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    Leinenpflicht Köln – Regeln, Ausnahmen und Bußgelder auf einen Blick

    29.05.2025 68 mal gelesen 3 Kommentare
    • In Köln gilt grundsätzlich Leinenpflicht für Hunde in öffentlichen Anlagen, Parks und auf Straßen.
    • Ausnahmen bestehen zum Beispiel für ausgewiesene Hundewiesen und unter bestimmten Voraussetzungen für geprüfte Begleithunde.
    • Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht drohen Bußgelder von bis zu 100 Euro.

    Geltungsbereich der Leinenpflicht in Köln

    Geltungsbereich der Leinenpflicht in Köln

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    Die Leinenpflicht erstreckt sich im Kölner Stadtgebiet auf sämtliche öffentlichen Flächen. Das umfasst Straßen, Gehwege, Plätze, Parks, Grünanlagen und sämtliche Bereiche mit hohem Publikumsverkehr. Auch in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen und bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Anleinen von Hunden zwingend vorgeschrieben. Selbst in vielen städtischen Grünanlagen gilt diese Pflicht, unabhängig von Tageszeit oder Besucheraufkommen.

    Eine Besonderheit: Die Regelung greift nicht nur im innerstädtischen Bereich, sondern ebenso in den Randbezirken Kölns. Selbst auf weniger frequentierten Wegen innerhalb bebauter Ortsteile ist das Mitführen des Hundes an der Leine verpflichtend. Wer glaubt, außerhalb des Zentrums sei mehr Freiraum, irrt sich – die Leinenpflicht gilt stadtweit, ohne Ausnahme für bestimmte Stadtteile.

    Wichtig zu wissen: Die Länge der Leine darf maximal 1,5 Meter betragen, sofern es sich um einen als gefährlich eingestuften Hund oder einen Hund bestimmter Rassen handelt. Für alle anderen Hunde gibt es keine explizite Längenbegrenzung, allerdings muss die Kontrolle über das Tier jederzeit gewährleistet sein.

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    Auch auf Parkplätzen, in Parkhäusern und an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs ist das Anleinen vorgeschrieben. Wer sich unsicher ist, ob eine Fläche unter die Leinenpflicht fällt, sollte im Zweifel immer zur Leine greifen – die Stadt Köln ahndet Verstöße konsequent.

    Erlaubte Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wann und wo Hunde ohne Leine laufen dürfen

    Erlaubte Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wann und wo Hunde ohne Leine laufen dürfen

    Hunde dürfen in Köln ausschließlich auf offiziell ausgewiesenen Hundefreilaufflächen ohne Leine laufen. Diese Flächen sind deutlich beschildert und werden regelmäßig von der Stadt aktualisiert. Wer also seinem Vierbeiner Freilauf gönnen möchte, muss gezielt eine dieser Freilaufflächen aufsuchen.

    • Freilaufflächen: Nur auf diesen Arealen ist das Ableinen gestattet. Die Stadt veröffentlicht eine aktuelle Übersichtskarte auf ihrer Website, die alle Standorte und Besonderheiten der einzelnen Flächen zeigt.
    • Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen: Für Hunde, die nach dem Landeshundegesetz NRW als gefährlich gelten oder zu bestimmten Rassen gehören, gilt: Auch auf Freilaufflächen ist eine Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang zwingend erforderlich. Ohne diese behördliche Ausnahmegenehmigung bleibt die Leinenpflicht bestehen.
    • Assistenzhunde: Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde sind bei bestimmungsgemäßem Einsatz in vielen Situationen von der Leinenpflicht befreit. In öffentlichen Grünflächen und Wildparks gilt jedoch weiterhin die Anleinpflicht, es sei denn, eine spezielle Ausnahme liegt vor.

    In allen anderen Bereichen – etwa auf Feldern, in Wäldern oder in Naturschutzgebieten – gelten gesonderte Vorschriften, die meist keine vollständige Befreiung von der Leinenpflicht erlauben. Wer unsicher ist, sollte sich vorab beim Amt für öffentliche Ordnung informieren oder auf der städtischen Website nach aktuellen Regelungen suchen.

