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    Leinenpflicht RLP Brut und Setzzeit: Das müssen Sie beachten

    15.07.2025 71 mal gelesen 3 Kommentare
    • Während der Brut- und Setzzeit gilt in Rheinland-Pfalz vom 1. März bis 15. Juli eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald und in der freien Natur.
    • Die Leinenpflicht dient dem Schutz von wildlebenden Tieren und deren Nachwuchs vor Störungen und Gefährdungen.
    • Verstöße gegen die Leinenpflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.

    Wann gilt die Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz während der Brut- und Setzzeit?

    Wann gilt die Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz während der Brut- und Setzzeit?

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    In Rheinland-Pfalz ist die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit nicht landesweit einheitlich geregelt, sondern hängt direkt von der jeweiligen Kommune ab. Das bedeutet: Es gibt keinen festgeschriebenen Zeitraum, der überall gilt, sondern die Städte und Gemeinden legen individuell fest, wann und wo Hunde angeleint werden müssen. Die meisten Kommunen orientieren sich jedoch am Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli, da in diesen Monaten die meisten Wildtiere ihren Nachwuchs aufziehen.

    Ob Ihr Hund tatsächlich angeleint werden muss, entscheidet sich also immer vor Ort. In vielen Fällen werden zusätzliche Schilder in Naturschutzgebieten, Parks oder an Waldrändern aufgestellt, die auf die temporäre Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit hinweisen. Diese Schilder sind verbindlich und sollten keinesfalls ignoriert werden. Manche Gemeinden veröffentlichen die genauen Zeiträume und betroffenen Gebiete auch auf ihren Webseiten oder in lokalen Mitteilungsblättern – ein kurzer Blick darauf kann viel Ärger ersparen.

    Besonders wichtig: Die Leinenpflicht kann nicht nur für Wälder und Wiesen gelten, sondern auch für Felder, Feldwege und andere offene Landschaften, in denen Wildtiere brüten oder ihren Nachwuchs aufziehen. Selbst wenn Sie als Hundehalter meinen, weit und breit sei niemand zu sehen – gerade in diesen sensiblen Phasen ist das Anleinen vielerorts verpflichtend. Die genaue Ausgestaltung (zum Beispiel Leinenlänge oder Ausnahmen für bestimmte Hunderassen) variiert von Gemeinde zu Gemeinde und kann auch kurzfristig angepasst werden, etwa wenn bestimmte Wildarten besonders geschützt werden müssen.

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    Einige Kommunen setzen auf sogenannte Schutzzonen, in denen die Leinenpflicht besonders streng kontrolliert wird. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Bußgelder – die Höhe kann, je nach Kommune, deutlich variieren. Informieren Sie sich daher am besten vor jedem Spaziergang, ob und wo aktuell eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit besteht. So vermeiden Sie Konflikte und leisten einen aktiven Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt.

    Kommunale Unterschiede bei der Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit

    Kommunale Unterschiede bei der Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit

    Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ist in Rheinland-Pfalz ein echtes Flickenteppich-Thema. Was in einer Gemeinde gilt, kann im Nachbarort schon wieder ganz anders aussehen. Das liegt daran, dass jede Kommune eigene Satzungen erlässt, die sich oft an den lokalen Gegebenheiten und dem Schutzbedarf der heimischen Wildtiere orientieren.

    • Städtische Gebiete: In größeren Städten wie Mainz oder Ludwigshafen werden während der Brut- und Setzzeit häufig zusätzliche Grünflächen, Parks oder bestimmte Uferbereiche als Schutzzonen ausgewiesen. Hier ist das Anleinen meist strikt vorgeschrieben, manchmal sogar rund um die Uhr.
    • Ländliche Regionen: In kleineren Gemeinden oder auf dem Land wird die Leinenpflicht oft flexibler gehandhabt. Mancherorts gilt sie nur für bestimmte Naturschutzgebiete oder zu bestimmten Tageszeiten, etwa morgens und abends, wenn Wildtiere besonders aktiv sind.
    • Naturschutzgebiete und Wälder: In Schutzgebieten wird die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit meist besonders streng kontrolliert. Manche Kommunen schreiben sogar eine maximale Leinenlänge vor oder verbieten das Betreten bestimmter Areale komplett.
    • Temporäre Anpassungen: Es kommt vor, dass Kommunen kurzfristig auf aktuelle Wildtierbeobachtungen reagieren und zusätzliche Leinenpflichten verhängen – etwa wenn seltene Bodenbrüter gesichtet werden oder eine erhöhte Gefährdung besteht.

