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    Leinenpflicht Odenwald: Wissenswertes für Spaziergänge mit Hund

    03.06.2025 39 mal gelesen 1 Kommentare
    • Im Odenwald gilt in vielen Gemeinden eine generelle Leinenpflicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen.
    • Besonders in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit ist das Anleinen von Hunden vorgeschrieben.
    • Bei Missachtung der Leinenpflicht können Bußgelder verhängt werden.

    Rechtliche Grundlagen der Leinenpflicht im Odenwaldkreis

    Im Odenwaldkreis regelt die Gefahrenabwehrverordnung des Landes Hessen, wann und wo Hunde an die Leine gehören. Wichtig zu wissen: Es gibt keine pauschale Leinenpflicht im gesamten Kreisgebiet, sondern spezifische Vorgaben für verschiedene Situationen und Orte. Besonders im Fokus stehen öffentliche Bereiche wie Märkte, Feste, Gaststätten und Verkehrsmittel – hier ist das Anleinen zwingend vorgeschrieben. Auf ausgeschilderten Flächen, etwa in Parks oder auf bestimmten Freiflächen, können zusätzliche lokale Regelungen gelten, die von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

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    Im Wald wiederum besteht keine generelle Leinenpflicht. Allerdings verlangt das Gesetz, dass Hunde jederzeit unter Kontrolle bleiben und auf Zuruf sicher zurückkommen. Kann der Halter das nicht gewährleisten, drohen im Ernstfall strengere Auflagen. In sensiblen Naturräumen, etwa bei Wildwechsel oder in Naturschutzgebieten, können weitere Einschränkungen greifen – diese sind meist deutlich ausgeschildert.

    Die Besonderheit im Odenwaldkreis: Die rechtlichen Grundlagen werden regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen, wie etwa das Auftreten von Wölfen oder Veränderungen im Wildbestand, angepasst. Wer mit seinem Hund unterwegs ist, sollte daher immer auf lokale Hinweise achten und sich bei Unsicherheiten direkt beim Ordnungsamt oder der Kreisverwaltung informieren. Das schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern sorgt auch für ein entspanntes Miteinander von Mensch, Hund und Natur.

    Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit: Was gilt für Hundehalter?

    Die Brut- und Setzzeit im Odenwaldkreis beginnt am 1. März und endet am 15. Juni. In diesem Zeitraum gelten für Hundehalter verschärfte Regeln, die über das übliche Maß hinausgehen. Der Schutz von Jungwild und bodenbrütenden Vögeln steht im Mittelpunkt – und das bedeutet: Der Hund muss in vielen Bereichen zwingend an die Leine.

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    • Die Leine darf während dieser Zeit maximal 2 Meter lang sein, wenn es sich um eine feste Leine handelt. Bei Flexi-Leinen sind bis zu 10 Meter erlaubt.
    • Hunde müssen stets im direkten Einwirkungsbereich bleiben. Das heißt: Der Halter muss jederzeit Einfluss auf das Tier nehmen können, kein „Freilauf auf Sicht“.
    • Viele Kommunen im Odenwaldkreis, etwa Erbach oder Michelstadt, kontrollieren die Einhaltung der Leinenpflicht besonders streng und ahnden Verstöße mit Bußgeldern.
    • Die Regelungen gelten nicht nur für Wälder, sondern auch für Felder, Wiesen und naturnahe Flächen, auf denen Wildtiere ihre Jungen aufziehen.

    Wer sich unsicher ist, ob für eine bestimmte Fläche die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit gilt, sollte auf lokale Beschilderungen achten oder direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen. Im Zweifel gilt: Leine dran – zum Schutz der Wildtiere und zur eigenen Sicherheit.

    Vor- und Nachteile der Leinenpflicht im Odenwaldkreis für Hundespaziergänge

    Pro (Vorteile) Contra (Nachteile)
    Schützt Wild- und Nutztiere, insbesondere während der Brut- und Setzzeit Weniger Bewegungsfreiheit für den Hund
    Reduziert Gefahren für andere Menschen, Kinder und Hunde Manche Hunde reagieren gestresst auf die Leine
    Verhindert ungewolltes Jagen oder Wegrennen des Hundes Spaziergänge können weniger entspannt wirken
    Klare Rechtslage und Schutz vor Bußgeldern In einigen Gebieten unsichere oder wechselnde Regelungen
    Fördert ein rücksichtsvolles Miteinander von Mensch, Hund und Natur Erhöhter Organisationsaufwand (z. B. Leinenwahl, Kontrolle auf Defekte)
    Mehr Sicherheit bei Begegnungen mit Herdenschutzhunden und Weideflächen Manche Hundebesitzer empfinden Leinenpflicht als Einschränkung des Hundewesens

