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Leinenpflicht im Stadtgebiet Paderborn: Wo muss mein Hund an die Leine?
Leinenpflicht im Stadtgebiet Paderborn: Wo muss mein Hund an die Leine?
Im gesamten Stadtgebiet Paderborn herrscht eine ziemlich klare Linie, was die Leinenpflicht betrifft. Sobald du mit deinem Hund auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Plätzen unterwegs bist, führt kein Weg an der Leine vorbei. Auch in Parks, auf Spiel- und Sportflächen sowie in allen öffentlichen Anlagen ist das Anleinen Pflicht – und zwar ohne Wenn und Aber. Das gilt übrigens nicht nur im Zentrum, sondern in sämtlichen bebauten Ortsteilen, egal ob du gerade durch die Südstadt schlenderst oder am Rande von Schloß Neuhaus unterwegs bist.
- Verkehrsflächen: Dein Hund muss auf allen Straßen, Gehwegen und Plätzen in der Stadt angeleint sein. Das schließt auch die beliebten Fußgängerzonen und Marktplätze ein.
- Öffentliche Anlagen: Ob Erholungspark, Sportplatz oder Grünfläche – überall dort ist die Leine Pflicht. Die Stadt macht da keine Ausnahmen, auch wenn es manchmal verlockend wirkt, den Hund kurz laufen zu lassen.
- Veranstaltungen und Menschenansammlungen: Bei Festen, Märkten oder größeren Menschenansammlungen darf dein Hund nicht frei laufen. Hier gilt: Leine dran, und zwar fest.
- Öffentliche Verkehrsmittel: In Bus und Bahn muss dein Hund ebenfalls angeleint sein – und je nach Größe sogar mit Maulkorb unterwegs sein.
- Öffentliche Gebäude: Sobald du mit deinem Hund ein öffentliches Gebäude, eine Schule oder einen Kindergarten betrittst, ist die Leine Pflicht. Das betrifft auch Flure und Eingangsbereiche.
Einige Flächen sind mit extra Schildern ausgestattet, die noch einmal auf die Leinenpflicht hinweisen. Wer denkt, das wäre nur ein freundlicher Hinweis, irrt: Die Stadt kontrolliert regelmäßig und ahndet Verstöße mit Bußgeldern. Es lohnt sich also, immer einen Blick auf die Beschilderung zu werfen und die Leine griffbereit zu haben. Und falls du dich fragst, ob es irgendwo im Stadtgebiet offiziell erlaubte Freilaufflächen gibt: Aktuell gibt es keine städtisch ausgewiesenen Hundewiesen, auf denen die Leinenpflicht aufgehoben wäre.
Besondere Regelungen im Wald: Wann ist das Ableinen erlaubt?
Besondere Regelungen im Wald: Wann ist das Ableinen erlaubt?
Im Wald rund um Paderborn gibt es tatsächlich eine Besonderheit, die viele Hundebesitzer erst einmal überrascht: Auf ausgewiesenen Waldwegen darfst du deinen Hund ohne Leine laufen lassen. Klingt nach Freiheit, hat aber auch seine Tücken. Denn diese Regelung gilt wirklich nur auf den klar gekennzeichneten Wegen – sobald du abseits davon unterwegs bist, ist Rücksicht gefragt.
- Freilauf nur auf Wegen: Das Ableinen ist ausschließlich auf den offiziell als Wege ausgewiesenen Strecken erlaubt. Querfeldein, durch Unterholz oder über Wiesen? Das ist tabu.
- Brut- und Setzzeit beachten: Gerade im Frühling, wenn Wildtiere Nachwuchs bekommen, solltest du deinen Hund auch auf Wegen besonders im Blick behalten. Wild aufscheuchen oder gar gefährden? Das geht gar nicht.
- Schutz der Natur: In Naturschutzgebieten oder an Waldrändern ist erhöhte Vorsicht geboten. Hier können zusätzliche Regeln gelten, die das Ableinen komplett untersagen – Schilder geben Auskunft.
- Streunende Hunde vermeiden: Es reicht nicht, den Hund einfach von der Leine zu lassen. Du musst jederzeit sicherstellen, dass er nicht wildert oder Wildtiere stört. Im Zweifel lieber angeleint lassen.
