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    Leinenpflicht Landkreis Kassel – Alle Regelungen und Ausnahmen

    19.06.2025 4 mal gelesen 0 Kommentare
    • Im Landkreis Kassel gilt die Leinenpflicht für Hunde in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und in Siedlungsgebieten.
    • In ausgewiesenen Freilaufflächen und außerhalb geschlossener Ortschaften darf der Hund ohne Leine laufen, wenn er unter Kontrolle ist.
    • Für gefährliche Hunde und während der Brut- und Setzzeit in Wäldern besteht eine ganzjährige beziehungsweise saisonale Leinenpflicht.

    Aktuelle und geplante Leinenpflicht im Landkreis Kassel: Überblick und Entwicklungen

    Aktuelle und geplante Leinenpflicht im Landkreis Kassel: Überblick und Entwicklungen

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    Im Landkreis Kassel stehen Hundehalter vor einer dynamischen Situation: Die bestehenden Regelungen zur Leinenpflicht werden aktuell nicht nur konsequent kontrolliert, sondern auch inhaltlich erweitert. Was bisher vor allem für ausgewiesene Parks, Grünanlagen und bestimmte öffentliche Bereiche galt, wird in naher Zukunft auf weitere Zonen ausgeweitet. Das Ordnungsamt arbeitet dabei eng mit den Ortsbeiräten zusammen, die gezielt Vorschläge für neue Leinenpflichtbereiche einreichen. Nach sorgfältiger Prüfung werden diese Flächen dann offiziell ausgeschildert und die Leinenpflicht tritt dort in Kraft.

    Ein bemerkenswerter Aspekt: Die Stadt Kassel plant, die Hundeverordnung grundlegend zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Ausweitung der Leinenpflicht – nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in bislang freizügigeren Randlagen. Besonders ins Auge fällt, dass Freilaufflächen für Hunde, wie sie in anderen Städten üblich sind, weiterhin nicht vorgesehen sind. Politische Initiativen für eingezäunte Hundefreilaufflächen wurden bislang abgelehnt, was die Situation für viele Hundehalter nicht gerade erleichtert.

    Insgesamt lässt sich festhalten: Wer mit seinem Hund im Landkreis Kassel unterwegs ist, muss sich auf eine stetige Zunahme von Bereichen einstellen, in denen Leinenpflicht herrscht. Die genaue Ausweisung erfolgt über städtische Informationsquellen und Beschilderungen vor Ort. Die Entwicklungen werden regelmäßig in den Sitzungen der Ortsbeiräte diskutiert und können sich auch kurzfristig ändern. Es empfiehlt sich daher, aktuelle Bekanntmachungen und lokale Aushänge aufmerksam zu verfolgen, um nicht ungewollt gegen die neuen Vorgaben zu verstoßen.

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    Genaue Gebiete mit Leinenpflicht im Landkreis Kassel: Wo muss der Hund an die Leine?

    Genaue Gebiete mit Leinenpflicht im Landkreis Kassel: Wo muss der Hund an die Leine?

    Die Leinenpflicht im Landkreis Kassel ist keineswegs einheitlich geregelt, sondern hängt ganz konkret vom jeweiligen Aufenthaltsort ab. Wer mit seinem Hund unterwegs ist, sollte die lokalen Gegebenheiten genau kennen, denn schon ein kleiner Umweg kann entscheidend sein. Folgende Bereiche sind aktuell besonders relevant:

    • Parkanlagen und Grünflächen: In Anlagen wie der Goetheanlage, dem Motzberg, dem Huttenplatz oder der Beckett-Anlage ist das Anleinen Pflicht. Auch kleinere, weniger bekannte Grünzüge können betroffen sein – die Beschilderung vor Ort ist hier maßgeblich.
    • Staatliche Parks und Gärten: Im Bergpark Wilhelmshöhe und der Karlsaue gelten besondere Regeln, die von der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK) festgelegt werden. Diese können teils über die städtischen Vorgaben hinausgehen.
    • Innenstadtbereiche und Fußgängerzonen: Im gesamten Innenstadtbereich, insbesondere in Fußgängerzonen und auf stark frequentierten Plätzen, besteht eine durchgehende Leinenpflicht.
    • Öffentliche Gebäude und Gaststätten: Beim Betreten von öffentlichen Einrichtungen, Ämtern oder Gaststätten muss der Hund grundsätzlich angeleint sein.
    • Veranstaltungen und Menschenansammlungen: Bei Märkten, Festen, Messen oder anderen Veranstaltungen ist das Anleinen verpflichtend, unabhängig davon, wie ruhig der Hund ist.
    • Schulgelände, Friedhöfe und staatliche Gartenanlagen: Diese sensiblen Bereiche sind für freilaufende Hunde tabu – Leine ist hier zwingend vorgeschrieben.
    • Öffentliche Verkehrsmittel: Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist, muss seinen Hund nicht nur anleinen, sondern unter Umständen auch einen Maulkorb anlegen. Der Transport kann im Zweifel vom Fahrpersonal untersagt werden.