    Leinenpflicht in Köln: Übersicht zu Regeln, Ausnahmen und Bußgeldern

    Kriterium Regelung Ausnahmen Bußgeld bei Verstoß Geltungsbereich Alle öffentlichen Flächen (Straßen, Parks, Plätze etc.) Keine Ausnahme für Stadtteile; gilt stadtweit Bis zu 250 Euro Freilaufmöglichkeiten Nur auf offiziell ausgewiesenen Hundefreilaufflächen Keine auf Straßen, Grünanlagen, Spielplätzen etc. Bis zu 250 Euro Leinenlänge für gefährliche Hunde / bestimmte Rassen Maximal 1,5 Meter, Maulkorb Pflicht Befreiung nur nach positivem Wesenstest und Ausnahmegenehmigung Meist maximales Bußgeld und strengere Auflagen Leinenpflicht für große Hunde (>40 cm oder >20 kg) Anleinpflicht in bebauten Ortsteilen Keine generelle Befreiung, individuelle Ausnahmen möglich Bis zu 250 Euro Assistenzhunde Leinenpflicht entfällt meist bei bestimmungsgemäßem Einsatz In Grünflächen/Wildparks oft keine Ausnahme Bis zu 250 Euro Naturschutzgebiete Strikte Anleinpflicht oder Hundeverbot Keine Ausnahmen, falls ausgewiesen Empfindliche Bußgelder Feld- und Waldwege Keine pauschale Leinenpflicht, aber Hund muss kontrollierbar sein Freilauf möglich, wenn keine Wildgefährdung Kommt es zu Schäden: Haftung & mögliche Bußgelder Wiederholte Verstöße Erhöhte Bußgelder, Auflagen möglich Keine Steigende Bußgeldhöhe, im Extremfall Hundeverbot

    Leinen- und Maulkorbpflicht nach Hundetypen und Rassen – konkrete Vorgaben im Stadtgebiet

    Leinen- und Maulkorbpflicht nach Hundetypen und Rassen – konkrete Vorgaben im Stadtgebiet

    Die Stadt Köln unterscheidet bei der Leinen- und Maulkorbpflicht klar zwischen verschiedenen Hundekategorien. Die rechtlichen Vorgaben sind im Landeshundegesetz NRW festgelegt und werden im Stadtgebiet konsequent umgesetzt. Es gibt drei relevante Gruppen:

    • Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): Diese Tiere müssen grundsätzlich an einer maximal 1,5 Meter langen Leine geführt werden. Zusätzlich ist ein Maulkorb Pflicht. Erst nach einem erfolgreich absolvierten Verhaltenstest kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Bescheinigung darüber muss beim Ausführen des Hundes stets mitgeführt werden.
    • Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW): Für diese Hunde gelten identische Vorschriften wie für gefährliche Hunde. Auch hier sind Leine (maximal 1,5 Meter) und Maulkorb vorgeschrieben. Eine Befreiung ist nur nach bestandenem Wesenstest möglich und wird individuell geprüft.
    • Große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht): Diese Hunde müssen in bebauten Ortsteilen immer angeleint werden. Eine generelle Befreiung von der Leinenpflicht ist nicht vorgesehen, unabhängig vom Verhalten des Hundes.

    Wichtig: Die Einteilung, ob ein Hund als gefährlich oder als Hund bestimmter Rasse gilt, erfolgt nach behördlicher Feststellung. Mischlinge können ebenfalls betroffen sein, wenn sie Merkmale entsprechender Rassen aufweisen. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig beim Ordnungsamt erkundigen, um Bußgelder oder Auflagen zu vermeiden.

    Für alle anderen Hunde gilt die Leinenpflicht in bestimmten Bereichen, aber eine Maulkorbpflicht besteht für sie grundsätzlich nicht. Ausnahmen greifen nur bei individuellen Auflagen nach Vorfällen oder behördlichen Anordnungen.

    Spezielle Regelungen für Hundefreilaufflächen in Köln

    Spezielle Regelungen für Hundefreilaufflächen in Köln

    Hundefreilaufflächen in Köln sind nicht einfach nur grüne Wiesen – sie unterliegen eigenen, klaren Spielregeln. Wer hier seinen Hund laufen lässt, sollte die wichtigsten Besonderheiten kennen, um Stress und Ärger zu vermeiden.