Ein kleiner Tipp aus der Praxis: Wer seinen Hund im Wald frei laufen lässt, sollte ihn zuverlässig abrufen können. Denn wenn plötzlich ein Reh aus dem Gebüsch springt, ist es oft zu spät für lange Kommandos. Die Stadt und der Kreis Paderborn setzen hier auf Eigenverantwortung – und das ist auch gut so. Aber wer’s übertreibt, riskiert Ärger mit dem Förster oder sogar ein Bußgeld.
Vor- und Nachteile der Leinenpflicht für Hundebesitzer in Paderborn
Pro | Contra |
---|---|
Erhöhte Sicherheit für Fußgänger, Kinder und andere Hunde | Eingeschränkte Bewegungsfreiheit für Hunde im Alltag |
Schutz von Wild- und Nutztieren, besonders während der Brut- und Setzzeit | Weniger Möglichkeit zum freien Auslauf und Sozialkontakt für den Hund |
Verringertes Konfliktpotenzial zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern | Mehr Aufwand für Hundebesitzer im täglichen Umgang |
Klare Regelungen sorgen für einheitliche Standards in der Stadt | Bußgelder bei Verstößen können teuer und ärgerlich sein |
Höheres Verantwortungsbewusstsein beim Führen des Hundes | Keine offiziell ausgewiesenen Freilaufzonen im Stadtgebiet |
Vereinfachte Kontrolle für Ordnungsamt und Behörden | Teilweise fehlende Flexibilität bei individuellen Bedürfnissen von Hund und Halter |
Sondervorschriften für bestimmte Hunderassen und als gefährlich eingestufte Hunde
Sondervorschriften für bestimmte Hunderassen und als gefährlich eingestufte Hunde
Für Halter von sogenannten Listenhunden oder als gefährlich eingestuften Tieren gelten in Paderborn besonders strenge Auflagen. Diese Vorschriften gehen deutlich über die allgemeine Leinenpflicht hinaus und betreffen sowohl die Haltung als auch das Führen im öffentlichen Raum.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Listenhunde – darunter beispielsweise American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen – müssen außerhalb des eigenen Grundstücks grundsätzlich immer an der Leine geführt werden. Zusätzlich ist ein Maulkorb vorgeschrieben, auch in Hausfluren, Aufzügen und auf gemeinschaftlichen Zuwegen.
- Haltungserlaubnis: Wer einen Hund dieser Kategorie halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Die Stadt prüft das im Einzelfall – und ohne diese Genehmigung geht gar nichts.
- Versicherungspflicht: Für gefährliche Hunde ist eine spezielle Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme vorgeschrieben. Der Nachweis muss jederzeit vorgelegt werden können.
- Individuelle Ausnahmen: In seltenen Fällen kann das Ordnungsamt Ausnahmen von der Maulkorb- oder Leinenpflicht gewähren. Dafür ist jedoch ein umfassender Wesenstest erforderlich, und die Entscheidung liegt immer im Ermessen der Behörde.
- Kontrollierte Übergabe: Das Überlassen eines Listenhundes an andere Personen ist nur erlaubt, wenn diese ebenfalls alle erforderlichen Nachweise und Genehmigungen besitzen. Sonst drohen empfindliche Strafen.
Wer mit einem gefährlichen Hund unterwegs ist, sollte die entsprechenden Dokumente – Erlaubnis, Versicherungsnachweis, Sachkundenachweis – immer griffbereit haben. Die Kontrollen sind in Paderborn keineswegs selten und Verstöße werden konsequent geahndet. Ein kleiner Formfehler kann hier schnell teuer werden.
Hundeverbot auf Kinderspielplätzen: Was gilt in Paderborn?
Hundeverbot auf Kinderspielplätzen: Was gilt in Paderborn?
In Paderborn herrscht auf allen öffentlichen Kinderspielplätzen ein absolutes Hundeverbot. Das betrifft nicht nur freilaufende, sondern auch angeleinte Hunde – und ja, auch der kleine Chihuahua im Arm zählt dazu. Die Stadt setzt damit ein klares Zeichen für die Sicherheit und Hygiene der spielenden Kinder.
- Beschilderung: Die meisten Spielplätze sind deutlich mit Schildern versehen, die auf das Hundeverbot hinweisen. Wer trotzdem mit Hund den Bereich betritt, riskiert ein Bußgeld.
- Abgrenzung: Auch wenn ein Spielplatz nicht umzäunt ist, gilt das Verbot ab der klar erkennbaren Fläche, die als Spielplatz ausgewiesen ist. Es reicht also nicht, den Hund „nur am Rand“ zu führen.