    Wichtig: Die exakte Ausweisung der Leinenpflicht erfolgt stets durch lokale Beschilderung oder amtliche Bekanntmachungen. Es lohnt sich, vor dem Spaziergang einen Blick auf die aktuellen Hinweise der jeweiligen Kommune zu werfen, denn Änderungen werden regelmäßig umgesetzt und nicht immer sofort in digitalen Karten nachgetragen.

    Vor- und Nachteile der Leinenpflicht im Landkreis Kassel im Überblick

    Pro Leinenpflicht Contra Leinenpflicht
    Erhöhte Sicherheit für Menschen, Hunde und Wildtiere im öffentlichen Raum Eingeschränkte Bewegungsfreiheit und weniger artgerechter Auslauf für Hunde
    Vermeidung von Konflikten und Unfällen, z.B. in Parks, Fußgängerzonen und bei Veranstaltungen Keine festen, eingezäunten Hundefreilaufflächen als Ausgleich vorhanden
    Klar geregelte Zonen sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit Ständiger Informationsaufwand, da sich Leinenpflichtbereiche kurzfristig ändern können
    Unterstützt den Schutz von Natur, z. B. während der Brut- und Setzzeit oder in Naturschutzgebieten Hundebesitzer fühlen sich durch häufige Kontrollen und drohende Bußgelder unter Druck gesetzt
    Tierschutz: Kinder, ältere Menschen und andere Tiere werden vor unkontrollierten Hundebegegnungen geschützt Individuelle Bedürfnisse und Lernfortschritte der Hunde werden wenig berücksichtigt
    Reduzierte Haftungsrisiken für Hundehalter im Schadensfall Kaum Ausnahmen außer für Arbeits- und Hilfshunde oder Hunde mit amtlich bestandener Wesensprüfung

    Rechtsgrundlagen der Leinenpflicht im Landkreis Kassel: Was gilt rechtlich?

    Rechtsgrundlagen der Leinenpflicht im Landkreis Kassel: Was gilt rechtlich?

    Die rechtliche Basis für die Leinenpflicht im Landkreis Kassel ergibt sich aus einer Kombination von landesweiten und kommunalen Vorschriften. Maßgeblich ist die Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO HE), die den Kommunen einen gewissen Spielraum für eigene Regelungen einräumt. Daraus folgt: Es gibt keinen pauschalen Leinenzwang im gesamten Landkreis, sondern eine Verpflichtung nur in klar ausgewiesenen und beschilderten Bereichen.

    • Die Städte und Gemeinden sind befugt, per Satzung oder Allgemeinverfügung zusätzliche Leinenpflichtzonen festzulegen. Dies betrifft insbesondere innerörtliche Parks, öffentliche Plätze und sensible Einrichtungen.
    • Für bestimmte Hundegruppen – etwa als gefährlich eingestufte Tiere – gelten automatisch strengere Vorgaben, unabhängig vom Aufenthaltsort. Diese ergeben sich direkt aus dem Hessischen Hundegesetz und den jeweiligen kommunalen Regelungen.
    • Die Kontrolle und Durchsetzung der Leinenpflicht obliegt dem Ordnungsamt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit Bußgeldern belegt werden.
    • Rechtsverbindlich ist immer die jeweils aktuelle Fassung der örtlichen Hundeverordnung, die öffentlich einsehbar ist und regelmäßig angepasst wird.

    Für Hundehalter bedeutet das: Wer im Landkreis Kassel unterwegs ist, muss sich an die lokal geltenden Bestimmungen halten und auf die amtlichen Veröffentlichungen achten. Eine pauschale Aussage zur Leinenpflicht ist rechtlich nicht möglich – es zählt stets die konkrete Regelung vor Ort.

    Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wann darf der Hund frei laufen?

    Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wann darf der Hund frei laufen?

    Auch wenn die Leinenpflicht im Landkreis Kassel stetig ausgeweitet wird, gibt es gezielte Ausnahmen, die Hundebesitzern mehr Freiraum verschaffen. Entscheidend ist dabei immer die individuelle Situation und der Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundes.

    • Waldgebiete ohne spezielle Gemeinderegelung: In nicht als Leinenpflichtzone ausgewiesenen Waldflächen dürfen Hunde grundsätzlich ohne Leine laufen, sofern sie jederzeit unter Kontrolle stehen und nicht wildern. Ein Rückruf muss zuverlässig funktionieren, sonst drohen empfindliche Konsequenzen.
    • Individuelle Ausnahmegenehmigung nach Wesenstest: Wer für seinen Hund einen bestandenen Wesenstest nachweisen kann, kann eine Befreiung von der Leinenpflicht beantragen. Diese gilt jedoch nicht bei Veranstaltungen oder Menschenansammlungen und wird nur für nicht-gefährliche Hunde erteilt.
    • Arbeits- und Assistenzhunde: Blindenführhunde, Rettungs-, Polizei-, Jagd- und Hütehunde sind während ihrer Arbeit generell von der Leinenpflicht ausgenommen. Voraussetzung ist, dass sie im Einsatz sind und eine entsprechende Kennzeichnung tragen.
    • Private Grundstücke: Auf dem eigenen, ausreichend gesicherten Grundstück besteht keine Leinenpflicht. Hier dürfen Hunde sich frei bewegen, solange sie das Gelände nicht verlassen können.

    Hinweis: Gemeinden können zusätzliche Ausnahmen oder Einschränkungen festlegen. Ein Blick in die lokale Hundeverordnung lohnt sich immer, denn Ausnahmen sind nicht automatisch übertragbar und müssen im Zweifel nachgewiesen werden.

    Besondere Regeln für gefährliche Hunde im Landkreis Kassel

    Besondere Regeln für gefährliche Hunde im Landkreis Kassel

    Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten im Landkreis Kassel deutlich strengere Vorschriften als für andere Vierbeiner. Die Einordnung als „gefährlich“ erfolgt auf Basis des Hessischen Hundegesetzes und kann bereits nach einem einzelnen Vorfall – etwa einer Beißattacke oder aggressivem Verhalten – amtlich festgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt greifen spezielle Auflagen, die strikt einzuhalten sind.

    • Leinen- und Maulkorbzwang: Gefährliche Hunde müssen im gesamten öffentlichen Raum grundsätzlich angeleint und mit einem Maulkorb gesichert werden. Das gilt auch für Treppenhäuser, gemeinschaftlich genutzte Flächen und Parkplätze.
    • Führungsberechtigung: Nur volljährige, nachweislich sachkundige Personen dürfen einen gefährlichen Hund führen. Ein Sachkundenachweis ist zwingend erforderlich und muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
    • Versicherungspflicht: Für gefährliche Hunde ist eine spezielle Haftpflichtversicherung mit erhöhten Deckungssummen vorgeschrieben. Ohne gültigen Versicherungsnachweis droht die Untersagung der Hundehaltung.
    • Kennzeichnung und Registrierung: Jeder gefährliche Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der zuständigen Behörde registriert sein. Die Registrierung ist jährlich zu erneuern.
    • Haltungsbeschränkungen: Die Haltung gefährlicher Hunde in Mehrfamilienhäusern kann untersagt werden, wenn Mitbewohner gefährdet erscheinen. Auch kann die Behörde Auflagen zur Sicherung des Grundstücks erlassen.
    • Ausnahmegenehmigungen: Eine Befreiung von der Maulkorb- oder Leinenpflicht ist nur nach bestandener, behördlich anerkannter Wesensprüfung möglich – und auch dann ausschließlich in klar definierten Situationen.

    Wer diese Regeln missachtet, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern im Extremfall auch die dauerhafte Einziehung des Hundes. Die Behörden im Landkreis Kassel kontrollieren die Einhaltung dieser Auflagen regelmäßig und ohne Vorankündigung.

    Konkrete Beispiele: Wie wird die Leinenpflicht im Alltag umgesetzt?

    Konkrete Beispiele: Wie wird die Leinenpflicht im Alltag umgesetzt?

