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Geltungsbereich der Leinenpflicht in Northeim
Geltungsbereich der Leinenpflicht in Northeim
Im Landkreis Northeim erstreckt sich die Leinenpflicht auf alle Wälder, Felder, Feldwege sowie die freie Landschaft außerhalb der Ortschaften. Das bedeutet: Sobald du mit deinem Hund das bebaute Gebiet verlässt, gilt die Anleinpflicht ohne Ausnahme – und zwar auch auf schmalen Trampelpfaden oder am Rand von Feldern. Selbst wenn ein Feldweg direkt an deinem Wohngebiet entlangführt, ist das keine Grauzone: Die Regel greift, sobald du dich außerhalb der geschlossenen Ortschaft bewegst.
Besonders wichtig: Die Leinenpflicht umfasst nicht nur klassische Waldgebiete, sondern auch sogenannte Saumbiotope, Heckenstreifen und Brachflächen. Gerade diese Übergangszonen sind für Wildtiere Rückzugsorte und werden von der Verordnung ausdrücklich eingeschlossen. Es spielt also keine Rolle, ob der Weg befestigt ist oder nicht – Hauptsache, du befindest dich außerhalb des bebauten Bereichs.
Eine Ausnahme besteht nur innerhalb von Ortschaften, es sei denn, die jeweilige Kommune hat zusätzliche eigene Regelungen erlassen. Für Hundebesitzer bedeutet das: Vor jedem Spaziergang lohnt sich ein Blick auf die örtlichen Vorschriften, denn in manchen Gemeinden gibt es ergänzende Leinenpflichten, etwa in Parks oder an Gewässern.
Wer also auf Nummer sicher gehen will, hält seinen Hund im gesamten Außenbereich des Landkreises Northeim während der vorgeschriebenen Zeit konsequent an der Leine – unabhängig davon, wie wenig frequentiert oder abgelegen der Weg auch erscheinen mag.
Zeitraum und gesetzliche Grundlage: Wann gilt die Leinenpflicht?
Zeitraum und gesetzliche Grundlage: Wann gilt die Leinenpflicht?
Die Leinenpflicht im Landkreis Northeim basiert auf dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Die Regelung ist klar terminiert: Sie tritt jedes Jahr vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in Kraft. In diesem Zeitraum herrscht die sogenannte Brut- und Setzzeit, in der wildlebende Tiere besonders schutzbedürftig sind.
Wichtig zu wissen: Die aktuelle Fassung der Vorschrift wird ab dem 31. März 2025 verbindlich angewendet. Wer also nach diesem Stichtag mit seinem Hund unterwegs ist, muss sich an die neuen Vorgaben halten. Die zeitliche Begrenzung ist nicht willkürlich gewählt, sondern orientiert sich an den natürlichen Abläufen der heimischen Tierwelt.
Ein kurzer Überblick:
- Start: 1. April jeden Jahres
- Ende: 15. Juli jeden Jahres
- Rechtsgrundlage: Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
- Aktualisierung: Neue Regelung ab 31.03.2025
Außerhalb dieses festgelegten Zeitraums besteht keine generelle Leinenpflicht in der freien Landschaft, es sei denn, andere lokale Bestimmungen greifen. Für Hundehalter bedeutet das: Im Frühjahr und Frühsommer ist besondere Aufmerksamkeit gefragt, denn die Einhaltung der Fristen ist rechtlich bindend und wird kontrolliert.
