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Aktuelle Leinenpflicht in Mörfelden-Walldorf: Wo gilt welche Regel?
Aktuelle Leinenpflicht in Mörfelden-Walldorf: Wo gilt welche Regel?
Die Leinenpflicht in Mörfelden-Walldorf ist nicht überall gleich – und das sorgt manchmal für Stirnrunzeln bei Hundebesitzern. Im gesamten Waldgebiet rund um Mörfelden-Walldorf müssen Hunde ausnahmslos an die Leine. Das betrifft sowohl große zusammenhängende Waldflächen als auch kleinere Waldstücke, die als solche ausgewiesen sind. Auch auf den sogenannten Gundwiesen – das ist eine spezielle Fläche am Waldrand – bleibt die Leinenpflicht bestehen, selbst wenn das Gelände auf den ersten Blick eher wie eine offene Wiese wirkt.
Anders sieht es im Stadtgebiet aus: Innerhalb der bebauten Bereiche und auf offenen Feldern sowie Wiesen, die nicht direkt an den Wald grenzen, dürfen Hunde wieder ohne Leine laufen. Hier ist also mehr Freiheit für Vierbeiner möglich, solange sie zuverlässig abrufbar sind und keine Gefahr für andere darstellen. Es gibt allerdings keine offiziell ausgewiesenen Freilaufflächen im Wald selbst – auch nicht in Bereichen wie dem „Ecktännchen“, das weiterhin als Wald gilt.
Die genaue Abgrenzung der Zonen ist manchmal gar nicht so leicht zu erkennen. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die offiziellen Karten der Stadt oder die Beschilderung vor Ort. Die Regeln sind aktuell, können sich aber kurzfristig ändern – vor allem, wenn sich die Situation rund um die Afrikanische Schweinepest verschärft oder entspannt. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich regelmäßig auf der Website des Landkreises oder direkt bei der Stadtverwaltung.
Leinenpflicht im Wald und auf den Gundwiesen: Was ist erlaubt?
Leinenpflicht im Wald und auf den Gundwiesen: Was ist erlaubt?
Wer mit seinem Hund im Wald oder auf den Gundwiesen unterwegs ist, muss einige Besonderheiten beachten, die nicht jedem sofort ins Auge springen. Die Vorschriften sind hier nämlich strenger als auf anderen Flächen – und das aus gutem Grund. In diesen Bereichen ist das Ableinen grundsätzlich tabu, selbst wenn weit und breit kein Wild zu sehen ist. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Hund besonders gehorsam ist oder Sie meinen, „es passiert ja eh nichts“.
- Im Wald und auf den Gundwiesen darf der Hund nicht frei laufen – auch nicht kurzzeitig zum „Schnüffeln“ oder Spielen.
- Selbst Schleppleinen, die dem Hund mehr Bewegungsfreiheit geben, sind nur erlaubt, wenn sie vom Halter sicher geführt werden und der Hund jederzeit kontrollierbar bleibt.
- Die Leine muss stabil und reißfest sein – dünne Schnüre oder Flexileinen mit großer Reichweite sind nicht empfehlenswert, da sie im Ernstfall zu wenig Kontrolle bieten.
- Das Anleinen gilt immer, unabhängig von Tageszeit, Wetter oder Jahreszeit. Es gibt keine saisonalen Ausnahmen.
- Wer einen Hund mit jagdlichem Interesse führt, sollte besonders aufmerksam sein, denn Wildtiere können sich auch in scheinbar ruhigen Waldstücken aufhalten.
Eine Ausnahme von der Leinenpflicht gibt es in diesen Zonen schlichtweg nicht. Auch Trainingssituationen oder Hundesport im Wald sind nicht gestattet, wenn der Hund dabei von der Leine gelassen wird. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet auch die Tierwelt und die eigene Haftung im Schadensfall. Am besten also: Leine dran – und zwar ohne Wenn und Aber.