- Keine Ausnahmen: Weder Begleithunde noch besonders kleine oder alte Hunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Stadt macht hier keine Unterschiede.
- Kontrollen: Das Ordnungsamt kontrolliert gezielt an Spielplätzen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen, unabhängig davon, ob der Hund angeleint ist oder nicht.
Wer also mit Hund unterwegs ist, sollte Kinderspielplätze konsequent meiden – auch bei schlechtem Wetter oder wenn scheinbar niemand dort spielt. Die Regel gilt immer und überall im Stadtgebiet.
Hundekot entsorgen: Ihre Pflichten als Hundebesitzer in Paderborn
Hundekot entsorgen: Ihre Pflichten als Hundebesitzer in Paderborn
Wer in Paderborn mit Hund unterwegs ist, kommt um das Thema Hundekot nicht herum. Die Stadt nimmt es da ziemlich genau: Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners unverzüglich und vollständig zu entfernen. Das gilt nicht nur auf Gehwegen, sondern ebenso auf Grünstreifen, an Straßenrändern oder in öffentlichen Parks.
- Kostenlose Hundekotbeutel: An zahlreichen Standorten im Stadtgebiet – zum Beispiel an beliebten Spazierwegen oder Parkeingängen – stellt die Stadt Paderborn kostenlose Hundekotbeutelspender bereit. Wer keinen Beutel dabei hat, kann sich dort unkompliziert bedienen.
- Entsorgung: Die gefüllten Beutel gehören ausschließlich in öffentliche Abfallbehälter oder die eigene Restmülltonne. Ein Wegwerfen in die Natur, in Gullys oder in Büsche ist strikt untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt.
- Kontrollen und Bußgelder: Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Wer erwischt wird, wie er Hundekot liegen lässt oder unsachgemäß entsorgt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen – die Beträge können überraschend hoch ausfallen.
- Vorbildfunktion: Wer seinen Hundekot ordnungsgemäß entsorgt, trägt nicht nur zur Sauberkeit bei, sondern auch zum guten Miteinander in der Nachbarschaft. In Paderborn wird das übrigens von vielen Anwohnern sehr genau beobachtet.
Ein kleiner, aber wichtiger Tipp: Am besten immer mehrere Beutel dabeihaben – es gibt kaum etwas Peinlicheres, als im entscheidenden Moment ohne dazustehen. So bleibt Paderborn sauber und die Hundebesitzer ersparen sich unnötigen Ärger.
Welche Ausnahmen und Befreiungen sind möglich?
Welche Ausnahmen und Befreiungen sind möglich?
In Paderborn gibt es tatsächlich einige wenige Situationen, in denen Hundebesitzer eine Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht beantragen können. Allerdings ist das kein Selbstläufer, sondern an strenge Bedingungen geknüpft. Wer meint, einfach mal so ohne Leine unterwegs sein zu dürfen, wird schnell eines Besseren belehrt.
- Individuelle Befreiung nach Prüfung: Das Ordnungsamt kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen, etwa wenn ein Hund nachweislich ungefährlich ist. Voraussetzung ist meist ein bestandener Wesenstest und der Nachweis besonderer Sachkunde des Halters.
- Therapie- und Assistenzhunde: Für speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderung oder Erkrankung begleiten, sind Ausnahmen im Einzelfall möglich. Hier ist ein ärztliches Attest sowie ein Nachweis über die Ausbildung des Hundes erforderlich.
- Vorübergehende Befreiungen: In seltenen Fällen kann das Ordnungsamt zeitlich befristete Ausnahmen zulassen, etwa bei Veranstaltungen oder für Trainingszwecke auf gesonderten Flächen. Auch hier gilt: Ohne schriftliche Genehmigung läuft nichts.
- Keine pauschalen Ausnahmen: Für gewöhnliche Familienhunde oder aufgrund persönlicher Vorlieben werden keine pauschalen Befreiungen ausgesprochen. Die Entscheidung liegt immer im Ermessen der Behörde und wird sehr genau geprüft.
Wichtig: Wer eine Ausnahme nutzen möchte, muss die entsprechende Genehmigung stets mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Ohne offizielle Bestätigung drohen empfindliche Strafen – und das ganz unabhängig davon, wie brav der eigene Hund sonst ist.
