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Geltungsbereich der Leinenpflicht in Köln
Geltungsbereich der Leinenpflicht in Köln
Die Leinenpflicht erstreckt sich im Kölner Stadtgebiet auf sämtliche öffentlichen Flächen. Das umfasst Straßen, Gehwege, Plätze, Parks, Grünanlagen und sämtliche Bereiche mit hohem Publikumsverkehr. Auch in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen und bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Anleinen von Hunden zwingend vorgeschrieben. Selbst in vielen städtischen Grünanlagen gilt diese Pflicht, unabhängig von Tageszeit oder Besucheraufkommen.
Eine Besonderheit: Die Regelung greift nicht nur im innerstädtischen Bereich, sondern ebenso in den Randbezirken Kölns. Selbst auf weniger frequentierten Wegen innerhalb bebauter Ortsteile ist das Mitführen des Hundes an der Leine verpflichtend. Wer glaubt, außerhalb des Zentrums sei mehr Freiraum, irrt sich – die Leinenpflicht gilt stadtweit, ohne Ausnahme für bestimmte Stadtteile.
Wichtig zu wissen: Die Länge der Leine darf maximal 1,5 Meter betragen, sofern es sich um einen als gefährlich eingestuften Hund oder einen Hund bestimmter Rassen handelt. Für alle anderen Hunde gibt es keine explizite Längenbegrenzung, allerdings muss die Kontrolle über das Tier jederzeit gewährleistet sein.
Auch auf Parkplätzen, in Parkhäusern und an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs ist das Anleinen vorgeschrieben. Wer sich unsicher ist, ob eine Fläche unter die Leinenpflicht fällt, sollte im Zweifel immer zur Leine greifen – die Stadt Köln ahndet Verstöße konsequent.
Erlaubte Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wann und wo Hunde ohne Leine laufen dürfen
Erlaubte Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wann und wo Hunde ohne Leine laufen dürfen
Hunde dürfen in Köln ausschließlich auf offiziell ausgewiesenen Hundefreilaufflächen ohne Leine laufen. Diese Flächen sind deutlich beschildert und werden regelmäßig von der Stadt aktualisiert. Wer also seinem Vierbeiner Freilauf gönnen möchte, muss gezielt eine dieser Freilaufflächen aufsuchen.
- Freilaufflächen: Nur auf diesen Arealen ist das Ableinen gestattet. Die Stadt veröffentlicht eine aktuelle Übersichtskarte auf ihrer Website, die alle Standorte und Besonderheiten der einzelnen Flächen zeigt.
- Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen: Für Hunde, die nach dem Landeshundegesetz NRW als gefährlich gelten oder zu bestimmten Rassen gehören, gilt: Auch auf Freilaufflächen ist eine Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang zwingend erforderlich. Ohne diese behördliche Ausnahmegenehmigung bleibt die Leinenpflicht bestehen.
- Assistenzhunde: Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde sind bei bestimmungsgemäßem Einsatz in vielen Situationen von der Leinenpflicht befreit. In öffentlichen Grünflächen und Wildparks gilt jedoch weiterhin die Anleinpflicht, es sei denn, eine spezielle Ausnahme liegt vor.
In allen anderen Bereichen – etwa auf Feldern, in Wäldern oder in Naturschutzgebieten – gelten gesonderte Vorschriften, die meist keine vollständige Befreiung von der Leinenpflicht erlauben. Wer unsicher ist, sollte sich vorab beim Amt für öffentliche Ordnung informieren oder auf der städtischen Website nach aktuellen Regelungen suchen.