    • Beschilderung und Zugang: Nur Flächen mit offizieller Kennzeichnung gelten als Freilauffläche. Das Betreten mit Hund ist außerhalb dieser Areale nicht gestattet, wenn der Hund frei laufen soll.
    • Öffnungszeiten: Manche Freilaufflächen sind zeitlich begrenzt nutzbar, etwa wegen Anwohnerlärmschutz oder Pflegearbeiten. Die aktuellen Zeiten sind meist am Eingang ausgeschildert.
    • Verhalten auf der Fläche: Rücksichtnahme ist Pflicht. Aggressives Verhalten von Hunden oder Haltern kann zum Platzverweis führen. Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, muss ihn sofort wieder anleinen.
    • Sauberkeit: Die Stadt Köln erwartet, dass Hundekot umgehend entfernt wird. Tütenspender stehen oft bereit, aber Verlass ist darauf nicht – also lieber selbst vorsorgen.
    • Gruppengröße: Es gibt keine feste Obergrenze, aber große Hundegruppen können zu Konflikten führen. Wer mit mehreren Hunden kommt, sollte besonders aufmerksam sein.
    • Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Hunde: Für gefährliche Hunde oder bestimmte Rassen gilt: Ohne amtliche Befreiung bleibt die Leinen- und Maulkorbpflicht auch auf Freilaufflächen bestehen.

    Die Stadt veröffentlicht regelmäßig eine aktualisierte Liste und Karte aller Freilaufflächen. Wer eine neue Fläche entdeckt oder Probleme melden möchte, kann sich direkt an das Amt für öffentliche Ordnung wenden. So bleibt das Miteinander auf den Hundewiesen entspannt und sicher.

    Verhalten mit Hund in Wald, auf Feldern und in Naturschutzgebieten: Was ist erlaubt?

    Verhalten mit Hund in Wald, auf Feldern und in Naturschutzgebieten: Was ist erlaubt?

    Im Kölner Umland gelten für Hundehalter teils andere Spielregeln als im Stadtgebiet. Wer mit seinem Vierbeiner in die freie Natur aufbricht, sollte sich auf Besonderheiten einstellen, die nicht jedem sofort einleuchten.

    • Waldgebiete: Es besteht keine pauschale Leinenpflicht auf Waldwegen. Dennoch gilt: Der Hund muss jederzeit unter Kontrolle sein und darf Wild nicht aufscheuchen oder verfolgen. Besonders während der Brut- und Setzzeit (Frühjahr bis Frühsommer) ist erhöhte Vorsicht geboten – Förster und Jäger sehen hier ganz genau hin.
    • Feldwege und landwirtschaftliche Flächen: Freilauf ist grundsätzlich erlaubt, sofern der Hund nicht auf bestellte Felder läuft oder Schäden verursacht. Landwirte können jedoch Betretungsverbote aussprechen, wenn wiederholt Probleme auftreten. Hundekot auf Futterwiesen oder Feldern kann zu Ernteausfällen führen – also Tüte nicht vergessen!
    • Naturschutzgebiete: Hier herrscht meist strikte Anleinpflicht, manchmal sogar ein generelles Hundeverbot. Die Grenzen solcher Gebiete sind ausgeschildert. Verstöße werden häufig kontrolliert und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an die offiziellen Hinweisschilder und bleibt auf den Wegen.
    • Haftung: Schäden durch den Hund – etwa an Wild, Vieh oder Ernte – muss der Halter ersetzen (§ 834 BGB). Auch ein „nur mal kurz“ entlaufener Hund kann schnell teuer werden.

    Wer unsicher ist, sollte sich vorab beim Forstamt oder bei der Unteren Naturschutzbehörde informieren. So bleibt der Ausflug ins Grüne für alle Beteiligten entspannt – und das Portemonnaie verschont.

    Höhe der Bußgelder bei Verstoß gegen die Leinenpflicht in Köln

    Höhe der Bußgelder bei Verstoß gegen die Leinenpflicht in Köln

    Wer in Köln gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit spürbaren finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Stadt legt Wert auf konsequente Ahndung, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Schwere des Verstoßes und kann sich bei wiederholten Auffälligkeiten erhöhen.