Vor- und Nachteile der Leinenpflicht in Mörfelden-Walldorf für Hundehalter und Umwelt
Pro Leinenpflicht | Contra Leinenpflicht |
---|---|
Schutz von Wildtieren und bedrohten Arten im Wald und auf den Gundwiesen | Geringere Freiheit und Bewegungsraum für Hunde |
Reduzierung von Konflikten mit anderen Spaziergängern, Joggern und Radfahrern | Weniger Möglichkeiten für Hundesport und freies Spielen im Wald |
Minimierung des Risikos von Jagdverhalten und Wilderei durch Hunde | Leinen können bei temperamentvollen Hunden zu Stress führen |
Klare Regeln sorgen für Sicherheit und Nachvollziehbarkeit im öffentlichen Raum | Unübersichtliche Zonen (Grenzbereiche) führen schnell zu Unsicherheiten |
Vorbeugung von Schäden, Haftungsfragen und Ordnungswidrigkeiten | Gefahr von teuren Bußgeldern bei unbeabsichtigten Verstößen |
Schutz sensibler Flächen, insbesondere bei Seuchen (z. B. Afrikanische Schweinepest) | Wenig offiziell ausgewiesene Freilaufflächen trotz großem Bedarf im Stadtgebiet |
Freilaufmöglichkeiten für Hunde im Stadtgebiet und auf offenen Flächen
Freilaufmöglichkeiten für Hunde im Stadtgebiet und auf offenen Flächen
Im Stadtgebiet von Mörfelden-Walldorf sowie auf den weitläufigen, offenen Feldern und Wiesen außerhalb der Waldgrenzen gibt es für Hunde und ihre Halter tatsächlich ein Stück Freiheit zurück. Hier ist das Ableinen ausdrücklich gestattet, sofern keine unmittelbare Gefahr für Menschen, andere Tiere oder den Straßenverkehr besteht. Das eröffnet Hundebesitzern ganz neue Möglichkeiten für abwechslungsreiche Spaziergänge und ausgiebiges Toben.
- Auf Spielplätzen, in unmittelbarer Nähe zu Schulen oder Kindergärten sowie auf Wochenmärkten bleibt das Ableinen weiterhin untersagt – diese Bereiche sind klar gekennzeichnet.
- Die Verantwortung liegt beim Halter: Der Hund muss jederzeit unter Kontrolle stehen und darf keine Passanten belästigen oder Wildtiere aufscheuchen.
- In Randbereichen, die direkt an den Wald angrenzen, empfiehlt es sich, besonders aufmerksam zu sein, da die Übergänge nicht immer eindeutig markiert sind.
- Wer sich unsicher ist, ob eine Fläche zum Freilauf geeignet ist, sollte auf Hinweisschilder achten oder im Zweifel lieber anleinen.
Einige Hundebesitzer nutzen die Möglichkeit, sich in kleinen Gruppen zu verabreden, um die Hunde gemeinsam laufen zu lassen – das fördert nicht nur die Sozialisierung der Tiere, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit. Allerdings gilt: Rücksicht auf andere Spaziergänger und Anwohner ist das A und O. Die Stadt empfiehlt, immer eine Leine griffbereit zu haben, falls sich die Situation plötzlich ändert.
Ausnahmen und Besonderheiten: Worauf sollten Hundehalter achten?
Ausnahmen und Besonderheiten: Worauf sollten Hundehalter achten?
Einige Details entgehen selbst erfahrenen Hundehaltern schnell – gerade wenn es um Sonderfälle oder spezielle Flächen geht. Wer beispielsweise mit seinem Hund an landwirtschaftlich genutzten Feldern unterwegs ist, sollte wissen: Während der Brut- und Setzzeit (meist Frühjahr bis Frühsommer) können zusätzliche Einschränkungen durch den Landwirt oder die Stadt kurzfristig verhängt werden. Diese werden dann häufig mit temporären Schildern ausgewiesen.
- In Naturschutzgebieten oder auf Flächen mit seltenen Pflanzen- und Tierarten kann eine gesonderte Leinenpflicht gelten, unabhängig von den allgemeinen Regelungen. Die Stadtverwaltung weist auf solche Zonen explizit hin.
- Für Blindenführhunde oder Hunde im Einsatz für Rettungsdienste gelten Ausnahmen – sie dürfen, sofern notwendig, auch in Bereichen geführt werden, wo sonst Leinenpflicht herrscht.
- Halter mehrerer Hunde sollten beachten, dass bei Gruppen von drei oder mehr Hunden in bestimmten Bereichen eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein kann. Diese Regelung ist nicht überall bekannt, aber durchaus relevant.
- Manche öffentliche Veranstaltungen, wie Stadtfeste oder Sportereignisse, führen zu temporären Leinenpflichten im gesamten Veranstaltungsbereich. Diese werden meist kurzfristig bekanntgegeben.
Wer ganz sicher gehen will, fragt im Zweifel bei der Stadt nach oder informiert sich online über aktuelle Sonderregelungen. Ein kurzer Blick auf die amtlichen Bekanntmachungen kann manchmal Ärger und Missverständnisse vermeiden – und sorgt dafür, dass Hund und Halter entspannt unterwegs sind.