    Wer sich nicht an die jeweiligen Vorgaben hält, muss je nach Kommune mit sehr unterschiedlichen Sanktionen rechnen. Die Bandbreite reicht von einer freundlichen Ermahnung bis hin zu empfindlichen Bußgeldern. Daher lohnt es sich, die Regelungen der eigenen Gemeinde regelmäßig zu prüfen – denn sie können sich von Jahr zu Jahr ändern oder sogar mitten in der Saison angepasst werden.

    Pro- und Contra-Argumente zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit in Rheinland-Pfalz

    Pro Leinenpflicht Contra Leinenpflicht
    Schützt Wild- und Jungtiere vor Störungen und Verletzungen durch Hunde Eingeschränkte Bewegungsfreiheit für Hunde
    Beugt dem Verlust von Wildtiernachwuchs vor, z. B. bei Bodenbrütern oder Feldhasen Erhöhter Aufwand für Halter, sich regelmäßig über lokale Vorschriften zu informieren
    Minimiert Konflikte zwischen Hundehaltern und anderen Naturnutzern Teilweise fehlende einheitliche Regelung – jede Kommune hat eigene Vorgaben
    Reduziert Übertragung von Krankheiten und Parasiten auf Wildtiere Manche Hunde reagieren an der Leine gestresst oder entwickeln Verhaltensauffälligkeiten
    Vorbeugung von Bußgeldern und Strafen durch Regelkonformität In manchen Gegenden kaum Information durch Schilder oder Mitteilungsblätter
    Fördert Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit der Natur Keine Rücksicht auf individuelle Ausbildung oder besondere Gehorsamkeit des Hundes

    Beispielhafte Regelungen: Wie einzelnen Städte in Rheinland-Pfalz die Leinenpflicht umsetzen

    Beispielhafte Regelungen: Wie einzelne Städte in Rheinland-Pfalz die Leinenpflicht umsetzen

    Die konkrete Ausgestaltung der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit kann sich in Rheinland-Pfalz von Stadt zu Stadt deutlich unterscheiden. Ein paar ausgewählte Beispiele zeigen, wie unterschiedlich streng oder flexibel Kommunen mit dem Thema umgehen:

    • Mainz: In Mainz gilt während der sensiblen Monate eine Leinenpflicht in sämtlichen öffentlichen Grünanlagen und in ausgewiesenen Naturschutzbereichen. Zusätzlich sind einige Flächen komplett für Hunde gesperrt, etwa bestimmte Spielplätze oder Uferzonen. Blindenhunde sind von diesen Vorgaben ausgenommen.
    • Ludwigshafen: Hier müssen Hunde im gesamten Stadtgebiet – also auch auf Straßen und in Parks – grundsätzlich an die Leine. Für Listenhunde gibt es keine Freilaufmöglichkeiten, selbst auf den eigens ausgewiesenen Hundeauslaufflächen nicht. Während der Brut- und Setzzeit werden diese Kontrollen verstärkt.
    • Koblenz: In Koblenz besteht innerhalb aller Ortschaften eine durchgehende Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen. Außerhalb von Ortschaften muss der Hund angeleint werden, sobald andere Menschen in Sichtweite sind. Die Regelung gilt für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse.
    • Trier: Die Stadt Trier schreibt das Anleinen auf öffentlichen Straßen, in bebauten Gebieten und in sämtlichen öffentlichen Anlagen vor. Besonders streng ist das Verbot auf Kinderspielplätzen, in Brunnen und Wasserbecken. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Diensthunde sind von der Pflicht ausgenommen.