    Sonderregeln für gefährliche Hunde im Odenwaldkreis

    Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten im Odenwaldkreis besonders strenge Auflagen. Diese Tiere müssen im gesamten öffentlichen Raum grundsätzlich an der Leine geführt werden. Zusätzlich ist das Tragen eines Maulkorbs verpflichtend – Ausnahmen gibt es so gut wie keine, selbst auf wenig frequentierten Wegen oder in ländlichen Gebieten.

    • Die Leinenpflicht gilt unabhängig von Tageszeit, Jahreszeit oder besonderen Ereignissen.
    • Eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Der Nachweis darüber muss bei jedem Spaziergang mitgeführt werden.
    • Wer einen positiven Wesenstest für seinen Hund vorweisen kann, kann unter Umständen eine Befreiung von einzelnen Pflichten beantragen. Diese Befreiung gilt jedoch ausschließlich in Bereichen mit geringem Publikumsverkehr und muss explizit von der Behörde genehmigt werden.
    • Die zuständigen Ordnungsämter führen regelmäßige Kontrollen durch und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung konsequent nach.

    Verstöße gegen diese Sonderregeln können nicht nur mit empfindlichen Bußgeldern, sondern im Extremfall sogar mit einem Haltungsverbot oder der Wegnahme des Hundes geahndet werden. Wer sich unsicher ist, ob sein Hund als gefährlich eingestuft wird, sollte unbedingt Rücksprache mit der Kreisverwaltung halten.

    Zusammenleben mit Herdenschutzhunden: Verhalten an Weideflächen

    Herdenschutzhunde sind im Odenwaldkreis keine Seltenheit mehr. Gerade an Weideflächen mit Schafen oder Ziegen begegnet man ihnen immer häufiger. Diese Hunde sind speziell ausgebildet, um ihre Herde zu verteidigen – auch gegen fremde Hunde oder Menschen, die sich der Weide nähern.

    • Weideflächen niemals betreten: Herdenschutzhunde werten das als Bedrohung. Ein Betreten kann zu ernsthaften Konflikten führen.
    • Eigene Hunde immer anleinen und dicht bei sich führen: Selbst ein friedlicher Hund kann von Herdenschutzhunden als Eindringling gesehen werden.
    • Ruhig und zügig an der Weide vorbeigehen: Kein Herumstehen, keine hektischen Bewegungen – das beruhigt die Situation und signalisiert, dass keine Gefahr droht.
    • Herdenschutzhunde nicht ansprechen oder füttern: Sie sind keine Streichelhunde, sondern arbeiten und reagieren auf Fremde mit Misstrauen.
    • Eltern sollten Kinder sensibilisieren: Kinder sollten lernen, Abstand zu halten und nicht auf die Hunde zuzulaufen.

    Wer diese einfachen Regeln beherzigt, schützt nicht nur sich und seinen Hund, sondern unterstützt auch die wichtige Arbeit der Herdenschutzhunde im Odenwald. Im Zweifel lieber einen kleinen Umweg machen – das ist allemal entspannter, als einen Konflikt zu riskieren.

    Konkrete Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen

    Wer gegen die Leinenpflicht im Odenwaldkreis verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Verstoßes und den jeweiligen Umständen ab. Bereits das einmalige Nichtanleinen in vorgeschriebenen Bereichen kann 50 bis 80 Euro kosten1. Kommt es zu einer Gefährdung von Menschen, Wild- oder Nutztieren, schnellen die Beträge rasch in den dreistelligen Bereich.

    • Wiederholte Verstöße werden härter geahndet – die Bußgelder steigen deutlich an und können bis zu 500 Euro betragen.
    • Führt das Fehlverhalten zu einem Vorfall mit Personenschaden oder einer Attacke auf Nutztiere, drohen zusätzlich zivilrechtliche Forderungen und unter Umständen ein Hundehaltungsverbot.
    • In besonders gravierenden Fällen, etwa bei der Missachtung von Auflagen für gefährliche Hunde, kann die Kreisverwaltung die Wegnahme des Hundes anordnen.
    • Auch das Nichtmitführen eines vorgeschriebenen Versicherungsnachweises wird mit einem Bußgeld belegt.

