oder geschotterten Wegen ohne Leine laufen. Auf anderen Wegen, Wiesen, Äckern oder Feldern herrscht grundsätzlich Anleinpflicht beziehungsweise Betretungsverbot.

    Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?

    Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht kann die Stadt Rödermark Bußgelder erheben, die im Einzelfall bis zu 50.000 Euro betragen können. Besonders schwere oder wiederholte Verstöße sowie das Stören von Wildtieren werden streng geahndet.

    Gibt es offizielle Hundefreilaufflächen in Rödermark?

    Nein, die Stadt Rödermark hat bislang keine offiziellen Hundefreilaufflächen ausgewiesen. Während der Brut- und Setzzeit dürfen Hunde nur auf den dafür vorgesehenen Wegen ohne Leine geführt werden – größere, frei zugängliche Hundeflächen gibt es nicht.

    Wie können sich Hundebesitzer über die erlaubten Wege informieren?

    Die Stadt Rödermark stellt auf ihrer Homepage eine aktuelle digitale Karte sowie eine Flurliste zur Verfügung. Außerdem sind Broschüren mit Flurbezeichnungen im Rathaus erhältlich. Die erlaubten Wege sind online einzusehen, teilweise aber auch vor Ort beschildert. Im Zweifel empfiehlt sich ein Blick in die offiziellen Unterlagen oder die Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt.

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    Zusammenfassung des Artikels

    In Rödermark gilt die Leinenpflicht für Hunde jährlich vom 1. März bis 15. Juni in ausgewiesenen Flurgebieten, wobei freigegebene Wege und aktuelle Karten zu beachten sind.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informieren Sie sich rechtzeitig über den Geltungszeitraum: Die Leinenpflicht in Rödermark gilt jährlich vom 1. März bis zum 15. Juni während der Brut- und Setzzeit. Überprüfen Sie vor Beginn dieser Zeit die aktuellen Hinweise auf der städtischen Homepage, da es gelegentlich Änderungen geben kann.
    2. Nutzen Sie die offiziellen Karten und Flurlisten: Nur die von der Stadt veröffentlichten Wegepläne und Flurlisten geben Ihnen verlässlich Auskunft, wo Ihr Hund während der Leinenpflicht frei laufen darf. Speichern oder drucken Sie die Karte vor dem Spaziergang aus, um Unsicherheiten zu vermeiden.
    3. Achten Sie auf die Wegbeschaffenheit und Beschilderung: Hunde dürfen nur auf ausdrücklich freigegebenen, befestigten Wegen (z.B. asphaltiert oder geschottert) ohne Leine laufen. Verlassen Sie diese Wege nicht und betreten Sie keine angrenzenden Wiesen, Felder oder Waldränder – unabhängig davon, ob Ihr Hund angeleint ist.
    4. Übernehmen Sie Verantwortung für Ihren Hund: Auch auf den erlaubten Wegen muss Ihr Hund jederzeit unter Kontrolle sein und zuverlässig auf Kommandos hören. Bei auffälligem Verhalten oder wiederholtem Entlaufen kann die Stadt zusätzliche Auflagen verhängen.
    5. Vermeiden Sie Sanktionen durch sorgfältige Vorbereitung: Verstöße gegen die Leinenpflicht können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Informieren Sie sich daher stets über die aktuellen Regelungen, nutzen Sie die Beratungsangebote der Stadt und führen Sie im Zweifel einen Nachweis (z.B. Ausdruck der Karte) mit sich.

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