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    leinenpflicht kreis wesel: Regeln, Ausnahmen und wichtige Hinweise

    05.08.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare
    • Im Kreis Wesel gilt grundsätzlich Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
    • Ausnahmen bestehen auf ausgewiesenen Freilaufflächen und für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung.
    • Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen und sollte sich vor Ort über aktuelle Regelungen informieren.

    Leinenpflicht im Kreis Wesel: Aktuelle Regelungen im Überblick

    Leinenpflicht im Kreis Wesel: Aktuelle Regelungen im Überblick

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    Im Kreis Wesel gilt eine Leinenpflicht, die sich nach klaren Vorgaben richtet und regelmäßig an die jeweilige Jahreszeit angepasst wird. Besonders relevant ist die Brut- und Setzzeit, in der Hunde in Feld, Flur und sämtlichen Naturschutzgebieten zwingend an der Leine geführt werden müssen. Der genaue Zeitraum wird jährlich vom Kreis bekanntgegeben, was bedeutet: Hundehalter sollten die aktuellen Veröffentlichungen im Auge behalten, um Bußgelder oder unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

    Abseits der Brut- und Setzzeit bleibt die Leinenpflicht für bestimmte Hundegruppen bestehen. Große Hunde – also solche mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht – dürfen grundsätzlich nur angeleint geführt werden, sobald sie sich außerhalb des eingefriedeten Grundstücks bewegen. Für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen ist die Leinenpflicht noch strenger geregelt und kann durch behördliche Auflagen ergänzt werden.

    Wichtig: Die Regelungen unterscheiden sich je nach Gemeinde leicht, da die Ordnungsbehörden vor Ort zusätzliche Vorschriften erlassen können. Es lohnt sich also, regelmäßig die jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen zu prüfen. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt durch das Ordnungsamt, das bei Verstößen auch empfindliche Bußgelder verhängen kann.

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    Für Hundehalter im Kreis Wesel ist es daher unerlässlich, sich nicht nur auf allgemeine Erfahrungswerte zu verlassen, sondern gezielt die aktuellen, lokal gültigen Regelungen zu beachten. So bleibt das Gassigehen stressfrei – für Mensch, Hund und Natur.

    Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit: Wann und wo gilt sie?

    Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit: Wann und wo gilt sie?

    Im Kreis Wesel startet die Leinenpflicht für Hunde mit dem offiziellen Beginn der Brut- und Setzzeit, der jedes Jahr von der Kreisverwaltung bekanntgegeben wird. Diese Phase erstreckt sich in der Regel über mehrere Monate im Frühjahr und Frühsommer, wobei die genauen Daten jährlich variieren können. Ein Blick auf die Website des Kreises oder die lokalen Aushänge lohnt sich, denn dort werden die aktuellen Zeiträume stets veröffentlicht.

    Die Leinenpflicht gilt während dieser Zeit besonders streng in bestimmten Bereichen:

    • Feld und Flur: Alle nicht eingezäunten landwirtschaftlichen Flächen und Wiesen sind betroffen.
    • Naturschutzgebiete: Hier besteht grundsätzlich ein absolutes Leinengebot – unabhängig von der Größe oder Rasse des Hundes.
    • Waldgebiete: Auch in Wäldern und an Waldrändern ist das Ableinen tabu, um brütende Vögel und Jungtiere zu schützen.

    Wer mit seinem Hund in diesen Bereichen unterwegs ist, muss ihn jederzeit sicher an der Leine führen. Das gilt übrigens auch für Wege, die durch diese Gebiete führen – ein kurzer Abstecher ins Gebüsch ist während der Brut- und Setzzeit also keine gute Idee. Die Einhaltung dieser Regelung wird kontrolliert und Verstöße können zu Bußgeldern führen.

    Eine Besonderheit: Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit betrifft alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe oder sonstigen Merkmalen. Ausnahmen werden nur in sehr seltenen Fällen und ausschließlich auf Antrag bei der zuständigen Behörde geprüft.