Leinenpflicht in Köln: Übersicht zu Regeln, Ausnahmen und Bußgeldern
Kriterium Regelung Ausnahmen Bußgeld bei Verstoß Geltungsbereich Alle öffentlichen Flächen (Straßen, Parks, Plätze etc.) Keine Ausnahme für Stadtteile; gilt stadtweit Bis zu 250 Euro Freilaufmöglichkeiten Nur auf offiziell ausgewiesenen Hundefreilaufflächen Keine auf Straßen, Grünanlagen, Spielplätzen etc. Bis zu 250 Euro Leinenlänge für gefährliche Hunde / bestimmte Rassen Maximal 1,5 Meter, Maulkorb Pflicht Befreiung nur nach positivem Wesenstest und Ausnahmegenehmigung Meist maximales Bußgeld und strengere Auflagen Leinenpflicht für große Hunde (>40 cm oder >20 kg) Anleinpflicht in bebauten Ortsteilen Keine generelle Befreiung, individuelle Ausnahmen möglich Bis zu 250 Euro Assistenzhunde Leinenpflicht entfällt meist bei bestimmungsgemäßem Einsatz In Grünflächen/Wildparks oft keine Ausnahme Bis zu 250 Euro Naturschutzgebiete Strikte Anleinpflicht oder Hundeverbot Keine Ausnahmen, falls ausgewiesen Empfindliche Bußgelder Feld- und Waldwege Keine pauschale Leinenpflicht, aber Hund muss kontrollierbar sein Freilauf möglich, wenn keine Wildgefährdung Kommt es zu Schäden: Haftung & mögliche Bußgelder Wiederholte Verstöße Erhöhte Bußgelder, Auflagen möglich Keine Steigende Bußgeldhöhe, im Extremfall HundeverbotLeinen- und Maulkorbpflicht nach Hundetypen und Rassen – konkrete Vorgaben im Stadtgebiet
Leinen- und Maulkorbpflicht nach Hundetypen und Rassen – konkrete Vorgaben im Stadtgebiet
Die Stadt Köln unterscheidet bei der Leinen- und Maulkorbpflicht klar zwischen verschiedenen Hundekategorien. Die rechtlichen Vorgaben sind im Landeshundegesetz NRW festgelegt und werden im Stadtgebiet konsequent umgesetzt. Es gibt drei relevante Gruppen:
- Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): Diese Tiere müssen grundsätzlich an einer maximal 1,5 Meter langen Leine geführt werden. Zusätzlich ist ein Maulkorb Pflicht. Erst nach einem erfolgreich absolvierten Verhaltenstest kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Bescheinigung darüber muss beim Ausführen des Hundes stets mitgeführt werden.
- Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW): Für diese Hunde gelten identische Vorschriften wie für gefährliche Hunde. Auch hier sind Leine (maximal 1,5 Meter) und Maulkorb vorgeschrieben. Eine Befreiung ist nur nach bestandenem Wesenstest möglich und wird individuell geprüft.
- Große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht): Diese Hunde müssen in bebauten Ortsteilen immer angeleint werden. Eine generelle Befreiung von der Leinenpflicht ist nicht vorgesehen, unabhängig vom Verhalten des Hundes.
Wichtig: Die Einteilung, ob ein Hund als gefährlich oder als Hund bestimmter Rasse gilt, erfolgt nach behördlicher Feststellung. Mischlinge können ebenfalls betroffen sein, wenn sie Merkmale entsprechender Rassen aufweisen. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig beim Ordnungsamt erkundigen, um Bußgelder oder Auflagen zu vermeiden.
Für alle anderen Hunde gilt die Leinenpflicht in bestimmten Bereichen, aber eine Maulkorbpflicht besteht für sie grundsätzlich nicht. Ausnahmen greifen nur bei individuellen Auflagen nach Vorfällen oder behördlichen Anordnungen.
Spezielle Regelungen für Hundefreilaufflächen in Köln
Spezielle Regelungen für Hundefreilaufflächen in Köln
Hundefreilaufflächen in Köln sind nicht einfach nur grüne Wiesen – sie unterliegen eigenen, klaren Spielregeln. Wer hier seinen Hund laufen lässt, sollte die wichtigsten Besonderheiten kennen, um Stress und Ärger zu vermeiden.
- Beschilderung und Zugang: Nur Flächen mit offizieller Kennzeichnung gelten als Freilauffläche. Das Betreten mit Hund ist außerhalb dieser Areale nicht gestattet, wenn der Hund frei laufen soll.
- Öffnungszeiten: Manche Freilaufflächen sind zeitlich begrenzt nutzbar, etwa wegen Anwohnerlärmschutz oder Pflegearbeiten. Die aktuellen Zeiten sind meist am Eingang ausgeschildert.
- Verhalten auf der Fläche: Rücksichtnahme ist Pflicht. Aggressives Verhalten von Hunden oder Haltern kann zum Platzverweis führen. Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, muss ihn sofort wieder anleinen.
- Sauberkeit: Die Stadt Köln erwartet, dass Hundekot umgehend entfernt wird. Tütenspender stehen oft bereit, aber Verlass ist darauf nicht – also lieber selbst vorsorgen.
- Gruppengröße: Es gibt keine feste Obergrenze, aber große Hundegruppen können zu Konflikten führen. Wer mit mehreren Hunden kommt, sollte besonders aufmerksam sein.
- Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Hunde: Für gefährliche Hunde oder bestimmte Rassen gilt: Ohne amtliche Befreiung bleibt die Leinen- und Maulkorbpflicht auch auf Freilaufflächen bestehen.
