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Gesetzliche Grundlage für die Leinenpflicht in Quickborn
Gesetzliche Grundlage für die Leinenpflicht in Quickborn
In Quickborn basiert die Leinenpflicht für Hunde auf dem schleswig-holsteinischen Hundegesetz, das durch lokale Satzungen der Stadt konkretisiert wird. Das bedeutet: Nicht nur das Landesrecht, sondern auch spezielle Bestimmungen der Stadt Quickborn sind für Hundebesitzer bindend. Besonders relevant ist die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Quickborn, die die allgemeinen Vorgaben des Landes noch einmal auf das Stadtgebiet zuschneidet.
Die Stadt Quickborn schreibt in ihrer Verordnung klar vor, dass Hunde in bestimmten öffentlichen Bereichen grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Dazu zählen etwa:
- öffentliche Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortschaft
- Schulhöfe, Spielplätze und Flächen rund um Kindertagesstätten
- städtische Parkanlagen und Grünflächen, sofern sie nicht ausdrücklich als Hundeauslauf ausgewiesen sind
Die Kontrolle und Durchsetzung dieser Regeln obliegt dem Ordnungsamt Quickborn. Verstöße werden in der Regel mit Bußgeldern geahndet, wobei die Stadt in Einzelfällen auch strengere Maßnahmen verhängen kann. Es lohnt sich also, regelmäßig einen Blick in die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung zu werfen, denn die Stadt passt ihre Regelungen immer wieder an neue Gegebenheiten an. Besonders praktisch: Die Stadt Quickborn veröffentlicht Änderungen und Hinweise zu Hundehaltung und Leinenpflicht direkt auf ihrer offiziellen Website – so bleibt man als Hundehalter stets auf dem Laufenden.
Wann gilt in Quickborn die Leinenpflicht?
Wann gilt in Quickborn die Leinenpflicht?
In Quickborn herrscht Leinenpflicht immer dann, wenn Hundehalter mit ihrem Vierbeiner öffentliche Flächen betreten, auf denen ein erhöhtes Risiko für Konflikte oder Gefährdungen besteht. Die Stadt unterscheidet dabei ganz genau, wo und wann die Leine Pflicht ist. Das sorgt manchmal für Verwirrung, ist aber im Alltag ziemlich eindeutig geregelt.
- Veranstaltungen und Versammlungen: Während Stadtfeste, Märkte oder größere Menschenansammlungen müssen Hunde ausnahmslos an die Leine. Das gilt auch für temporäre Events auf öffentlichen Plätzen.
- In und an öffentlichen Gebäuden: Sobald du mit deinem Hund ein Rathaus, eine Bibliothek oder ein anderes öffentliches Gebäude betrittst oder dich in unmittelbarer Nähe aufhältst, ist die Leine Pflicht.
- Im Nahbereich von Schulen und Kitas: Gerade morgens und nachmittags, wenn viele Kinder unterwegs sind, darf kein Hund unangeleint laufen – selbst wenn er sonst als harmlos gilt.
- Friedhöfe und Sportanlagen: Hier gibt es in Quickborn keine Ausnahmen: Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, unabhängig von Tageszeit oder Besucheraufkommen.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Wer mit Bus oder Bahn in Quickborn unterwegs ist, muss seinen Hund anleinen – das gilt übrigens auch an Haltestellen.
Die Stadt Quickborn setzt auf diese klaren Vorgaben, um ein entspanntes Miteinander zu ermöglichen. Es gibt übrigens keine pauschale Uhrzeit-Regelung – die Leinenpflicht gilt also rund um die Uhr, sofern die genannten Orte betroffen sind. Wer sich unsicher ist, sollte im Zweifel immer zur Leine greifen: Das erspart Diskussionen und schützt vor möglichen Bußgeldern.