    Diese Beispiele zeigen: Die Vorgaben sind keineswegs überall gleich. Wer mit seinem Hund unterwegs ist, sollte sich deshalb vorab gezielt über die Regelungen am jeweiligen Ort informieren. Nur so lassen sich Missverständnisse und mögliche Strafen zuverlässig vermeiden.

    Leinenpflicht für alle oder nur bestimmte Hunde? Besondere Vorgaben zur Brut- und Setzzeit

    Leinenpflicht für alle oder nur bestimmte Hunde? Besondere Vorgaben zur Brut- und Setzzeit

    Während der Brut- und Setzzeit greifen vielerorts verschärfte Regelungen, die nicht nur für sogenannte Listenhunde oder auffällige Tiere gelten. In dieser sensiblen Phase wird die Leinenpflicht oft auf alle Hunde ausgeweitet – unabhängig von Größe, Rasse oder individuellem Verhalten. Damit reagieren Kommunen auf die erhöhte Gefährdung von Wildtieren und Jungtieren durch freilaufende Hunde.

    • In manchen Gemeinden werden während der Brut- und Setzzeit explizit keine Ausnahmen für kleine oder als ungefährlich eingestufte Hunde gemacht.
    • Selbst Hunde mit nachgewiesener Sachkundeprüfung oder Gehorsamkeitstraining sind nicht automatisch von der Pflicht befreit.
    • Ausnahmen gibt es in der Regel nur für Blindenhunde, Diensthunde oder speziell gekennzeichnete Begleithunde – diese müssen jedoch klar als solche erkennbar sein.

    Einige Kommunen gehen sogar noch weiter und ordnen temporäre Leinenpflichten in Gebieten an, in denen sonst Freilauf erlaubt ist. In diesen Fällen kann die Anleinpflicht auch für Hunde gelten, die außerhalb der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen dürfen. Die jeweiligen Satzungen oder Allgemeinverfügungen sind dann maßgeblich.

    Wer unsicher ist, ob sein Hund betroffen ist, sollte die aktuellen Veröffentlichungen der Gemeinde oder Stadt aufmerksam prüfen. Die Vorgaben können sich kurzfristig ändern und werden meist deutlich kommuniziert – etwa durch Aushänge, lokale Presse oder digitale Bekanntmachungen.

    Mögliche Bußgelder bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit

    Mögliche Bußgelder bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit

    Wer während der Brut- und Setzzeit gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit spürbaren finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Höhe der Bußgelder ist nicht einheitlich geregelt, sondern wird von den Kommunen individuell festgelegt. Besonders in sensiblen Schutzgebieten oder bei wiederholten Verstößen kann es richtig teuer werden.

    • In manchen Städten können bereits Erstverstöße mit dreistelligen Beträgen geahndet werden.
    • Wird durch das Fehlverhalten eine Gefährdung von Wildtieren oder Menschen nachgewiesen, steigen die Summen deutlich an.
    • Bei wiederholtem Ignorieren der Leinenpflicht sind sogar Bußgelder bis zu 5.000 Euro möglich.
    • Einige Kommunen verhängen zusätzlich Platzverweise oder temporäre Hundeverbote für auffällige Halter.

    Bemerkenswert ist, dass auch ein einmaliges Lösen der Leine – etwa zum „kurzen Toben“ – bereits als Ordnungswidrigkeit gilt, sofern dies in der jeweiligen Schutzzone untersagt ist. Es gibt keine Bagatellgrenze. Die Behörden kontrollieren in der Brut- und Setzzeit gezielt und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung oft konsequent nach.

    Wer also unnötigen Ärger und hohe Kosten vermeiden möchte, sollte die geltenden Vorschriften ernst nehmen und sich im Zweifel lieber einmal mehr als zu wenig informieren.