Kontrollen, Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht
Kontrollen, Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht
Die Einhaltung der Leinenpflicht wird in Mörfelden-Walldorf regelmäßig durch städtische Ordnungskräfte und gelegentlich auch durch Forstbeamte überprüft. Diese Kontrollen erfolgen sowohl stichprobenartig als auch gezielt in Bereichen, in denen es wiederholt zu Beschwerden gekommen ist. Besonders an Wochenenden und in den frühen Abendstunden ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle deutlich erhöht.
- Wird ein Hund ohne Leine in einem Bereich angetroffen, in dem Leinenpflicht besteht, kann ein Bußgeld von 100 Euro verhängt werden. In Fällen von Wiederholung oder bei Gefährdung von Wildtieren oder Menschen kann die Strafe auch höher ausfallen.
- Werden mehrere Hunde gleichzeitig ohne Leine geführt, erhöht sich das Bußgeld pro Tier. Dies wird häufig unterschätzt und kann schnell teuer werden.
- Im Falle eines Schadens – etwa wenn ein Hund Wild aufscheucht oder einen Unfall verursacht – drohen neben dem Bußgeld auch zivilrechtliche Konsequenzen. Die Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen Leistungen kürzen oder verweigern.
- Bei wiederholten Verstößen ist es möglich, dass die Stadt ein Hundehaltungsverbot für bestimmte Gebiete ausspricht oder die Zuverlässigkeit des Halters überprüft.
Wichtig: Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten hängen jedoch maßgeblich davon ab, ob die Beschilderung eindeutig war und ob die Kontrolle ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Tipps für Hundebesitzer: So vermeiden Sie Fehler und Geldstrafen
Tipps für Hundebesitzer: So vermeiden Sie Fehler und Geldstrafen
- Speichern Sie die wichtigsten Kontaktstellen der Stadtverwaltung auf Ihrem Handy ab. So können Sie bei Unsicherheiten zu aktuellen Regelungen direkt nachfragen, bevor Sie losgehen.
- Installieren Sie die App oder den Newsletter des Landkreises, um kurzfristige Änderungen oder Warnungen (z. B. wegen Seuchen oder Veranstaltungen) sofort zu erhalten.
- Führen Sie stets einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung Ihres Hundes mit – im Falle einer Kontrolle kann das Missverständnisse vermeiden.
- Nutzen Sie reflektierende Leinen oder Halsbänder bei Dämmerung und Dunkelheit. Das signalisiert Verantwortungsbewusstsein und kann auch bei Kontrollen positiv auffallen.
- Trainieren Sie gezielt das zuverlässige Zurückrufen Ihres Hundes, selbst unter Ablenkung. Das hilft nicht nur bei der Einhaltung der Regeln, sondern schützt auch Ihren Hund in unerwarteten Situationen.
- Notieren Sie sich auffällige oder unklare Beschilderungen mit Foto und Standort. Sollte es zu einem Bußgeld kommen, können Sie so Missverständnisse leichter klären.
- Vermeiden Sie Grenzbereiche zu Wald oder Naturschutzflächen, wenn Sie sich nicht hundertprozentig sicher sind, ob dort Freilauf erlaubt ist. Im Zweifel lieber einmal mehr anleinen.
Mit diesen einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen sind Sie auf der sicheren Seite und können Spaziergänge mit Ihrem Hund entspannt genießen – ganz ohne böse Überraschungen.
Beispiel: So planen Sie Ihren Spaziergang sicher und regelkonform
Beispiel: So planen Sie Ihren Spaziergang sicher und regelkonform
Stellen Sie sich vor, es ist ein sonniger Nachmittag und Sie möchten mit Ihrem Hund eine neue Route ausprobieren. Damit alles glatt läuft, hilft eine kleine Checkliste vorab – und ein bisschen Flexibilität schadet auch nie.
- Werfen Sie vor dem Losgehen einen Blick auf die digitale Karte der Stadt, um den Verlauf von Waldgrenzen, Feldern und möglichen Naturschutzbereichen zu prüfen. So vermeiden Sie ungewollte Regelverstöße.
- Packen Sie eine kurze, stabile Leine und eine längere Trainingsleine ein. Je nach Gebiet können Sie flexibel reagieren, falls sich die Gegebenheiten unterwegs ändern.
- Wählen Sie eine Route, die möglichst wenig an sensible Zonen wie Brutflächen oder Veranstaltungsorte grenzt. Das reduziert das Risiko, plötzlich in einen Bereich mit Sonderregeln zu geraten.