    Wer sich unsicher ist, ob und wo eine Leinenpflicht gilt, sollte lieber einmal mehr nachfragen – Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die Kontrollen sind im Odenwaldkreis keineswegs nur Formsache, sondern werden regelmäßig und gezielt durchgeführt.

    Empfehlungen für sichere und stressfreie Spaziergänge im Odenwald

    Ein entspannter Spaziergang mit Hund im Odenwald beginnt schon bei der Planung. Wer sich vorher über aktuelle Hinweise der Gemeinden informiert, etwa zu temporären Sperrungen oder Wildbeobachtungen, ist klar im Vorteil. Manche Wege sind saisonal besonders stark frequentiert – hier empfiehlt es sich, auf ruhigere Alternativen auszuweichen, um Stress für Mensch und Tier zu vermeiden.

    • Unbekannte Strecken? Am besten vorher auf digitalen Karten oder Gemeindewebseiten checken, ob Weideflächen oder Naturschutzgebiete auf der Route liegen.
    • Gerade im Frühjahr und Herbst können plötzlich größere Schafherden oder Rinder den Weg kreuzen. In solchen Fällen lieber rechtzeitig einen Bogen machen, statt sich und den Hund in eine brenzlige Situation zu bringen.
    • Ein kleiner Tipp aus der Praxis: Wasser und eine kleine Erste-Hilfe-Ausrüstung für den Hund gehören immer in den Rucksack. Dornen, Zecken oder auch mal ein Splitter sind im Odenwald keine Seltenheit.
    • Reflektierende Halsbänder oder Leinen erhöhen die Sichtbarkeit in der Dämmerung und auf schmalen Waldwegen – gerade in der dunkleren Jahreszeit ein echter Sicherheitsgewinn.
    • Für besonders neugierige Hunde lohnt sich das Üben von Rückruf und „Stopp“-Signalen vor dem Ausflug. Das gibt Sicherheit, falls doch mal ein Reh am Waldrand auftaucht.

    Wer sich an diese einfachen, aber wirkungsvollen Empfehlungen hält, erlebt den Odenwald von seiner schönsten Seite – und kommt mit einem entspannten Vierbeiner nach Hause.

    Beispiel: Ein Spaziergang mit Hund zur Brut- und Setzzeit

    Ein typischer Spaziergang im Odenwald während der Brut- und Setzzeit beginnt oft schon mit einem prüfenden Blick auf die Beschilderung am Waldrand. Heute ist es Anfang April, das Gras steht hoch, und aus dem Unterholz sind leise Vogelstimmen zu hören. Die Leine – fest in der Hand, keine Flexi-Leine, sondern bewusst die kurze Variante – sorgt dafür, dass der Hund nah am Bein bleibt.

    • Bereits nach wenigen Metern begegnet man einer Familie mit Kindern, die auf einen Hinweis der Stadtverwaltung aufmerksam machen: „Bitte Hunde anleinen – Wildtiere ziehen ihren Nachwuchs auf.“ Das sorgt für ein kurzes Gespräch und gibt Sicherheit, alles richtig zu machen.
    • Ein Stück weiter, am Rand einer Wiese, raschelt es plötzlich im Gebüsch. Der Hund zeigt Interesse, doch ein ruhiges Kommando genügt, und er bleibt stehen. Die Leine verhindert, dass er losstürmt – gerade jetzt ein Muss, denn Rehkitze oder Junghasen könnten sich im hohen Gras verstecken.
    • Die Route führt entlang eines kleinen Bachs. Hier liegen oft Nester von Bodenbrütern, die man leicht übersieht. Mit wachem Blick und dem Hund dicht bei sich, bleibt man auf dem Hauptweg und verzichtet auf Abkürzungen querfeldein.
    • Am Ende des Spaziergangs wird der Hund für sein ruhiges Verhalten gelobt. Ein kurzer Blick auf die Uhr: Die Runde hat etwas länger gedauert als sonst, aber das Gefühl, Rücksicht genommen zu haben, überwiegt.

    So ein Spaziergang zeigt, dass Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit während der Brut- und Setzzeit nicht nur Vorschrift, sondern gelebter Naturschutz sind – und eigentlich ganz einfach umzusetzen.