Vor- und Nachteile der Leinenpflicht für Hundebesitzer in Quickborn
Pro Leinenpflicht | Contra Leinenpflicht |
---|---|
Schutz von Menschen, insbesondere Kindern und älteren Personen, vor unerwarteten Hundebegegnungen | Weniger Bewegungsfreiheit und Auslaufmöglichkeiten für Hunde in vielen öffentlichen Bereichen |
Vermeidung von Konflikten zwischen Hundehaltern und anderen Bürgern | Sozialisierung und Spielen mit anderen Hunden sind erschwert |
Reduziertes Risiko für Wildtiere, besonders in der Brut- und Setzzeit | Manche Hundehalter empfinden die Vorschriften als zu restriktiv für gut erzogene Tiere |
Klare Regeln geben Sicherheit, auch in schwierigen Situationen (Veranstaltungen, Märkte, Nahbereich von Schulen) | Bußgelder auch bei kleinen Verstößen möglich, wenn Regeln nicht bekannt sind |
Ausnahmeflächen (Auslaufwiesen) bieten Freiraum zum Toben ohne Leine | Ableinen nur auf wenigen, speziellen Flächen erlaubt – oft weiter Weg notwendig |
Bessere Kontrolle für Halter über das Verhalten ihres Hundes im Straßenverkehr | Leine und Maulkorb werden von vielen als zusätzliche Belastung empfunden |
Besondere Regeln für als gefährlich eingestufte Hunde
Besondere Regeln für als gefährlich eingestufte Hunde
Für Hunde, die in Quickborn offiziell als gefährlich eingestuft wurden, gelten verschärfte Vorschriften, die weit über die normale Leinenpflicht hinausgehen. Diese Tiere stehen unter besonderer Beobachtung, und die Anforderungen an Halter sind deutlich strenger.
- Leinenlänge: Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein. Flexi-Leinen oder Schleppleinen sind tabu, auch wenn’s mal praktisch erscheint.
- Maulkorbpflicht: Außerhalb des eigenen, ausbruchsicheren Grundstücks muss der Hund einen Maulkorb tragen. Nur nach einem anerkannten Wesenstest und einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung der Behörde kann diese Pflicht entfallen.
- Führungsberechtigung: Nicht jeder darf einen als gefährlich eingestuften Hund ausführen. Die Stadt verlangt einen Nachweis über die Sachkunde – das heißt, der Halter oder eine ausdrücklich benannte Person muss zeigen, dass sie mit dem Tier umgehen kann.
- Auflagen bei Auslaufzonen: Auch in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten bleibt die Maulkorbpflicht bestehen, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. In diesen Bereichen darf die Leine abgenommen werden, aber nur unter strengster Aufsicht.
- Anzeige- und Nachweispflichten: Wer einen solchen Hund hält, muss dies der Stadt Quickborn melden und regelmäßig Nachweise über Versicherung, Chip und Wesenstest vorlegen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird in Quickborn kontrolliert. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Bußgelder und im schlimmsten Fall die Einziehung des Hundes. Also, besser einmal mehr nachfragen und alle Dokumente griffbereit haben – die Stadtverwaltung gibt hierzu auch telefonisch oder per Mail Auskunft.
Ausnahmen: Wo dürfen Hunde in Quickborn ohne Leine laufen?
Ausnahmen: Wo dürfen Hunde in Quickborn ohne Leine laufen?
Quickborn bietet Hundebesitzern gezielt ausgewiesene Flächen, auf denen das Ableinen ausdrücklich erlaubt ist. Diese Ausnahmen sind klar begrenzt und werden von der Stadt regelmäßig überprüft und ausgeschildert. Hier können Hunde frei toben, ohne dass Halter eine Ordnungswidrigkeit riskieren.
- Hundeauslaufwiesen: Im Stadtgebiet gibt es spezielle Auslaufwiesen, etwa am Rande des Himmelmoors oder im Bereich der Feldmark. Die genauen Standorte veröffentlicht die Stadtverwaltung auf ihrer Website und an den Eingängen der Flächen.
- Wald- und Feldwege außerhalb geschlossener Ortschaften: In bestimmten Abschnitten, die nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, ist das Ableinen außerhalb der Brut- und Setzzeit (meist 1. April bis 15. Juli) erlaubt. Die jeweiligen Wege sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
- Privatgrundstücke mit Einverständnis: Auf privaten, eingezäunten Grundstücken dürfen Hunde natürlich ohne Leine laufen, sofern der Eigentümer zustimmt.