- Planen Sie Pausen an Orten ein, an denen Ihr Hund gefahrlos trinken und sich ausruhen kann – idealerweise fernab von stark frequentierten Wegen.
- Notieren Sie sich markante Punkte, an denen Sie Hinweisschilder oder temporäre Absperrungen erwarten. So sind Sie vorbereitet, falls spontan eine Umleitung nötig wird.
- Halten Sie Ihr Handy griffbereit, um bei Unsicherheiten schnell Informationen nachzuschlagen oder die Stadtverwaltung zu kontaktieren.
Mit einer guten Vorbereitung wird der Spaziergang nicht nur entspannter, sondern Sie sind auch für unerwartete Situationen bestens gewappnet. Das gibt Sicherheit – für Sie, Ihren Hund und alle anderen, die unterwegs sind.
Aktuelle Änderungen und Informationsquellen zur Leinenpflicht in Mörfelden-Walldorf
Aktuelle Änderungen und Informationsquellen zur Leinenpflicht in Mörfelden-Walldorf
Regelungen zur Leinenpflicht können sich in Mörfelden-Walldorf überraschend schnell ändern – zum Beispiel bei Ausbrüchen von Tierseuchen, nach Sichtungen von Wildtieren oder aufgrund neuer städtischer Beschlüsse. Um nicht plötzlich vor unerwarteten Vorschriften zu stehen, ist es entscheidend, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
- Die offizielle Webseite des Kreises Groß-Gerau liefert laufend aktualisierte Bekanntmachungen zu rechtlichen Anpassungen, temporären Sperrungen oder Sonderregelungen. Ein regelmäßiger Blick lohnt sich, da dort auch kurzfristige Maßnahmen veröffentlicht werden.
- Lokale Mitteilungsblätter und das Amtsblatt der Stadt enthalten amtliche Bekanntmachungen, die oft früher erscheinen als auf anderen Kanälen.
- Für besonders aktuelle Hinweise empfiehlt sich der Newsletter-Service der Stadtverwaltung, der per E-Mail über neue Entwicklungen informiert.
- Die sozialen Medien der Stadt und des Landkreises bieten häufig tagesaktuelle Updates, Warnungen und praktische Hinweise, die für Hundebesitzer relevant sind.
- Bei Unsicherheiten können Sie sich telefonisch oder per E-Mail direkt an das Ordnungsamt wenden – dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu aktuellen Regeln.
Wer diese Informationsquellen nutzt, bleibt flexibel und kann sich rechtzeitig auf neue Vorgaben einstellen – ganz ohne böse Überraschungen beim nächsten Spaziergang.
Nützliche Links zum Thema
- Leinenpflicht in Mörfelden-Walldorf | Startseite
- Leinenpflicht für Hunde wegen Afrikanischer Schweinepest-1
- Leinenpflicht in Mörfelden-Walldorf gilt nur noch im Wald
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FAQ zur Leinenpflicht für Hunde in Mörfelden-Walldorf
Wo gilt in Mörfelden-Walldorf die Leinenpflicht für Hunde?
Die Leinenpflicht gilt im gesamten Waldgebiet der Stadt sowie auf den sogenannten Gundwiesen. In diesen Bereichen müssen Hunde jederzeit angeleint bleiben.
Dürfen Hunde im Stadtgebiet und auf offenen Feldern ohne Leine laufen?
Im Stadtgebiet sowie auf offenen Feldern und Wiesen, die nicht an den Wald grenzen, dürfen Hunde grundsätzlich ohne Leine geführt werden – vorausgesetzt, sie lassen sich zuverlässig abrufen und gefährden weder Menschen noch Tiere.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?
Wer mit Hund ohne Leine in den Bereichen unterwegs ist, in denen Leinenpflicht herrscht, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen. Wiederholte Verstöße oder Schäden können zu höheren Strafen und weiteren Konsequenzen führen.
Wie kann ich erkennen, ob eine Fläche Leinenpflicht hat?
Achten Sie auf Hinweisschilder und amtliche Markierungen am Rand von Wäldern, den Gundwiesen und an Naturschutzgebieten. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick auf die digitalen Karten der Stadt oder eine telefonische Nachfrage beim Ordnungsamt.
Kann die Leinenpflicht kurzfristig geändert werden?
Ja, insbesondere bei Ausbrüchen von Tierseuchen oder besonderen Ereignissen kann die Stadt die Leinenpflicht kurzfristig anpassen. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kreises Groß-Gerau oder im Newsletter der Stadtverwaltung.