    So informieren Sie sich richtig: Aktuelle Vorgaben im eigenen Wohnort prüfen

    So informieren Sie sich richtig: Aktuelle Vorgaben im eigenen Wohnort prüfen

    Die beste Informationsquelle für die jeweils gültigen Leinenpflicht-Regeln während der Brut- und Setzzeit ist die eigene Kommune. Wer sich auf Gerüchte oder Halbwissen verlässt, tappt schnell in die Falle. Setzen Sie stattdessen auf offizielle Kanäle und aktuelle Veröffentlichungen.

    • Prüfen Sie regelmäßig die Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort finden Sie Satzungen, aktuelle Hinweise und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen.
    • Viele Kommunen veröffentlichen Allgemeinverfügungen oder spezielle Hinweise zur Brut- und Setzzeit im Amtsblatt oder in lokalen Nachrichtenportalen.
    • Bei Unsicherheiten lohnt sich ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt oder bei der zuständigen Naturschutzbehörde. So erhalten Sie verbindliche Auskünfte und vermeiden Missverständnisse.
    • In ländlichen Regionen informieren oft auch Jagdgenossenschaften oder Forstämter über aktuelle Schutzzonen und besondere Vorgaben.
    • Halten Sie unterwegs die Augen offen: Schilder an Wegen, Waldrändern oder Parkeingängen werden meist kurzfristig aufgestellt, wenn sich Regelungen ändern.

    Verlassen Sie sich nicht auf alte Informationen oder Tipps aus sozialen Netzwerken – die Vorschriften können sich jedes Jahr ändern. Wer die offiziellen Quellen nutzt, bleibt auf der sicheren Seite und schützt sich und seinen Hund vor unangenehmen Überraschungen.

    Praktische Tipps für Hundehalter während der Brut- und Setzzeit

    Praktische Tipps für Hundehalter während der Brut- und Setzzeit

    • Wählen Sie Spazierwege, die gut einsehbar sind und meiden Sie dicht bewachsene Bereiche, in denen Wildtiere unbemerkt ruhen oder ihre Jungen aufziehen könnten.
    • Nutzen Sie eine stabile, nicht zu lange Leine – so behalten Sie Ihren Hund auch bei plötzlichen Wildbegegnungen sicher unter Kontrolle.
    • Bringen Sie Ihrem Hund gezielt bei, auf Rückruf zu reagieren. Das Training sollte idealerweise vor Beginn der Brut- und Setzzeit abgeschlossen sein.
    • Führen Sie kleine Leckerli oder Spielzeug mit, um Ihren Hund bei Ablenkung durch Wildgerüche schnell wieder zu fokussieren.
    • Vermeiden Sie es, Jungtiere oder Nester aus der Nähe zu betrachten – Ihr Hund könnte dadurch zusätzlich animiert werden, nachzuspüren.
    • Falls Sie mehrere Hunde führen, achten Sie darauf, dass sich die Leinen nicht verheddern und Sie jederzeit die Kontrolle behalten.
    • Beobachten Sie Ihren Hund aufmerksam: Unruhiges Verhalten, Schnüffeln oder plötzliches Ziehen an der Leine können auf Wild in der Nähe hindeuten.
    • Planen Sie bei längeren Ausflügen ausreichend Pausen ein, damit Ihr Hund nicht aus Übermut oder Überforderung unkontrolliert reagiert.
    • Halten Sie immer einen Beutel für Hundekot bereit und entsorgen Sie Hinterlassenschaften ordnungsgemäß – das schützt nicht nur die Natur, sondern verhindert auch Konflikte mit anderen Spaziergängern.

    Warum die Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere unerlässlich ist

    Warum die Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere unerlässlich ist

    Freilaufende Hunde stellen während der Brut- und Setzzeit eine unterschätzte Gefahr für Wildtiere dar. Selbst friedliche Vierbeiner folgen ihrem Instinkt, wenn sie Fährten aufnehmen oder Jungtiere entdecken. Ein einziger unkontrollierter Moment kann reichen, um ein Nest zu zerstören oder Jungtiere zu verletzen. Viele Wildarten reagieren auf Störungen mit Flucht oder geben ihren Nachwuchs auf, was das Überleben der Tiere massiv gefährdet.