Konkrete Beispiele: Wie die Leinenpflicht im Alltag umgesetzt wird
Konkrete Beispiele: Wie die Leinenpflicht im Alltag umgesetzt wird
Wie sieht das Ganze nun im echten Leben aus? Hier ein paar typische Alltagssituationen, die zeigen, wie Hundebesitzer in Paderborn mit der Leinenpflicht umgehen müssen – und zwar ganz praktisch:
- Beim morgendlichen Spaziergang durch die Innenstadt führt eine Hundebesitzerin ihren Labrador an der kurzen Leine. Sie wechselt gezielt auf die andere Straßenseite, als eine Gruppe Schulkinder entgegenkommt, um Stress zu vermeiden.
- Ein Hundetrainer nutzt eine lange Schleppleine auf einer öffentlichen Wiese, um seinem Schäferhund Kommandos beizubringen. Die Leine bleibt dabei stets in der Hand, sodass der Hund kontrollierbar bleibt – das Training findet außerhalb von Stoßzeiten statt, wenn kaum andere Menschen unterwegs sind.
- Im Bus nach Elsen hat ein Fahrgast seinen mittelgroßen Hund an der Leine und trägt zusätzlich einen Maulkorb, weil gerade viele Menschen einsteigen. Der Hund bleibt ruhig neben dem Sitzplatz, ohne andere Fahrgäste zu behindern.
- Bei einem Straßenfest im Ortsteil Sande führt ein Ehepaar ihren Hund eng am Körper, damit er nicht zwischen die Menschenmengen gerät. Sie achten darauf, dass der Hund nicht an Ständen schnuppert oder Essensreste aufnimmt.
- Ein Jogger mit Hund nutzt den frühen Morgen, um auf einem wenig frequentierten Weg zu laufen. Der Hund bleibt dabei an der Leine, auch wenn keine anderen Menschen zu sehen sind – zur Sicherheit und aus Rücksicht auf mögliche Radfahrer.
Diese Beispiele zeigen: Die Leinenpflicht ist kein abstraktes Gesetz, sondern Teil des täglichen Miteinanders in Paderborn. Wer vorausschauend handelt und die Umgebung im Blick behält, sorgt für entspannte Begegnungen – und erspart sich und anderen unnötigen Ärger.
Folgen bei Verstößen: Diese Bußgelder drohen in Paderborn
Folgen bei Verstößen: Diese Bußgelder drohen in Paderborn
Wer in Paderborn gegen die Leinenpflicht oder andere Hunderegeln verstößt, muss mit teils empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Stadt geht dabei keineswegs zimperlich vor – und das ist auch gut so, denn nur so bleibt das Miteinander fair und sicher.
- Leinenpflicht missachtet: Wird ein Hund außerhalb erlaubter Bereiche ohne Leine erwischt, kann das Bußgeld je nach Situation und Gefährdung schnell zwischen 35 € und 150 € liegen.
- Wiederholte Verstöße: Wer mehrfach auffällt, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Im Wiederholungsfall können Summen von bis zu 500 € fällig werden.
- Hund in verbotenen Bereichen: Das Betreten von Kinderspielplätzen oder anderen ausdrücklich ausgeschlossenen Flächen mit Hund kann Bußgelder ab 100 € nach sich ziehen.
- Gefährdung durch Hund: Kommt es zu einer konkreten Gefährdung von Menschen oder Tieren, wird das als schwerwiegender Verstoß gewertet. Hier sind Bußgelder bis zu 1.000 € möglich, im Extremfall sogar noch mehr.
- Fehlende Nachweise: Wer erforderliche Dokumente wie Haltererlaubnis oder Versicherungsnachweis nicht vorzeigen kann, riskiert zusätzliche Strafen und unter Umständen sogar ein Haltungsverbot.
Die Stadt Paderborn ahndet Verstöße nicht nur nach Aktenlage, sondern prüft stets die Umstände des Einzelfalls. Dennoch gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – und die Bußgelder können schneller im Briefkasten landen, als man denkt.
Wichtige Anlaufstellen und Kontaktdaten für Hundebesitzer
Wichtige Anlaufstellen und Kontaktdaten für Hundebesitzer
Für Hundebesitzer in Paderborn gibt es mehrere zentrale Stellen, die bei Fragen, Anträgen oder Problemen rund um Hundehaltung und Leinenpflicht weiterhelfen. Hier findest du die wichtigsten Kontakte und deren Aufgabenbereiche:
-
Ordnungsamt Paderborn
Für Anträge auf Ausnahmegenehmigungen, Meldung von Verstößen, Beratung zu Vorschriften und Beantragung von Haltungsanzeigen.
