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Überblick: Leinenpflicht in Kleve – Was gilt konkret?
In Kleve gilt eine verbindliche Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet – und zwar nicht nur irgendwie, sondern ziemlich eindeutig geregelt. Das bedeutet: Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich angeleint sein. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um einen kleinen Dackel oder einen großen Schäferhund handelt. Die Regelung betrifft sowohl Wohngebiete als auch Grünflächen, mit wenigen klar definierten Ausnahmen, auf die später noch eingegangen wird.
Die Stadt Kleve hat die Leinenpflicht in ihrer Ordnungsbehördlichen Verordnung festgelegt. Wer mit seinem Hund unterwegs ist, muss also immer eine Leine dabeihaben und diese auch nutzen, sobald man sich im öffentlichen Raum bewegt. Die Länge der Leine darf dabei höchstens zwei Meter betragen – Flexileinen, die länger ausgezogen werden können, sind im öffentlichen Bereich tabu. Besonders in Parks, auf Spielplätzen und in der Nähe von Schulen wird die Einhaltung der Leinenpflicht regelmäßig kontrolliert.
Was viele nicht wissen: Auch in bestimmten Naturschutzgebieten rund um Kleve ist die Leinenpflicht besonders streng. Hier kann sogar ein sofortiges Anleinen verlangt werden, wenn sich Wildtiere oder andere Menschen nähern. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert empfindliche Bußgelder – und das kann ganz schön ins Geld gehen.
Gesetzliche Grundlage der Leinenpflicht in Kleve
Die rechtliche Basis für die Leinenpflicht in Kleve findet sich in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Kleve sowie im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW). Diese Vorschriften legen fest, wann und wo Hunde im Stadtgebiet angeleint werden müssen und welche Ausnahmen es gibt.
- Nach § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Kleve ist das Anleinen von Hunden auf öffentlichen Flächen verpflichtend geregelt.
- Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet zusätzlich zwischen „normalen“ Hunden und sogenannten „gefährlichen Hunden“ oder Hunden bestimmter Rassen. Für letztere gelten noch strengere Vorgaben, zum Beispiel Maulkorbpflicht und eine maximale Leinenlänge von 1,5 Metern.
- Die Stadt Kleve hat in ihren Satzungen explizit festgelegt, dass die Leinenpflicht auch auf bestimmten Grünanlagen, Friedhöfen und in Fußgängerzonen gilt.
Interessant ist: Die Stadtverwaltung Kleve kann temporäre oder dauerhafte Ausnahmen erlassen, etwa für ausgewiesene Hundeauslaufzonen. Solche Ausnahmen werden öffentlich bekannt gemacht und sind meist mit klaren Bedingungen verknüpft.
Wer sich unsicher ist, welche Regelungen aktuell gelten, findet die verbindlichen Texte im Amtsblatt der Stadt Kleve oder auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung. Änderungen werden dort stets veröffentlicht, damit niemand versehentlich gegen die Vorschriften verstößt.
Pro- und Contra-Argumente zur Leinenpflicht für Hunde in Kleve
Vorteile (Pro) | Nachteile (Contra) |
---|---|
Erhöhte Sicherheit für Menschen, Tiere und insbesondere Kinder im öffentlichen Raum | Geringere Bewegungsfreiheit für Hunde außerhalb der ausgewiesenen Hundeauslaufzonen |
Schutz von Wildtieren, insbesondere in Naturschutzgebieten und während der Brutzeiten | Weniger soziale Kontakte zu anderen Hunden, da oft Kontakt an der Leine schwieriger ist |
Klar geregelte Strukturen – Bußgelder schrecken ab und sorgen für mehr Rücksichtnahme | Mehr Aufwand für Halterinnen und Halter: Leine immer dabeihaben, auf Einhaltung der Regeln achten |
Reduziertes Konfliktpotenzial zwischen Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern | Wenige Freilaufflächen – in der Stadt kaum Möglichkeiten zum artgerechten Auslauf |
Vereinfachte Kontrolle durch Ordnungsämter und Polizei – einheitliche Vorgaben gelten | Anträge auf Ausnahmen mit bürokratischem Aufwand verbunden und selten bewilligt |
Wo gilt die Leinenpflicht in Kleve im Detail?
Die Leinenpflicht in Kleve ist nicht überall gleich streng – sie unterscheidet sich je nach Bereich und Nutzung. Besonders ins Auge fällt, dass es einige Zonen gibt, in denen das Anleinen von Hunden absolut verpflichtend ist, während in anderen Bereichen Spielraum für Ausnahmen bleibt.
- Innenstadt und Fußgängerzonen: In der gesamten Innenstadt, besonders in den Fußgängerzonen rund um die Große Straße, Spoyufer und Koekkoekplatz, ist das Anleinen von Hunden ohne Ausnahme vorgeschrieben. Hier wird auch regelmäßig kontrolliert.
- Schulwege und Kinderspielplätze: Im Umkreis von 50 Metern um Schulen, Kindergärten und Spielplätze herrscht eine besonders strenge Leinenpflicht. Hier gilt: Auch kurze Aufenthalte oder das bloße Vorbeigehen reichen aus, um die Leine anlegen zu müssen.