    Im Alltag zeigt sich die Leinenpflicht im Landkreis Kassel oft an ganz praktischen Situationen. Viele Hundehalter erleben, dass Kontrolleure gezielt in beliebten Parkanlagen unterwegs sind und nicht selten freundlich, aber bestimmt auf die Einhaltung der Regeln hinweisen. Gerade an sonnigen Wochenenden, wenn viele Menschen unterwegs sind, nehmen die Kontrollen spürbar zu.

    • Beim Spaziergang durch ein ausgeschildertes Naherholungsgebiet wird ein Hund ohne Leine geführt. Ein städtischer Mitarbeiter spricht den Halter an, bittet um Anleinen und prüft stichprobenartig die Versicherungspapiere. Wer kooperiert, kommt meist ohne Bußgeld davon – bei Uneinsichtigkeit droht ein Verwarngeld.
    • In der Straßenbahn: Ein Hund wird zwar angeleint, trägt aber keinen Maulkorb. Das Fahrpersonal verweigert daraufhin die Mitnahme und verweist auf die geltenden Vorschriften. In der Praxis werden solche Situationen regelmäßig gemeldet und führen gelegentlich zu Diskussionen zwischen Haltern und Kontrolleuren.
    • Auf dem Weg zum Wochenmarkt ist ein Hund an der Flexileine unterwegs, die auf mehrere Meter ausgezogen ist. Ordnungskräfte weisen darauf hin, dass die Leine so kurz gehalten werden muss, dass keine Gefahr für andere besteht. Die Halterin muss die Leine einziehen und bekommt einen Hinweis auf die zulässige Leinenlänge.
    • Im ländlichen Bereich, etwa am Waldrand, treffen sich Hundebesitzer zum gemeinsamen Spaziergang. Obwohl keine generelle Leinenpflicht besteht, werden die Hunde beim Passieren eines Wildschutzgebietes angeleint, da dort zusätzliche Regeln gelten. Wer sich nicht daran hält, wird von anderen Spaziergängern oder Jägern angesprochen.

    Diese Beispiele zeigen: Die Umsetzung der Leinenpflicht ist im Alltag keineswegs nur graue Theorie, sondern wird aktiv eingefordert – mal mit Nachsicht, mal mit Konsequenz. Wer sich informiert und Rücksicht nimmt, bleibt meist auf der sicheren Seite.

    Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht

    Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht

    Wer im Landkreis Kassel gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes. Schon beim ersten Mal kann es teuer werden – und mit jedem weiteren Vergehen steigt das Risiko deutlich.

    • Für einen erstmaligen Verstoß werden in der Regel mindestens 25 Euro fällig. Bei wiederholtem Fehlverhalten oder Gefährdung Dritter kann das Bußgeld auf bis zu 5.000 Euro ansteigen.
    • Besonders gravierend wird es, wenn durch den freilaufenden Hund Menschen oder Tiere zu Schaden kommen. In solchen Fällen kann die Behörde nicht nur ein Bußgeld verhängen, sondern auch ein Halteverbot aussprechen oder den Hund einziehen.
    • Die Rückgabe eines eingezogenen Hundes erfolgt ausschließlich nach bestandener Wesensprüfung und nur an nachweislich sachkundige Halter.
    • In Extremfällen – etwa bei massiver Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – sind sogar Geldbußen bis zu 50.000 Euro möglich.
    • Zusätzlich zu den finanziellen Folgen drohen auch Einträge ins Hunderegister und Einschränkungen bei der Haltung weiterer Tiere.

    Wer also meint, ein kurzer Spaziergang ohne Leine bleibe folgenlos, irrt gewaltig. Die Behörden gehen konsequent gegen Verstöße vor und setzen die Regeln mit Nachdruck durch.

    Zukunft der Leinenpflicht im Landkreis Kassel: Geplante Änderungen und politische Diskussion

    Zukunft der Leinenpflicht im Landkreis Kassel: Geplante Änderungen und politische Diskussion

    Im Landkreis Kassel stehen die Zeichen klar auf Verschärfung der Leinenpflicht. Die geplante Überarbeitung der Hundeverordnung sieht vor, dass zusätzliche Flächen – darunter auch bislang tolerierte Randbereiche und Naherholungsgebiete – in die Leinenpflicht aufgenommen werden. Diese Ausweitung wird nicht nur von Verwaltung und Ordnungsamt vorangetrieben, sondern erhält auch Unterstützung aus Teilen der Kommunalpolitik, die sich für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme im öffentlichen Raum einsetzen.