Telefon: 05251 / 88-0
E-Mail: ordnungsamt@paderborn.de -
Stadtkasse Paderborn – Hundesteuer
Zuständig für Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Hunden sowie Fragen zur Hundesteuer.
Telefon: 05251 / 88-11777
E-Mail: stadtkasse@paderborn.de -
Veterinäramt Kreis Paderborn
Beratung zu Gesundheit, Impfpflichten und besonderen Auflagen für bestimmte Hunderassen.
Telefon: 05251 / 308-0
E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de -
Hundekotbeutel-Standorte
Informationen zu den Standorten erhältst du beim Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz.
Telefon: 05251 / 88-12345
E-Mail: umweltamt@paderborn.de
Für aktuelle Formulare, Online-Anträge und weiterführende Informationen empfiehlt sich ein Blick auf die offizielle Website der Stadt Paderborn unter www.paderborn.de.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten zur Leinenpflicht in Paderborn auf einen Blick
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten zur Leinenpflicht in Paderborn auf einen Blick
- Aktualität beachten: Die Regelungen zur Leinenpflicht werden regelmäßig überprüft und können sich kurzfristig ändern – insbesondere bei besonderen Ereignissen oder neuen städtischen Verordnungen.
- Verknüpfung mit Hundesteuer: Wer seinen Hund in Paderborn anmeldet, erhält automatisch Informationen zu den geltenden Leinenregelungen. Änderungen werden meist mit dem Hundesteuerbescheid verschickt.
- Digitale Services: Viele Anträge, etwa auf Befreiung oder Anmeldung, lassen sich mittlerweile online erledigen. Die Stadt bietet hierfür spezielle Formulare und Kontaktmöglichkeiten auf ihrer Website an.
- Hinweisschilder und QR-Codes: Neu installierte Schilder in Parks und an Waldrändern sind teilweise mit QR-Codes versehen, die direkt zu aktuellen Informationen und Karten mit erlaubten Freilaufzonen führen.
- Erweiterte Kontrollbefugnisse: Mitarbeitende des Ordnungsamts dürfen bei Verdacht auf Verstöße auch die Personalien aufnehmen und gegebenenfalls vor Ort Platzverweise aussprechen.
- Mitwirkung der Bürger: Hinweise aus der Bevölkerung zu Verstößen gegen die Leinenpflicht werden von der Stadt ernst genommen und können anonym gemeldet werden.
Wer in Paderborn mit Hund unterwegs ist, sollte sich nicht nur auf Gewohnheiten verlassen, sondern regelmäßig die offiziellen Informationen prüfen – so bleibt man auf der sicheren Seite und erspart sich böse Überraschungen.
Nützliche Links zum Thema
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Häufige Fragen zur Hundehaltung und Leinenpflicht in Paderborn
Gilt in Paderborn eine generelle Leinenpflicht für Hunde?
Ja, im gesamten Stadtgebiet Paderborn besteht eine generelle Leinenpflicht. Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen, in Parks sowie in öffentlichen Anlagen immer angeleint werden. Das gilt für alle bebauten Ortsteile.
Wann und wo darf ich meinen Hund im Wald ohne Leine laufen lassen?
Im Kreis Paderborn darfst du deinen Hund auf ausgewiesenen Waldwegen ohne Leine führen. Abseits dieser Wege gilt jedoch strenge Rücksichtnahme – insbesondere während der Brut- und Setzzeit. In Naturschutzgebieten und an Waldrändern können zusätzliche Regeln gelten.
Welche Vorschriften gelten für als gefährlich eingestufte Hunde oder Listenhunde?
Für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen (Listenhunde) gilt in Paderborn eine strikte Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks. Zudem ist eine Haltungserlaubnis erforderlich. Das Ordnungsamt kann individuelle Ausnahmen nach Prüfung gewähren.
Darf ich mit meinem Hund auf Kinderspielplätze in Paderborn?
Nein, auf allen öffentlichen Kinderspielplätzen in Paderborn herrscht absolutes Hundeverbot – unabhängig davon, ob dein Hund angeleint ist oder nicht.
Was muss ich tun, wenn mein Hund im öffentlichen Raum Kot absetzt?
Du bist verpflichtet, die Hinterlassenschaften deines Hundes im öffentlichen Raum unverzüglich und vollständig zu beseitigen. Im Stadtgebiet gibt es kostenlose Hundekotbeutelspender. Eine Nichtentfernung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit Bußgeld bestraft werden.