    Überblick: Regelungen, Ausnahmen und Hinweise zur Leinenpflicht im Kreis Wesel

    Kategorie Regelungen Ausnahmen Wichtige Hinweise
    Brut- und Setzzeit Leinenpflicht für alle Hunde in Feld, Flur, Wäldern und Naturschutzgebieten. Zeitraum jährlich vom Kreis festgelegt. Nur sehr seltene, individuell beantragte Ausnahmen nach behördlicher Prüfung. Überprüfen Sie die aktuellen Zeiträume auf der Website des Kreises.
    Große Hunde (ab 40 cm/20 kg) Ganzjährige Leinenpflicht außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks. Individuelle Befreiung möglich, z. B. nach Begleithundeprüfung auf Antrag. Anmelde- und Nachweispflicht; Nachweise unterwegs mitführen.
    Gefährliche Hunde/bestimmte Rassen Strenge Leinen- und oft auch Maulkorbpflicht; behördliche Erlaubnis erforderlich. Ausnahmen nur nach strenger Einzelfallprüfung durch die Behörde oder nach Verhaltensprüfung. Zusätzlich Sachkundenachweis und Führungszeugnis nötig.
    Öffentliche Bereiche (z.B. Märkte, Wohngebiete, Radwege) Leinenpflicht unabhängig von Größe oder Rasse; kurze Leinen empfohlen. Keine generellen Ausnahmen; besondere Einsatzhunde (z. B. Blindenführhunde) nach Nachweis. Engmaschige Kontrollen durch Ordnungsamt; Bußgeld bei Verstößen möglich.
    Privates Grundstück Keine Leinenpflicht, wenn das Grundstück sicher eingezäunt ist. Sobald der Hund das Grundstück verlässt, gilt die Leinenpflicht wieder.

    Rechtliche Grundlagen zur Leinenpflicht im Kreis Wesel

    Rechtliche Grundlagen zur Leinenpflicht im Kreis Wesel

    Die Leinenpflicht im Kreis Wesel basiert auf dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), das seit dem 1. Januar 2003 gilt. Dieses Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Hundekategorien und regelt detailliert, wann und wie Hunde im öffentlichen Raum geführt werden müssen. Für den Kreis Wesel bedeutet das: Die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden setzen die Vorgaben des Landes um und können ergänzende lokale Vorschriften erlassen.

    • Große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) unterliegen besonderen Anzeige- und Nachweispflichten. Die Leinenpflicht ist für diese Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks verpflichtend.
    • Gefährliche Hunde sowie bestimmte Rassen benötigen eine behördliche Erlaubnis zur Haltung. Hierzu zählen unter anderem strengere Leinen- und Maulkorbpflichten, die individuell angeordnet werden können.
    • Die jeweiligen Ordnungsämter sind für die Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften zuständig. Bei Unsicherheiten über die Einstufung eines Hundes oder zu speziellen Ausnahmen entscheidet die Behörde nach Einzelfallprüfung.

    Wichtig zu wissen: Die rechtlichen Vorgaben gelten unabhängig von der Hundesteueranmeldung. Hundehalter müssen sich aktiv über die jeweils aktuellen Regelungen informieren und die erforderlichen Nachweise jederzeit vorlegen können. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch weitergehende Maßnahmen wie Haltungsauflagen.

    Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wer und wann ist befreit?

    Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wer und wann ist befreit?

    Im Kreis Wesel sind Ausnahmen von der Leinenpflicht möglich, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Solche Befreiungen werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen individuell beantragt und begründet werden. Eine pauschale Freistellung gibt es nicht.

    • Individuelle Befreiung: Wer nachweisen kann, dass sein Hund eine besondere Gehorsamsprüfung (z. B. Begleithundeprüfung) erfolgreich abgelegt hat, kann bei der zuständigen Ordnungsbehörde einen Antrag auf Befreiung stellen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde und ist stets einzelfallbezogen.
    • Verhaltensprüfung: In seltenen Fällen kann eine Befreiung nach einer bestandenen Verhaltensprüfung durch die Veterinärbehörde ausgesprochen werden. Dies betrifft meist Hunde, die sonst unter verschärften Auflagen laufen müssten.
    • Ausnahme für spezielle Einsatzhunde: Hunde, die im Dienst stehen – etwa Blindenführhunde, Rettungshunde oder Diensthunde von Behörden – können unter bestimmten Bedingungen von der Leinenpflicht ausgenommen werden. Hierzu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.

    Wichtig: Auch bei erteilter Ausnahme kann die Leinenpflicht in sensiblen Gebieten wie Naturschutzflächen oder während besonderer Zeiträume (z. B. Brut- und Setzzeit) weiterhin gelten. Die genauen Bedingungen werden immer im Einzelfall festgelegt und schriftlich dokumentiert.

    Melde- und Nachweispflichten für Hundehalter im Kreis Wesel

    Melde- und Nachweispflichten für Hundehalter im Kreis Wesel

    Im Kreis Wesel müssen Hundehalter nicht nur ihren Hund anmelden, sondern auch spezifische Nachweise erbringen – und das innerhalb festgelegter Fristen. Die Anzeige der Hundehaltung erfolgt bei der örtlichen Ordnungsbehörde, unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer. Für große Hunde ist diese Meldung sofort nach Anschaffung erforderlich. Wer zu spät meldet, riskiert ein Bußgeld.