    • Einfacher Verstoß: Das Nichtanleinen eines Hundes, wo es vorgeschrieben ist, wird in der Regel mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet.
    • Zusätzliche Verstöße: Kommt es zu weiteren Ordnungswidrigkeiten – etwa, wenn ein Hund ohne Leine Menschen oder Tiere gefährdet – kann das Bußgeld deutlich höher ausfallen. In solchen Fällen sind Summen über 250 Euro möglich.
    • Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen: Für Halter dieser Hundegruppen gelten strengere Maßstäbe. Ein Verstoß gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht wird besonders streng bewertet und zieht meist ein maximales Bußgeld nach sich.
    • Wiederholungstäter: Wer mehrfach auffällig wird, muss mit steigenden Bußgeldern und zusätzlichen Auflagen rechnen. Im Extremfall kann sogar ein Hundeverbot ausgesprochen werden.

    Die genaue Höhe des Bußgeldes legt das Ordnungsamt im Einzelfall fest. Bei Fragen zu aktuellen Bußgeldrahmen oder zu laufenden Verfahren empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der städtischen Beratungsstelle.

    Kontrolle und Durchsetzung: So wird die Leinenpflicht überwacht

    Kontrolle und Durchsetzung: So wird die Leinenpflicht überwacht

    Die Überwachung der Leinenpflicht in Köln liegt hauptsächlich beim Ordnungsamt. Speziell geschulte Mitarbeitende führen sowohl stichprobenartige als auch gezielte Kontrollen durch – besonders in bekannten Naherholungsgebieten, an Wochenenden und bei Veranstaltungen mit erhöhtem Besucheraufkommen. Schwerpunktaktionen finden regelmäßig an Orten wie dem Fühlinger See, Decksteiner Weiher oder entlang des Rheins statt.

    • Bei einer Kontrolle müssen Halter auf Verlangen nicht nur die Leine, sondern bei bestimmten Hunden auch den Nachweis über etwaige Befreiungen (z. B. Verhaltenstest) vorzeigen.
    • Das Ordnungsamt dokumentiert Verstöße und kann bei Bedarf sofort Bußgelder verhängen. In gravierenden Fällen erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde, was weitere Auflagen nach sich ziehen kann.
    • Statistische Erfassung: Bedrohungs- und Verletzungsvorfälle mit Hunden werden zentral erfasst, um Risikogebiete zu identifizieren und gezielt zu kontrollieren.
    • Bürgerinnen und Bürger können Verstöße melden – entweder telefonisch oder online. Das Ordnungsamt prüft Hinweise und geht Beschwerden nach, um die Einhaltung der Vorschriften zu sichern.

    Transparenz ist der Stadt Köln wichtig: Zahlen zu Kontrollen, verhängten Bußgeldern und besonderen Vorkommnissen sind auf Anfrage beim Amt für öffentliche Ordnung erhältlich. Wer also wissen möchte, wie oft und wo kontrolliert wird, kann sich dort direkt informieren.

    Barrierefreie Beratung und Serviceangebote der Stadt Köln für Hundebesitzer

    Barrierefreie Beratung und Serviceangebote der Stadt Köln für Hundebesitzer

    Die Stadt Köln bietet Hundebesitzern eine Reihe von barrierefreien Informations- und Beratungsdiensten, die gezielt auf unterschiedliche Bedürfnisse eingehen. Wer Fragen zu Hundehaltung, Leinenpflicht oder speziellen Ausnahmen hat, findet hier unkomplizierte Unterstützung – und das ohne Hürden.

    • Beratungsstelle für Hundehaltung: Am Willy-Brandt-Platz 3 steht eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Der Zugang ist rollstuhlgerecht, inklusive Aufzügen und behindertengerechten Toiletten.
    • Digitale Angebote: Die Website der Stadt Köln ist barrierefrei gestaltet und bietet aktuelle Informationen, Formulare und Karten zu Freilaufflächen in leicht verständlicher Sprache. Für Sehbehinderte gibt es Vorlesefunktionen und kontrastreiche Darstellungen.
    • Telefonische Beratung: Für individuelle Anliegen oder bei Unsicherheiten ist eine telefonische Auskunft eingerichtet. Hier erhalten auch Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung Unterstützung, etwa durch Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern.
    • Vor-Ort-Service: Auf Wunsch werden Beratungsgespräche in einfacher Sprache oder mit Assistenz für Blinde angeboten. Auch persönliche Termine können barrierefrei vereinbart werden.
    • Informationsmaterial: Broschüren und Merkblätter zu Hunderegeln gibt es in verschiedenen Formaten, etwa als Großdruck oder in Brailleschrift.

