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Leinenpflicht in Nürnberg: Geltungsbereiche und Ausnahmen
Leinenpflicht in Nürnberg: Geltungsbereiche und Ausnahmen
Wer mit seinem Hund in Nürnberg unterwegs ist, sollte die Leinenpflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Stadt zieht klare Linien: In allen öffentlichen Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Hundefreilaufzonen ist die Leine Pflicht – und zwar nicht irgendeine, sondern maximal 120 cm lang und reißfest. Diese Vorgabe ist übrigens nicht verhandelbar, selbst wenn der Hund noch so brav ist. Besonders streng wird es in Naturschutzgebieten wie dem Hainberg oder den Sandgruben am Föhrenbuck: Hier gibt es so gut wie keine Ausnahmen, außer vielleicht für Jagdhunde im Einsatz. Wochenmärkte und Jahrmärkte? Auch dort gilt: Hund an die Leine, keine Diskussion.
Doch nicht überall herrscht einheitliche Regelung. Es gibt tatsächlich Ausnahmen, die man kennen sollte. In ausgewiesenen Hundefreilaufzonen darf der Hund von der Leine – aber eben nur dort. Wer sich unsicher ist, findet die genauen Standorte im offiziellen Flyer der Stadt. Außerhalb dieser Flächen ist die Leinenpflicht glasklar, und Verstöße werden durchaus geahndet. Was viele unterschätzen: Auch in Fußgängerunterführungen wie der Königstorpassage gilt die Pflicht, den Hund anzuleinen.
Unterm Strich bleibt: Wer seinen Hund in Nürnberg ohne Leine laufen lässt, sollte ganz genau wissen, wo das erlaubt ist. Die Stadt zieht hier keine halben Sachen durch – und das ist auch gut so, denn Rücksichtnahme und Sicherheit gehen einfach vor.
Verschärfte Leinenpflicht für große Hunde und spezielle Rassen
Verschärfte Leinenpflicht für große Hunde und spezielle Rassen
In Nürnberg gelten für Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 cm sowie für sogenannte Kampfhunde besonders strenge Regeln. Wer also einen großen Vierbeiner an seiner Seite hat, muss sich auf zusätzliche Einschränkungen einstellen. Diese Hunde dürfen in sämtlichen öffentlichen Anlagen, auf Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Altstadtrings nur angeleint geführt werden. Das gilt auch für verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen – ein Freilauf ist dort absolut tabu.
- Große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe): Sie müssen in den genannten Bereichen immer an der Leine bleiben, unabhängig davon, wie ruhig oder gehorsam sie sind.
- Kampfhunde: Für sie ist die Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet verpflichtend – und zwar auch in Hundefreilaufzonen. Zusätzlich ist der Zutritt zu Kinderspielplätzen und deren Umgebung strikt untersagt, selbst wenn der Hund angeleint ist.
Die Stadt Nürnberg verfolgt damit das Ziel, potenzielle Gefahrenquellen zu minimieren und ein sicheres Miteinander zu gewährleisten. Für Halter bedeutet das: Wer einen großen Hund oder einen Hund einer als gefährlich eingestuften Rasse führt, sollte sich vor jedem Spaziergang vergewissern, welche Regeln am jeweiligen Ort gelten. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird kontrolliert – und Verstöße können spürbare Konsequenzen nach sich ziehen.