Die Stadt veröffentlicht regelmäßig eine aktualisierte Liste und Karte aller Freilaufflächen. Wer eine neue Fläche entdeckt oder Probleme melden möchte, kann sich direkt an das Amt für öffentliche Ordnung wenden. So bleibt das Miteinander auf den Hundewiesen entspannt und sicher.
Verhalten mit Hund in Wald, auf Feldern und in Naturschutzgebieten: Was ist erlaubt?
Verhalten mit Hund in Wald, auf Feldern und in Naturschutzgebieten: Was ist erlaubt?
Im Kölner Umland gelten für Hundehalter teils andere Spielregeln als im Stadtgebiet. Wer mit seinem Vierbeiner in die freie Natur aufbricht, sollte sich auf Besonderheiten einstellen, die nicht jedem sofort einleuchten.
- Waldgebiete: Es besteht keine pauschale Leinenpflicht auf Waldwegen. Dennoch gilt: Der Hund muss jederzeit unter Kontrolle sein und darf Wild nicht aufscheuchen oder verfolgen. Besonders während der Brut- und Setzzeit (Frühjahr bis Frühsommer) ist erhöhte Vorsicht geboten – Förster und Jäger sehen hier ganz genau hin.
- Feldwege und landwirtschaftliche Flächen: Freilauf ist grundsätzlich erlaubt, sofern der Hund nicht auf bestellte Felder läuft oder Schäden verursacht. Landwirte können jedoch Betretungsverbote aussprechen, wenn wiederholt Probleme auftreten. Hundekot auf Futterwiesen oder Feldern kann zu Ernteausfällen führen – also Tüte nicht vergessen!
- Naturschutzgebiete: Hier herrscht meist strikte Anleinpflicht, manchmal sogar ein generelles Hundeverbot. Die Grenzen solcher Gebiete sind ausgeschildert. Verstöße werden häufig kontrolliert und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an die offiziellen Hinweisschilder und bleibt auf den Wegen.
- Haftung: Schäden durch den Hund – etwa an Wild, Vieh oder Ernte – muss der Halter ersetzen (§ 834 BGB). Auch ein „nur mal kurz“ entlaufener Hund kann schnell teuer werden.
Wer unsicher ist, sollte sich vorab beim Forstamt oder bei der Unteren Naturschutzbehörde informieren. So bleibt der Ausflug ins Grüne für alle Beteiligten entspannt – und das Portemonnaie verschont.
Höhe der Bußgelder bei Verstoß gegen die Leinenpflicht in Köln
Höhe der Bußgelder bei Verstoß gegen die Leinenpflicht in Köln
Wer in Köln gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit spürbaren finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Stadt legt Wert auf konsequente Ahndung, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Schwere des Verstoßes und kann sich bei wiederholten Auffälligkeiten erhöhen.
- Einfacher Verstoß: Das Nichtanleinen eines Hundes, wo es vorgeschrieben ist, wird in der Regel mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet.
- Zusätzliche Verstöße: Kommt es zu weiteren Ordnungswidrigkeiten – etwa, wenn ein Hund ohne Leine Menschen oder Tiere gefährdet – kann das Bußgeld deutlich höher ausfallen. In solchen Fällen sind Summen über 250 Euro möglich.
- Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen: Für Halter dieser Hundegruppen gelten strengere Maßstäbe. Ein Verstoß gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht wird besonders streng bewertet und zieht meist ein maximales Bußgeld nach sich.
- Wiederholungstäter: Wer mehrfach auffällig wird, muss mit steigenden Bußgeldern und zusätzlichen Auflagen rechnen. Im Extremfall kann sogar ein Hundeverbot ausgesprochen werden.
Die genaue Höhe des Bußgeldes legt das Ordnungsamt im Einzelfall fest. Bei Fragen zu aktuellen Bußgeldrahmen oder zu laufenden Verfahren empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der städtischen Beratungsstelle.
Kontrolle und Durchsetzung: So wird die Leinenpflicht überwacht
Kontrolle und Durchsetzung: So wird die Leinenpflicht überwacht
Die Überwachung der Leinenpflicht in Köln liegt hauptsächlich beim Ordnungsamt. Speziell geschulte Mitarbeitende führen sowohl stichprobenartige als auch gezielte Kontrollen durch – besonders in bekannten Naherholungsgebieten, an Wochenenden und bei Veranstaltungen mit erhöhtem Besucheraufkommen. Schwerpunktaktionen finden regelmäßig an Orten wie dem Fühlinger See, Decksteiner Weiher oder entlang des Rheins statt.