    So stellt die Stadt sicher, dass wirklich alle Hundebesitzer – unabhängig von individuellen Einschränkungen – Zugang zu wichtigen Informationen und Beratung erhalten.

    Antworten auf häufige Fragen rund um die Leinenpflicht in Köln

    Antworten auf häufige Fragen rund um die Leinenpflicht in Köln

    • Muss mein Hund im Auto auf öffentlichen Parkplätzen angeleint werden?
      Beim Aussteigen auf öffentlichen Parkplätzen gilt die Leinenpflicht sofort. Im Fahrzeug selbst besteht keine Anleinpflicht, aber sobald der Hund das Auto verlässt, muss die Leine angelegt sein.
    • Gibt es Ausnahmen für Welpen oder sehr kleine Hunde?
      Nein, die Leinenpflicht gilt unabhängig vom Alter oder der Größe des Hundes. Auch Welpen und Mini-Hunderassen müssen angeleint werden, sofern keine explizite Ausnahme vorliegt.
    • Darf ich meinen Hund im Innenhof eines Mehrfamilienhauses ohne Leine laufen lassen?
      Innenhöfe gelten als Privatgelände. Hier entscheidet die Hausordnung oder der Eigentümer. Die städtische Leinenpflicht greift erst auf öffentlichen Flächen.
    • Wie kann ich eine Ausnahmegenehmigung für meinen Hund beantragen?
      Eine Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht ist nur nach einem bestandenen Verhaltenstest möglich. Der Antrag erfolgt schriftlich beim Amt für öffentliche Ordnung. Die Entscheidung trifft die Behörde nach individueller Prüfung.
    • Wer haftet, wenn mein angeleinter Hund einen Schaden verursacht?
      Auch bei angeleint geführten Hunden haftet der Halter für verursachte Schäden. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist daher dringend zu empfehlen.
    • Kann die Leinenpflicht für einzelne Veranstaltungen aufgehoben werden?
      Für bestimmte Events, etwa Hundesportturniere auf ausgewiesenen Flächen, kann die Stadt temporäre Ausnahmen erteilen. Die Genehmigung muss jedoch vorab beantragt und bewilligt werden.

    Praktische Beispiele für die Leinenpflicht im Alltag – so vermeiden Sie Bußgelder

    Praktische Beispiele für die Leinenpflicht im Alltag – so vermeiden Sie Bußgelder

    • Im Café mit Hund: Setzen Sie sich mit Ihrem angeleinten Hund an den Randbereich der Außengastronomie. So verhindern Sie, dass Ihr Vierbeiner andere Gäste stört oder unbemerkt in den Laufweg gerät. Die Leine bleibt während des gesamten Aufenthalts angelegt, auch wenn der Hund ruhig liegt.
    • Unterwegs mit dem Fahrrad: Führen Sie Ihren Hund niemals unangeleint neben dem Fahrrad – selbst auf wenig befahrenen Radwegen. Die Leine sollte kurz genug sein, damit Ihr Hund nicht in den Verkehr gerät, aber lang genug, um ein entspanntes Laufen zu ermöglichen.
    • Besuch beim Wochenmarkt: In belebten Bereichen wie Märkten oder Festen empfiehlt es sich, die Leine besonders kurz zu halten. So vermeiden Sie, dass Ihr Hund sich zwischen Ständen oder Menschenmengen verheddert und sorgen für mehr Sicherheit.
    • Wartebereich an Haltestellen: An Bushaltestellen oder Bahnhöfen führen Sie Ihren Hund am besten dicht bei sich. Halten Sie die Leine so, dass Ihr Hund nicht in den Ein- oder Ausstiegsbereich laufen kann. Das verhindert Stresssituationen und Missverständnisse mit anderen Fahrgästen.
    • Spielende Kinder in Parks: Entdecken Sie spielende Kinder oder Sportgruppen, wechseln Sie mit angeleintem Hund auf einen ruhigeren Wegabschnitt. So vermeiden Sie ungewollte Begegnungen und mögliche Beschwerden von Eltern oder Aufsichtspersonen.
    • Treffen mit anderen Hundehaltern: Vereinbaren Sie das Ableinen nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen. Außerhalb dieser Bereiche bleibt jeder Hund angeleint, auch wenn sich alle Tiere gut verstehen. Das schützt vor Missverständnissen mit Passanten und Ordnungsamt.