    Kontakte und Beratungsangebote im Odenwaldkreis für Hundehalter

    Im Odenwaldkreis gibt es gezielte Anlaufstellen für Hundehalter, die Fragen zu Leinenpflicht, Hundehaltung oder speziellen Situationen haben. Die Kreisverwaltung Odenwaldkreis bietet individuelle Beratung – etwa zu Fördermöglichkeiten für Tierhalter, rechtlichen Besonderheiten oder Verhaltensregeln im Umgang mit Herdenschutzhunden.

    • Telefonische Auskünfte: Unter der zentralen Nummer 06062 70-0 erreichen Hundehalter kompetente Ansprechpartner, die auch bei komplexeren Anliegen weiterhelfen.
    • Persönliche Beratung: In der Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach, können nach Terminvereinbarung individuelle Gespräche geführt werden – etwa zur Klärung von Einzelfällen oder zur Unterstützung bei Anträgen.
    • Fachberatung für Tierhalter: Wer Förderungen für Zäune, Herdenschutzhunde oder Landschaftspflege beantragen möchte, erhält detaillierte Informationen zu Voraussetzungen und Abläufen direkt bei der Kreisverwaltung.
    • Online-Informationen: Die Website des Odenwaldkreises hält aktuelle Hinweise, Formulare und Ansprechpartner bereit – praktisch für die schnelle Orientierung von unterwegs.

    Gerade bei Unsicherheiten rund um Sonderregelungen, Konflikte mit anderen Hundehaltern oder Fragen zu Naturschutzgebieten lohnt sich die Kontaktaufnahme. Die Beratungsangebote sind nicht nur für neue Hundebesitzer hilfreich, sondern auch für erfahrene Halter, die sich über Änderungen informieren möchten.

    Fördermöglichkeiten und Unterstützung für Tierhalter im Odenwald

    Tierhalter im Odenwaldkreis profitieren von gezielten Förderprogrammen, die den Schutz von Nutztieren und die nachhaltige Landschaftspflege unterstützen. Besonders im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Prävention von Wolfsübergriffen und zur Sicherung traditioneller Weidewirtschaft.

    • Finanzielle Zuschüsse gibt es für die Anschaffung und Modernisierung von Schutzzäunen. Diese Förderungen decken sowohl Materialkosten als auch die Installation ab, sofern bestimmte Mindeststandards eingehalten werden.
    • Herdenschutzhunde werden nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch bei der Ausbildung gefördert. Die Programme berücksichtigen dabei sowohl die Erstanschaffung als auch laufende Kosten für Training und tierärztliche Betreuung.
    • Weiterbildung und Qualifikation von Fachpersonal für Landschaftspflege werden durch spezielle Schulungen und Lehrgänge unterstützt. Ziel ist es, die Kompetenz im Umgang mit Herdenschutzhunden und modernen Schutzmaßnahmen zu stärken.
    • Beratung und Antragshilfe erhalten Tierhalter direkt bei der Kreisverwaltung. Experten begleiten die Antragstellung, prüfen die Förderfähigkeit und helfen bei der Auswahl passender Maßnahmen.

    Wer Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, sollte frühzeitig Kontakt zur Kreisverwaltung aufnehmen und sich über aktuelle Fristen und Voraussetzungen informieren. So lassen sich Schutz und Wirtschaftlichkeit optimal verbinden.

    Kurzüberblick: Die wichtigsten Tipps zur Leinenpflicht auf einen Blick

    Für einen reibungslosen Spaziergang mit Hund im Odenwaldkreis lohnt sich ein Blick auf diese ergänzenden Hinweise:

    • Leinenpflicht kann auch temporär für bestimmte Veranstaltungen oder bei erhöhtem Wildaufkommen kurzfristig angeordnet werden – aktuelle Aushänge an Wanderparkplätzen oder Gemeindewebseiten beachten.
    • In einigen Gemeinden werden Leinenkontrollen mit mobilen Teams durchgeführt, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen.
    • Leinen sind regelmäßig auf Defekte zu prüfen, da beschädigte Leinen im Schadensfall als Verstoß gewertet werden können.
    • Bei Unsicherheiten über die örtlichen Regelungen empfiehlt sich ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt – so lassen sich Missverständnisse vermeiden.
    • Nach einem Vorfall (z.B. Hund entlaufen, Wildkontakt) ist eine zeitnahe Meldung an die zuständige Behörde ratsam, um mögliche Konsequenzen abzumildern.

    Mit diesen zusätzlichen Tipps sind Hundehalter im Odenwaldkreis bestens vorbereitet und können flexibel auf wechselnde Situationen reagieren.