    • Erforderliche Unterlagen: Für die Anmeldung werden in der Regel ein Identitätsnachweis, der Nachweis über die Haftpflichtversicherung und der Impfstatus des Hundes verlangt. Bei gefährlichen Hunden oder bestimmten Rassen ist zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Sachkundenachweis vorzulegen.
    • Digitale Antragstellung: Viele Formulare stehen online zur Verfügung. Für einige Anträge ist die Nutzung der AusweisApp2 und ein gültiger Personalausweis mit Online-Funktion notwendig.
    • Nachweispflicht unterwegs: Hundehalter müssen die erforderlichen Nachweise (z. B. Sachkundenachweis, Erlaubnisbescheid) bei Spaziergängen mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.
    • Besondere Fristen: Änderungen wie Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes sind unverzüglich der Behörde zu melden.

    Die Einhaltung dieser Pflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch vor unnötigem Ärger mit den Behörden.

    Gebühren und behördliche Abläufe bei der Anmeldung von Hunden

    Gebühren und behördliche Abläufe bei der Anmeldung von Hunden

    Die Anmeldung eines Hundes im Kreis Wesel ist mit festen Verwaltungsgebühren verbunden, die sich nach der jeweiligen Hundekategorie richten. Für große Hunde beträgt die Gebühr 25 Euro. Bei gefährlichen Hunden oder bestimmten Rassen fallen je nach Aufwand und Einzelfall zwischen 30 und 100 Euro an. Diese Kosten werden direkt bei der Antragstellung fällig und sind unabhängig von der Hundesteuer zu entrichten.

    • Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel wenige Werktage, kann sich aber bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen verzögern.
    • Quittung und Bescheid: Nach Zahlung der Gebühr erhalten Hundehalter eine Quittung sowie einen schriftlichen Nachweis über die Anmeldung oder Erlaubnis.
    • Online-Service: Wer den digitalen Weg nutzt, kann den Status seines Antrags oft online einsehen und wird per E-Mail über die Entscheidung informiert.
    • Persönliche Vorsprache: In bestimmten Fällen, etwa bei der Haltung gefährlicher Hunde, ist eine persönliche Vorsprache mit Vorlage aller Originaldokumente erforderlich.

    Ein reibungsloser Ablauf gelingt am besten, wenn alle geforderten Unterlagen vollständig und aktuell eingereicht werden. Rückfragen der Behörde lassen sich so meist vermeiden.

    Praktische Beispiele zur Anwendung der Leinenpflicht

    Praktische Beispiele zur Anwendung der Leinenpflicht

    Wie sieht die Leinenpflicht im Alltag konkret aus? Hier ein paar typische Situationen, die Hundebesitzer im Kreis Wesel kennen sollten:

    • Ein Spaziergang am frühen Morgen entlang eines Feldwegs: Obwohl weit und breit kein Wild zu sehen ist, muss der Hund angeleint bleiben, sobald der Weg nicht klar als Hundewiese oder Auslaufzone ausgewiesen ist.
    • Im Wohngebiet begegnet ein Halter mit seinem großen Hund einer Gruppe Schulkinder. Auch hier gilt die Leinenpflicht – das Tier darf nicht frei laufen, selbst wenn es sehr gehorsam ist.
    • Bei einer Radtour durch ein Landschaftsschutzgebiet läuft der Hund nebenher. Er muss durchgehend an der Leine geführt werden, da Radfahren mit freilaufendem Hund auf öffentlichen Wegen nicht erlaubt ist.
    • Ein Besuch auf dem Wochenmarkt: Inmitten vieler Menschen ist die Leine Pflicht, unabhängig von Größe oder Rasse des Hundes. Kurze Leinen sind hier besonders empfehlenswert, um niemanden zu gefährden.
    • Im privaten, eingezäunten Garten darf der Hund sich ohne Leine bewegen. Verlässt er jedoch das Grundstück, muss die Leine wieder dran – selbst für einen kurzen Gang zum Nachbarn.

    Diese Beispiele zeigen: Die Leinenpflicht greift in vielen Alltagssituationen und schützt nicht nur Wildtiere, sondern auch Mitmenschen und den Hund selbst.

    Wichtige Hinweise und Anlaufstellen für Hundehalter im Kreis Wesel

    Wichtige Hinweise und Anlaufstellen für Hundehalter im Kreis Wesel

    Hundehalter im Kreis Wesel profitieren von mehreren praktischen Serviceangeboten und klaren Ansprechpartnern. Wer Unterstützung oder aktuelle Informationen sucht, findet hier hilfreiche Hinweise:

    • Hundekotbeutel-Ausgabestellen: Im gesamten Kreisgebiet stehen kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung. Die Standorte sind meist auf den Webseiten der Städte und Gemeinden veröffentlicht. Sauberkeit im öffentlichen Raum wird so unkompliziert unterstützt.
    • Digitale Formulare und Merkblätter: Viele Anträge, Anzeigen und Infoblätter zur Hundehaltung sind online abrufbar. Das spart Zeit und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung – oft sogar rund um die Uhr.
    • Veterinärbehörde: Bei Fragen zu Sachkundeprüfungen, Verhaltensprüfungen oder zur Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes ist die Veterinärbehörde die richtige Adresse. Sie bietet auch Beratung zu individuellen Ausnahmen oder Auflagen.
    • Ordnungsamt: Für alle Belange rund um Anmeldung, Gebühren, Nachweise und Erlaubnisse ist das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig. Kontaktdaten und Öffnungszeiten sind auf den kommunalen Internetseiten zu finden.
    • Aktuelle Informationen: Änderungen bei Regelungen, neue Ausnahmeregelungen oder Hinweise zur Brut- und Setzzeit werden regelmäßig auf den offiziellen Webseiten des Kreises und der Städte veröffentlicht. Ein regelmäßiger Blick darauf lohnt sich.

    Wer unsicher ist oder spezielle Fragen hat, sollte nicht zögern, direkt Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und alle Formalitäten sicher klären.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Leinenpflicht

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Leinenpflicht

    • Muss die Leine eine bestimmte Länge haben?
      Es gibt keine einheitliche Vorgabe zur Leinenlänge im Kreis Wesel. Allerdings empfehlen Behörden für öffentliche Bereiche kurze Leinen (ca. 1–2 Meter), um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten. In sensiblen Zonen wie Märkten oder bei Menschenansammlungen kann eine zu lange Leine sogar als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
    • Darf ein Hund an einer Flexileine geführt werden?
      Flexileinen sind grundsätzlich erlaubt, solange der Hund zuverlässig kontrolliert werden kann. In engen oder stark frequentierten Bereichen raten die Behörden jedoch ausdrücklich zu festen, nicht ausziehbaren Leinen.
    • Wie wird die Einhaltung der Leinenpflicht kontrolliert?
      Kontrollen erfolgen stichprobenartig durch Mitarbeitende des Ordnungsamts oder der Polizei. Bei Verstößen drohen Verwarnungen oder Bußgelder – im Wiederholungsfall können auch weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.
    • Gibt es besondere Regeln für Mehrhundehalter?
      Wer mehrere Hunde gleichzeitig führt, muss sicherstellen, dass alle Tiere unter Kontrolle sind. Die Behörden können im Einzelfall Auflagen erteilen, etwa eine Begrenzung der gleichzeitig geführten Hunde.
    • Wie erfahre ich von kurzfristigen Änderungen oder neuen Ausnahmen?
      Spontane Änderungen, etwa bei akuten Gefahrenlagen oder neuen Naturschutzmaßnahmen, werden auf den offiziellen Webseiten des Kreises und der Städte veröffentlicht. Zusätzlich informieren oft lokale Medien oder Aushänge an beliebten Gassi-Strecken.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Im Kreis Wesel gilt eine saisonal angepasste Leinenpflicht für Hunde, deren genaue Regelungen und Ausnahmen von Gemeinde zu Gemeinde variieren und streng kontrolliert werden.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Zeiträume der Leinenpflicht: Besonders während der jährlich festgelegten Brut- und Setzzeit besteht für alle Hunde im Kreis Wesel Leinenpflicht in Feld, Flur, Wäldern und Naturschutzgebieten. Die genauen Zeiträume werden auf den offiziellen Webseiten des Kreises und der Städte veröffentlicht.
    2. Beachten Sie die Leinenpflicht für große und bestimmte Hunderassen: Hunde mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht sowie gefährliche Hunde unterliegen auch außerhalb der Brut- und Setzzeit ganzjährig der Leinenpflicht, sobald sie das eingezäunte Grundstück verlassen. Für bestimmte Rassen gelten zudem oft zusätzliche Maulkorbpflichten.
    3. Prüfen Sie individuelle Ausnahmen und deren Bedingungen: Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist nur auf Antrag und nach behördlicher Prüfung möglich, zum Beispiel nach einer erfolgreich abgelegten Begleithundeprüfung. Auch mit Ausnahmegenehmigung gelten in sensiblen Gebieten wie Naturschutzflächen oder während der Brut- und Setzzeit meist weiterhin Leinenpflichten.
    4. Führen Sie alle erforderlichen Nachweise immer mit sich: Hundehalter müssen Nachweise wie Sachkundenachweis, Erlaubnisbescheid oder Versicherungsnachweis bei Spaziergängen mitführen und auf Verlangen vorzeigen können. So vermeiden Sie Bußgelder und Ärger mit dem Ordnungsamt.
    5. Nutzen Sie die offiziellen Informationsquellen und Anlaufstellen: Bei Fragen zu aktuellen Regelungen, Ausnahmen oder Anträgen helfen die Webseiten des Kreises Wesel, das Ordnungsamt und die Veterinärbehörde weiter. Auch Hundekotbeutel-Ausgabestellen und digitale Services stehen zur Verfügung, um den Alltag als Hundehalter zu erleichtern.

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