Überblick: Leinenpflicht und Ausnahmen für Hunde in Nürnberg
Bereich / Situation | Leinenpflicht? | Besonderheiten / Ausnahmen | Für wen? |
---|---|---|---|
Öffentliche Grünanlagen | Ja | Max. 120 cm, reißfeste Leine | Alle Hunde |
Hundefreilaufzonen | Nein | Nur in klar gekennzeichneten Zonen | Alle Hunde (Ausnahme: Kampfhunde) |
Naturschutzgebiete (z. B. Hainberg) | Ja | Kaum Ausnahmen, evtl. Jagdhunde im Einsatz | Alle Hunde |
Wochen- und Jahrmärkte | Ja | Immer anzuleinen | Alle Hunde |
Fußgängerzonen, Altstadtring, verkehrsberuhigte Bereiche | Ja | Gilt besonders für große Hunde (ab 50 cm SH) | Alle Hunde, streng für große/Kampfhunde |
Kampfhunde | Immer | Auch in Freilaufzonen, zusätzlich Spielplatzverbot | Spezielle Rassen |
Kinderspielplätze & Umgebung | Mitführverbot | Betreten generell untersagt | Alle Hunde |
Bolzplätze, Liegewiesen | Mitführverbot | Keine Hunde erlaubt | Alle Hunde |
Fußgängerunterführungen (z. B. Königstorpassage) | Ja | Unabhängig von Größe | Alle Hunde |
Städtische Friedhöfe, Bäder, Zoo | Mitführverbot | Blindenhunde ausgenommen | Alle Hunde |
Leinenfreie Zonen: Wo in Nürnberg Hunde frei laufen dürfen
Leinenfreie Zonen: Wo in Nürnberg Hunde frei laufen dürfen
Endlich mal ohne Leine toben – das wünschen sich viele Hunde und ihre Halter. In Nürnberg gibt es dafür eigens ausgewiesene Hundefreilaufzonen. Diese Flächen sind deutlich gekennzeichnet und bieten ausreichend Platz für ausgelassenes Spiel, Sozialkontakte und Training. Die Auswahl ist gar nicht mal so klein: Vom Volkspark Marienberg über das Pegnitztal West bis hin zum Westpark – in nahezu jedem Stadtteil findet sich mindestens eine Freilauffläche.
- Die Nutzung der Freilaufzonen ist kostenlos und rund um die Uhr möglich.
- Innerhalb dieser Bereiche entfällt die Leinenpflicht vollständig – der Hund darf sich frei bewegen.
- Halter bleiben jedoch jederzeit für das Verhalten ihres Hundes verantwortlich.
- Die genauen Standorte und eine Übersichtskarte sind im offiziellen Flyer „Hunde in der Stadt“ der Stadt Nürnberg abrufbar[1].
- Einige Freilaufzonen verfügen über Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter und manchmal sogar kleine Agility-Elemente.
Wichtig: Außerhalb der markierten Zonen greift sofort wieder die Leinenpflicht. Wer also auf Nummer sicher gehen will, achtet genau auf die Beschilderung vor Ort.
[1] Flyer „Hunde in der Stadt“
Mitführverbot: Orte mit generellem Hundeverbot in Nürnberg
Mitführverbot: Orte mit generellem Hundeverbot in Nürnberg
Es gibt in Nürnberg Bereiche, in denen Hunde – unabhängig von Größe, Rasse oder Leinenstatus – grundsätzlich nicht erlaubt sind. Diese Verbotszonen dienen vor allem dem Schutz von Kindern, der Hygiene und dem störungsfreien Ablauf öffentlicher Veranstaltungen oder Einrichtungen. Blindenhunde sind von diesen Regelungen selbstverständlich ausgenommen.
- Kinderspielplätze und deren direkte Umgebung: Hier gilt ein absolutes Mitführverbot, um die Sicherheit und Sauberkeit für spielende Kinder zu gewährleisten.
- Bolzplätze und Liegewiesen: Auch auf diesen Flächen sind Hunde tabu, egal ob angeleint oder nicht.
- Städtische Friedhöfe: Aus Respekt vor der besonderen Atmosphäre und den Besuchern ist das Mitführen von Hunden hier untersagt.
- Tiergarten Nürnberg: Innerhalb des Zoogeländes dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
- Städtische Bäder: Die Mitnahme von Hunden ist in allen städtischen Schwimmbädern untersagt.
- Großveranstaltungen wie das Frühlings- und Herbstvolksfest: Während dieser Events sowie auf dem Gelände selbst gilt ein striktes Hundeverbot.
- Stadion und Großmarkt: Auch bei Sportveranstaltungen und auf dem Großmarkt sind Hunde grundsätzlich ausgeschlossen.
Hinweis: Die Einhaltung dieser Verbote wird regelmäßig kontrolliert. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt Nürnberg informiert auf ihrer Website über aktuelle und temporäre Hundeverbotszonen.
Pflichten für Halter: Leinenlänge, Kotbeseitigung und Behältnis
Pflichten für Halter: Leinenlänge, Kotbeseitigung und Behältnis
Wer mit seinem Hund in Nürnberg unterwegs ist, muss sich an einige ziemlich konkrete Vorgaben halten. Die Stadt gibt nicht nur die maximale Leinenlänge von 120 cm in bestimmten Bereichen vor, sondern verlangt auch, dass die Leine reißfest ist. Flexileinen, die sich auf mehrere Meter ausziehen lassen, sind in diesen Zonen nicht zulässig – das ist tatsächlich ein häufiger Irrtum.