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    FAQ zur Leinenpflicht für Hundebesitzer im Odenwald

    Gibt es im Odenwaldkreis eine generelle Leinenpflicht für Hunde?

    Nein, eine generelle Leinenpflicht besteht im Odenwaldkreis nicht. Es gibt jedoch in bestimmten Bereichen wie auf Veranstaltungen, in Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln und je nach Beschilderung in Parks und Freiflächen eine Leinenpflicht. Außerdem gelten während der Brut- und Setzzeit sowie bei gefährlichen Hunden besondere Vorschriften.

    Wann gilt im Odenwaldkreis eine verpflichtende Leinenpflicht für meinen Hund?

    Eine verpflichtende Leinenpflicht gilt insbesondere während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juni. In diesem Zeitraum müssen Hunde auf Feldern, Wiesen, im Wald und in vielen städtischen Bereichen angeleint werden. Auch auf Weiden mit Herdenschutzhunden sowie in öffentlichen Einrichtungen und bei bestimmten Veranstaltungen ist das Anleinen vorgeschrieben. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt generell Leinen- und Maulkorbpflicht.

    Wie lang darf die Leine während der Brut- und Setzzeit höchstens sein?

    Während der Brut- und Setzzeit darf eine feste Leine maximal 2 Meter lang sein. Flexi-Leinen sind bis zu 10 Meter zugelassen. Der Hund muss dennoch jederzeit im direkten Einwirkungsbereich seines Halters bleiben.

    Was muss ich beim Spaziergang mit Hund an Weideflächen mit Herdenschutzhunden beachten?

    Betreten Sie keinesfalls die Weidefläche, auch nicht auf schmalen Pfaden. Führen Sie Ihren Hund immer an der Leine und gehen Sie zügig und ruhig an der Weide vorbei. Sprechen Sie die Herdenschutzhunde nicht an und animieren Sie Ihren eigenen Hund nicht zum Bellen oder Spielen in der Nähe der Weide.

    Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht im Odenwaldkreis?

    Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern von 50 bis 80 Euro rechnen. Bei wiederholten oder schweren Verstößen können die Strafen deutlich höher ausfallen und sogar ein Hundehaltungsverbot oder die Wegnahme des Hundes nach sich ziehen.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Ich finds komisch dass imnanderen Kommenta einer meinte Flexileinen wären nich erlaubt, aber da steht doch sogar das bis 10m bei Flexi okay ist in der Brutzeit oder hab ich das jetzt verpeilt, vll liegts auch an jeder Gemeinde, aber irgentwie blick ichs nie so ganz mit den ganzen Schildern...

    Zusammenfassung des Artikels

    Im Odenwaldkreis gilt keine generelle Leinenpflicht, aber in bestimmten Bereichen und während der Brut- und Setzzeit sind Hunde an die Leine zu nehmen; Verstöße werden streng geahndet.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informiere dich vor jedem Spaziergang über lokale Leinenpflichten: Im Odenwaldkreis gibt es keine einheitliche Leinenpflicht, sondern unterschiedliche Regelungen je nach Gemeinde, Jahreszeit und Gebiet. Achte besonders auf Beschilderungen und Hinweise an Wanderparkplätzen oder auf Gemeindewebseiten.
    2. Beachte die verschärften Regeln während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juni): In dieser Zeit müssen Hunde in vielen Bereichen zwingend an die Leine. Die Leine darf dann maximal 2 Meter lang sein (feste Leine) bzw. 10 Meter bei Flexi-Leinen. So schützt du Jungwild und Bodenbrüter effektiv.
    3. Hunde immer unter Kontrolle halten – auch ohne generelle Leinenpflicht: Im Wald gibt es zwar keine pauschale Anleinpflicht, dennoch muss dein Hund jederzeit sicher abrufbar sein. Kannst du das nicht gewährleisten, drohen strengere Auflagen oder Bußgelder.
    4. Besondere Vorsicht an Weideflächen mit Herdenschutzhunden: Betrete keine Weiden, halte deinen Hund immer an der Leine und führe ihn dicht bei dir. Gehe ruhig und zügig vorbei und lasse keine Annäherung an Herdenschutzhunde zu, um Konflikte zu vermeiden.
    5. Bußgelder und Kontrollen ernst nehmen: Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht können Bußgelder von 50 bis 500 Euro drohen, im Ernstfall sogar Haltungsverbote. Die Kontrollen im Odenwaldkreis sind regelmäßig und werden konsequent durchgeführt – Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

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