- Öffentliche Parks und Grünanlagen: In Parkanlagen wie dem Forstgarten oder am Kermisdahl ist das Anleinen Pflicht, es sei denn, ein Bereich ist ausdrücklich als Hundeauslaufzone gekennzeichnet.
- Naturschutzgebiete und Feldwege: In den Naturschutzgebieten rund um den Reichswald und entlang der Düffel gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Auch auf landwirtschaftlichen Wegen, besonders während der Brut- und Setzzeit, müssen Hunde angeleint bleiben.
- Friedhöfe und öffentliche Gebäude: Auf Friedhöfen sowie in und um öffentliche Gebäude wie das Rathaus oder die Stadtbibliothek ist das Mitführen von Hunden nur angeleint erlaubt.
Wichtig zu wissen: Einige wenige, klar ausgeschilderte Flächen – etwa ausgewiesene Hundewiesen – bilden die Ausnahme. Diese Bereiche sind aber selten und müssen explizit als leinenfreie Zone gekennzeichnet sein. Wer sich unsicher ist, sollte im Zweifel immer die Leine benutzen.
Ausnahmen von der Leinenpflicht: Wann dürfen Hunde frei laufen?
Ausnahmen von der Leinenpflicht sind in Kleve klar geregelt, aber sie sind rar gesät und an strenge Bedingungen geknüpft. Wer darauf hofft, seinen Hund einfach so frei laufen zu lassen, muss schon genau wissen, wo das überhaupt erlaubt ist. Ein paar wenige Möglichkeiten gibt es tatsächlich:
- Ausgewiesene Hundewiesen: In Kleve existieren spezielle Flächen, die als Hundewiesen oder Hundeauslaufzonen markiert sind. Nur dort dürfen Hunde ohne Leine toben. Die genauen Standorte werden von der Stadt veröffentlicht und sind meist mit Schildern versehen.
- Private Grundstücke: Auf dem eigenen, sicher umzäunten Grundstück besteht keine Leinenpflicht. Allerdings gilt das nur, wenn der Hund das Grundstück nicht eigenständig verlassen kann.
- Einzelgenehmigungen: In sehr seltenen Fällen kann die Stadt Kleve auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen, etwa für Therapiehunde oder im Rahmen spezieller Veranstaltungen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung erforderlich.
Eine generelle Freilauf-Erlaubnis auf Feldern, im Wald oder auf nicht gekennzeichneten Grünflächen gibt es nicht. Wer trotzdem auf eigene Faust die Leine abmacht, riskiert ein Bußgeld – selbst wenn der Hund „nur mal kurz“ frei läuft. Die Stadt betont, dass die Ausnahmen eng begrenzt und eindeutig beschildert sind. Wer sich nicht sicher ist, sollte immer nach Hinweisschildern Ausschau halten oder direkt bei der Stadtverwaltung nachfragen.
So hoch sind die Bußgelder bei Verstößen in Kleve
Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in Kleve ist kein Pappenstiel und wird von der Stadtverwaltung konsequent durchgesetzt. Wer seinen Hund unangeleint erwischt, muss mit spürbaren finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Bußgeldhöhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und möglichen Gefährdungen.
- Für einen erstmaligen Verstoß gegen die Leinenpflicht im öffentlichen Raum werden in der Regel zwischen 35 und 100 Euro fällig.
- Kommt es zu einer Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen, kann das Bußgeld auf bis zu 500 Euro ansteigen.
- Wiederholungstäter zahlen deutlich mehr: Bei mehrfachen Verstößen drohen Bußgelder bis 1.000 Euro.
- Besonders empfindlich reagiert die Stadt bei Verstößen in sensiblen Bereichen wie Spielplätzen oder Naturschutzgebieten – hier sind Strafzahlungen im oberen Bereich die Regel.
Die Stadt Kleve veröffentlicht die jeweils aktuellen Bußgeldsätze im Amtsblatt und auf ihrer Website. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die offiziellen Unterlagen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Beispielhafte Situation: Was passiert bei einem Verstoß?
Stellen wir uns vor, eine Hundebesitzerin geht mit ihrem Vierbeiner durch den Forstgarten, der Hund läuft ohne Leine voraus. Plötzlich taucht ein städtischer Ordnungsdienst auf. Was passiert jetzt eigentlich?
- Die Mitarbeitenden sprechen die Hundebesitzerin direkt an und fordern sie auf, den Hund unverzüglich anzuleinen.
- Sie verlangen die Personalien und dokumentieren den Vorfall, oft sogar mit einem Foto als Beweis.
- In der Regel wird direkt vor Ort ein Verwarnungsgeld ausgesprochen oder ein Bußgeldbescheid angekündigt. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob der Hund jemanden gefährdet hat oder ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt.
- Manchmal erhält die Halterin eine schriftliche Mitteilung per Post, in der die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen erklärt werden.
- Wird das Bußgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann es zu weiteren Maßnahmen wie Mahngebühren oder sogar Vollstreckung kommen.