Vor- und Nachteile der Leinenpflicht im Landkreis Northeim während der Brut- und Setzzeit
Pro Leinenpflicht | Contra Leinenpflicht |
---|---|
Schützt Wildtiere und ihren Nachwuchs in sensiblen Gebieten | Bewegungsfreiheit der Hunde wird eingeschränkt |
Reduziert Störungen der Natur und hilft, Artenvielfalt zu erhalten | Erhöhter Organisationsaufwand für Hundehalter (ständiges An- und Ableinen) |
Verringert die Gefahr, dass Hunde Wildtiere aufspüren, hetzen oder verletzen | Manchmal schwierig zu erkennen, wo genau der Pflichtbereich beginnt |
Vermeidet Konflikte mit anderen Spaziergängern und Tierliebhabern | Gelegentliche Missverständnisse mit anderen Hundebesitzern oder Ordnungskräften |
Konsequente Einhaltung beugt Bußgeldern und Strafen vor | Begrenzte Möglichkeiten zum Freilauf - besonders für junge oder energiegeladene Hunde |
Fördert das Verantwortungsbewusstsein in der Gemeinschaft | Mehr Aufwand bei Spaziergängen mit mehreren Hunden |
Verpflichtungen für Hundehalter im Detail
Verpflichtungen für Hundehalter im Detail
Während der vorgeschriebenen Zeitspanne tragen Hundehalter im Landkreis Northeim eine besondere Verantwortung. Es reicht nicht, den Hund nur gelegentlich anzuleinen – vielmehr muss die Leine durchgehend und ohne Ausnahme genutzt werden, sobald man sich im betroffenen Gebiet aufhält. Dabei ist es egal, ob der Hund als gehorsam gilt oder auf Zuruf hört. Die Regel gilt für alle Hunde, unabhängig von Größe, Rasse oder Alter.
- Leinenlänge: Die Vorschrift macht keine genauen Vorgaben zur maximalen Länge, doch eine kurze Leine wird empfohlen, um jederzeit Kontrolle zu gewährleisten.
- Aufsichtspflicht: Auch angeleinte Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Wer seinen Hund aus den Augen lässt, riskiert einen Verstoß.
- Mehrere Hunde: Wer mit mehreren Hunden unterwegs ist, muss jeden einzelnen anleinen. Es gibt keine Ausnahmen für Gruppen oder Rudel.
- Vermeidung von Wildkontakt: Hundehalter müssen aktiv verhindern, dass ihr Tier Wildtiere aufspürt, verfolgt oder gar stört – selbst wenn der Hund angeleint ist.
- Informationspflicht: Wer Gäste oder Freunde mit Hund zu Besuch hat, sollte diese über die Leinenpflicht informieren, um ungewollte Verstöße zu vermeiden.
Besonders wichtig: Wer sich nicht sicher ist, ob er sich noch im Geltungsbereich befindet, sollte im Zweifel immer anleinen. Im Zweifelsfall schützt Vorsicht vor möglichen Bußgeldern und trägt zum Schutz der Wildtiere bei.
Was passiert bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?
Was passiert bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?
Wer im Landkreis Northeim gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit konkreten Konsequenzen rechnen. Die Behörden nehmen solche Verstöße nicht auf die leichte Schulter, denn sie gefährden unmittelbar den Schutz der Wildtiere. Schon das einmalige Nichtanleinen kann ein Bußgeld nach sich ziehen – und das ist kein Pappenstiel.
- Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes und eventuellen Folgen (zum Beispiel Aufscheuchen oder Verletzen von Wildtieren) können Bußgelder im dreistelligen Bereich verhängt werden. In besonders gravierenden Fällen ist sogar ein noch höheres Bußgeld möglich.
- Erhöhte Kontrollen: Während der Brut- und Setzzeit finden gezielte Kontrollen durch Ordnungsämter und Forstbehörden statt. Spaziergänger mit Hund werden gezielt angesprochen und bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen.
- Folgen für den Hund: Sollte ein Hund trotz Verbot Wildtiere hetzen oder reißen, kann das nicht nur ein Bußgeld, sondern auch weitere Maßnahmen wie Leinen- oder Maulkorbzwang nach sich ziehen.
- Eintrag ins Register: In gravierenden Fällen wird der Vorfall dokumentiert und kann bei wiederholtem Fehlverhalten zu weiteren Auflagen führen.
Unwissenheit schützt übrigens nicht vor Strafe: Auch wer von der Regelung nichts wusste, wird belangt. Es lohnt sich also, die Vorschriften ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen.