    Allerdings gibt es auch Gegenwind: Mehrere Bürgerinitiativen und lokale Tierschutzverbände fordern, dass parallel zur Ausweitung der Leinenpflicht endlich eingezäunte Hundefreilaufflächen geschaffen werden. Bislang scheiterten entsprechende Anträge jedoch regelmäßig an politischen Mehrheiten. Die Debatte bleibt hitzig – während die einen mehr Kontrolle und klare Regeln wünschen, argumentieren andere, dass ohne Freilaufzonen das artgerechte Halten von Hunden erschwert wird.

    • Einige Ortsbeiräte bringen eigene Vorschläge ein, um die Interessen von Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern besser auszubalancieren.
    • Die Verwaltung prüft derzeit digitale Informationssysteme, mit denen aktuelle Leinenpflichtzonen für Bürger leichter einsehbar werden könnten.
    • Diskutiert wird auch, ob saisonale Ausnahmen – etwa während der Brut- und Setzzeit – künftig strenger oder flexibler gehandhabt werden sollen.

    Wie sich die politische Diskussion weiterentwickelt, bleibt spannend. Fest steht: Die Regeln im Landkreis Kassel werden sich verändern – und Hundehalter sollten sich auf weitere Anpassungen einstellen.

    Tipps für Hundehalter: So vermeiden Sie Konflikte und Bußgelder im Landkreis Kassel

    Tipps für Hundehalter: So vermeiden Sie Konflikte und Bußgelder im Landkreis Kassel

    • Halten Sie aktuelle Nachweise wie Versicherungsbescheinigung, Sachkundenachweis oder eine eventuelle Ausnahmegenehmigung immer griffbereit – spontane Kontrollen sind keine Seltenheit.
    • Informieren Sie sich vor jedem Spaziergang gezielt über temporäre oder neu ausgewiesene Leinenpflichtzonen. Viele Gemeinden veröffentlichen tagesaktuelle Karten oder Hinweise online.
    • Nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei Unsicherheiten direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail kann Missverständnisse vermeiden und gibt Ihnen rechtliche Sicherheit.
    • Vermeiden Sie es, Ihren Hund an langen Flexileinen in Bereichen zu führen, in denen viele Menschen unterwegs sind. Halten Sie die Leine so kurz, dass andere nicht behindert oder erschreckt werden.
    • Zeigen Sie Rücksicht gegenüber anderen Spaziergängern, Radfahrern und insbesondere Kindern. Ein freundliches Gespräch bei Unsicherheiten entschärft viele Situationen schon im Ansatz.
    • Beobachten Sie regelmäßig lokale Aushänge und amtliche Bekanntmachungen – gerade bei saisonalen Änderungen oder kurzfristigen Veranstaltungen kann sich die Lage schnell ändern.
    • Falls Sie mehrere Hunde führen, achten Sie darauf, dass Sie alle Tiere jederzeit sicher kontrollieren können. Die Verantwortung liegt immer beim Halter, unabhängig von der Anzahl der Hunde.

    Mit Umsicht, guter Vorbereitung und einem offenen Ohr für die Umgebung lassen sich Konflikte und teure Überraschungen meist ganz einfach vermeiden.

    Zusammenfassung: Was Hundehalter im Landkreis Kassel jetzt wissen und beachten müssen

    Zusammenfassung: Was Hundehalter im Landkreis Kassel jetzt wissen und beachten müssen

    • Neue Leinenpflichtbereiche können kurzfristig entstehen – bleiben Sie deshalb stets flexibel und prüfen Sie vor jedem Spaziergang aktuelle Informationen der Kommune.
    • Für Hunde mit individueller Ausnahmegenehmigung gelten weiterhin Einschränkungen bei Veranstaltungen und Menschenansammlungen; diese Details werden häufig übersehen.
    • Bei geplanten Ausflügen in angrenzende Gemeinden oder Städte sollten Sie sich vorab über abweichende lokale Regelungen informieren, da die Vorschriften nicht überall identisch sind.
    • Digitale Informationsangebote der Stadt und des Landkreises werden künftig ausgebaut – nutzen Sie diese Tools, um sich tagesaktuell abzusichern.
    • Halten Sie Ihren Hund in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit besonders aufmerksam unter Kontrolle, auch wenn keine explizite Leinenpflicht besteht.
    • Werden Sie Zeuge von Unklarheiten oder Problemen im öffentlichen Raum, dokumentieren Sie Vorfälle möglichst genau und wenden Sie sich an die zuständigen Behörden – das schützt nicht nur Sie, sondern auch andere Hundehalter.