    Mit diesen alltagstauglichen Verhaltensweisen zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und ersparen sich unnötigen Ärger – Bußgelder inklusive.

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    FAQ zur Leinenpflicht für Hunde in Köln

    Wo gilt die Leinenpflicht für Hunde im Stadtgebiet Köln?

    Im gesamten öffentlichen Raum Kölns, also auf Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, Parks, Fußgängerzonen, Spielplätzen und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine geführt werden. Ausnahmen bestehen nur auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.

    Wann und wo darf ich meinen Hund in Köln ohne Leine laufen lassen?

    Nur auf offiziellen, beschilderten Hundefreilaufflächen der Stadt Köln dürfen Hunde ohne Leine laufen. Außerhalb dieser Flächen bleibt die Leinenpflicht bestehen, unabhängig von Tageszeit oder Hundegröße.

    Welche zusätzlichen Vorschriften gelten für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen?

    Für als gefährlich eingestufte Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gilt eine maximale Leinenlänge von 1,5 Metern und Maulkorbpflicht. Befreiungen sind nur nach einem erfolgreichen Verhaltenstest und behördlicher Genehmigung möglich. Die Nachweise sind stets mitzuführen.

    Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in Köln?

    Wird ein Hund entgegen der Vorschriften ohne Leine geführt, droht ein Bußgeld von bis zu 250 Euro. Wiederholte oder besonders schwere Verstöße können zu noch höheren Strafen und zusätzlichen Auflagen führen.

    Sind Assistenzhunde von der Leinenpflicht in Köln befreit?

    Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde sind bei bestimmungsgemäßem Einsatz in vielen Situationen von der Leinenpflicht befreit. In öffentlichen Grünanlagen und Wildparks kann jedoch weiterhin eine Leinenpflicht bestehen, sofern keine gesonderte Ausnahme vorliegt.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Ich finds ja spannend, wie sehr sich bei dem Thema die Geister scheiden. Zum Thema Kontrolle und Durchsetzung wollte ich auch noch was beisteuern, weil das hier unten noch keiner so angesprochen hat: Ich bin schon öfter beim Spazieren mal vom Ordnungsamt angesprochen worden, meistens freundlich, aber manchmal auch recht bestimmt. Besonders an den Wochenenden, grad an beliebten Stellen wie am Rhein oder Fühlinger See, laufen die echt vermehrt Streife. Ich hab das Gefühl, nachdem die Diskussionen um gefährliche Hunde mal wieder hochgekocht sind, wird auch insgesamt stärker kontrolliert.

    Was mich aber ein bisschen stört: An manchen Tagen wird total viel kontrolliert und auch wegen Kleinigkeiten direkt ein Bußgeld angedroht, an anderen Tagen wieder gar nichts. Das ist dann irgendwie schon inkonsequent, vor allem, wenn man sieht, wie unterschiedlich die Leute auch mit dem Thema umgehen. Ich hab auch schon erlebt, dass Menschen einfach Verstöße melden, auch manchmal nur aus Ärger – ob das dann immer gerechtfertigt ist, ist halt die Frage. Klar, Regeln sind Regeln, und ich halt mich auch dran, aber manchmal wär etwas mehr Fingerspitzengefühl ganz schön vom Amt. Andererseits: Ohne die Regelung wär das Chaos glaub ich vorprogrammiert.

    Vielleicht wäre es auch hilfreich, die Leute beim ersten Mal verwarnen zu können, bevor gleich Geld fällig wird – grad bei Neuzugezogenen oder Touris, die die Kölner Regelungen vielleicht nicht auf dem Schirm haben. Und manchmal, ganz ehrlich, sind die Schilder zu den Freilaufflächen echt schlecht zu finden oder zugewachsen. Vielleicht könnten die ja einfach mal alle paar Monate n Rundgang machen und prüfen, ob die noch sichtbar sind – wär im Sinne aller.