Empfohlene Verhaltensregeln für Spaziergänge mit Hund
Empfohlene Verhaltensregeln für Spaziergänge mit Hund
- Verlasse die markierten Wege nicht – auch wenn es verlockend erscheint, querfeldein zu gehen. Viele Tiere verstecken sich direkt am Wegesrand.
- Beobachte deinen Hund aufmerksam: Selbst an der Leine kann er Wildtiere wittern oder sich plötzlich in die Leine werfen. Bleib daher stets aufmerksam und reagiere frühzeitig.
- Halte Abstand zu dichtem Gebüsch, hohem Gras und Waldrändern. Dort befinden sich oft Nester oder Jungtiere, die leicht übersehen werden.
- Vermeide laute Geräusche und hektische Bewegungen. Ein ruhiger Spaziergang stört die Natur am wenigsten.
- Erkläre Kindern, warum Rücksicht auf Wildtiere wichtig ist, und zeige ihnen, wie sie sich vorsichtig verhalten können.
- Wenn du ein verletztes oder scheinbar verlassenes Jungtier entdeckst, lasse es unbedingt in Ruhe und informiere gegebenenfalls die zuständige Wildtierstation.
- Nutze – falls vorhanden – ausgeschilderte Hundewiesen oder spezielle Freilaufflächen, um deinem Hund außerhalb der sensiblen Gebiete Auslauf zu ermöglichen.
- Trage immer eine Ersatzleine bei dir. Sollte die Leine beschädigt werden oder verloren gehen, bist du so auf der sicheren Seite.
Beispiel aus der Praxis: Spaziergang mit Hund während der Brut- und Setzzeit
Beispiel aus der Praxis: Spaziergang mit Hund während der Brut- und Setzzeit
Stell dir vor, du bist an einem sonnigen Maitag mit deinem Hund im Landkreis Northeim unterwegs. Du wählst bewusst einen bekannten Rundweg, der entlang von Feldern und kleinen Waldstücken führt. Noch bevor du startest, prüfst du die Leine auf ihre Stabilität – ein kleiner Riss wäre jetzt wirklich ungünstig. Schon auf den ersten Metern begegnet dir ein Hinweisschild, das auf die aktuelle Leinenpflicht aufmerksam macht. Du erinnerst dich, dass in der letzten Woche ein Nachbar von einer Kontrolle berichtet hat, bei der sogar die Leinenlänge überprüft wurde.
Während des Spaziergangs fällt dir auf, dass am Wegrand frisch gemähte Wiesen liegen. Ein paar Meter weiter siehst du eine Gruppe Rehkitze, die sich im hohen Gras ducken. Du wechselst auf die gegenüberliegende Wegseite, um ausreichend Abstand zu halten. Dein Hund wird neugierig, schnuppert intensiv, doch du hältst die Leine kurz und gehst zügig weiter. Plötzlich triffst du auf eine Familie mit Kindern, die ihren Hund ebenfalls angeleint haben. Ihr tauscht euch kurz aus – offenbar achten viele Spaziergänger in dieser Zeit besonders auf die Einhaltung der Regeln.
Nach einer Stunde kehrst du zurück ins Wohngebiet. Erst dort löst du die Leine, denn du weißt: Innerhalb der Ortschaft gelten andere Vorschriften. Der Spaziergang hat dir gezeigt, wie wichtig Umsicht und Rücksichtnahme gerade jetzt sind – und dass ein entspannter Ausflug auch mit Leine möglich ist.
Fragen und Antworten zur Leinenpflicht in Northeim
Fragen und Antworten zur Leinenpflicht in Northeim
-
Gilt die Leinenpflicht auch für sehr kleine oder alte Hunde?
Ja, unabhängig von Größe, Alter oder Temperament deines Hundes gibt es keine Ausnahmen. Die Regelung bezieht sich auf alle Hunde gleichermaßen. -
Darf ich eine Flexileine verwenden?