    Wer sich aktiv informiert, flexibel auf Neuerungen reagiert und Rücksicht auf andere nimmt, bleibt im Landkreis Kassel auf der sicheren Seite – auch wenn die Regeln sich weiterentwickeln.


    FAQ zur Leinenpflicht für Hunde im Landkreis Kassel

    Wo genau gilt aktuell Leinenpflicht im Landkreis Kassel?

    Leinenpflicht besteht vor allem in ausgewiesenen Park- und Grünanlagen, staatlichen Parks (wie Bergpark Wilhelmshöhe und Karlsaue), auf Friedhöfen, Schulgelände, in Fußgängerzonen, Gaststätten, öffentlichen Gebäuden, bei Veranstaltungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Ausweisung erfolgt immer durch lokale Beschilderung oder amtliche Bekanntmachungen.

    Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht im Landkreis Kassel?

    Ja, Ausnahmen gelten unter anderem für Hunde mit bestandener Wesensprüfung (außer bei Menschenansammlungen), Blindenführ-, Rettungs-, Polizei-, Jagd- und Hütehunde sowie grundsätzlich auf privaten Grundstücken und in nicht gekennzeichneten Waldgebieten, sofern der Hund verlässlich unter Kontrolle ist. Die genauen Ausnahmen sind individuell zu prüfen.

    Welche Regeln gelten für als gefährlich eingestufte Hunde?

    Gefährliche Hunde müssen im gesamten öffentlichen Raum an der Leine geführt werden und in der Regel einen Maulkorb tragen. Nur nach amtlicher Wesensprüfung und unter strengen Auflagen können Ausnahmen gewährt werden. Zusätzlich besteht eine Versicherungspflicht und der Halter muss seine Sachkunde nachweisen.

    Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?

    Bei Verstößen werden Bußgelder ab 25 Euro verhängt, bei schweren oder wiederholten Verstößen können diese auf bis zu 5.000 Euro steigen. In Extremfällen, etwa wenn Menschen oder Tiere zu Schaden kommen, sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. Wiederholungstätern droht außerdem die Einziehung des Hundes.

    Wie erfahren Hundehalter von neuen oder geänderten Leinenpflichtbereichen?

    Die Ausweisung neuer Leinenpflichtbereiche erfolgt durch offizielle Beschilderung vor Ort sowie über amtliche Bekanntmachungen, etwa auf der Website der Kommune oder durch lokale Aushänge. Es wird empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen zu informieren, da sich die Zonen kurzfristig ändern können.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Im Landkreis Kassel wird die Leinenpflicht für Hunde stetig ausgeweitet und gilt je nach Bereich unterschiedlich, wobei Ausnahmen nur in klar definierten Fällen möglich sind.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Leinenpflichtzonen: Die Regelungen im Landkreis Kassel werden fortlaufend erweitert und können sich kurzfristig ändern. Nutzen Sie offizielle Websites und lokale Aushänge, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
    2. Beachten Sie die Beschilderung vor Ort: Die Leinenpflicht gilt nur in klar ausgewiesenen Bereichen. Achten Sie beim Spaziergang immer auf entsprechende Schilder, insbesondere in Parks, Grünanlagen und öffentlichen Gebäuden.
    3. Kennen Sie die Ausnahmen und Voraussetzungen: In bestimmten Waldgebieten ohne spezielle Gemeinderegelung darf Ihr Hund frei laufen, sofern er sicher kontrollierbar ist. Individuelle Ausnahmegenehmigungen sind nach bestandener Wesensprüfung möglich – informieren Sie sich dazu bei Ihrer Kommune.
    4. Bereiten Sie sich auf Kontrollen vor: Führen Sie wichtige Nachweise wie Versicherungsbescheinigung, Sachkundenachweis oder Ausnahmegenehmigung stets mit sich. Bei Kontrollen hilft kooperatives Verhalten, unnötige Bußgelder zu vermeiden.
    5. Vermeiden Sie Konflikte durch Rücksichtnahme: Halten Sie Ihren Hund insbesondere in belebten Bereichen oder bei Veranstaltungen an einer kurzen Leine und zeigen Sie Verständnis für andere Menschen. So lassen sich viele Situationen im Vorfeld entschärfen.

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