Wichtig: Auch auf Auslaufflächen gilt Rücksichtnahme – aggressive oder läufige Hunde sollten besser angeleint bleiben. Die Stadt empfiehlt, sich vorab über aktuelle Änderungen oder temporäre Sperrungen zu informieren, zum Beispiel bei Bauarbeiten oder Naturschutzmaßnahmen.
Konkrete Beispiele aus dem Alltag in Quickborn
Konkrete Beispiele aus dem Alltag in Quickborn
- Beim morgendlichen Spaziergang im Bereich der Ellerauer Straße begegnet eine Hundebesitzerin einem Schulkind auf dem Gehweg. Sie nimmt ihren Hund automatisch an die kurze Leine, weil der Schulweg als sensibler Bereich gilt und hier viele Kinder unterwegs sind.
- Ein Hundebesitzer nutzt am Wochenende die offizielle Auslaufwiese am Rande des Himmelmoors. Dort trifft er andere Hundehalter, die ihre Tiere ebenfalls ohne Leine laufen lassen. Die Stimmung ist entspannt, weil alle wissen: Hier ist das Ableinen ausdrücklich erlaubt.
- Auf dem Wochenmarkt am Rathausplatz sieht man regelmäßig Hunde an der Leine, während die Halter einkaufen. Ein Ordnungsbeamter spricht einen Besucher freundlich an, dessen Hund nicht angeleint ist, und weist auf die geltende Regelung hin. Die Situation bleibt gelassen, da die meisten Hundebesitzer die Vorschriften kennen.
- In den Sommermonaten kommt es gelegentlich vor, dass Hunde auf Feldwegen außerhalb der Ortschaft ohne Leine laufen. Ein Landwirt macht darauf aufmerksam, dass während der Brut- und Setzzeit besondere Rücksicht auf Wildtiere genommen werden muss und empfiehlt, den Hund in dieser Zeit besser anzuleinen.
- Eine Familie lädt Freunde mit Hund zu sich in den Garten ein. Da das Grundstück komplett eingezäunt ist und sich auf Privatbesitz befindet, dürfen die Hunde dort nach Herzenslust ohne Leine spielen – ganz ohne rechtliche Bedenken.
So vermeiden Hundebesitzer in Quickborn Bußgelder
So vermeiden Hundebesitzer in Quickborn Bußgelder
- Aktuelle Hinweise beachten: Die Stadt Quickborn veröffentlicht kurzfristige Änderungen zu Leinenpflicht oder Auslaufzonen auf ihrer Website und an lokalen Infotafeln. Wer regelmäßig nachschaut, bleibt auf der sicheren Seite.
- Halsband mit Kontaktdaten: Ein Hund in Quickborn muss immer ein Halsband mit Name und Adresse des Halters tragen. Fehlt diese Kennzeichnung, kann es auch ohne Leinenverstoß teuer werden.
- Im Zweifel nachfragen: Bei Unsicherheiten lohnt sich ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt. Die Mitarbeitenden geben unkompliziert Auskunft zu aktuellen Regeln und Sonderfällen.
- Versicherung und Nachweise griffbereit halten: Bei Kontrollen kann das Ordnungsamt Nachweise zur Haftpflichtversicherung oder Chipnummer verlangen. Wer diese Dokumente schnell vorzeigen kann, vermeidet Ärger.
- Hundeschulen nutzen: Wer mit seinem Hund regelmäßig an Kursen teilnimmt, erhält oft wertvolle Tipps zu regionalen Vorschriften und Verhalten im öffentlichen Raum – und kann Bußgelder durch korrektes Verhalten vorbeugen.
Wichtige Tipps für verantwortungsbewusste Hundehaltung in Quickborn
Wichtige Tipps für verantwortungsbewusste Hundehaltung in Quickborn
- Respektiere lokale Wild- und Naturschutzgebiete: In Quickborn gibt es sensible Biotope, die saisonal besonders geschützt sind. Halte dich an Wege und informiere dich vorab, ob Hunde dort überhaupt erlaubt sind.
- Soziale Rücksichtnahme: Nicht jeder ist ein Hundefan. Lass deinen Hund nicht ungefragt auf andere Menschen oder Tiere zulaufen – das schafft Vertrauen und verhindert Konflikte.
- Hinterlassenschaften beseitigen: Hundekotbeutel gehören zur Grundausstattung. In Quickborn stehen an vielen Stellen Spender bereit. Nutze sie, damit Wege und Grünflächen sauber bleiben.