In Einzelfällen, etwa wenn der Hund aggressiv auftritt oder ein Schaden entsteht, wird zusätzlich das Veterinäramt informiert. Dann kann es zu weiteren Auflagen kommen, zum Beispiel zur Teilnahme an einem Sachkundetest oder zu einer behördlichen Kontrolle der Hundehaltung.
Wichtige Hinweise für Hundebesitzer in Kleve
Hundebesitzer in Kleve sollten einige praktische Dinge beachten, um Ärger und Missverständnisse zu vermeiden.
- Immer Leine und Hundemarke dabeihaben: Bei Kontrollen kann das Fehlen einer gültigen Hundemarke zusätzlich ein Bußgeld nach sich ziehen.
- Aktuelle Informationen prüfen: Die Stadt Kleve veröffentlicht Änderungen zur Leinenpflicht oder zu Hundeauslaufzonen regelmäßig online. Ein kurzer Blick auf die Website oder ins Amtsblatt schützt vor bösen Überraschungen.
- Hundeschulen nutzen: Wer seinen Hund gut im Griff hat, kann in bestimmten Fällen eine Bescheinigung von einer anerkannten Hundeschule vorlegen. Das wird bei der Stadt positiv bewertet, vor allem bei Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen.
- Respekt gegenüber anderen: Nicht jeder mag Hunde. Ein angeleinter Hund signalisiert Rücksichtnahme – gerade in Begegnungssituationen mit Kindern, Radfahrern oder älteren Menschen.
- Hundekot entsorgen: Die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot besteht unabhängig von der Leinenpflicht. Wer keine Tüte dabei hat, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.
- Im Zweifel nachfragen: Die Stadtverwaltung und das Ordnungsamt beantworten Fragen zur Leinenpflicht telefonisch oder per E-Mail. Lieber einmal zu viel nachfragen als später ein Problem am Hals haben.
Mit diesen Hinweisen bleibt das Miteinander in Kleve entspannt – und das Risiko für teure Fehler sinkt auf ein Minimum.
Ansprechpartner und weitere Informationen zur Leinenpflicht
Für individuelle Rückfragen oder spezielle Anliegen rund um die Leinenpflicht in Kleve stehen verschiedene Stellen zur Verfügung.
- Ordnungsamt Kleve: Ansprechpartner für Bußgeldverfahren, Ausnahmeanträge und Beschwerden. Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Kontaktdaten finden sich auf der offiziellen Website der Stadt Kleve.
- Stadtverwaltung Kleve – Bürgerservice: Hier gibt es aktuelle Broschüren, Hinweise zu Hundeauslaufzonen und Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen. Auch persönliche Beratung vor Ort ist möglich.
- Veterinäramt Kreis Kleve: Zuständig bei Fragen zu gefährlichen Hunden, Sachkundeprüfungen oder Auflagen nach Vorfällen. Die Behörde informiert außerdem über tierseuchenrechtliche Bestimmungen.
- Online-Informationsportal der Stadt Kleve: Über die städtische Website lassen sich aktuelle Satzungen, Karten mit Auslaufzonen und Formulare für Anträge direkt abrufen.
Für rechtliche Beratung empfiehlt sich im Zweifel die Kontaktaufnahme mit einem auf Tierrecht spezialisierten Anwalt, da individuelle Situationen oft eine differenzierte Betrachtung erfordern.
Nützliche Links zum Thema
- Kleine Hunde | Stadt Kleve
- Große Hunde | Stadt Kleve
- Hunde müssen im Wald "abrufbar" sein - Kleve - RP Online
FAQ zur Leinenpflicht für Hunde in Kleve
Wo und wann gilt in Kleve die Leinenpflicht für Hunde?
In Kleve gilt eine grundsätzliche Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen, Friedhöfen und rund um Schulen sowie Spielplätze. Hunde müssen dort stets an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden.
Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht?
Ausnahmen bestehen ausschließlich auf klar ausgeschilderten Hundewiesen beziehungsweise Hundeauslaufzonen und auf privaten, sicher eingezäunten Grundstücken. Eine generelle Freilauf-Erlaubnis auf nicht gekennzeichneten Flächen gibt es nicht.
Wie hoch sind die Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht in Kleve?
Für einen einmaligen Verstoß drohen 35 bis 100 Euro, bei Gefährdung kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen. Wiederholungstäter müssen mit bis zu 1.000 Euro rechnen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Spielplätzen oder Naturschutzgebieten.
Was ist bei Hundekot in Kleve zu beachten?
Unabhängig von der Leinenpflicht besteht die Verpflichtung, Hundekot auf öffentlichen Flächen zu entfernen. Wer keine Tüte dabeihat oder Hundekot nicht beseitigt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zur Leinenpflicht in Kleve?
Das Ordnungsamt der Stadt Kleve ist erster Ansprechpartner bei Bußgeldern, Ausnahmeanträgen und Beschwerden. Weitere Informationen bieten die Stadtverwaltung sowie das Veterinäramt des Kreises Kleve, insbesondere bei Fragen zu gefährlichen Hunden.