    Unterm Strich find ich die Leinenpflicht schon sinnvoll, aber ein bisschen Menschlichkeit bei der Durchsetzung schadet halt nicht.
    Ich hab ehrlich gesagt schon oft erlebt, dass die Diskussion immer gleich kippt, sobald das Thema Naturschutzgebiete aufkommt. Im Artikel steht ja auch, dass da meist Hundeverbot herrscht oder strikte Leinenpflicht – und ich finde das ehrlich gesagt voll nachvollziehbar. Gerade wenn die Brut- und Setzzeit losgeht, werden Spaziergänge im Grüngürtel mit Hund auch schnell zum Drahtseilakt, weil man dauernd irgendwelche Schilder übersieht oder nicht so ganz weiß, wo genau die Grenze jetzt sein soll. Das ist meiner Meinung nach ein echtes Problem – die Beschilderung ist zum Teil total unübersichtlich, und als Ortsunkundiger tappt man da schon mal in ein Bußgeld rein, ohne dass man wirklich mit Absicht gegen Regeln verstoßen wollte.

    Ein anderes Ding, was mir auffällt und im Artikel zwar kurz angeschnitten wird, aber aus meiner Sicht zu kurz kommt: Diese Sache, dass Landwirte Hundehalter immer wieder auffordern, ihre Tiere wirklich bei Fuß zu halten oder auf dem Weg zu bleiben. Ich hab da leider durchaus Verständnis, weil ich selbst mal gesehen hab wie ein nicht ganz so gut erzogener Hund einfach mal ins Feld gerannt ist, der Besitzer hinterher brüllte – und dann hat der Bauer nicht lange gefackelt und gleich nen Zettel an den Feldweg gehängt. Und ja, Hundekot auf Futterwiesen… das nimmt echt überhand, ist aber für viele offenbar nicht so einleuchtend, warum das wirklich ein Problem ist.

    Zum Thema Haftung steht ja auch was im Artikel – ich glaube da unterschätzen viele einfach, wie schnell es teuer werden kann, wenn mal was schief läuft. Grade in Kombi mit dem Bußgeld (bis zu 250 Euro, echt saftig!), ist eine Haftpflicht-Versicherung für Hunde einfach Pflicht, auch wenn’s nervt.

    Vielleicht könnte die Stadt mal drüber nachdenken, an den beliebten Wegen zwischen Feldern oder an Waldrändern immer wieder Mal ne Infotafel mit den wichtigsten Regeln und Hinweisen hinzustellen – das würde glaub ich schon einen Haufen Ärger und Missverständnisse verhindern.

    Abschließend: Ich wünschte halt, dass das gegenseitige Verständnis etwas größer wär – nicht nur von uns Hundehaltern, sondern auch von Leuten, die keine Tiere haben oder Felder bewirtschaften. Ein freundliches Wort bringt da oft mehr als direkt der Fingerzeig aufs Ordnungsamt.
    Finde echt gut, dass ihr hier auch auf die barrierefreien Beratungsangebote eingeht, weil das für viele Hundehalter:innen mit Einschränkungen nicht selbstverständlich ist – da könnten sich echt andere Kommunen mal was abgucken.

    Zusammenfassung des Artikels

    In Köln gilt stadtweit Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Flächen, Ausnahmen bestehen nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen mit speziellen Regeln.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Kennen Sie die stadtweiten Regeln: In Köln gilt die Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen – also auch in Parks, auf Gehwegen, Plätzen und in Grünanlagen. Dies betrifft nicht nur das Stadtzentrum, sondern sämtliche Stadtteile bis in die Randbezirke.
    2. Nutzen Sie offiziell ausgewiesene Hundefreilaufflächen: Freilauf ist ausschließlich auf speziell beschilderten Hundefreilaufflächen erlaubt. Informieren Sie sich vorab auf der Website der Stadt Köln über Standorte und Öffnungszeiten dieser Flächen.
    3. Achten Sie auf spezielle Vorschriften für bestimmte Hunde: Für gefährliche Hunde oder bestimmte Rassen (nach LHundG NRW) gilt auch auf Freilaufflächen meist weiterhin Leinen- und Maulkorbpflicht, es sei denn, Sie besitzen eine amtliche Befreiung nach bestandenem Wesenstest.
    4. Informieren Sie sich über Bußgelder und vermeiden Sie Verstöße: Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann mit bis zu 250 Euro geahndet werden. Wiederholte Verstöße oder das Gefährden von Menschen und Tieren führen zu höheren Strafen und weiteren Auflagen.
    5. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie Beratungsangebote: Die Stadt Köln bietet barrierefreie Informations- und Beratungsstellen, Online-Angebote und Merkblätter an. Nutzen Sie diese Services, um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und Unsicherheiten zu vermeiden.

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