- Bei einer Kontrolle müssen Halter auf Verlangen nicht nur die Leine, sondern bei bestimmten Hunden auch den Nachweis über etwaige Befreiungen (z. B. Verhaltenstest) vorzeigen.
- Das Ordnungsamt dokumentiert Verstöße und kann bei Bedarf sofort Bußgelder verhängen. In gravierenden Fällen erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde, was weitere Auflagen nach sich ziehen kann.
- Statistische Erfassung: Bedrohungs- und Verletzungsvorfälle mit Hunden werden zentral erfasst, um Risikogebiete zu identifizieren und gezielt zu kontrollieren.
- Bürgerinnen und Bürger können Verstöße melden – entweder telefonisch oder online. Das Ordnungsamt prüft Hinweise und geht Beschwerden nach, um die Einhaltung der Vorschriften zu sichern.
Transparenz ist der Stadt Köln wichtig: Zahlen zu Kontrollen, verhängten Bußgeldern und besonderen Vorkommnissen sind auf Anfrage beim Amt für öffentliche Ordnung erhältlich. Wer also wissen möchte, wie oft und wo kontrolliert wird, kann sich dort direkt informieren.
Barrierefreie Beratung und Serviceangebote der Stadt Köln für Hundebesitzer
Barrierefreie Beratung und Serviceangebote der Stadt Köln für Hundebesitzer
Die Stadt Köln bietet Hundebesitzern eine Reihe von barrierefreien Informations- und Beratungsdiensten, die gezielt auf unterschiedliche Bedürfnisse eingehen. Wer Fragen zu Hundehaltung, Leinenpflicht oder speziellen Ausnahmen hat, findet hier unkomplizierte Unterstützung – und das ohne Hürden.
- Beratungsstelle für Hundehaltung: Am Willy-Brandt-Platz 3 steht eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Der Zugang ist rollstuhlgerecht, inklusive Aufzügen und behindertengerechten Toiletten.
- Digitale Angebote: Die Website der Stadt Köln ist barrierefrei gestaltet und bietet aktuelle Informationen, Formulare und Karten zu Freilaufflächen in leicht verständlicher Sprache. Für Sehbehinderte gibt es Vorlesefunktionen und kontrastreiche Darstellungen.
- Telefonische Beratung: Für individuelle Anliegen oder bei Unsicherheiten ist eine telefonische Auskunft eingerichtet. Hier erhalten auch Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung Unterstützung, etwa durch Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern.
- Vor-Ort-Service: Auf Wunsch werden Beratungsgespräche in einfacher Sprache oder mit Assistenz für Blinde angeboten. Auch persönliche Termine können barrierefrei vereinbart werden.
- Informationsmaterial: Broschüren und Merkblätter zu Hunderegeln gibt es in verschiedenen Formaten, etwa als Großdruck oder in Brailleschrift.
So stellt die Stadt sicher, dass wirklich alle Hundebesitzer – unabhängig von individuellen Einschränkungen – Zugang zu wichtigen Informationen und Beratung erhalten.
Antworten auf häufige Fragen rund um die Leinenpflicht in Köln
Antworten auf häufige Fragen rund um die Leinenpflicht in Köln
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Muss mein Hund im Auto auf öffentlichen Parkplätzen angeleint werden?
Beim Aussteigen auf öffentlichen Parkplätzen gilt die Leinenpflicht sofort. Im Fahrzeug selbst besteht keine Anleinpflicht, aber sobald der Hund das Auto verlässt, muss die Leine angelegt sein. -
Gibt es Ausnahmen für Welpen oder sehr kleine Hunde?
Nein, die Leinenpflicht gilt unabhängig vom Alter oder der Größe des Hundes. Auch Welpen und Mini-Hunderassen müssen angeleint werden, sofern keine explizite Ausnahme vorliegt. -
Darf ich meinen Hund im Innenhof eines Mehrfamilienhauses ohne Leine laufen lassen?
Innenhöfe gelten als Privatgelände. Hier entscheidet die Hausordnung oder der Eigentümer. Die städtische Leinenpflicht greift erst auf öffentlichen Flächen. -
Wie kann ich eine Ausnahmegenehmigung für meinen Hund beantragen?
Eine Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht ist nur nach einem bestandenen Verhaltenstest möglich. Der Antrag erfolgt schriftlich beim Amt für öffentliche Ordnung. Die Entscheidung trifft die Behörde nach individueller Prüfung. -
Wer haftet, wenn mein angeleinter Hund einen Schaden verursacht?