- Kotbeseitigung: Hundekot auf öffentlichen Flächen muss umgehend entfernt werden. Das gilt für Gehwege, Parks, Straßenränder und sogar für kleine Grünstreifen am Straßenrand. Die Stadt nimmt das Thema Sauberkeit ziemlich ernst.
- Mitführen von Behältnissen: Es ist verpflichtend, beim Spaziergang immer geeignete Behältnisse – also Kotbeutel – dabeizuhaben. Wer ohne erwischt wird, riskiert ein Bußgeld, selbst wenn der Hund gerade nichts hinterlässt.
- Entsorgung: Die gefüllten Beutel gehören in öffentliche Abfallbehälter oder die eigene Restmülltonne, nicht in die Natur oder in die Kanalisation. Die Stadt stellt an vielen Stellen spezielle Hundekotbeutelspender und Mülleimer bereit.
Fazit: Wer diese Pflichten nicht einhält, muss mit Sanktionen rechnen. Die Kontrollen sind in Nürnberg kein leeres Gerede, sondern Alltag – und das Feedback aus der Bevölkerung zeigt, dass die meisten diese Regeln auch wirklich begrüßen.
Typische Beispiele aus dem Alltag: Was gilt konkret?
Typische Beispiele aus dem Alltag: Was gilt konkret?
- Du möchtest morgens mit deinem Hund durch ein Wohngebiet joggen? Solange du dich außerhalb einer ausgewiesenen Freilaufzone bewegst, muss die Leine dranbleiben – auch wenn kaum jemand unterwegs ist.
- Nachmittags ein Treffen mit Freunden im Park geplant? Dein Hund darf dabei sein, aber nur angeleint, selbst wenn ihr euch abseits der Hauptwege aufhaltet. Auf Liegewiesen oder Spielplätzen ist er gar nicht erst erlaubt.
- Du willst auf dem Weg zum Supermarkt kurz durch die Königstorpassage abkürzen? Hier gilt: Leine dran, und zwar unabhängig von Größe oder Temperament deines Hundes.
- Abends noch eine Runde am Fluss entlang? Wenn du außerhalb der markierten Freilaufzonen unterwegs bist, ist die Leine Pflicht – auch bei wenig Betrieb und bester Sicht.
- Ein Besuch auf dem Wochenmarkt steht an? Hunde sind erlaubt, aber ausschließlich angeleint. An den Ständen selbst solltest du deinen Vierbeiner möglichst eng bei dir führen, um andere nicht zu behindern.
- Du hast einen Hund, der als Kampfhund eingestuft ist? Dann bleibt die Leine immer dran, sogar in Freilaufzonen. Außerdem: Kinderspielplätze und deren Umgebung sind für euch komplett tabu.
Im Alltag gilt also: Lieber einmal mehr nachschauen, welche Regeln am jeweiligen Ort greifen, als sich auf Bauchgefühl zu verlassen. Die Vorschriften sind nicht nur graue Theorie, sondern werden tatsächlich kontrolliert und durchgesetzt.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht
Wer die Leinenpflicht in Nürnberg ignoriert, riskiert mehr als nur ein missbilligendes Kopfschütteln von Passanten. Die Stadt setzt auf konsequente Kontrollen durch das Ordnungsamt und ahndet Verstöße mit Bußgeldern, deren Höhe sich nach Schwere und Häufigkeit des Vergehens richtet. Besonders teuer kann es werden, wenn ein Hund unangeleint auffällig wird oder sogar jemanden gefährdet.
- Erstverstöße führen meist zu einem Bußgeld, das sich im mittleren zweistelligen Bereich bewegt. Bei wiederholten Verstößen kann es deutlich teurer werden.
- Kommt es zu Belästigungen, Gefährdungen oder gar Beißvorfällen, kann die Stadt zusätzliche Auflagen verhängen – etwa Maulkorbzwang, verpflichtende Hundeschulungen oder ein generelles Mitführverbot an bestimmten Orten.
- Im Extremfall, etwa bei wiederholter Gefährdung oder Nichtbefolgung behördlicher Anordnungen, ist sogar die Wegnahme des Hundes möglich.
- Verstöße gegen die Mitführverbote an sensiblen Orten wie Spielplätzen oder Friedhöfen werden besonders streng geahndet und können mit erhöhten Bußgeldern belegt werden.