    • Störungen durch Hunde führen zu Stress: Wildtiere verbrauchen in der Flucht unnötig Energie, die sie für die Aufzucht ihrer Jungen benötigen.
    • Verlassene Jungtiere: Werden Elterntiere durch Hunde vertrieben, bleiben Jungtiere schutzlos zurück und sind leichte Beute für Raubtiere oder sterben an Unterkühlung.
    • Gefahr für seltene Arten: Besonders bedrohte Bodenbrüter oder Feldhasen reagieren extrem empfindlich auf Störungen. Ein einziger Hund kann eine ganze Population in einem Gebiet gefährden.
    • Übertragung von Krankheiten: Hunde können Keime oder Parasiten einschleppen, die für Wildtiere gefährlich sind.

    Der Schutz der Wildtiere ist also kein bürokratischer Selbstzweck, sondern eine notwendige Maßnahme, um das ökologische Gleichgewicht zu erhalten. Die Leinenpflicht hilft, das Zusammenleben von Mensch, Hund und Natur verantwortungsvoll zu gestalten – damit auch kommende Generationen noch eine vielfältige Tierwelt erleben können.

    Weiterführende Informationsquellen zur Leinenpflicht und zum Natur- und Tierschutz

    Weiterführende Informationsquellen zur Leinenpflicht und zum Natur- und Tierschutz

    • Offizielle Kommunalportale: Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten auf ihren Webseiten spezielle Rubriken zu Tierschutz, Hundehaltung und aktuellen Satzungen. Dort finden sich häufig auch Ansprechpartner für individuelle Rückfragen.
    • Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz: Das Landesamt stellt umfangreiche Informationen zu Schutzgebieten, Artenvielfalt und gesetzlichen Vorgaben bereit. Besonders hilfreich sind die interaktiven Karten zu Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
    • Deutscher Jagdverband (DJV): Der DJV veröffentlicht regelmäßig praxisnahe Leitfäden und Broschüren zum Verhalten in der Natur während der Brut- und Setzzeit. Auch Hinweise zu Wildtierarten und deren Schutz finden sich dort.
    • Naturschutzverbände: Organisationen wie NABU oder BUND bieten nicht nur Hintergrundwissen, sondern auch regionale Projekte und Veranstaltungen zum Mitmachen. Wer sich engagieren möchte, findet hier zahlreiche Möglichkeiten.
    • Rechtsdatenbanken: Für detaillierte Einblicke in die rechtlichen Grundlagen empfiehlt sich ein Blick in die einschlägigen Landesgesetze und kommunalen Satzungen, etwa über landesrecht.rlp.de oder gesetze-im-internet.de.

    Ein regelmäßiger Blick auf diese Quellen hilft, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und verantwortungsvoll mit Hund und Natur umzugehen.

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    FAQ zur Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz während Brut- und Setzzeit

    Gibt es eine landesweite Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit in Rheinland-Pfalz?

    Nein, eine einheitliche, landesweite Leinenpflicht existiert in Rheinland-Pfalz nicht. Die Kommunen legen die Regelungen individuell fest, weshalb die Leinenpflicht je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird.

    Wann gilt in der Regel die Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit?

    Die meisten Kommunen orientieren sich am Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli. In dieser sensiblen Phase wird zum Schutz von Wildtieren häufig eine temporäre Leinenpflicht angeordnet. Die genauen Zeiträume können jedoch lokal abweichen.

    Gilt die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit für alle Hunde?

    Während der Brut- und Setzzeit wird die Leinenpflicht meistens auf alle Hunde – unabhängig von Größe, Rasse oder Gehorsam – ausgeweitet. Nur für Blindenhunde oder Diensthunde gibt es in der Regel Ausnahmen.

    Wie erfahre ich, welche Regelungen aktuell in meiner Gemeinde gelten?

    Die aktuellen Vorgaben finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde, im Amtsblatt oder durch Hinweisschilder vor Ort. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Anruf beim Ordnungsamt oder der Naturschutzbehörde.

    Mit welchen Konsequenzen muss ich bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht rechnen?