Auch bei angeleint geführten Hunden haftet der Halter für verursachte Schäden. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist daher dringend zu empfehlen. -
Kann die Leinenpflicht für einzelne Veranstaltungen aufgehoben werden?
Für bestimmte Events, etwa Hundesportturniere auf ausgewiesenen Flächen, kann die Stadt temporäre Ausnahmen erteilen. Die Genehmigung muss jedoch vorab beantragt und bewilligt werden.
Praktische Beispiele für die Leinenpflicht im Alltag – so vermeiden Sie Bußgelder
Praktische Beispiele für die Leinenpflicht im Alltag – so vermeiden Sie Bußgelder
- Im Café mit Hund: Setzen Sie sich mit Ihrem angeleinten Hund an den Randbereich der Außengastronomie. So verhindern Sie, dass Ihr Vierbeiner andere Gäste stört oder unbemerkt in den Laufweg gerät. Die Leine bleibt während des gesamten Aufenthalts angelegt, auch wenn der Hund ruhig liegt.
- Unterwegs mit dem Fahrrad: Führen Sie Ihren Hund niemals unangeleint neben dem Fahrrad – selbst auf wenig befahrenen Radwegen. Die Leine sollte kurz genug sein, damit Ihr Hund nicht in den Verkehr gerät, aber lang genug, um ein entspanntes Laufen zu ermöglichen.
- Besuch beim Wochenmarkt: In belebten Bereichen wie Märkten oder Festen empfiehlt es sich, die Leine besonders kurz zu halten. So vermeiden Sie, dass Ihr Hund sich zwischen Ständen oder Menschenmengen verheddert und sorgen für mehr Sicherheit.
- Wartebereich an Haltestellen: An Bushaltestellen oder Bahnhöfen führen Sie Ihren Hund am besten dicht bei sich. Halten Sie die Leine so, dass Ihr Hund nicht in den Ein- oder Ausstiegsbereich laufen kann. Das verhindert Stresssituationen und Missverständnisse mit anderen Fahrgästen.
- Spielende Kinder in Parks: Entdecken Sie spielende Kinder oder Sportgruppen, wechseln Sie mit angeleintem Hund auf einen ruhigeren Wegabschnitt. So vermeiden Sie ungewollte Begegnungen und mögliche Beschwerden von Eltern oder Aufsichtspersonen.
- Treffen mit anderen Hundehaltern: Vereinbaren Sie das Ableinen nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen. Außerhalb dieser Bereiche bleibt jeder Hund angeleint, auch wenn sich alle Tiere gut verstehen. Das schützt vor Missverständnissen mit Passanten und Ordnungsamt.
Mit diesen alltagstauglichen Verhaltensweisen zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und ersparen sich unnötigen Ärger – Bußgelder inklusive.
Nützliche Links zum Thema
- Gassi gehen - und Anleinpflicht - Stadt Köln
- Durchsetzung der Leinenpflicht in der Stadt Köln - FragDenStaat
- Unterwegs in Wald und Flur - Stadt Köln
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FAQ zur Leinenpflicht für Hunde in Köln
Wo gilt die Leinenpflicht für Hunde im Stadtgebiet Köln?
Im gesamten öffentlichen Raum Kölns, also auf Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, Parks, Fußgängerzonen, Spielplätzen und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine geführt werden. Ausnahmen bestehen nur auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.
Wann und wo darf ich meinen Hund in Köln ohne Leine laufen lassen?
Nur auf offiziellen, beschilderten Hundefreilaufflächen der Stadt Köln dürfen Hunde ohne Leine laufen. Außerhalb dieser Flächen bleibt die Leinenpflicht bestehen, unabhängig von Tageszeit oder Hundegröße.
Welche zusätzlichen Vorschriften gelten für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen?
Für als gefährlich eingestufte Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gilt eine maximale Leinenlänge von 1,5 Metern und Maulkorbpflicht. Befreiungen sind nur nach einem erfolgreichen Verhaltenstest und behördlicher Genehmigung möglich. Die Nachweise sind stets mitzuführen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in Köln?
Wird ein Hund entgegen der Vorschriften ohne Leine geführt, droht ein Bußgeld von bis zu 250 Euro. Wiederholte oder besonders schwere Verstöße können zu noch höheren Strafen und zusätzlichen Auflagen führen.
Sind Assistenzhunde von der Leinenpflicht in Köln befreit?
Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde sind bei bestimmungsgemäßem Einsatz in vielen Situationen von der Leinenpflicht befreit. In öffentlichen Grünanlagen und Wildparks kann jedoch weiterhin eine Leinenpflicht bestehen, sofern keine gesonderte Ausnahme vorliegt.