Flexileinen sind erlaubt, solange du deinen Hund jederzeit sicher kontrollieren kannst. Es empfiehlt sich jedoch, die Leine kurz zu halten, besonders in unübersichtlichen Bereichen. -
Wie erkenne ich, ob ich mich noch im Geltungsbereich befinde?
Oft sind Hinweisschilder an den Ortsausgängen oder an beliebten Spazierwegen angebracht. Im Zweifel hilft ein Blick auf die digitale Karte des Landkreises oder eine Nachfrage beim Ordnungsamt. -
Kann ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Eine generelle Ausnahme für die Brut- und Setzzeit wird nicht erteilt. Nur in ganz besonderen Fällen, etwa für Diensthunde im Einsatz, kann eine Ausnahme geprüft werden. -
Was ist, wenn mein Hund einen Jagdtrieb hat?
Gerade bei jagdlich motivierten Hunden ist besondere Vorsicht geboten. Eine stabile Leine und ein gut sitzendes Geschirr sind dann Pflicht, um Wildtiere zu schützen und den Hund nicht zu überfordern. -
Wer kontrolliert die Einhaltung der Leinenpflicht?
Kontrollen werden von Mitarbeitenden des Ordnungsamts, der Forstbehörde und teilweise auch von der Polizei durchgeführt. Die Kontrolldichte kann je nach Gebiet und Jahreszeit variieren.
Fazit: Leinenpflicht als wichtiger Beitrag zum Schutz der Wildtiere
Fazit: Leinenpflicht als wichtiger Beitrag zum Schutz der Wildtiere
Die konsequente Umsetzung der Leinenpflicht fördert nicht nur den Schutz von Wildtieren, sondern wirkt sich auch positiv auf das ökologische Gleichgewicht in der Region Northeim aus. Durch das Anleinen der Hunde werden natürliche Rückzugsräume weniger gestört, was die Erholung der Tierpopulationen unterstützt. Zudem profitieren seltene Arten, deren Nachwuchs besonders empfindlich auf Störungen reagiert, von dieser Maßnahme.
Langfristig trägt die Einhaltung der Vorgaben dazu bei, dass Mensch, Hund und Natur harmonischer miteinander auskommen. Wer sich an die Regeln hält, stärkt das Verantwortungsbewusstsein innerhalb der Gemeinschaft und leistet einen aktiven Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis. Gerade in Zeiten, in denen Lebensräume für Wildtiere immer knapper werden, gewinnt die Leinenpflicht eine neue Bedeutung als wirksames Instrument für nachhaltigen Naturschutz.
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FAQ zur Leinenpflicht für Hundehalter im Landkreis Northeim
Wann gilt die Leinenpflicht für Hunde im Landkreis Northeim?
Die Leinenpflicht gilt jedes Jahr vom 1. April bis einschließlich 15. Juli während der sogenannten Brut- und Setzzeit. In diesem Zeitraum müssen Hunde in der freien Landschaft, auf Feldern, Feldwegen und im Wald angeleint werden.
Welche Gebiete sind von der Leinenpflicht betroffen?
Die Leinenpflicht umfasst sämtliche Wälder, Felder, Feld- und Waldwege sowie die freie Landschaft außerhalb der Ortschaften. Auch Saumbiotope, Heckenstreifen und Brachflächen sind eingeschlossen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?
Bei Missachtung der Leinenpflicht kann ein Bußgeld verhängt werden, das je nach Schwere des Verstoßes empfindlich ausfallen kann. Wiederholtes Fehlverhalten kann zusätzliche Auflagen nach sich ziehen, wie z.B. einen Maulkorbzwang.
Gelten Ausnahmen für kleine, sehr alte oder als gehorsam geltende Hunde?
Nein, die Leinenpflicht gilt für alle Hunde gleichermaßen – unabhängig von Größe, Alter oder Gehorsam. Es gibt keine Ausnahmen, sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt.
Warum ist die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit besonders wichtig?
Die Leinenpflicht schützt wildlebende Tiere und deren Nachwuchs während ihrer sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vor Störungen und Gefahren durch freilaufende Hunde. Sie ist ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Tierschutz.