    Verstöße gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden, insbesondere in Naturschutzgebieten oder bei wiederholten Verstößen.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Ich frag mich ehrlich gesagt auch manchmal warum die Infos zu den Regelungen nicht einfach mal gesammelt und zentral irgendwo veröffentlicht werden, dann müsst man nicht jedes Jahr wieder suchen wie doof.
    Also ich finds mega komisch das das immernoch so olle ortsabhängich alles is. Warum gibts denn eigentlcih keine bundsregel für die Brut und Sezzeit? Da blick ja kein Mensch mehr durhc. In meiner alten Nachbargemeinde durftest abends mitm Hund locker ohne Leine und dann ein Ort weiter gleich gibt es so Warnschilder mit Rot und so, das fühlt sich an wie in nem andern Land. Letzten Sommer bin ich auch ausversehen in ein Gebiet rein wo später die Jäger kamen, die waren voll sauer und so, da gabs fast nen Streit. Aber wie soll ich denn wissen, das da in der Woche aufmal andere Zonen sind? War auch nix augehängt. Und wenn du dann anrufst beim Amt da geht keiner ran, is wie Lotto.

    Und was is jetzt eigentlcih mit Katzen, die laufen auch überall draussen rum aber keinen interessierts. Fnd ich bisschen unfair. Mein Hund schnüffelt eh blos am Gras und verjagt keine Hasen oder Rehe. Aber okay, is halt so Gesetz. Hat mich mal interessiert wie das mit Listenhunden läuft, weil beim Kumpel steht im Garten immer so n riesen Zaun und die dürfen garnich raus, aber andere laufen neben Reh im Wald und keine sagt was. Macht null Sinn. Ich kapier auch nicht wie das mit Bußgeld gehn soll, die können ja nicht an jedem Feldweg stehn zum kontrolliern oder? Am ende triffts immer die die Pech habn und der Rest machts wie eh und je.

    Bin aber auch der Meinung, bissel Rücksicht is schon richtig, weil will ja keiner das iein Rehkitz leidet nur weil Hund bischen rumtobt. Trotzdem is alles voll komplizierd gemacht denk ich mal und die Ämter checken das ja eh selber kaum, glaub ich. Müsste alles mal einfacher, dann gäbs auch weniger Stress.
    Ich finds krass das in Trier soga bis 5.000orm Bußgeld gehn soll nur wenn ma ma kurz die Leine abmacht, in meiner Stadt is glaub ich nichma klar wo das überhaupt alles gilt weil die schilder auch gerne fehlen, da blickt doch keiner mehr durch.

    Zusammenfassung des Artikels

    In Rheinland-Pfalz ist die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit nicht landesweit einheitlich geregelt, sondern wird von jeder Kommune individuell festgelegt. Hundehalter sollten sich daher vor Ort über aktuelle Regelungen informieren, da Zeitraum, betroffene Gebiete und Sanktionen stark variieren können.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informieren Sie sich vor jedem Spaziergang über die aktuellen Leinenpflicht-Regelungen in Ihrer Gemeinde, da die Vorgaben während der Brut- und Setzzeit in Rheinland-Pfalz nicht landesweit einheitlich sind und sich kurzfristig ändern können.
    2. Achten Sie besonders auf Schilder an Wegen, in Parks, an Waldrändern oder in Naturschutzgebieten – sie weisen häufig auf temporäre Leinenpflichten und Schutzzonen während der sensiblen Zeit hin.
    3. Halten Sie Ihren Hund auch auf scheinbar ungenutzten Feldern, Wiesen und Feldwegen an der Leine, da sich hier Wildtiere mit Nachwuchs aufhalten können und Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
    4. Nutzen Sie offizielle Informationsquellen wie die Webseite Ihrer Stadt, lokale Amtsblätter oder das Ordnungsamt, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden und stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
    5. Respektieren Sie die Leinenpflicht unabhängig von Größe, Rasse oder Gehorsam Ihres Hundes – Ausnahmen gibt es meist nur für Blinden-, Dienst- oder klar gekennzeichnete Begleithunde.

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