- Regelmäßige Gesundheitschecks: Die Stadt empfiehlt, Hunde jährlich beim Tierarzt durchchecken zu lassen. So schützt du nicht nur deinen Vierbeiner, sondern auch andere Tiere und Menschen vor übertragbaren Krankheiten.
- Geräuschpegel beachten: In Wohngebieten kann ständiges Bellen schnell zum Ärgernis werden. Achte darauf, dass dein Hund nicht dauerhaft Lärm verursacht – das fördert ein gutes Miteinander.
- Teilnahme an lokalen Infoveranstaltungen: Quickborn bietet immer wieder Informationsabende oder Hundewanderungen an. Dort erhältst du aktuelle Tipps und lernst andere verantwortungsbewusste Halter kennen.
Ansprechpartner und Informationsstellen der Stadt Quickborn
Ansprechpartner und Informationsstellen der Stadt Quickborn
Für Fragen rund um die Leinenpflicht, aktuelle Ausnahmeregelungen oder individuelle Anliegen bietet die Stadt Quickborn mehrere direkte Anlaufstellen. Wer sich unsicher ist oder spezielle Situationen klären möchte, findet hier kompetente Unterstützung:
- Ordnungsamt Quickborn: Das Ordnungsamt ist die zentrale Stelle für Auskünfte zu Hundehaltung, Bußgeldern und Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen. Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich während der Sprechzeiten möglich.
- Bürgerbüro: Hier erhalten Hundebesitzer Formulare zur Anmeldung, Informationen zu Hundesteuer und Hinweise zu gesetzlichen Änderungen. Das Bürgerbüro leitet auch Anliegen an die zuständigen Fachbereiche weiter.
- Offizielle Website der Stadt Quickborn: Unter www.quickborn.de stehen aktuelle Satzungen, Übersichten zu Hundeauslaufzonen und Hinweise auf Veranstaltungen oder Infoabende zum Download bereit.
- Lokale Tierärzte und Hundeschulen: Viele Praxen und Hundetrainer in Quickborn kooperieren mit der Stadt und geben praxisnahe Tipps zu regionalen Besonderheiten.
Für individuelle Beratung empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Fachbereich. So erhält man gezielte und verlässliche Auskünfte – und bleibt bei allen Fragen rund um die Hundehaltung in Quickborn immer auf dem neuesten Stand.
Nützliche Links zum Thema
- Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde - Hamburg.de
- Informationen für Hundebesitzer - Kreis Pinneberg
- Befreiung von der Leinenpflicht beantragen - Hamburg.de
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FAQ zur Leinenpflicht für Hundebesitzer in Quickborn
Wo gilt in Quickborn die Leinenpflicht für Hunde?
In Quickborn besteht Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften, in Parks und Grünanlagen (sofern nicht anders ausgewiesen), auf Schulhöfen, Spielplätzen, im Nahbereich von Kitas sowie bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden.
Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht in Quickborn?
Ja, Ausnahmen gelten auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet, auf gewissen Wald- und Feldwegen außerhalb der Brut- und Setzzeit sowie auf privaten, vollständig eingezäunten Grundstücken mit Einverständnis des Eigentümers.
Welche besonderen Regeln gelten für als gefährlich eingestufte Hunde?
Gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen, ausbruchsicheren Grundstücks immer an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen – Ausnahmen sind nur mit bestandenen Wesenstest und behördlicher Genehmigung möglich. Nur sachkundige Personen dürfen diese Hunde ausführen.
Was droht bei Missachtung der Leinenpflicht in Quickborn?
Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Je nach Schwere des Vergehens kann die Strafe bei empfindlichen Verstößen bis zu 10.000 Euro betragen. Besonders bei wiederholten Verstößen oder in sensiblen Bereichen werden die Kontrollen streng gehandhabt.
Wie erkenne ich offizielle Hundeauslaufgebiete in Quickborn?
Offizielle Hundeauslaufgebiete sind von der Stadt Quickborn gekennzeichnet und werden auf der städtischen Website veröffentlicht. An den Eingängen der Flächen befinden sich Hinweisschilder, die das Ableinen dort ausdrücklich erlauben.