Fazit: Die Einhaltung der Leinenpflicht ist kein Kavaliersdelikt – die Stadt Nürnberg verfolgt Verstöße mit Nachdruck und schreckt im Ernstfall auch vor harten Maßnahmen nicht zurück.
Wichtige Anlaufstellen und weiterführende Informationen
Wichtige Anlaufstellen und weiterführende Informationen
- Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR): Ansprechpartner für Fragen rund um Sauberkeit, Hundekotentsorgung und Ausstattung öffentlicher Flächen. SÖR bietet auch aktuelle Informationen zu Standorten von Hundekotbeutelspendern und Abfallbehältern.
- Ordnungsamt Nürnberg: Zuständig für die Überwachung der Leinenpflicht, Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen zu Beißvorfällen. Hier erhalten Halter auch Auskünfte zu individuellen Auflagen oder Sondergenehmigungen.
- Kassen- und Steueramt: Für die Anmeldung, Abmeldung und steuerliche Erfassung von Hunden. Auch Informationen zu Hundesteuerbefreiungen oder -ermäßigungen werden hier bereitgestellt.
- Flyer „Hunde in der Stadt“: Der offizielle Flyer der Stadt Nürnberg liefert eine Übersichtskarte aller Hundefreilaufzonen, Hinweise zu aktuellen Regelungen und praktische Tipps für Halter. Online abrufbar unter nuernberg.de[1].
- Städtische Webseite: Unter nuernberg.de finden sich regelmäßig aktualisierte Hinweise zu temporären Hundeverbotszonen, Veranstaltungen mit besonderen Auflagen und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen.
Wer sich vor dem nächsten Spaziergang oder bei Unsicherheiten informiert, erspart sich Ärger und trägt zu einem entspannten Miteinander in Nürnberg bei.
[1] https://www.nuernberg.de/imperia/md/soer_nbg/dokumente/orange/hundeflyer_soer_05_2023_web.pdf
Nützliche Links zum Thema
- Leinenpflicht – Ordnungsamt - Stadt Nürnberg
- Leinenzwang für große Hunde in Nürnberg verschärft
- Hunde in der Stadt – Servicebetrieb Öffentlicher Raum
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FAQ zur Leinenpflicht und Hundeverboten in Nürnberg
Wo gilt in Nürnberg grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde?
In Nürnberg besteht Leinenpflicht in allen öffentlichen Grünanlagen (außer in ausgewiesenen Hundefreilaufzonen), in Naturschutzgebieten, auf Wochen- und Jahrmärkten sowie in Fußgängerunterführungen wie der Königstorpassage. Die Leine darf maximal 120 cm lang und muss reißfest sein.
Gibt es besondere Regelungen für große Hunde oder bestimmte Rassen?
Ja, für Hunde ab 50 cm Schulterhöhe sowie für sogenannte Kampfhunde gelten verschärfte Vorschriften: Sie müssen in öffentlichen Anlagen, auf Straßen, Wegen und Plätzen im Altstadtring, in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen stets an der Leine geführt werden. Kampfhunde müssen im gesamten Stadtgebiet an die Leine – auch in Freilaufzonen.
Wo dürfen Hunde in Nürnberg ohne Leine laufen?
Hunde dürfen ausschließlich in ausgewiesenen Hundefreilaufzonen ohne Leine laufen. Diese Flächen sind entsprechend gekennzeichnet und bieten genügend Platz für Freilauf und Spiel. Außerhalb dieser Bereiche gilt sofort wieder die Leinenpflicht.
Welche Orte sind für Hunde in Nürnberg grundsätzlich tabu?
In Nürnberg dürfen Hunde nicht auf Kinderspielplätze, Bolzplätze, Liegewiesen, Friedhöfe, in den Tiergarten, städtische Bäder, während Großveranstaltungen wie Volksfesten sowie ins Stadion und auf den Großmarkt mitgenommen werden. Ausgenommen sind Blindenhunde.
Welche Pflichten haben Hundehalter bezüglich Sauberkeit in Nürnberg?
Hundehalter sind verpflichtet, Hundekot auf öffentlichen Flächen wie Gehwegen, Parks und Straßenrändern sofort zu beseitigen. Außerdem müssen sie stets geeignete Behältnisse (Kotbeutel) mitführen, um die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen.