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Leinenpflicht in Lüneburg: Zeitraum und Zweck
In Lüneburg gilt die Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli. Dieser Zeitraum wurde festgelegt, um die Wildtiere in ihrer Brut- und Setzzeit zu schützen. Während dieser sensiblen Phase sind viele Tierarten besonders anfällig für Störungen, die durch freilaufende Hunde verursacht werden können. Es ist wichtig zu wissen, dass die Regelung nicht nur auf den ersten Blick den Tieren zugutekommt, sondern auch den Hundebesitzern eine klare Orientierung bietet, wie sie sich in der Natur verhalten sollten.
Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung verankert. Diese Regelung zeigt, dass der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in Niedersachsen ernst genommen wird und dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Biodiversität zu erhalten. Die Leinenpflicht dient nicht nur dem Schutz von Wildtieren, sondern sorgt auch dafür, dass Hundehalter Verantwortung übernehmen und ihren Tieren ein sicheres Umfeld bieten.
Es ist ratsam, sich während der Leinenpflicht an die Vorschriften zu halten, um mögliche Bußgelder von bis zu 5.000 Euro zu vermeiden. Diese Regelung gilt nicht nur in der freien Landschaft, sondern auch innerhalb bebauter Ortsteile sowie in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Ausnahmen sind nur für bestimmte Hunde wie Blindenführhunde oder Rettungshunde vorgesehen.
Insgesamt trägt die Leinenpflicht dazu bei, dass sowohl Mensch als auch Tier die Natur in Lüneburg genießen können, ohne dass es zu Konflikten oder Störungen kommt. Indem wir uns an diese Regelungen halten, helfen wir, die Tierwelt in unserer Region zu schützen und die Artenvielfalt zu erhalten.
Gesetzliche Grundlagen der Leinenpflicht
Die gesetzlichen Grundlagen der Leinenpflicht für Hunde in Lüneburg sind im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung verankert. Dieses Gesetz legt fest, dass die Leinenpflicht in bestimmten Zeiträumen und Gebieten gilt, um den Schutz der Natur und der dort lebenden Tiere zu gewährleisten.
Insbesondere während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren, die vom 1. April bis zum 15. Juli reicht, ist es entscheidend, dass Hunde an der Leine geführt werden. Diese Regelung soll verhindern, dass Hunde Wildtiere stören oder sogar angreifen, was in dieser sensiblen Phase gravierende Folgen für den Fortpflanzungserfolg der Tiere haben könnte.
Die Regelung gilt nicht nur für ländliche Gebiete, sondern auch in bebauten Ortsteilen sowie in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Ausnahmen von der Leinenpflicht sind klar definiert, insbesondere für Jagd- und Rettungshunde, die im Einsatz sind, sowie für ausgebildete Blindenführhunde.
Die Durchsetzung dieser Regelungen obliegt den Gemeinden, die dafür verantwortlich sind, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht können erhebliche Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden, was die Wichtigkeit der Regelung unterstreicht.
Insgesamt dient die gesetzliche Grundlage der Leinenpflicht nicht nur dem Schutz von Wildtieren, sondern auch der Förderung eines respektvollen Miteinanders von Mensch und Tier in der Natur. Indem wir uns an diese Vorschriften halten, tragen wir aktiv zum Erhalt unserer natürlichen Lebensräume bei.
Wichtige Aspekte zur Leinenpflicht in Lüneburg
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Zeitraum der Leinenpflicht | 1. April bis 15. Juli |
| Zweck | Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit |
| Ausnahmen von der Leinenpflicht |
|
| Bußgelder | Bis zu 5.000 Euro bei Verstößen |
| Betroffene Wildtierarten |
|
| Ratschläge für Hundehalter |
|
Ausnahmen von der Leinenpflicht
Die Leinenpflicht in Lüneburg sieht einige wichtige Ausnahmen vor, die es bestimmten Gruppen von Hunden erlauben, ohne Leine geführt zu werden. Diese Ausnahmen sind klar definiert und dienen sowohl dem Schutz von Tieren als auch der Wahrung von speziellen Interessen. Die folgenden Kategorien sind von der Leinenpflicht ausgenommen:
- Rechtmäßige Jagdausübung: Hunde, die im Rahmen der Jagdausübung eingesetzt werden, dürfen ohne Leine geführt werden, solange dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
- Rettungs- und Hütehunde: Hunde, die für Rettungsmissionen oder zum Hüten von Tieren ausgebildet sind, können ebenfalls ohne Leine arbeiten, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.
- Behördenhunde: Hunde, die von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden, sind von der Leinenpflicht ausgenommen, da sie in besonderen Situationen handeln müssen.
- Ausgebildete Blindenführhunde: Diese Hunde, die speziell ausgebildet sind, um sehbehinderten Menschen zu helfen, dürfen stets ohne Leine geführt werden, um ihre wichtige Funktion zu gewährleisten.
Es ist wichtig, dass Hundebesitzer, die sich auf diese Ausnahmen berufen, sicherstellen, dass ihre Hunde gut ausgebildet und kontrollierbar sind. Die Einhaltung dieser Ausnahmen trägt dazu bei, die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu gewährleisten, während gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben respektiert werden.
Diese Regelungen sind entscheidend, um sowohl den Bedürfnissen der Hundehalter als auch dem Schutz der Wildtiere gerecht zu werden. Die Ausnahmen sollten verantwortungsbewusst genutzt werden, um Konflikte in der Natur zu vermeiden.
Betroffene Wildtierarten in Lüneburg
In Lüneburg sind verschiedene Wildtierarten von der Leinenpflicht betroffen, insbesondere während der sensiblen Brut- und Setzzeit. Diese Zeitspanne ist entscheidend für die Fortpflanzung und Aufzucht der Tiere, weshalb der Schutz dieser Arten von großer Bedeutung ist. Zu den wichtigsten betroffenen Wildtieren gehören:
- Hasen: Diese Tiere sind besonders verletzlich, wenn sie ihren Nachwuchs aufziehen. Freilaufende Hunde können sowohl die Elterntiere als auch die Jungtiere in Gefahr bringen.
- Schwarzwild: Wildschweine mit Ferkeln sind in dieser Zeit häufig anzutreffen. Hunde, die auf sie losgelassen werden, können die Tiere in Panik versetzen und zur Flucht zwingen, was zu Verletzungen führen kann.
- Am Boden brütende Vogelarten: Dazu zählen unter anderem Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche. Diese Vögel legen ihre Nester in flachen Bereichen, die leicht von Hunden entdeckt werden können. Eine Störung kann dazu führen, dass die Vögel ihre Eier oder Küken verlassen.
Die Einhaltung der Leinenpflicht ist daher entscheidend, um die Fortpflanzung und das Überleben dieser Arten zu sichern. Hundebesitzer sollten sich bewusst sein, dass ihre Tiere nicht nur eine Gefahr für diese Wildtiere darstellen, sondern auch selbst in gefährliche Situationen geraten können, wenn sie mit Wildtieren in Kontakt kommen.
Durch verantwortungsvolles Verhalten und das Befolgen der Leinenpflicht können wir dazu beitragen, die Artenvielfalt in der Region zu erhalten und den Lebensraum der Wildtiere zu schützen.
Appelle zur Rücksichtnahme von Hundebesitzern
Der NABU Niedersachsen appelliert eindringlich an alle Hundebesitzer, während der Brut- und Setzzeit besondere Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen. In dieser Zeit sind viele Wildtiere besonders verletzlich, und Störungen können gravierende Auswirkungen auf ihre Fortpflanzung und Aufzucht haben. Umso wichtiger ist es, dass Hundebesitzer sich ihrer Verantwortung bewusst sind.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Hunden bedeutet nicht nur, die Leinenpflicht zu beachten, sondern auch, sich über die örtlichen Gegebenheiten und die dort lebenden Tierarten zu informieren. Das Bewusstsein für die Belange der Natur kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und die Lebensräume der Wildtiere zu schützen. Hier sind einige Punkte, die Hundebesitzer berücksichtigen sollten:
- Aufmerksamkeit: Halten Sie Ausschau nach Wildtieren und deren Nester, insbesondere in der Nähe von Gewässern oder offenen Feldern.
- Vermeidung von Störungen: Wenn Sie einen Wildtierkontakt bemerken, halten Sie Ihren Hund an der Leine und entfernen Sie sich ruhig vom Ort.
- Verantwortungsvoller Umgang: Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund gut erzogen und abrufbar ist, um unerwünschte Begegnungen zu vermeiden.
Die Einhaltung der Leinenpflicht ist ein einfacher, aber effektiver Weg, um die empfindlichen Lebensräume der Wildtiere zu schützen. Indem Hundebesitzer ihren Teil dazu beitragen, wird nicht nur die Natur respektiert, sondern auch ein harmonisches Miteinander zwischen Mensch und Tier gefördert.
Darüber hinaus ist es ratsam, sich aktiv an Naturschutzprojekten zu beteiligen oder lokale Initiativen zu unterstützen, die sich für den Erhalt der Natur und der Tierwelt einsetzen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass unsere Umgebung auch für zukünftige Generationen lebenswert bleibt.
Bußgelder bei Verstößen gegen die Leinenpflicht
Verstöße gegen die Leinenpflicht in Lüneburg können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bußgelder sind klar festgelegt und können bis zu 5.000 Euro betragen, was die Ernsthaftigkeit dieser Regelung unterstreicht. Diese hohen Strafen sollen nicht nur als Abschreckung dienen, sondern auch die Bedeutung des Schutzes der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit verdeutlichen.
Die Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes variieren. Faktoren, die bei der Festlegung des Bußgeldes berücksichtigt werden können, sind unter anderem:
- Wiederholte Verstöße: Wer mehrfach gegen die Leinenpflicht verstößt, kann mit höheren Strafen rechnen.
- Gefährdung von Wildtieren: Wenn ein Hund Wildtiere angreift oder stört, kann dies zu besonders hohen Bußgeldern führen.
- Öffentliche Sicherheit: Verstöße, die eine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellen, werden ebenfalls strenger geahndet.
Die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht obliegt den Gemeinden, die dafür verantwortlich sind, die Vorschriften zu überwachen und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen. Dies geschieht oft durch örtliche Ordnungshüter oder Naturschutzbehörden, die in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten patrouillieren.
Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Hundebesitzer sich stets über die geltenden Vorschriften informieren und ihre Hunde in den betroffenen Gebieten anleinen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Leinenpflicht schützt nicht nur die Wildtiere, sondern auch die Hundebesitzer vor unangenehmen finanziellen Folgen.
Geltungsbereich der Leinenpflicht in Lüneburg
Der Geltungsbereich der Leinenpflicht in Lüneburg ist umfassend und erstreckt sich über verschiedene Landschaftsformen sowie innerhalb der Stadtgrenzen. Diese Regelung ist nicht nur auf ländliche Gebiete beschränkt, sondern gilt auch in urbanen Umgebungen. Die wichtigsten Punkte des Geltungsbereichs sind:
- Freie Landschaft: In Wäldern, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern müssen Hunde angeleint werden, um die dort lebenden Wildtiere zu schützen.
- Bebauter Ortsteil: Die Leinenpflicht erstreckt sich auch auf alle bebauten Bereiche der Stadt Lüneburg, wodurch die Sicherheit für Anwohner und Besucher gewährleistet wird.
- Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete: Diese Gebiete sind ganzjährig von der Leinenpflicht betroffen. Hier wird besonders auf den Schutz der Flora und Fauna geachtet.
Es ist wichtig zu beachten, dass rechtlich für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege, Gebäude, Hofflächen, Gärten und dauerhafte Parkanlagen von der Leinenpflicht ausgenommen sind. In diesen Bereichen können Hunde unter bestimmten Umständen ohne Leine geführt werden, solange dies keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellt.
Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um die Sicherheit der Tiere und die Integrität der Natur zu wahren. Hundebesitzer sind angehalten, sich über die spezifischen Gegebenheiten in ihrem Umfeld zu informieren und die Vorschriften gewissenhaft zu befolgen.
Kontrolle und Überwachung der Regelung
Die Kontrolle und Überwachung der Leinenpflicht in Lüneburg liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Diese sind dazu befugt, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Regelungen durchzusetzen. Die Überwachung erfolgt durch verschiedene Akteure, darunter:
- Ordnungsämter: Diese Stellen sind dafür zuständig, die Einhaltung der kommunalen Vorschriften zu überwachen. Sie führen regelmäßige Kontrollen in den betroffenen Gebieten durch.
- Naturschutzbehörden: Diese Behörden spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der Leinenpflicht in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Sie sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Bedeutung des Tierschutzes und die Erhaltung der Biodiversität.
- Engagierte Bürger: Auch Anwohner und Naturfreunde können zur Überwachung beitragen, indem sie auf Verstöße hinweisen und andere Hundebesitzer sensibilisieren.
Die Kontrolle erfolgt nicht nur durch Sichtprüfungen, sondern auch durch Aufklärung. Informationsveranstaltungen und Flyer, die über die Regelungen informieren, sind Teil der Strategie, um das Bewusstsein für die Leinenpflicht zu stärken. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Hundebesitzer die Regeln verstehen und einhalten.
Im Falle von Verstößen sind die Gemeinden berechtigt, entsprechende Bußgelder zu verhängen. Diese Maßnahmen sind nicht nur zur Durchsetzung der Vorschriften gedacht, sondern auch zur Förderung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Hunden in der Natur.
Insgesamt ist die Kontrolle der Leinenpflicht ein wesentlicher Bestandteil, um den Schutz der Wildtiere und deren Lebensräume sicherzustellen. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden und der Öffentlichkeit kann ein respektvolles Miteinander von Mensch und Tier gefördert werden.
Verhaltensregeln für Spaziergänge in der Natur
Beim Spaziergang in der Natur ist es wichtig, bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, um die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und ein harmonisches Miteinander zwischen Mensch und Natur zu fördern. Hier sind einige grundlegende Richtlinien, die Hundebesitzer und Naturfreunde beachten sollten:
- Auf den Wegen bleiben: Nutzen Sie die ausgewiesenen Wander- und Spazierwege, um empfindliche Lebensräume nicht zu stören. Dies hilft, die Flora und Fauna zu schützen und das Risiko von Störungen für Wildtiere zu minimieren.
- Hunde anleinen: Halten Sie Ihren Hund an der Leine, insbesondere in Bereichen, in denen Wildtiere leben. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch Ihren Hund vor möglichen Gefahren durch Wildtiere.
- Rücksicht auf andere Besucher: Seien Sie respektvoll gegenüber anderen Spaziergängern, Radfahrern und Paddlern. Vermeiden Sie laute Gespräche oder Musik, um die Natur und die Ruhe anderer nicht zu stören.
- Müll vermeiden: Nehmen Sie Ihren Müll mit nach Hause und entsorgen Sie ihn ordnungsgemäß. Hinterlassen Sie keine Abfälle in der Natur, da diese schädlich für die Umwelt sind.
- Feuer und Grillen: Beachten Sie, dass Lagerfeuer und Grillen in Naturschutzgebieten verboten sind. Dies dient dem Schutz der Natur und der Vermeidung von Waldbränden.
Zusätzlich zu diesen Regeln können Naturbeobachtungen eine bereichernde Erfahrung sein. Achten Sie darauf, Wildtiere nicht zu stören oder zu füttern, und halten Sie einen respektvollen Abstand. Informieren Sie sich über die heimische Flora und Fauna, um ein besseres Verständnis für die Umwelt zu entwickeln.
Indem Sie diese Verhaltensregeln befolgen, tragen Sie aktiv zum Schutz der Natur bei und sorgen dafür, dass zukünftige Generationen ebenfalls die Schönheit und Vielfalt der Landschaft genießen können.
Lärm- und Störungsvermeidung im Naturschutzgebiet
Die Vermeidung von Lärm und Störungen im Naturschutzgebiet ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der Tierwelt und die Erhaltung der natürlichen Lebensräume. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Besucher beachten sollten, um die Natur nicht unnötig zu belasten:
- Leise Kommunikation: Halten Sie Gespräche in einem ruhigen Ton, um die Tiere nicht zu verschrecken. Laute Stimmen können Wildtiere vertreiben oder dazu führen, dass sie ihre Nester verlassen.
- Verzicht auf elektronische Geräte: Vermeiden Sie laute Musik oder andere Geräuschquellen, die die ruhige Atmosphäre der Natur stören könnten. Nutzen Sie Kopfhörer, wenn Sie Musik hören möchten, und halten Sie die Lautstärke niedrig.
- Rücksichtnahme auf andere Besucher: Viele Menschen besuchen Naturschutzgebiete, um die Ruhe und die Natur zu genießen. Seien Sie respektvoll gegenüber anderen Besuchern und vermeiden Sie unnötigen Lärm.
- Verhalten bei Wildtierbeobachtungen: Wenn Sie Wildtiere beobachten, halten Sie Abstand und vermeiden Sie plötzliche Bewegungen oder Geräusche, die die Tiere erschrecken könnten.
Indem Sie diese einfachen Verhaltensregeln befolgen, tragen Sie dazu bei, die natürliche Umgebung zu schützen und den Lebensraum der Wildtiere zu erhalten. Dies ermöglicht nicht nur den Tieren, ungestört zu leben, sondern sorgt auch dafür, dass alle Besucher die Schönheit und Ruhe der Natur in vollen Zügen genießen können.
Zusätzlich sollten Sie sich über die spezifischen Vorschriften und Empfehlungen des jeweiligen Naturschutzgebiets informieren, da diese je nach Region variieren können. Ein respektvoller Umgang mit der Natur ist entscheidend für den langfristigen Erhalt dieser wertvollen Lebensräume.
Vorschriften zur Hundehaltung und Sauberkeit
Die Vorschriften zur Hundehaltung in Lüneburg sind darauf ausgelegt, sowohl den Schutz der Wildtiere als auch die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Neben der Leinenpflicht gibt es spezifische Regelungen, die Hundebesitzer beachten sollten, um ein harmonisches Miteinander in der Natur zu fördern.
- Sauberkeitspflicht: Hundebesitzer sind gesetzlich verpflichtet, den Hundekot ihres Tieres umgehend zu beseitigen. Dies dient nicht nur der Sauberkeit, sondern auch dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit anderer Besucher.
- Bereitstellung von Tüten: In Lüneburg sind an verschiedenen Orten kostenlose Tüten zum Aufsammeln von Hundekot erhältlich. Diese Initiative erleichtert es Hundebesitzern, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Natur sauber zu halten.
- Kennzeichnungspflicht: Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer anderen Identifikationsmarke versehen sein, um ihre Zugehörigkeit zu einem Halter klarzustellen. Dies ist besonders wichtig, falls ein Hund verloren geht oder in Konflikte mit Wildtieren gerät.
- Hundesteuer: In Lüneburg sind Hunde steuerpflichtig, und die Anmeldung ist ab einem Alter von 3 Monaten erforderlich. Dies trägt zur Finanzierung der Infrastruktur und Programme für die Tierhaltung und den Tierschutz bei.
Die Beachtung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Natur und die dort lebenden Tiere zu schützen. Durch verantwortungsbewusste Hundehaltung leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit, sondern fördern auch das Zusammenleben von Mensch und Tier in der Gemeinschaft. Indem Sie die Regeln einhalten, helfen Sie, die Lebensqualität in Ihrer Umgebung zu verbessern und die Natur für alle Besucher zu erhalten.
Spezielle Regelungen in der Hansestadt Lüneburg
In der Hansestadt Lüneburg gelten spezielle Regelungen zur Leinenpflicht, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen. Diese Regelungen wurden eingeführt, um sowohl die Sicherheit der Bürger als auch den Schutz der Tierwelt in urbanen und naturnahen Bereichen zu gewährleisten.
- Leinenpflicht in Fußgängerzonen: In den Fußgängerzonen der Stadt müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Dies dient dem Schutz von Passanten und der Vermeidung von Konflikten zwischen Hunden und Menschen.
- Verkehrsberuhigte Bereiche: In verkehrsberuhigten Zonen ist ebenfalls eine Leinenpflicht vorgeschrieben. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da viele Menschen, insbesondere Kinder, diese Bereiche frequentieren.
- Kurpark und ähnliche Anlagen: Bestimmte Teile des Kurparks unterliegen ebenfalls der Leinenpflicht. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Erholungsflächen für alle Besucher angenehm bleiben und Wildtiere nicht gestört werden.
- Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete: Die Leinenpflicht gilt ganzjährig in allen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten innerhalb der Stadtgrenzen, darunter beliebte Ausflugsziele wie der Kalkberg und der Tiergarten. Hier ist der Schutz der Natur besonders wichtig, da viele empfindliche Arten leben.
Diese speziellen Regelungen ergänzen die allgemeinen Vorschriften zur Leinenpflicht und tragen dazu bei, das Zusammenleben von Mensch und Tier in Lüneburg zu harmonisieren. Hundebesitzer sollten sich bewusst sein, dass die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine Frage des respektvollen Umgangs mit der Umwelt und anderen Menschen ist.
Die Stadt Lüneburg setzt auf die Kooperation der Hundehalter, um die Lebensqualität für alle Bürger zu sichern und die Biodiversität in der Region zu schützen.
Hundesteuer und Anmeldung für Hundehalter
In Lüneburg sind Hundebesitzer verpflichtet, ihre Hunde anzumelden und die Hundesteuer zu entrichten. Diese Regelung gilt für alle Hunde ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung ist wichtig, um die Anzahl der Hunde in der Stadt zu erfassen und zur Finanzierung von Dienstleistungen, die der Allgemeinheit zugutekommen, beizutragen.
Die Hundesteuer wird jährlich erhoben und kann je nach Anzahl der gehaltenen Hunde variieren. In der Regel sind folgende Punkte zu beachten:
- Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt. Hierbei müssen Angaben zu Rasse, Alter und Anzahl der Hunde gemacht werden.
- Fristen: Neu angeschaffte Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet werden, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
- Änderungen: Bei Änderungen, wie beispielsweise dem Umzug oder dem Verlust eines Hundes, ist das Ordnungsamt umgehend zu informieren.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in die allgemeine Stadtkasse und unterstützen unter anderem die Instandhaltung von Grünflächen, die Schaffung von Hundewiesen und weitere Maßnahmen zum Tierschutz. Durch die Zahlung der Steuer tragen Hundebesitzer aktiv zur Verbesserung der Lebensqualität in Lüneburg bei.
Zusätzlich gibt es in der Stadt kostenlose Tüten zum Aufsammeln von Hundekot, um die Sauberkeit in öffentlichen Bereichen zu gewährleisten. Diese Initiative zeigt das Engagement der Stadt für eine verantwortungsvolle Hundehaltung und die Förderung eines harmonischen Miteinanders zwischen Hundebesitzern und der Allgemeinheit.
Beliebte Naturschutzgebiete im Landkreis Lüneburg
Im Landkreis Lüneburg gibt es mehrere beliebte Naturschutzgebiete, die nicht nur zur Erhaltung der Biodiversität beitragen, sondern auch hervorragende Möglichkeiten für Naturbeobachtungen und Erholung bieten. Diese Gebiete sind besonders schützenswert und ziehen viele Besucher an, die die Schönheit der Natur genießen möchten.
- Kalkberg: Dieses Gebiet ist bekannt für seine beeindruckenden Kalksteinformationen und die vielfältige Flora und Fauna. Hier leben zahlreiche Vogelarten, die besonders während der Brutzeit geschützt werden müssen.
- Lüneburger Ilmenauniederung: Dieses Naturschutzgebiet bietet eine einzigartige Landschaft mit Feuchtwiesen, Wäldern und Gewässern. Es ist ein wichtiger Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten, darunter zahlreiche Wasservögel.
- Hasenburger Bachtal: Ein idyllisches Tal, das sich durch eine abwechslungsreiche Landschaft auszeichnet. Es bietet Lebensraum für viele Tierarten und ist ein beliebter Ort für Spaziergänge und Erholung in der Natur.
- Wiesen und Moorlandschaften: In der Umgebung finden sich auch ausgedehnte Wiesen und Moorlandschaften, die besonders im Frühling und Sommer eine Vielzahl von Wildblumen und Insekten beherbergen. Diese Gebiete sind wichtige Rückzugsorte für viele bedrohte Arten.
Die Naturschutzgebiete im Landkreis Lüneburg sind nicht nur für ihre natürliche Schönheit bekannt, sondern auch für ihre Rolle im Umweltschutz. Besucher werden gebeten, sich an die bestehenden Vorschriften zu halten, insbesondere die Leinenpflicht für Hunde, um die dort lebenden Wildtiere nicht zu stören. Indem man sich respektvoll verhält, trägt jeder Einzelne dazu bei, die empfindlichen Ökosysteme zu erhalten und den Lebensraum der Tiere zu schützen.
Zusätzlich gibt es in diesen Gebieten oft Informationsangebote und geführte Touren, die das Wissen über die lokale Natur und die Bedeutung des Naturschutzes fördern. Diese Angebote sind eine großartige Möglichkeit, mehr über die heimische Flora und Fauna zu lernen und sich aktiv für deren Schutz einzusetzen.
Tipps für umweltfreundliche Spaziergänge mit Hunden
Umweltfreundliche Spaziergänge mit Hunden sind nicht nur eine Freude für Hundebesitzer, sondern auch eine Möglichkeit, die Natur zu schützen und zu respektieren. Hier sind einige wertvolle Tipps, um sicherzustellen, dass Ihre Ausflüge sowohl angenehm als auch umweltfreundlich sind:
- Richtige Routen wählen: Planen Sie Ihre Spaziergänge in Gebieten, die für Hunde zugelassen sind, und vermeiden Sie sensible Naturzonen, insbesondere während der Brut- und Setzzeit. Achten Sie auf ausgewiesene Wanderwege, um die Natur nicht unnötig zu stören.
- Reisezeit anpassen: Gehen Sie in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden spazieren, wenn weniger Menschen und Tiere unterwegs sind. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit von Störungen für Wildtiere und andere Besucher.
- Nachhaltige Ausrüstung nutzen: Verwenden Sie umweltfreundliches Hundezubehör, wie biologisch abbaubare Kotbeutel oder Leinen aus nachhaltigen Materialien. So minimieren Sie Ihren ökologischen Fußabdruck.
- Wasser mitnehmen: Achten Sie darauf, ausreichend Wasser für sich und Ihren Hund mitzunehmen, besonders an heißen Tagen. Dies vermeidet das Trinken aus natürlichen Wasserquellen, die durch Hunde verunreinigt werden könnten.
- Verhalten bei Begegnungen: Halten Sie Abstand zu Wildtieren und anderen Haustieren. Wenn Sie auf andere Hunde oder Wildtiere treffen, halten Sie Ihren Hund an der Leine und bewahren Sie Ruhe, um keine Panik auszulösen.
- Regelmäßige Pausen einlegen: Machen Sie während des Spaziergangs Pausen, um sich und Ihren Hund auszuruhen. Achten Sie darauf, dass Sie in ruhigen, ungestörten Bereichen Halt machen.
Durch die Umsetzung dieser Tipps tragen Sie dazu bei, die Natur zu schützen und gleichzeitig das Wohlbefinden Ihres Hundes zu fördern. Ein respektvoller Umgang mit der Umwelt sorgt dafür, dass alle Besucher die Schönheit der Natur genießen können.
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FAQ zur Leinenpflicht für Hunde in Lüneburg
Wann gilt die Leinenpflicht für Hunde in Lüneburg?
Die Leinenpflicht für Hunde in Lüneburg gilt vom 1. April bis zum 15. Juli.
Warum ist die Leinenpflicht wichtig?
Sie dient dem Schutz von Wildtieren während der Brut- und Setzzeit, um Störungen und Gefahren für die Tiere zu vermeiden.
Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht?
Ja, Ausnahmen gelten für rechtmäßige Jagdausübung, Rettungs- und Hütehunde, sowie für ausgebildete Blindenführhunde.
Was passiert bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?
Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Welche Verhaltensregeln sollten Hundebesitzer beim Spaziergang beachten?
Hunde sollten an der Leine geführt werden, auf den Wegen bleiben, Lärm vermeiden und ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen.









